Hauptverhandlung vor dem
Strafrichter
Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend
entschuldigt, so wird der Sitzungsvertreter den Antrag stellen,
a) Bei zu erwartender Geldstrafe Strafbefehl § 408a StPO (gesondertes Muster)
b) die Verhandlung zu vertagen und einen neuen Termin anzuberaumen sowie
c)
die
Vorführung (§ 230 II 1. Alt. StPO) des Angeklagten anzuordnen oder , wenn dies
nicht ausreichend erscheint, einen Haftbefehl zu erlassen (§ 230 II 2. Alt.
StPO).
Wenn festgestellt wird, dass eine ordnungsgemäße Ladung vorliegt, wird der Sitzungsvertreter beantragen:
a) Auferlegung der durch das Ausbleiben verursachten Kosten,
b) Festsetzung eines Ordnungsgeldes in bestimmter Höhe (150 €), ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft (§§ 51 I 1,2 StPO, 6 I, II EGStGB),
c) ggf. zwangsweise Vorführung des Zeugen.
Die HV ist öffentlich
Anm:
Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann nach allgemeinem Recht (§ 171 a ff. GVG) erfolgen.
Wird er nur auf die Bestimmungen des GVG gestützt, muss § 173 Abs. 1 und 2
GVG (Öffentliche Urteilsverkündung - aber mit Ausnahmemöglichkeit)
beachtet werden.
Frage |
Antwort |
prozessuales |
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Beruf/Tätigkeit |
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mtl. Nettoeinkommen: |
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Fragerecht von: Ri, StA, Vert., (ges. Vertreter)
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Frage |
pro |
contra |
prozessuales |
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Geständnis
? |
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Ausnahme: Bei Zeugen unter 16 Jahren allein der Vorsitzende, § 241a StPO
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Zeuge |
Frage |
pro |
contra |
prozessuales |
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Zeuge |
Frage |
pro |
contra |
prozessuales |
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keine Suggestivfragen, oder Fragen, die schon beantwortet sind ! (§241 StPO)
Es gilt das allgemeine Recht §§ 59 ff. StPO:
§ 60 StPO Ziff 1 : keine Vereidigung unter 16 Jahren
§ 61 StPO Ziff 1: Absehen von Vereidigung zwischen 16 und 18
§ 61 StPO Ziff 5: Absehen von Vereidigung bei Verzicht
durch StA, Vert. und Angekl.
(§ 49 JGG keine Vereidigung im Verfahren gg. Jugendliche; hier (-).)
Der Sitzungsvertreter muss nötigenfalls die entsprechenden Anträge stellen.
§§ 411 Abs. 2 S. 2, 420 IV: Ablehnung von Beweisanträgen im Rahmen der Einschränkungen der §§ 244 III-V, 245 II StPO durch Gerichtsbeschluss, § 244 VI StPO.
Falls unzulässig:
Beweisermittlungsantrag (=Beweisanregung): Richter und Staatsanwalt sind aber von Amts wegen verpflichtet, alle Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung erheblich sein können, § 244 II StPO. Ablehnung nichtförmlich durch den Vorsitzenden, § 238 I StPO.
Ergibt sich aus der Beweisaufnahme Notwendigkeit eines rechtl. Hinweises ?
Ergeben sich aus der Beweisaufnahme weitere Straftaten des Angeklagten ?
und liegen die Voraussetzungen des § 266 StPO vor ?
Die
Nachtragsanklage kann mündlich erhoben, sollte aber schriftlich
niedergelegt und dem Gericht als Protokollanlage übergeben werden.
Der
Sitzungsbericht muss einen Vermerk über die Nachtragsanklage enthalten.
liegt ein aktueller BZR vor ?
1.
(§
153b II StPO Einstellung statt Absehen von Strafe mit Zust der StA und
Angekl)
2.
§
153 II StPO: Vergehen und geringe Schuld: Einstellung mit Zust der StA
und Angekl.
3.
§
153a II StPO Vergehen und Schwere der Schuld steht nicht entgegen: Einstellung
gg. Auflagen und Weisungen mit Zust der StA und Angekl.
4.
bei
mehreren prz. Taten: § 154 II StPO: Nichtverfolgung unwesentlicher
Nebentat auf Antrag der StA
5.
bei
einer prz. Tat: § 154a II StPO: Beschränkung der Strafverfolgung mit Zust
der StA
§
55 StGB nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ?
·
·
Sind Asservate vorhanden ? „Beweisstückliste“ (grüner Zettel) in der HA ?
Sind „Einziehungsgegenstände“ in der Anklage benannt ?
Wenn ja, wo befinden sich die Gegenstände ?
Verzichtet der Angeklagte auf die Gegenstände ? entspr. Erklärung muß ins Protokoll !
Wenn nein, unterliegen die Gegenstände der Einziehung, §§ 74 ff. StGB ?
Sitzungsvertreter stellt im Plädoyer Antrag auf Einziehung der der Einziehung unterliegenden Gegenstände, soweit der Angeklagte nicht auf diese verzichtet hat.
(ggf. eine Unterbrechung der Sitzung erbitten)
tatsächliche Feststellungen
rechtliche Würdigung
Strafzumessung
Geldstrafe ? Anzahl der Tgs: Höhe eines Tgs:
Freiheitsstrafe ? § 47 StGB beachten !
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ? §§ 56 ff StGB beachten
Bewährungszeit ? § 56a StGB
Bewährungsauflagen / Weisungen? §§ 56b, 56c, d StGB
Anträge bzgl. Fahrerlaubnismaßnahme, Haftbefehl, Asservaten ?
Einlassung Angeklagter:
·
·
Aussagen (Glaubhaftigkeit) der Zeugen (Glaubwürdigkeit):
·
·
Damit hat sich der Angekl. des ihm zur Last gelegten Tb des ... (nicht) schuldig gemacht:
a) Wenn nein:
„Ich beantrage, die/den Angeklagte/n freizusprechen sowie die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.“
b) Wenn ja:
gg. d. Agkl.:
Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Geldstrafe von ... Tagessätzen für geboten.
Ich beantrage daher, den
Angeklagten ... zu einer Geldstrafe von ... Tagessätzen zu verurteilen und die
Höhe eines Tagessatzes auf ... € festzusetzen.
Der
Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Antrag
zu Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten
oder:
Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Freiheitsstrafe von ... Monaten für geboten, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Ich beantrage
daher, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von ... Monaten zu verurteilen,
deren Vollzug für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung auszusetzen ist. Als
Bewährungsauflagen beantrage ich festzusetzen,
-
die Zahlung von ______ € (Monatsgehalt),
alt: Leistung von 80 h gem Arbeit
-
Meldeauflage
-
sich der Hilfe eines Bewährungshelfers zu
unterstellen.
Der
Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Antrag
zu Haftbefehl ?! / Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten
oder:
Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Freiheitsstrafe von ... Monaten für geboten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.
Der Angeklagte hat sich seine Verurteilungen aus ... und ... sowie insb. die bereits laufende Bewährung nicht zum Anlass genommen, sein Verhalten zu überdenken.
Es kann somit keine günstige Prognose für einen künftig straffreien Lebenswandel gestellt werden.
Ich beantrage
daher den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von ... Monaten zu verurteilen.
Der Angeklagte trägt die
Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Antrag zu HAFTBEFEHL ! /
Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten
Urteil notieren und in die Handakte eintragen (Anhangblatt)
(Anhangblatt)
Herr
Vorsitzender, die heutige Hauptverhandlung hat ergeben,
Einlassung Angeklagter:
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Aussagen (Glaubhaftigkeit) der Zeugen (Glaubwürdigkeit):
·
·
Damit hat sich der Angekl. des ihm zur Last gelegten Tb des ... (nicht) schuldig gemacht:
c) Wenn nein:
„Ich beantrage, die/den Angeklagte/n freizusprechen sowie die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.“
d) Wenn ja:
gg. d. Agkl.:
Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Geldstrafe von ... Tagessätzen für geboten.
Ich beantrage daher, den
Angeklagten ... zu einer Geldstrafe von ... Tagessätzen zu verurteilen und die
Höhe eines Tagessatzes auf ... Euro festzusetzen.
Der Angeklagte trägt die
Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Antrag zu Haftbefehl /
Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten
Geschäfts-Nr.:
Sache gegen
Tatvorwurf:
Termin zur Hauptverhandlung am,
vor d. Amtsgericht ... - Strafrichter -, Saal ...
Antrag |
Entscheidung |
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1. [ ] Entscheidung unter Anwendung des § 46 a Nr. 1 StGB.
2. Urteil ist-nicht-rechtskräftig
Auf Rechtsmittel haben
verzichtet d.
Angeklagte
d. gesetzliche Vertreter/in
d. Staatsanwaltschaft bzgl.
3. Die Entlassung ist vom Gericht -von d. Sitzungsvertreter/in
veranlasst worden.
4. Rechtsmittel:
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Sichtvermerk/Verfügung des Behördenvorstands: der
Abteilungsleiterin des
Abteilungsleiters |
Verfügung der Dezernentin des Dezernenten |
Geschäfts-Nr.:
V.
1. Frau/Herrn Ausbilder / in
2. Frau/Herrn Dez
3. Frau/Herrn AL
Vermerk:
1. Antrag auf Freispruch
2. Straftaten in der Verhandlung
3. Maßgaben einer Einstellung
4. sonstiges
____________________,
Referendar/in