Hauptverhandlung vor dem
Strafrichter

 

A.    Nichterscheinen der Angeklagten:

Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so wird der Sitzungsvertreter den Antrag stellen,

a)      Bei zu erwartender Geldstrafe Strafbefehl § 408a StPO (gesondertes Muster)

b)      die Verhandlung zu vertagen und einen neuen Termin anzuberaumen sowie

c)      die Vorführung (§ 230 II 1. Alt. StPO) des Angeklagten anzuordnen oder , wenn dies nicht ausreichend erscheint, einen Haftbefehl zu erlassen (§ 230 II 2. Alt. StPO).

 

 

B.    Ausbleiben eines Zeugen

Wenn festgestellt wird, dass eine ordnungsgemäße Ladung vorliegt, wird der Sitzungsvertreter beantragen:

a)      Auferlegung der durch das Ausbleiben verursachten Kosten,

b)     Festsetzung eines Ordnungsgeldes in bestimmter Höhe (150 €), ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft (§§ 51 I 1,2 StPO, 6 I, II EGStGB),

c)      ggf. zwangsweise Vorführung des Zeugen.

 

 

C.    Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung:

Die HV ist öffentlich

Anm:

Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann nach allgemeinem Recht (§ 171 a ff. GVG) erfolgen. Wird er nur auf die Bestimmungen des GVG gestützt, muss § 173 Abs. 1 und 2 GVG (Öffentliche Urteilsverkündung - aber mit Ausnahmemöglichkeit) beachtet werden.

 

D.    Vernehmung des Angeklagten zur Person sowie Einkommen und Beruf

 

Frage

Antwort

prozessuales

Beruf/Tätigkeit

 

 

 

 

mtl. Nettoeinkommen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.    Verlesung des Anklagesatzes

 

 

F.    Vernehmung des Angeklagten zur Sache, § 243 IV 2 StPO

Fragerecht von: Ri, StA, Vert., (ges. Vertreter)

 

Frage

pro

contra

prozessuales

Geständnis ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.    Beweisaufnahme

Fragerecht von: Ri, StA, Vert., Angekl., (ges. Vertreter)

Ausnahme: Bei Zeugen unter 16 Jahren allein der Vorsitzende, § 241a StPO

 

Zeuge

Frage

pro

contra

prozessuales

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeuge

Frage

pro

contra

prozessuales

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

keine Suggestivfragen, oder Fragen, die schon beantwortet sind ! (§241 StPO)

 

 

H.    Vereidigung der Zeugen:

Es gilt das allgemeine Recht §§ 59 ff. StPO:

§ 60 StPO Ziff 1 : keine Vereidigung unter 16 Jahren

§ 61 StPO Ziff 1: Absehen von Vereidigung zwischen 16 und 18

§ 61 StPO Ziff 5: Absehen von Vereidigung bei Verzicht durch StA, Vert. und Angekl.

(§ 49 JGG keine Vereidigung im Verfahren gg. Jugendliche; hier (-).)

Der Sitzungsvertreter muss nötigenfalls die entsprechenden Anträge stellen.

 

 

I.      Beweisanträge des Angeklagten

§§ 411 Abs. 2 S. 2, 420 IV: Ablehnung von Beweisanträgen im Rahmen der Einschränkungen der §§ 244 III-V, 245 II StPO durch Gerichtsbeschluss, § 244 VI StPO.

Falls unzulässig:

Beweisermittlungsantrag (=Beweisanregung): Richter und Staatsanwalt sind aber von Amts wegen verpflichtet, alle Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung erheblich sein können, § 244 II StPO. Ablehnung nichtförmlich durch den Vorsitzenden, § 238 I StPO.

 

 

J.    rechtlicher Hinweis ?

Ergibt sich aus der Beweisaufnahme Notwendigkeit eines rechtl. Hinweises ?

 

 

K.    Nachtragsanklage ?

Ergeben sich aus der Beweisaufnahme weitere Straftaten des Angeklagten ?

und liegen die Voraussetzungen des § 266 StPO vor ?

Die Nachtragsanklage kann mündlich erhoben, sollte aber schriftlich niedergelegt und dem Gericht als Protokollanlage übergeben werden.

Der Sitzungsbericht muss einen Vermerk über die Nachtragsanklage enthalten.

 

 

L.    Vorbelastungen

liegt ein aktueller BZR vor ?

 

 

M.   Einstellung des Verfahrens ?

1.       (§ 153b II StPO Einstellung statt Absehen von Strafe mit Zust der StA und Angekl)

2.       § 153 II StPO: Vergehen und geringe Schuld: Einstellung mit Zust der StA und Angekl.

3.       § 153a II StPO Vergehen und Schwere der Schuld steht nicht entgegen: Einstellung gg. Auflagen und Weisungen mit Zust der StA und Angekl.

4.       bei mehreren prz. Taten: § 154 II StPO: Nichtverfolgung unwesentlicher Nebentat auf Antrag der StA

5.       bei einer prz. Tat: § 154a II StPO: Beschränkung der Strafverfolgung mit Zust der StA

 

 

N.    Einbeziehung früherer Strafen

§ 55 StGB nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ?

 

 

O.    Auflagen einer laufenden Bewährung, Bericht der Bewährungshilfe

·          

·          

 

 

P.    Asservate

Sind Asservate vorhanden ?     „Beweisstückliste“ (grüner Zettel) in der HA ?

                                               Sind „Einziehungsgegenstände“ in der Anklage benannt ?

 

Wenn ja, wo befinden sich die Gegenstände ?

 

Verzichtet der Angeklagte auf die Gegenstände ? entspr. Erklärung muß ins Protokoll !

 

Wenn nein, unterliegen die Gegenstände der Einziehung, §§ 74 ff. StGB ?

 

Sitzungsvertreter stellt im Plädoyer Antrag auf Einziehung der der Einziehung unterliegenden Gegenstände, soweit der Angeklagte nicht auf diese verzichtet hat.

 

 

Q.    Ordnung der Gedanken im Hinblick auf das Plädoyer

(ggf. eine Unterbrechung der Sitzung erbitten)

 

tatsächliche Feststellungen

rechtliche Würdigung

Strafzumessung

Geldstrafe ? Anzahl der Tgs:                            Höhe eines Tgs:                      

Freiheitsstrafe ? § 47 StGB beachten !

Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ? §§ 56 ff StGB beachten

Bewährungszeit ? § 56a StGB

Bewährungsauflagen / Weisungen? §§ 56b, 56c, d StGB

 

Anträge bzgl. Fahrerlaubnismaßnahme, Haftbefehl, Asservaten ?

 

 

R.    Plädoyer:

1.     Kurzzusammenfassung des erwiesenen SV mit Beweiswürdigung

Einlassung Angeklagter:

·         

·         

Aussagen (Glaubhaftigkeit) der Zeugen (Glaubwürdigkeit):

·         

·         

2.     rechtliche Würdigung

Damit hat sich der Angekl. des ihm zur Last gelegten Tb des ... (nicht) schuldig gemacht:

 

3.     Straftat erwiesen ?

a)      Wenn nein:

„Ich beantrage, die/den Angeklagte/n freizusprechen sowie die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.“

b)     Wenn ja:

 

4.     Einbeziehung früherer Strafen § 55 StGB

 

5.     Bei der Strafzumessung spricht

 

für den Agkl.:

 

 

 

gg. d. Agkl.:   

 

 

 

Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Geldstrafe von ... Tagessätzen für geboten.

 

Ich beantrage daher, den Angeklagten ... zu einer Geldstrafe von ... Tagessätzen zu verurteilen und die Höhe eines Tagessatzes auf ... € festzusetzen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Antrag zu Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten

 

oder:

 

Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Freiheitsstrafe von ... Monaten für geboten, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

 

Ich beantrage daher, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von ... Monaten zu verurteilen, deren Vollzug für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung auszusetzen ist. Als Bewährungsauflagen beantrage ich festzusetzen,

-          die Zahlung von ______ € (Monatsgehalt), alt: Leistung von 80 h gem Arbeit

-          Meldeauflage

-          sich der Hilfe eines Bewährungshelfers zu unterstellen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Antrag zu Haftbefehl ?! / Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten

 

oder:

 

Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Freiheitsstrafe von ... Monaten für geboten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.

Der Angeklagte hat sich seine Verurteilungen aus ... und ... sowie insb. die bereits laufende Bewährung nicht zum Anlass genommen, sein Verhalten zu überdenken.

Es kann somit keine günstige Prognose für einen künftig straffreien Lebenswandel gestellt werden.

 

Ich beantrage daher den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von ... Monaten zu verurteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Antrag zu HAFTBEFEHL ! / Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten

 

 

S.    Plädoyer des Verteidigers (soweit vorhanden)

 

 

T.    Letztes Wort des Angeklagten

 

 

U.    Urteil

Urteil notieren und in die Handakte eintragen (Anhangblatt)

 

 

V.    Abverfügung aus der Handakte

(Anhangblatt)

 

 

W.   Fahrtkostenantrag (bei auswärtigen Sitzungen)

 

 

X.    sonstiges...

 

 


Plädoyer

Herr Vorsitzender, die heutige Hauptverhandlung hat ergeben,

1.     Kurzzusammenfassung des erwiesenen SV mit Beweiswürdigung

Einlassung Angeklagter:

·         

·         

Aussagen (Glaubhaftigkeit) der Zeugen (Glaubwürdigkeit):

·         

·         

2.     rechtliche Würdigung

Damit hat sich der Angekl. des ihm zur Last gelegten Tb des ... (nicht) schuldig gemacht:

 

3.     Straftat erwiesen ?

c)      Wenn nein:

„Ich beantrage, die/den Angeklagte/n freizusprechen sowie die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.“

d)     Wenn ja:

 

4.     Einbeziehung früherer Strafen, § 55 StGB

 

5.     Bei der Strafzumessung spricht

 

für den Agkl.:

 

 

 

gg. d. Agkl.:   

 

 

 

Als täter-, tat- und schuldangemessene Bestrafung halte ich eine Geldstrafe von ... Tagessätzen für geboten.

 

Ich beantrage daher, den Angeklagten ... zu einer Geldstrafe von ... Tagessätzen zu verurteilen und die Höhe eines Tagessatzes auf ... Euro festzusetzen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Antrag zu Haftbefehl / Fahrerlaubnismaßnahme / Asservaten


Geschäfts-Nr.:                     

Sache gegen                       

Tatvorwurf:                         

Termin zur Hauptverhandlung am,

vor d. Amtsgericht ...                       - Strafrichter -, Saal ...

 

Antrag

Entscheidung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      [  ] Entscheidung unter Anwendung des § 46 a Nr. 1 StGB.

 

2.     Urteil ist-nicht-rechtskräftig

 

Auf Rechtsmittel haben verzichtet                           d. Angeklagte

 

d.  gesetzliche Vertreter/in

 

d.  Staatsanwaltschaft bzgl.

 

3.     Die Entlassung ist vom Gericht -von d. Sitzungsvertreter/in veranlasst worden.

 

4.     Rechtsmittel:

 

 

Sichtvermerk/Verfügung

   des Behördenvorstands:

 

 

 

 

der Abteilungsleiterin

des Abteilungsleiters

 

 

 

Verfügung   der Dezernentin

des Dezernenten

 


Staatsanwaltschaft Göttingen                                                                  _____________________

Geschäfts-Nr.:

 

 

 

V.

 

 

1.      Frau/Herrn Ausbilder / in

 

2.      Frau/Herrn Dez

 

3.      Frau/Herrn AL

 

 

 

Vermerk:

 

1.      Antrag auf Freispruch

 

2.      Straftaten in der Verhandlung

 

3.      Maßgaben einer Einstellung

 

4.      sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________________,

Referendar/in

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