Helga Schulz
Gender pay gap
Die Kluft
zwischen der Bezahlung von Männern und Frauen
„Jeder Mitgliedstaat wird .... den Grundsatz des gleichen Entgelts
für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit anwenden.“
Das Zitat aus den römischen
Verträgen vom 25. März l957 erstaunt. Es war aber keineswegs wegen der noch
wenig ausgeprägten Frauenrechte jener Zeit festgelegt worden, sondern weil die
französischen Unternehmen Wettbewerbsverzerrungen befürchteten. Sie waren
gesetzlich zur Lohngleichheit zwischen Männer und Frauen verpflichtet, während
in den anderen EWG-Staaten die weiblichen Beschäftigten bis zu 30 % schlechter
bezahlt wurden.
Erst l975 im internationalen
Jahr der Frau wurde der Grundsatz präzisiert und das Recht für
„gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit“ in den EG-Vertrag aufgenommen. Arbeit die „als
gleichwertig“ anerkannt wird (EU-Ratslinie vom 10. Februar l975) durfte nun in
den Mitgliedstaaten nicht mehr schlechter bezahlt werden, weil sie überwiegend
von Frauen verrichtet wurde. Auch sollte mit dieser Richtlinie die „Beseitigung
jeder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf jegliche
Entgeltbestandteile und –bedingungen“ erfolgen.
Wie weit wir damit bis heute
gekommen sind, zeigt der neueste, Anfang März vorgelegte Bericht der EU-Kommission:
im Schnitt 15 % weniger Lohn
·
nur in 6 von 25 Ländern beträgt der Unterschied 10%
oder weniger
·
(Belgien, Griechenland, Italien, Portugal, Malta,
Slowenien)
·
Frankreich 12 % weniger
·
Großbritannien 20 %
·
Deutschland 22 %
·
Schlechter als wir: Estland, Slowakei, Zypern
Die gestiegenen
Qualifikationen der Frauen ändern daran offenbar wenig:
Die Entgeltdifferenz sank
zwischen l977 und l997 lediglich um 2,9 %.
Statistisches Bundesamt
stellt fest:
Weibliche Angestellte mit
Hochschulabschluss: 24 % weniger Entgelt
Fachhochschulabsolventinnen:
28% weniger Entgelt
Astrid Ziegler vom
WSI-FrauenDatenReport 2005: „Bezogen auf die zehn am höchsten dotierten Berufe
hören die Einkommen gut verdienender Frauen dort auf, wo die der Männer erst
anfangen.“
Woran
liegt es?
In Westdeutschland lassen
sich 2/3tel, in Ostdeutschland sogar 3/4tel strukturell-diskriminierenden
Faktoren zuzuordnen, als nur sehr bedingt den Arbeitgebern:
·
Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger als
Männer
·
Konzentration auf schlecht bezahlte Branchen
·
Die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeitet in 5
von insgesamt 87 Berufsgruppen
(und das
sind zugleich die Branchen mit den geringsten Löhnen)
·
Die Hälfte der weiblichen Auszubildenden verteilt sich
auf 10 von 350 möglichen Lehrberufen
„Frauen verdienen weniger,
weil sie Frauenarbeiten verrichten, und Frauenarbeiten werden geringer bezahlt,
weil sie von Frauen ausgeübt werden,“ so die Sozialpsychologinnen Sharon T.
Schepela und Ann T.Viviano Mitte der l980ger Jahre zur ungleichen Bewertung von
Entgeltstrukturen vor allem in der Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen
Dienst. Obwohl Frauenjobs, was
Anforderungen und Belastungen angeht, denen der Männer vergleichbar sind,
werden sie geringer eingestuft. Nachdem mehr Frauen ins mittlere Management
aufgestiegen sind, sinkt dort das Einkommensniveau!
Für mich persönlich – aber
ich befinde mich da in der Gesellschaft vieler Frauen – und Männer (auch mit
den Jusos wie ich erfreut festgestellt habe) – kommt als strukturelles Problem
noch unsere Ehegattenbesteuerung hinzu. Durch die verheerende Wirkung des
Ehegattensplittings, das in der
Steuerklasse V seinen sichtbaren Ausdruck findet, lohnt es sich für viele
Frauen nicht, auf einer höheren Entlohnung zu bestehen, durch die scharfe Steuerprogression
und die dann höheren Sozialversicherungsbeiträge, bleibt nicht viel oder auch
nichts vom Zuwachs übrig.
Was kann helfen?
Frauen müssen sich besser
vernetzen.
Sie müssen den
Gewerkschaften beitreten und dort Funktionen übernehmen. Denn bei den
Tarifverträgen ist Entgeltgleichheit nur ein Ziel unter vielen. Es wird mit
Sicherheit keine Umverteilung zugunsten der Frauen geben, es sei denn Frauen
hätten die Macht in den Gewerkschaften. Aber sie können durch die Übernahme von
Funktionen und damit mehr Mitsprache sehr wohl dafür sorgen, dass wenigstens
langfristig eine Angleichung erfolgt.
Sie müssen verstärkt
Positionen und damit Einfluss in den Parteien erringen, indem sie weitere
Frauen für ihre Ziele gewinnen, Anträge auf Gesetzesänderungen initiieren,
diese
auf Parteitagen und in
Parteiprogrammen und schließlich im Parlament durchsetzen.
Gesetze können zur
Verbesserung beitragen. Am 1. Juli l996 trat in der Schweiz das Bundesgesetz
über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft, das auch ein allgemeines
Diskriminierungsverbot im Bereich der Erwerbsarbeit und ein Verbandsklagerecht
umfasst. Seitdem kamen 159 Klagen wegen Lohndiskriminierung vor Gericht. Neben
zahlreichen Höherstufungen und Lohnnachzahlungen für die klagenden Frauen hatte
das einen weiteren Effekt: die Bereitschaft der Arbeitgeber nahm zu
diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungssysteme zu entwickeln.
In der kanadischen Provinz
Ontario sind seit l988 alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten
gesetzlich verpflichtet, Pläne zur Lohnangleichung innerhalb eines vorgegebenen
Zeitrahmens zu erstellen. Sanktionen und Überprüfung durch eine Kommission sind
ebenfalls geregelt. Auch kann ein „Schiedsgericht für Entgeltgleichheitsfragen“
angerufen werden. Auch hier minderten sich die Lohnunterschiede um 5 %.
Es ist also möglich, auch
ohne Eingriff in die Tarifautonomie bessere Bedingungen zu schaffen. Ein
Entgeltgleichheits-Durchsetzungsgesetz, wie es die ehemalige Arbeitsministerin
von Hessen Heide Pfarr vor Jahren vorgeschlagen hatte, bietet sich an. Danach
müssten Tarif- vertragsparteien und Unternehmen in einem vorgegebenen
Zeitrahmen überprüfen, ob ihre Entlohnung diskriminierungsfrei ist und sie ggf.
verändern.
Auch muss der Druck auf die
Bundesregierung verstärkt werden, unsere Ehegatten-besteuerung zu ändern, wie
es EU und OECD bereits in regelmäßigen Abständen fordern. Da sind Frauen und
Männer gleichermaßen aufgerufen, denn auch Männer sind Opfer der darin
enthaltenen Ungerechtigkeiten, wenn sie in einer Beidverdiener-Ehe leben.