Das chinopische Verst�ndnis vom Kaisertum
von Toyotomi Hideyoshi

I. Das Himmlische Mandat

Die Person seiner Majest�t des Kaisers nimmt in der traditionellen Gesellschaft und Philosophie Chinopiens seit jeher eine Sonderstellung ein. Der Mythologie zufolge wurzelt die Abstammung des kaiserlichen Clans in einer direkten Nachkommenschaft des ersten Kaisers von der ehrw�rdigen Sch�pferg�ttin, der Sonne. Er war ein Kind der Sonne, der Sohn des Himmels. Seine Mutter, die Sonneng�ttin, stattete ihn mit dem Mandat des Himmels aus, welches ihm die Legitimation zur Herrschaft �ber alle Lande unter dem Himmel und den Augen der Sonne verleiht.
Nach herk�mmlichem Verst�ndnis verf�gt der Mandatstr�ger �ber das g�ttliche Heil, das f�r ihn die Quelle unermesslicher Weisheit und Macht ist. Seine Entscheidungen sind daher zu akzeptieren, seine Befehle zu befolgen, seine W�nsche zu erf�llen. Der Mandatstr�ger ist grunds�tzlich sakrosankt; er steht �ber allen weltlichen Gesetzlichkeiten, kein irdischer Richter darf ihm etwas anhaben.


II. Die Drei Gebote

Der Mythologie folgend hat die Sonneng�ttin selbst jedoch das Himmlische Mandat an drei unumst��liche und heilige Gesetze gekn�pft. Diese sind der �berlieferung gem�� die folgenden:

Erstens: Der Mandatstr�ger und die Seinen haben der Sonne ihre Huldigung entgegenzubringen, denn sie ist der Ursprung der Welt und die Quelle der Weisheit.
Zweitens: Der Mandatstr�ger hat das Licht der Sonne hinaus in die Welt zu tragen und die barbarischen V�lker aus der Finsternis zu befreien.
Drittens: Der Mandatstr�ger hat f�r die Seinen Sorge zu tragen. Das Mandat ist ihm nicht zu eigenem Vorteil gegeben, sondern um Weisheit, Zivilisation und Wohlergehen auf Erden zu verwirklichen.

Die Mythologie erkl�rt des weiteren, dass ein Mandatstr�ger, der diesen g�ttlichen Geboten zuwiderhandelt, das Himmlische Mandat verliert und die Sonne einen neuen Mandatstr�ger erw�hlen wird, der Chinopien das Licht wiederbringt.


III. Die Weitergabe des Mandates

Die Weitergabe des Himmlischen Mandates kann auf zwei Arten geschehen. Generell �bertr�gt sich das Mandat �ber die Blutsbande an den �ltesten Nachkommen des Mandatstr�gers. Das Geschlecht spielt hierbei traditionell keine Rolle. Es gibt jedoch auch die M�glichkeit einer durch den Mandatstr�ger explizit ausgesprochenen �bertragung des Himmlischen Mandates. Durch dieses rituell aufw�ndige Prozedere verliert der bisherige Mandatstr�ger das Heil, und eine von ihm unter Anleitung der Sonneng�ttin erw�hlte Person erlangt es.
Die Weitergabe des Mandates kann jedoch nicht willk�rlich geschehen, sie unterliegt zweierlei Beschr�nkung. Zum einen gilt, dass das Himmlische Mandat unteilbar ist. Es kann nur durch eine einzige Person wahrgenommen werden; niemals durch mehrere Personen gleichzeitig oder ein nicht-menschliches Wesen. In diesem Sinne ist es beispielsweise auch undenkbar, dass ein Mandatstr�ger sein Mandat an das Volk oder ein gew�hltes Parlament �bertr�gt. Eine Machtaus�bung dieser K�rperschaften kann nur durch Zugest�ndnis des Mandatstr�ger m�glich sein, ist durch jeden neuen Mandatstr�ger zu best�tigen und kann zumindest theoretisch jederzeit widerrufen werden.
Die andere Beschr�nkung der Weitergabe des Mandates liegt darin begr�ndet, dass nur ein Anh�nger des Sonnenkultes und Untertan Seiner Majest�t des Kaisers das Mandat des Himmels empfangen kann.


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