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27. Dezember 1999 © email: Krahmer

"Forschungsförderung in Deutschland" 
Gemeinsame Stellungnahme der Präsidenten von DFG und MPG
Pressemitteilung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), 14.12.1999 
http://www.dfg.de/aktuell/download/evaluation.html 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) wurden von einer international besetzten Kommission evaluiert. Nachdem die Kommission ihre Empfehlungen unter dem Titel "Forschungsförderung in Deutschland" Ende Mai veröffentlichte, haben sich die Entscheidungsgremien in beiden Wissenschaftsorganisationen mit den Vorschlägen und Einschätzungen auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen der DFG und der MPG sowie die gemeinsame Stellungnahme der Präsidenten beider Organisationen wurden Anfang Dezember an den Vorsitzenden der Bund-Länder-Kommission für Forschungsförderung und Bildungsplanung, Herrn Staatsminister Hans Zehetmair, sowie an die stellvertretende Vorsitzende der BLK, Frau Bundesministerin Edelgard Bulmahn, übermittelt. Der Text der gemeinsamen Stellungnahme folgt:

Die Kommission hatte den Auftrag zu prüfen, · ob die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft ihre Aufgaben im deutschen Forschungssystem in geeigneter Weise wahrnehmen, und · ob ihre Zusammenarbeit miteinander und mit ihren Partnern im Forschungssystem, vor allem mit den Hochschulen und mit der Wirtschaft, angemessen funktioniert. Sie hat zur Deutschen Forschungsgemeinschaft und zur Max-Planck-Gesellschaft ausführliche Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt. Dazu haben beide Organisationen je für sich Stellung genommen. Außerdem hat sich die Kommission zu allgemeinen und übergreifenden Aspekten des deutschen Forschungssystems und zu den Hochschulen geäußert sowie Empfehlungen an Bund und Länder gerichtet. Wir halten die übergreifenden Empfehlungen der Kommission für wichtige Beiträge zur Gestaltung forschungspolitischer Entscheidungen im Übergang zum 21. Jahrhundert. DFG und MPG sehen sich darin bestärkt, zur Anpassung des deutschen Forschungssystems an die Bedingungen des internationalen Wettbewerbs beizutragen. Für eine durchgreifende Reform des gesamten Wissenschaftssystems bedarf es der zügigen Umsetzung der an Bund und Länder gerichteten Empfehlungen der Kommission. Insbesondere weisen wir auf folgende Punkte hin:

1. Internationalität sichern und ausbauen
In der Wissenschaft und in der Anwendung ihrer Ergebnisse ist der Wettbewerb heute global. Im Wettbewerb um die besten Ideen und die fähigsten Personen muß Deutschland wieder attraktiver werden. Sowohl in der institutionellen Förderung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch in der Programm- und Projektförderung muß die Leistungsfähigkeit im weltweiten Vergleich das ausschlaggebende Kriterium sein. Die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dazu nach besten internationalen Standards fortentwickelt werden. Dazu sind Maßnahmen auf unterschiedlichen Feldern notwendig:

1.1. Dienst- und Tarifrecht
Es gibt einen Markt, somit auch Marktpreise für Kompetenz. Im Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Lage sein, auf diesem Markt nach seinen jeweiligen Regeln zu handeln. Die geltenden dienstrechtlichen Regelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. DFG und MPG begrüßen deshalb die Bestrebungen zu einer grundsätzlichen Novellierung der einschlägigen Bestimmungen, die den Interessen der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen Rechnung tragen müssen. Hierbei ist auch die Verbesserung der Möglichkeiten zur Gewinnung leitender Wissenschaftler von Bedeutung.

1.2. Personalwirtschaft und Ausländerrecht
Deutschland muß - obgleich im Ausländerrecht und seiner Anwendung begrüßens-werte Fortschritte gemacht wurden - von seinen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Konkurrenten in aller Welt lernen, wie es gelingt, wissenschaftlich-technischen Nachwuchs aus der ganzen Welt anzuziehen. Die Gewinnung hochqualifizierter Studierender und Wissenschaftler aus dem Ausland in allen Karriere-phasen für eine Tätigkeit in Deutschland liegt im nationalen Interesse. Sie muß nachdrücklich gefördert werden, wenn nötig, durch ein entsprechend gestaltetes Einwanderungsrecht.

1.3. Förderung internationaler institutioneller Kontakte
Die Präsenz deutscher Institutionen in wichtigen Partnerländern baut Brücken nach Deutschland für hochqualifizierte Ausländer. Für die Gewinnung neuer Beziehungen und die Pflege bereits bestehender Kontakte ist sie von großer Wichtigkeit. Sie darf nicht vermindert, sondern muß verstärkt werden. Die bewährten Institutionen internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit bedürfen nachdrücklich der Unterstützung ihrer Arbeit.

2. Wissenschaft untereinander und mit der Wirtschaft besser vernetzen
Wenngleich die Evaluationskommission die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems grundsätzlich positiv bewertet hat, stellt sie doch zutreffend eine zu geringe Flexibilität in der Kooperation der Wissenschaftsorganisationen untereinander und mit der Wirtschaft fest. Die arbeitsteilig begründete institutionelle Vielfalt und die Gemein-schaftsfinanzierung von Bund und Ländern bilden eine wichtige Grundlage für die Autonomie der Forschungsförderung und der Forschungseinrichtungen. Die Forschungseinrichtungen müssen über ein klares, von allen Beteiligten akzeptiertes Aufgabenprofil als Basis für das Wechselspiel von Zusammenarbeit und Wettbewerb zwischen den Organisationen und für die Bewertung der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung verfügen. DFG und MPG halten die Stärkung der Hochschulen in der Weiterentwicklung des Gesamt-systems für einen wesentlichen Faktor und haben hierzu in ihren Stellungnahmen weiterführende Vorschläge, auch zum gemeinsamen abgestimmten Vorgehen, erarbeitet. Dieser Prozeß muß durch Bund und Länder in ihrer Verantwortung für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen unterstützt werden.

Ein intensives Zusammenwirken zwischen den Sektoren Wissenschaft und Wirtschaft ist entscheidend für die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems von Forschung und Entwicklung. Um international wettbewerbsfähige Verfahren und Produkte zu entwickeln, sollte das in Deutschland vorhandene Innovationspotential intensiver genutzt werden. Gleichberechtigte Kooperationen zwischen Forschern in Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstituten und Forschern in Unternehmen sollten in Deutschland genauso selbstverständlich werden wie in Groß-britannien und in den Vereinigten Staaten. Hier sind neben der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Forschungsträger vor allem förderliche ordnungspolitische Rahmenbedingungen und eine gezielte staatliche bzw. europäische Forschungsförderung gefragt. Der Transfer von Personen, aber auch von Leistungen zwischen den verschiedenen Trägern des Forschungssystems muß erleichtert und durch Anreize prämiert werden.

3. Forschung durch Nachwuchsförderung zukunftsfähig machen
Die Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind wichtige Anliegen von DFG und MPG; beide Organisationen haben ihre Förderprogramme bereits im Vorfeld der Evaluation weiter ausgebaut und ihre Förderangebote auch international attraktiver gemacht. Sie sind bestrebt, auch künftig dem Bereich der Nachwuchsförderung ihr besonderes Augenmerk zu widmen. Damit diese Bemühungen greifen, bedarf es flankierender Maßnahmen im gesamten Bildungssektor; denn die wichtigsten Grundlagen für eine Tätigkeit in der Wissenschaft werden bereits in der Schule und im Studium gelegt. Bund und Länder sollten den Schulen und Hochschulen die Möglichkeiten einräumen, ihre Ausbildungsleistung effizienter und individueller auszugestalten, und darüber hinaus Maßnahmen treffen, um · den Unterricht in den Schulen - vor allem in Mathematik und in den Naturwissenschaften - für die begabtesten Schülerinnen und Schüler attraktiver zu machen, · ihre Studierenden nach Begabung und Neigung eigenverantwortlich gezielt auszuwählen, damit der Wettbewerb um die besten Studentinnen und Studenten die Leistungsfähigkeit der Hochschulen stärkt, · wissenschaftlich interessierte Studentinnen und Studenten bereits im Grundstudium besonders zu fördern, · in akademischen und staatlichen Prüfungsordnungen auf festgelegte Studien-mindestzeiten zu verzichten, · besondere Leistungen der Universitäten und ihrer Mitglieder in der Verknüpfung von Lehre und Forschung öffentlich anzuerkennen und die diesbezüglichen Kooperationen zwischen den Forschungsorganisationen zu fördern, · verstärkt international ausgerichtete Ausbildungs- und Graduierungsprogramme (wie z.B. die mit den Universitäten einzurichtenden "International Max Planck Research Schools" und die bereits von der DFG erprobten internationalen Graduiertenkollegs) zu fördern, · das System der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses den international führenden Standards, insbesondere den angelsächsischen Ländern, anzugleichen.

4. Finanzierung der Forschung
Die Förderung von Bildung und Forschung bedarf insgesamt eines höheren Stellenwertes in unserer Gesellschaft. Ein Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben von nur 2,3% am Bruttoinlandsprodukt, der allein an internationalen Maßstäben zu messen ist, kann den Anforderungen an das Gesamtsystem insgesamt nicht gerecht werden. Insbesondere bedarf es neben den notwendigen und z.T. bereits in Angriff genommenen Reformmaßnahmen in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen einer auf breiter Basis und kontinuierlich verstärkt geförderten Grundlagenforschung. Die in der Grundlagenforschung gewonnenen Erkenntnisse bilden die unverzichtbare Basis für die Lösung fast aller dringenden gesellschaftlichen Probleme, von nachhaltiger Energieversorgung über medizinischen Fortschritt bis zu den Folgen des demografischen Wandels, und schaffen die Voraussetzungen für eine bessere Lebensqualität für alle Bürger in der Zukunft.
   

Weitere Informationen finden Sie unter:
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Deutsche Forschungsgemeinschaft Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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