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Helga Schulz

 

 

Gender pay gap

Die Kluft zwischen der Bezahlung von Männern und Frauen

 

 

„Jeder Mitgliedstaat wird .... den Grundsatz des gleichen Entgelts

für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit anwenden.“

 

Das Zitat aus den römischen Verträgen vom 25. März l957 erstaunt. Es war aber keineswegs wegen der noch wenig ausgeprägten Frauenrechte jener Zeit festgelegt worden, sondern weil die französischen Unternehmen Wettbewerbsverzerrungen befürchteten. Sie waren gesetzlich zur Lohngleichheit zwischen Männer und Frauen verpflichtet, während in den anderen EWG-Staaten die weiblichen Beschäftigten bis zu 30 % schlechter bezahlt wurden.

 

Erst l975 im internationalen Jahr der Frau wurde der Grundsatz präzisiert und das Recht für

„gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ in den EG-Vertrag aufgenommen. Arbeit die „als gleichwertig“ anerkannt wird (EU-Ratslinie vom 10. Februar l975) durfte nun in den Mitgliedstaaten nicht mehr schlechter bezahlt werden, weil sie überwiegend von Frauen verrichtet wurde. Auch sollte mit dieser Richtlinie die „Beseitigung jeder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf jegliche Entgeltbestandteile und –bedingungen“ erfolgen.

 

Wie weit wir damit bis heute gekommen sind, zeigt der neueste, Anfang März vorgelegte Bericht der EU-Kommission:

im Schnitt 15 % weniger Lohn

·        nur in 6 von 25 Ländern beträgt der Unterschied 10% oder weniger

·        (Belgien, Griechenland, Italien, Portugal, Malta, Slowenien)

·        Frankreich 12 % weniger

·        Großbritannien 20 %

·        Deutschland 22 %

·        Schlechter als wir: Estland, Slowakei, Zypern

 

Die gestiegenen Qualifikationen der Frauen ändern daran offenbar wenig:

Die Entgeltdifferenz sank zwischen l977 und l997 lediglich um 2,9 %.

 

 

Statistisches Bundesamt stellt fest:

Weibliche Angestellte mit Hochschulabschluss: 24 % weniger Entgelt

Fachhochschulabsolventinnen: 28% weniger Entgelt

 

Astrid Ziegler vom WSI-FrauenDatenReport 2005: „Bezogen auf die zehn am höchsten dotierten Berufe hören die Einkommen gut verdienender Frauen dort auf, wo die der Männer erst anfangen.“

 

 

 

 

 

Woran liegt es?

 

In Westdeutschland lassen sich 2/3tel, in Ostdeutschland sogar 3/4tel strukturell-diskriminierenden Faktoren zuzuordnen, als nur sehr bedingt den Arbeitgebern:

 

·        Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger als Männer

·        Konzentration auf schlecht bezahlte Branchen

·        Die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeitet in 5 von insgesamt 87 Berufsgruppen

(und das sind zugleich die Branchen mit den geringsten Löhnen)

·        Die Hälfte der weiblichen Auszubildenden verteilt sich auf 10 von 350 möglichen Lehrberufen

 

„Frauen verdienen weniger, weil sie Frauenarbeiten verrichten, und Frauenarbeiten werden geringer bezahlt, weil sie von Frauen ausgeübt werden,“ so die Sozialpsychologinnen Sharon T. Schepela und Ann T.Viviano Mitte der l980ger Jahre zur ungleichen Bewertung von Entgeltstrukturen vor allem in der Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst.  Obwohl Frauenjobs, was Anforderungen und Belastungen angeht, denen der Männer vergleichbar sind, werden sie geringer eingestuft. Nachdem mehr Frauen ins mittlere Management aufgestiegen sind, sinkt dort das Einkommensniveau!

 

Für mich persönlich – aber ich befinde mich da in der Gesellschaft vieler Frauen – und Männer (auch mit den Jusos wie ich erfreut festgestellt habe) – kommt als strukturelles Problem noch unsere Ehegattenbesteuerung hinzu. Durch die verheerende Wirkung des Ehegattensplittings,  das in der Steuerklasse V seinen sichtbaren Ausdruck findet, lohnt es sich für viele Frauen nicht, auf einer höheren Entlohnung zu bestehen, durch die scharfe Steuerprogression und die dann höheren Sozialversicherungsbeiträge, bleibt nicht viel oder auch nichts vom Zuwachs übrig.

 

Was kann helfen?

 

Frauen müssen sich besser vernetzen.

 

Sie müssen den Gewerkschaften beitreten und dort Funktionen übernehmen. Denn bei den Tarifverträgen ist Entgeltgleichheit nur ein Ziel unter vielen. Es wird mit Sicherheit keine Umverteilung zugunsten der Frauen geben, es sei denn Frauen hätten die Macht in den Gewerkschaften. Aber sie können durch die Übernahme von Funktionen und damit mehr Mitsprache sehr wohl dafür sorgen, dass wenigstens langfristig eine Angleichung erfolgt.

 

Sie müssen verstärkt Positionen und damit Einfluss in den Parteien erringen, indem sie weitere Frauen für ihre Ziele gewinnen, Anträge auf Gesetzesänderungen initiieren, diese

auf Parteitagen und in Parteiprogrammen und schließlich im Parlament durchsetzen.

 

Gesetze können zur Verbesserung beitragen. Am 1. Juli l996 trat in der Schweiz das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft, das auch ein allgemeines Diskriminierungsverbot im Bereich der Erwerbsarbeit und ein Verbandsklagerecht umfasst. Seitdem kamen 159 Klagen wegen Lohndiskriminierung vor Gericht. Neben zahlreichen Höherstufungen und Lohnnachzahlungen für die klagenden Frauen hatte das einen weiteren Effekt: die Bereitschaft der Arbeitgeber nahm zu diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungssysteme zu entwickeln.

In der kanadischen Provinz Ontario sind seit l988 alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, Pläne zur Lohnangleichung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens zu erstellen. Sanktionen und Überprüfung durch eine Kommission sind ebenfalls geregelt. Auch kann ein „Schiedsgericht für Entgeltgleichheitsfragen“ angerufen werden. Auch hier minderten sich die Lohnunterschiede um 5 %.

 

Es ist also möglich, auch ohne Eingriff in die Tarifautonomie bessere Bedingungen zu schaffen. Ein Entgeltgleichheits-Durchsetzungsgesetz, wie es die ehemalige Arbeitsministerin von Hessen Heide Pfarr vor Jahren vorgeschlagen hatte, bietet sich an. Danach müssten Tarif- vertragsparteien und Unternehmen in einem vorgegebenen Zeitrahmen überprüfen, ob ihre Entlohnung diskriminierungsfrei ist und sie ggf. verändern.

 

Auch muss der Druck auf die Bundesregierung verstärkt werden, unsere Ehegatten-besteuerung zu ändern, wie es EU und OECD bereits in regelmäßigen Abständen fordern. Da sind Frauen und Männer gleichermaßen aufgerufen, denn auch Männer sind Opfer der darin enthaltenen Ungerechtigkeiten, wenn sie in einer Beidverdiener-Ehe leben.

 

 

 

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