EIN LEHRSTÜCK PAROXYSTISCHER SCHWARZWEIßMALEREI

von Klaus Popa


"..., als Geschichte nicht beschrieben werden kann, wenn man wichtige Geschehnisse verschweigt".1


Zu: Ulrich Andreas Wien, Kirchenleitung über dem Abgrund. Bischof Friedrich Müller vor den Herausforderungen durch Minderheitenexistenz, Nationalsozialismus und Kommunismus (Studia Transylvanica, Bd.25), Köln Weimar Wien 1998

         Der Nachdruck, mit dem die Drucklegung der im Sommer 1998 von der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommenen gleichnamigen Dissertation in gekürzter, monographischer Form besorgt wurde (vgl. Vorwort, S.IX), vermittelt den Eindruck, daß die Herausgeber dem Text eine hervorragende Bedeutung beimessen.

         Die Fleißarbeit, die dahinter steckt, ist nicht zu bestreiten, auch eine deutliche Hinwendung zu den Quellen ist erkennbar - im Gegensatz zum mißratenen Aufsatz Wiens, der die Edition des Briefwechsels zwischen Karl Barth und siebenbürgischen Pfarrern in den Jahren 1930-1947 begleitet (vgl. Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde (ZfSLk.), Jg.18. (89.), Heft 2, 1995, S.147-152; dazu unsere Stellungnahme in Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik (HJS), 10. Jg., Heft Nr.2, November 1998, S.126-131). Auch das in der "Einleitung" zu Friedrich Müllers Erinnerungen 1944-1964 (Schriften zur Landeskunde Siebenbürgens, Bd.17, Köln Weimar Wien 1995) einseitig gezeichnete Spannungsverhältnis zwischen Bischofsvikar Müller und Bischof Viktor Glondys wird leicht entzerrt, aber die in der ZfSLk betriebene Schwarzmalerei um die Person von Bischof Glondys wird mit beträchtlich verschärften Tönen fortgeführt.

        Inhaltliche Unausgewogenheit kennzeichnet den Aufbau mancher Kapitel. So gilt Kapitel 6, "Aufbruch und nationalsozialistische Herausforderung der Landeskirche" (S.61-104) eigentlich der Kirchenpolitik von Bischof Glondys. Auf Müller, der ja das Objekt der Monografie ist, nehmen lediglich die Seiten 95-100 expressen Bezug. Ebenso Kapitel 8, "Am Gängelband der Erneuerungsbewegung. Die Landeskirche 1938-1941" (S.149-175), nimmt nur sporadisch auf Müller Bezug. Kapitel 10, "Der Müllersche Verteidigungsring. Wertkonservative, volkskirchliche Opposition gegen das gleichgeschaltete Kirchenregiment Staedel" (S.176-210), erweckt den Eindruck, Müller sei der alleinige Träger der kirchlichen Opposition gewesen.

         Im Vergleich zum mißlungenen Essay von 1995 geht Wien diesmal in der Wortwahl und Ausdrucksweise, auch in der Behandlung gewisser Detailfragen behutsamer vor. Trotzdem gibt es zahlreiche Ausrutscher. So hält Wien weiterhin am Gedanken "weitverbreiteter Entkirchlichung" (ZfSLk 1995, S.148) fest - jetzt spricht er von einem "weitgehenden Säkularisierungsprozess" (S.69); die "elektrisierende Faszination der Idee nationaler Erneuerung" (ZfSLk 1995, S.148) kommt jetzt in Verbindung mit der Machtergreifung Hitlers zum Zuge (S.70). Die bekanntermaßen ultraradikalen Dr. Bonfert, Dr. Gust, Herwart Scheiner, Fritz Cloos und Winfried Schenker nennt Wien "sogenannte radikale Nationalsozialisten" (u.Hv.) (S.88,99); Wien charakterisiert Andreas Scheiner, ein ultraradikaler Pfarrer, als "langjährigen Kampf- und Leidensgenossen Staedels" und fügt, wahrscheinlich in relativierender Absicht der vorhergehenden Ausdrucksweise, hinzu, "und nunmehr Chefideologe der "nationalkirchlichen" Clique um Wilhelm Staedel im Landeskonsistorium" (S.165).

         Eine Reihe unpräziser, summarischer Formulierungen erschweren das Verstehen der  Ausführungen. So wird der sogenannte "Eklat" des Jahres 1934 in der Volksratssitzung, wo der Radikale Waldemar Gust die Rede von Bischof Glondys mit respektlosen Zwischenrufen unterbrach, viel zu skizzenhaft wiedergegeben und interpretiert (S.91). In Verbindung mit Konrad Möckel, der die Landeskirche AB auf dem Weltkongress in Oxford 1937 vertrat, heißt es: "Glondys, der den Kronstädter Stadtpfarrer Konrad Möckel als sächsischen Delegierten beauftragt hatte, distanzierte sich von diesem, weil er von seiten des Bischofs keine Vollmacht für eine Zustimmung zu diesem Initiativantrag (Kirchenverfolgung im Deutschen Reich) erhalten hatte." Außer der mißratenen Ausdrucksweise ist auch die darin enthaltene Behauptung, Glondys habe sich von Möckel distanziert, irreführend, weil Glondys durch die Instruktion an Möckel, der Erklärung des Kongresses nicht Folge zu leisten, sich und seine Kirche davon distanzierte, um die aus Deutschland kommende finanzielle Unterstützung nicht zu gefährden.

         Wien bemängelt zurecht "die geistige Kapazität" der Mitglieder der Hermannstädter Zweigstelle des "Instituts zur Erforschung des jüdischen Einflusses auf das kirchliche Leben" (S.169), er hätte aber in diesem Zusammenhang darauf verweisen sollen, daß die Vorbedingung, ein guter "Deutscher Christ" zu sein, auch die Parteimitgliedschaft oder zumindest die Verinnerlichung des Deutschenglaubens - statt des Christusglaubens - war, es also genügte, nationalsozzialistisch ideologiekonform zu sein, was bekanntlich wenig "geistige Kapazität" voraussetzte.

         Über ein sehr wichtiges Kapitel im Wirken Müllers als Bischof, über die sogenannte "Säuberung", informiert Wien nur, daß diese in kirchlicher Regie durchgeführt wurde und Müller im Hinblick auf den Personalmangel angeblich "pragmatisch argumentierte" (S.225). Kein Wort darüber, daß durch diese "pragmatische" Personalpolitik die nationalsozialistisch belasteten Pfarrer problemlos in die kommunistische Zeit hinübergerettet wurden - selbst Andreas Scheiner und Edmund Graeser und noch einige, die nach einer Bewährungs- und Gnadenfrist Anfang 1946 aus der Sonderbehandlung entlassen wurden. Die Wahrheit ist, daß Müllers Konzept auf Vergangenheitsbewältigung überhaupt nicht abzielte, zumal er nun, wie Wien interpretiert, die bislang geltende Überzeugung, die Siebenbürger Sachsen seien ein "Vorposten" deutscher bzw. europäischer Kultur in die Formel umdeutete, die Siebenbürger Sachsen seien nun "von Gott auserlesen, Vorbild geistlicher Umkehr zu werden" (S.223). Ob sich diese Formel Müllers verwirklichen ließ, ob sie in die Tat umgesetzt wurde, das sind Fragen, deren Beantwortung Wien schuldig bleibt.

         Verfasser zollt auch der Vorgeschichte der bewußt unterbliebenen Vergangenheitsbewältigung keine Aufmerksamkeit. Sie geht auf das sogenannte "Gentlemen's Agreement" vom 17. Oktober 1944 zurück, eine Übereinkunft von Hans Otto Roth, Bischof Glondys und Friedrich Müller über das weitere Vorgehen nach der Abdankung Staedels als Bischof. Wien erwähnt mit keinem Wort, daß dieses "Agreement" eigentlich ein geschickter Kunstgriff von Roth und Müller war, den seit dem 9. Oktober wieder des Bischofsamtes waltenden Glondys daran zu hindern, seinen am 11. Oktober herausgegebenen Hirtenbrief, in dem er seine Absicht unmißverständlich verkündete, die Schuldigen für die Auslieferung der Landeskirche an die Volksgruppenführung zur Verantwortung zu ziehen, - zu denen ja auch Müller zählte - zu torpedieren und Glondys' Aufbruchstimmung abzuwürgen (Der Hirtenbrief ist in Müller, Erinnerungen ...", S.208-212 abgedruckt). Wien erwähnt auch nicht, daß Müller sich weigerte, den Hirtenbrief in Hermannstadt, wo er Stadtpfarrer war, vorzulesen und sich entschieden dagegen stemmte, daß er von den Kanzeln des Landes verkündet wird2. Auch über die Kündigung des "Dreimänner-Abkommens" durch Müller am 28. Dezember 1944 (Tagebuch S.443) schweigt sich Wien aus. Tatsachen, die das von Wien entworfene, geschönte Porträt von Müller trüben könnten, werden einfach totgeschwiegen, wodurch Verfasser sich erfolgreich der zuweilen unagenehme Dimension annehmenden Wahrheitsfindung bewußt entzieht. Hätte Wien ausgeführt, dann hätte der Leser natürlich auch über die gegen Bischof Glondys durch Rudolf Brandsch auf höchster Regierungsebene im November 1944 eingefädelten Intrigen (Tagebuch, S.439,440,445,446) informiert werden müssen und hätte feststellen können, daß Müllers Kündigung des Dreimännerpaktes just zu dem Zeitpunkt erfolgte, als die Gewißheit bestand, daß die von Brandsch ins Rollen gebrachte Lawine, die sich zunächst in einer Untersuchung durch das Kultusministerium vor Ort niederschlug (Vgl. den Text des Untersuchungsberichtes in Müller, Erinnerungen ..., S.232-245), auch die Restitutionsansprüche von Glondys hinwegfegen würde.

     Zu diesen stichprobenartig herausgegriffenen Unterlassungen geschichtsfaktischer Natur gesellen sich unverzeihliche inhaltliche Widersprüche und zahlreiche falsche Darstellungen. Der eklatanteste inhaltliche Widerspruch betrifft das bereits in der ZfSLk 1995 gebrachte Verbot der NEDR, das wir in unserer Entgegnung richtigstellten. Es heißt nun, der Staat habe die NEDR am 4. Juli 1934 verboten (Wien, Kirchenleitung..., S.73), sie sei "vom staatsrechtlichen Verbot bedroht" (S.92), sie sei "als Partei aufgelöst(e)" (S.140). Wien folgt im Zusammenhang mit der Gründung der DVR (Deutsche Volkspartei in Rumänien) vorbehaltlos Hildrun Glass, Zerbrochene Nachbarschaft. Das deutsch-jüdische Verhältnis in Rumänien (1918-1938) (Südosteuropäische Arbeiten 98), München 1996, S.510, die offenbar irrigerweise behauptet, in der DVR sei "die verbotene Nationale Erneuerungsbewegung der Deutschen in Rumänien (NEDR)" wiederentstanden (zit. bei Wien, Kirchenleitung ...., S.75). Eine andere Fabel liefert Wien auf S.140: "1935 kam es erstmals zum Konflikt, als die als Partei aufgelöste, in zwei Teile zerfallene Erneuerungsbewegung, zu den kirchlichen Wahlen antrat."
 Hildrun Glass' Version enthält zwei Irrtümer: die angebliche Auflösung der NEDR und die DVR als deren legale Nachfolgeorganisation; Wiens Version beschränkt sich bloß auf die Auflösung .
 Eine weitere chronologische Mißstimmigkeit liegt in Verbindung mit Müllers Berliner Aufenthalt zwischen dem 21. Juli und 4. Oktober 1942 vor. Die rumänische Regierung soll über Müllers Schicksal alarmiert worden sein. Als Beleg führt Wien die Abschrift einer Meldung an das Bukarester Innenministerium vom 23. Juni (sic!) 1942 in deutscher Übersetzung an (S.195, Anm.131).

 Von den zahlreichen falsch ausgelegten Darstellungspunkten bzw. Halbwahrheiten in Wiens Text seien einige  herausgegriffen:
 Die politische Spaltung der Erneuerungsbewegung soll auf die "divergierenden Sonderpolitiken reichsdeutscher Nichtregierungsorganisationen" bis zur Wiedervereinigung am 27. Oktober 1938 zurückzuführen sein (S.76). Das ist nur die halbe Wahrheit, weil Wien nichts über den Personenkreis aussagt, der die Spaltung zu verantworten hatte, nämlich die radikalen Nationalsozialisten.
 Wien übernimmt ohne Bedenken die Behauptung von Müller, etwa 80% der in Rumänien gebliebenen Pfarrer hätten dem Nationalsozialismus getrotzt (S.210). Daß der Widerstand gegen die Volksgruppenführung viel geringer war, behauptet Heinrich Zillich in seinem Gedenkartikel in den "Südostdeutschen Vierteljahresblättern" anläßlich des Todes von Bischof Müller (18. Jg., 1969, 2. Folge, S.101-104). Zillich schreibt: "80% der sächsischen Geistlichen hätten dem Nationalsozialismus "bei schwerstem Risiko für den Lebensunterhalt ihrer Familien" Widerstand geleistet. Wenn man bloß einen davon kennte (sic!) !" (S.103).

     Müller behauptet, anläßlich seines Berliner Aufenthaltes im Jahr 1942 einer durch den Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Martin Luther vorbereiteten Verhaftung und Einlieferung ins Konzentrationslager Sachsenhausen entgangen zu sein (Wien, S.194). Heinrich Zillich informiert über diese Schilderung: "Von Dr. Wolff  vernahm (man), Müllers Darstellung habe sich bei Nachforschungen der Volksgruppenführung als von "A bis Z" falsch herausgestellt." Er wurde in Berlin zurückgehalten, "weil man ihn bloß hatte einschüchtern wollen, damit unter den Deutschen Rumäniens endlich der Zank ende" (Sodt. Vjbl., Jg.30, 1981, Folge 3, S.229). Auch scheint es unwahrscheinlich, daß ein Unterstaatssekretär im AA die Verhaftung und Einlieferung in ein KZ, dazu noch des Staatsbürgers eines mit Deutschland verbündeten Staates, hätte veranlassen können. Dafür wäre der SS-Sicherheitsdienst oder die Sicherheitspolizei zuständig gewesen, die aber laut Wien bereits am 20. August 1942 ans AA berichtete, daß Müller keine staatsfeindlichen Absichten nachzuweisen seien (Anm.119, S.193)3.

     Schließlich enthält der im Bundesarchiv, Abteilung Berlin (vormals Potsdam) vorliegende, nicht gerade kärgliche Schriftverkehr des Auswärtigen Amtes, Büro Staatssekretär, Angelegenheit Bischofsvikar Müller, A 160489-160518 - eine von Wien nicht herangezogene Quelllensammlung - keinerlei Hinweis, daß es Verhaftungsabsichten bezüglich Müllers Person gegeben hätte4.

     Die Schuldigkeit von Bischof Glondys für die Unterwanderung der Kirchenführung durch die Nationalsozialisten und seine enge Zusammenarbeit mit diesen durchzieht Wiens Ausführungen wie ein roter Faden. (1) Er räumt zwar ein, daß Müller dem gemäßigten Nationalsozialismus nahestand, doch bei diesem findet er keinen Anlaß zu Kritik oder Anklage. Zudem war Müller auch Parteianwärter gewesen, welche Anwärterschaft er noch vor der Berliner Episode zurückzog. Wien weicht also von seiner verurteilenden Sichtweise gegenüber Glondys aus der ZfSLk 1995 nicht ab. Er überträgt sie nun auf seine ganze Amtszeit.

     Zur Information des Lesers muß vorausgeschickt werden, daß die politische Landschaft im Jahr 1936 drei politische Gruppierungen aufwies: die Konservativen, zu denen auch die Kirchenführung zählte; die gemäßigten Nationalsozialisten um Fritz Fabritius und die radikalen Nationalsozialisten der DVR. Um den heftigen, skrupellosen Angriffen der Radikalen und dem besorgniserregend zunehmenden Radikalenanhang unter den Kirchenangestellten zu begegnen, zu denen außer der Pfarrerschaft auch die Lehrer und Kindergärtner zählten, war die Kirche genötigt, ein Gegengewicht zu schaffen. Da die DVR auch gegen die gemäßigten Nationalsozialisten agitierte, war deren Annäherung an die Konservativen nur eine Sache der Zeit. Daß in einer politischen Dreierkonstellation das Bündnis Zweier den Dritten ins Abseits drängt, dürfte jedermann einleuchten. Es stimmt auch, daß das Bündnis gegen den Dritten gerichtet ist. Doch es zeugt von Voreingenommenheit und Befangenheit, wenn bündnispolitische Entwicklungen ausschließlich einer Persönlichkeit angelastet werden. Eben das ist Wiens Sichtweise über Bischof Glondys. Er lastet ihm einen objektiven politischen Vorgang einfach an. Bereits zu Beginn des Unterkapitels "Die Neuorientierung unter Bischof Glondys" (S.61-67) postuliert Wien, daß Glondys "als Bischof den Akzent deutlich auf der politischen Ebene verstärken" wollte (S.62). Seine Forme5 soll laut Wien sich in die Reihe "eklektizistischer Adaptionen des Nationalsozialismus" einreihen, "der (sic!) den Nationalsozialismus als Gegengift gegen Auflösungserscheinungen der ethnischen Geschlossenheit und des binnenethnischen solidarischen Handelns zu definieren trachtete" (S.72). Wien unterschlägt Glondys’ Formulierung "Friedliche Durchdringung unseres Volkes mit den Ideen der Volkserneuerung" wohl auch deshalb, weil sie seiner zuweisenden Definition kaum bzw. überhaupt nicht entspricht. Wiens Definition hält eine Instrumentalisierung des Nationalsozialismus gegen Auflösungserscheinungen der Gruppensolidarität und des Gruppenbewußtseins fest. Doch die Formulierung von Glondys bringt eine defensive Haltung zum Ausdruck, die der Überrumpelung durch nationalsozialistisches Gedankengut durch kontrollierte Steuerung entgegenwirken möchte. Das ist der Ausgangspunkt und die Zielrichtung von Glondys, die Wien in seiner Voreingenommenheit einfach nicht wahrhaben will. So ist es auch verständlich, daß Glondys die Bereitschaft der gemäßigten Nationalsozialisten zur Kooperation als Chance wahrnahm und zur Verwirklichung dessen schritt, was Wien "cohabitation" nennt. Doch nicht "die Exponenten und zukünftigen führenden Politiker der nationalsozialistischen Erneuerungsbewegung" wollten sich "mit dieser auf ethnische Bewußtseinsbildung reduzierten Rezeptur des Bischofs" nicht begnügen (Wien, S.72), sondern die radikalen Nationalsozialisten, die sich ab 1935 in der DVR zusammenschlossen.

     Wien verkennt durchgehend, daß Glondys' Formel und Hauptziel auf Neutralisierung der nationalsozialistischen Option im Hinblick auf die Unversehrtheit der Kirche ausgerichtet war. Wien verkennt auch, daß die Entscheidungen, in denen er Maßnahmen gegen die DVR erblickt, selbst wenn sie von Glondys veranlaßt wurden, von kirchlichen Gremien wie dem Landeskonsistorium, also kollektiv beschlossen wurden. Wien bedient also weiterhin das von den damaligen Glondys-Gegnern, vor allem von den radikalen Nationalsozialisten kultivierte Feindbild eines Bischofs, der in verantwortungsloser Weise die politische Neutralität der Landeskirche geopfert und damit deren Politisierung mit dem Ziel der Bekämpfung der DVR eingeleitet und konsequent durchgezogen habe.

     Wien weicht folgerichtig von seiner früheren, eigenwilligen, unsachgemäßen Interpretationsweise des Beschlusses des Landeskonsistoriums 924/1936 keinen Deut ab6. Den Ursprung des Rundschreibens, das allen kirchlichen Angestellten parteipolitische Tätigkeiten untersagte, erblickt Wien in der Vereinbarung der Landeskirche und der Führung der Volksgemeinschaft vom 14. Januar 1936, die eine "Wende in der Kirchenpolitik der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien" darstelle und "eine Tendenz zu wachsender Konzessionsbereitschaft von Seiten der landeskirchlichen Führung und ein kooperatives Zurückweichen vor den Machtansprüchen der nationalsozialistischen Führungsriege" erkennen lasse (S.79). Der Standpunkt der radikalen Nationalsozialisten, auf den sich Wien hier vorbehaltlos einschwört, ist unverkennbar.

     Es ist auch fraglich, ob die Politik der Landeskirche sich ab dem 14. Januar 1936 durch "wachsende Konzessionsbereitschaft" und "kooperatives Zurückweichen" auszeichnet, jedenfalls belegt Wien diese Behauptung nicht. Denn die Dechantenkonferenz, die am 17. Januar die Vereinbarung zwischen Landeskirche und Volksrat sanktionierte, das Rundschreiben 924/1936 und die beiden Ergänzungsschreiben 1275/1936, die am 23. und 24. September 1937 gefundene Lösung für die Kontrolle und Verwaltung des verbliebenen Nationsuniversitätsvermögens bis hin zur mündlichen und schriftlichen Eintrittserklärung von Glondys in die Nationale Arbeitsfront (NAF) am 24. März 1939 (Tagebuch S.294) als jeweilige Belegpunkte für das von Wien entwickelte Interpretationsmuster der "wachsenden Kooperationsbereitschaft" und des "kooperativen Zurückweichens" auszulegen, hält einer eingehenden Überprüfung nicht Stand.

     Der Hauptvorwurf, Glondys habe durch die Vereinbarung mit dem Volksrat am 14. Januar 1936 die Landeskirche aus ihrer bisherigen politischen Neutralität herausgerissen und deren Politisierungsprozess eingeleitet, entstammt ebenfalls dem Propagandarepertoir der radikalen Nationalsozialisten. Wien äußert diesen Vorwurf wiederholt. Er vergißt aber dabei, daß der Volksrat als repräsentatives Organ der Volksorganisation nicht ausschließlich aus den Nationalsozialisten von Fabritius zusammengesetzt war.
 In Verbindung mit dem Rundschreiben 924/1936 heißt es, Glondys habe sich "einer Selbsttäuschung" hingegeben, wenn er glaubte, mit diesem Schritt "in der Kontinuität seiner bisherigen Neutralitätsposition" zu stehen (S.80).

     Die "bei Glondys mental fortbestehende(n) Vorstellung parteipolitischer Neutralität" weitet Wien zum Postulat aus, diese habe "den schleichenden Übergang zur zunächst partiellen, später unter Bischof Wilhelm Staedel zur kompletten kirchenleitenden Willfährigkeit dem Parteiwillen gegenüber" eingeläutet (S.87). Das ist wirklich unerhört, Glondys als Wegbereiter von Staedels Anbiederungs- und Unterwerfungspolitik unter die Volksgruppenführung des Andreas Schmidt herausstellen zu wollen. Das ist eigenwillig betriebene Historiographie und hier kommt jene anmaßende Haltung gegenüber der Person von Bischof Glondys ungeschminkt zum Ausdruck, die Wien in der Nachfolge der radikalen Sichtweise der 30-er und 40-er Jahre vorbehaltlos einnimmt7 und die er auch noch als wissenschaftlich gediegene Information zu verkaufen und salonfähig zu machen gedenkt.

     Es mag sein, daß sich Glondys der Illusion hingab, parteipolitisch neutral zu agieren, doch es geht zu weit, ihn als Wegbereiter der Vereinnahmung der Kirche durch die Volksgruppenführung herauszustellen. Das ist bewußt betriebene Geschichtsfälschung: Wien stellt nämlich willkürlich eine kausale Beziehung zwischen den kirchenpolitischen Maßnahmen der 30-er Jahre und der politischen Realität der entmachteten Landeskirche der 40-er Jahre auf, unter totaler Aussparung der politischen Kräfte, die diese Entwicklung tatsächlich zu verantworten haben. Wien tut so, als ob die Entwicklung hin zum Volksgruppenregiment nur auf die eine Seite, auf Bischof Glondys und die gemäßigten Nationalsozialisten unter Fritz Fabritius zurückgeht, während die radikalen Umtriebe der DVR, die inzwischen grundlegend gewandelte innenpolitische Lage (Königsdiktatur, Verbot sämtlicher Parteien), die seit dem 1. Januar 1937 in der Person des SS-Obergruppenführers Lorenz in die Zuständigkeit der SS übergegangene Verantwortung für die Volksdeutsche Mittelstelle (VOMI)8 mit dieser Entwicklung nichts zu tun hätten. So gibt es Anhaltspunkte, daß Helmut Wolff, der Gauobmann von Siebenbürgen und Landeskirchenkuratorstellverterer zumindest von der Auslandsorganisation (AO) der NSDAP verpflichtet worden war, die Landeskirche von innen her für die Nationalsozialisten zu gewinnen, was ihm dann durch die Unterwanderung des Landeskonsistoriums gelang, indem die Nationalsozialisten im Jahr 1938 12 der 22 Sitze eroberten.

     Das gefälschte Glondys-Bild kommt auch durch Wiens extrem selektive Quellenauswahl zustande. So beruft er sich mehrfach auf die Schrift Wie ich Bischof Glondys erlebt habe des unerbittlichen Glondys-Feindes und erklärten Müller-Freundes Adolf Meschendörfer. Auch bezüglich Müller läßt Wien subjektive, in Lebenserinnerungen festgehaltene Lobpreisungen ohne weiteres gelten, wie Andreas Nagelbachs Heil! and Farewell. A Life in Romania 1913-1946, Chicago 1986.

     Ein eklatantes Beispiel der unwissenschaftlichen, voreingenommenen Art von Quelleauswertung bietet die Behandlung, die das Erinnerungsbuch des demokratisch eingestellten Hermannstädter Rechtsanwalts Richard A. Zintz9 durch U.A. Wien erfährt: zwar zitiert dieser Zintz zweimal (S.204 und Anm.204 ebenda und S.207 samt Anm.225), doch die auf Müller bezugnehmenden Textstellen übersieht er geflissentlich, weil sie ins Idealbild, das er von Müller zu liefern bestrebt ist, überhaupt nicht passen. So schreibt Zintz in Verbindung mit Müllers Kandidatur für die Würde des Hermannstädter Stadtpfarrers: „Zunächst trat Müllers besondere Befähigung für die Führung der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde im Sinne des „circumspecti ac prudentes“ unserer Ahnen in Erscheinung, zum zweiten aber eine mäßige Begabung als Kanzelredner. [...] Erst später sollte bei entscheidenden Anlässen eine mangelnde Standfestigkeit Müllers in Erscheinung treten über die, weil sie unser Volksgeschick betrafen, später noch zu berichten sein wird.“ (S.91). Im Zusammenhang mit der zunehmenden Durchsetzung der sächsischen kirchlichen Körperschaften durch die Nationalsozialisten bemerkt Zintz über Stadtpfarrer und Bischofsvikar Müller: „Bedenklicher war die Hatung des Bischofsvikars und Stadtpfarrers Dr. Friedrich Müller. Nicht wenige seiner ihm unterstellten Amtsbrüder hatten schon frühzeitig Mühe, sich mit seinem schwer zu durchschauenden Wesen abzufinden. Von vielen meiner politischen Gesinnungsfreunde wurde ihm auch ein Umschwenken zu den Nationalsozialisten bei günstiger Gelegenheit schon seit längerer Zeit zugetraut. [...] (S.141). Nach dem Übergang des Kirchenvermögens in den Besitz der „Volksgruppe“, woran Müller laut Zintz maßgeblich beteiligt war (S.142) suchte Zintz Stadtpfarrer Müller mehrmals in seinem Büro auf, „um ihn zu beschwören, das Gesamtabkommen10 abzulehnen. Die Unterredungen nahmen einen stürmischen Verlauf. Mein Gesprächspartner bekam einen roten Kopf und bemühte sich mit allen Zeichen heftiger Erregung mich davon zu überzeugen, daß er gewiß alles versucht habe, um das Vermögen der Kirche zu retten.  [...] Ich weiß nicht, ob eine standhafte Opposition des Stadtpfarrers und Bischofvikars Müller noch eine reale Aussicht auf Verhinderung der unheilvollen Entscheidung eröffnet hätte, möglicherweise nicht. Ich war jedenfalls tief enttäuscht, ja verzweifelt über das mangelhafte Stehvermögen dieses Mannes, dessen Wahl zum Stadtpfarrer ich 1928 eifrig und vielleicht maßgeblich gefördert hatte, und der dann 1941 zu meinem Entsetzen in einer Predigt von der Kanzel der Hermannstädter Stadtpfarrkirche verkündet hatte: „Und das „Heil Hitler“ wird gerade in diesen Tagen zum Gebet. Hier handelt der Führer ganz gewiß als Gottes Werkzeug!“ (vergl. Kirchliche Blätter 1941, S.448). Und zu diesem erbärmlichen Zurückweichen vor dem Gesinnungsterror der Zeit hatte auch gepaßt, daß nach der letzten Ergänzung des Hermannstädter Presbyteriums durch ein Drittel neue, natürlich von der Partei bestimmte Mitglieder, der Stadtpfarrer in der Eröffnungssitzung aus einem vor ihm liegenden Buch vorlas, das nicht etwa die Bibel, sondern Hitlers „Mein Kampf“ war, aus dem er primitive Parolen zitierte. Schließlich hatte dazu gepaßt, daß dieser wankelmütige Bischofsvikar im Juni 1941 als Vorsitzender des Vereins für siebenbürgische Landeskunde den Plan der Volksgruppenführung für die Eingliederung dieses alten, hoch verdienten Vereins in ein neu geschaffenes „Amt für Wissenschaft und Kunst“ mit überschwenglichen Worten und mit Lobpreisungen Adolf Hitlers begrüßte (Bd.50 d. Archivs f. siebenb. Lk.11) (S.143).

     Solche Zeugnisse, die einmal ein ganz anderes, zweifelsohne wahrheitsgetreues Bild von Müller zeichnen, finden in Wiens Text keinerlei Beachtung. Dem schwarz-weißmalenden Schema Wiens entsprechen natürlich auch die Gedanken Richard Zintz’ über Bischof Glondys nicht. Zintz schreibt: „An der Spitze der Kirche stand seit 1932 Bischof D. Dr. Viktor Glondys, ein freier Geist und ein Mann von großer Bildung. Eine starke und geistvolle Persönlichkeit, wie wir sie vorher selten und seither nicht mehr auf unserem Bischofsstuhl gehabt haben. Glondys wußte sehr genau, worum es letzlich ging: daß nämlich durch den Nationalsozialismus nicht nur die Verkündigung des unverfälschten Evangeliums, sondern allgemein die Freiheit des Denkens auf dem Spiele stand. [...] So weiß ich es aus unserem vertrauten Umgang, wie sehr dieser ungewöhnliche Mann den Nationalsozialismus innerlich abgelehnt hat, und daß es ihm bei allen Verhandlungen mit den Vertretern der „Volksgemeinschaft“ vor allem um ein Hinausziehen der Entscheidungen gegangen ist in der Hoffnung, daß äußere Umstände einen Wechsel der Lage herbeiführen könnten. [...]“ (S.138f.).

     Verfasser ignoriert zahlreiche innenpolitische Entwicklungen, die darauf hinweisen, daß die rumäniendeutsche Politik von außen gesteuert wurde, wofür weder Bischof Glondys, noch der Kirchenführung oder den Konservativen um H.O. Roth Vorwürfe zu machen sind: das im Jahr 1938 heftig ins Rollen geratene Parteien- und Personalkarusell, durch die Eingliederung der DVR in die nationalsozialistisch dominierte Volksorganisation unter kräftigem Dazutun der SS (27. Oktober 1938), die Ausschaltung der früheren DVR-Größen im Jahr 193912 , die Festsetzung von Fritz Fabritius im Deutschen Reich (Reinerth u. Cloos, S.81,85,86), die zunehmende Rolle der Nationalen Arbeitsfront (NAF) als getarnte politische Partei (Tagebuch S.289,297; Reinerth u. Cloos S.75), der Rücktritt Wolffs von all seinen Ämtern im Oktober 1939 (Tagebuch S.303; Reinerth u. Cloos S.85f), die Ernennung von Andreas Schmidt zum Volksgruppenführer am 27. September 1940 (Reinerth u. Cloos, S.105) oder die Herausgabe des Volksgruppengesetzes am 20. November 1940 (Reinerth u. Cloos, S.107).

     Diese Beispiele dürften nahelegen, daß Wiens Pauschalverurteilungen völlig deplaziert sind und daß Glondys, wie auch manche gemäßigten Nationalsozialisten, selbst deren Oberhaupt Fritz Fabritius, dem Ereignisstrudel, vornehmlich dem SS-Kulissenspiel, nicht gewachsen waren.

     Die von Wien in Verbindung mit der von Glondys befolgten Neutralitätsoption betonte "Selbsttäuschung" (S.80,87,89) wäre dort anzusetzen, wo die Zusammenarbeit mit Helmut Wolff und die sich daraus ergebende Verlagerung des politischen Gewichts in der Kirchenführung (Landeskonsistorium) zugunsten der Nationalsozialisten erkennbar wird. Doch in Anbetracht der von Deutschland aus gesteuerten Ablenkungs- und Eingarnungsmanöver eines Helmut Wolff sollte man auch hier mildernde Umstände gelten lassen. Bei der Entscheidungsfindung von Glondys, den gemäßigten Nationalsozialisten die Mehrheit im Landeskonsistorium zu verschaffen, spielten die innenpolitischen Ereignisse, die sich im Abstand einiger Monate spektakulär überschlugen, eine entscheidende Rolle: die Errichtung der königlichen Diktatur Anfang Februar 1938, die Ausrufung des Ausnahmezustands und das Verbot jeder Parteitätigkeit, wobei die DVR verboten wurde, die Volksorganisation und die NAF zunächst nicht (Reinert u. Cloos, S.44). Im Angesicht dieser Entwicklung wurde befürchtet, daß die Volksorganisation schließlich auch verboten werde, und auch Glondys teilte diese Befürchtung. Es spricht manches dafür, daß es seine Sorge um die Zukunft der politischen Führung der Rumäniendeutschen war, die ihn dazu bewog, das Landeskonsistorium den Fabritianern über Verhandlungen mit Helmut Wolff zu öffnen. Der Beschluß des Landeskonsistoriums vom 17. April 1938, Roth und Glondys zum König zu entsenden, um "das überlieferte Recht unseres Volkes auf Beibehaltung der Volksorganisation" auch gegenüber der Regierung zu wahren und zu schützen, spricht dafür. Am 30. April wurden beide Männer beim Innenminister vorstellig und im Gedächtnisprotokoll der Vorsprache wird die Option angesprochen, die Kirche müsse im Falle des Verbots der Volksorganisation auch die politische Führungsrolle übernehmen (Reinerth u. Cloos, S.56f.).

     Übertrieben bzw. falsch ist die Ansicht von Wien, Bischof Glondys habe sich durch seinen Eintritt in die Nationale Arbeitsfront den Nationalsozialisten unterworfen (Wien, S.86). So heben Reinerth-Cloos hervor, daß beim Eintritt von Glondys und H.O.Roth der Wortlaut des verlangten Gelöbnisses der allgemeinen Gehorsamspflicht der NAF-Führung gegenüber abgeändert werden mußte, damit ein Bezug auf innerkirchliche Angelegenheiten eindeutig ausgeschlossen bleibt13. Aus einem im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes Bonn befindlichen Schreiben von Haeftens an Glondys vom 21.12.1939 ist ersichtlich, daß die Bemühungen der NAF offiziell anerkannt zu werden, keine Aussicht hatten. V. Haeften warnt Glondys, die Frage der Zusammenarbeit zwischen Kirche und NAF möglichst nicht zu berühren14.

     Die Verteufelung des Eintritts von Bischof Glondys in die NAF scheint nicht eine bloß aus der Luft gegriffene Behauptung zu sein, sondern aus der zwar durch Wien nicht geäußerten, aber ihm zweifelsohne bekannten Tatsache zu entspringen, daß die NAF eingesetzt wurde, um die mit dem Namen des gemäßigten Nationalsozialisten Fritz Fabritius verbundene „Volksgemeinschaft“ in radikalpolitischer Form abzulösen15, was dann mit der Kaltstellung von Fabritius ab dem 14. August 1939 Wirklichkeit wurde16. Die NAF war sowohl als Nachfolgeorganisation der Volksgemeinschaft wie auch durch ihre Führerschaft, die mit wenigen Ausnahmen der nach dem Ausgleich vom 27. Oktober 1938 aufgestellten Führungsmannschaft identisch war, automatisch Teil der am 16. Dezember 1938 durch das königliche Parteienverbot ins Leben gerufenen „Front der Nationalen Weidergeburt“ geworden. Daher ist der Eintritt der sogennanten „Konservativen“ in die Formationen der Volksgemeinschaft17  höchstens als Wiederholung des Ersteintritts in die „Front der Nationalen Weidergeburt“, allerdings mit nationalem Vorzeichen, einzustufen.

     Im Diskurs Wiens wirken jene Stellen besonders störend, die nicht hinreichend ausführen. So findet er die durchaus fragwürdige Rehabilitation von Wilhelm Staedel erst nach der sogenannten Bischofswahl (S.160) nicht anstößig, obwohl das ein eklatanter Verstoß gegen die Usancen der Landeskirche und gegen jedes Rechtsempfinden war.

     Über Stadels Ziel, die "Kirche Gottes der Deutschen Nation" (S.163), erfährt der Leser nichts Näheres. Wien führt in Verbindung mit einer Anzeige gegen Bischofsvikar Müller (1941) eine "Disziplinaranzeige gegen S. Hochwürden Herrn Bischof Wilhelm Staedel" vom 25. Juni 1942 an (Anm.41, S.184), ohne zu erläutern, ob der Anzeiger Müller war und was angezeigt wurde.

     Auch über das "Gentlemen's Agreement" (Dreimännergespräch) erfährt man nur, daß es am 17. Oktober 1944 zustande kam, "die Basis für das weitere Vorgehen" bildete und eine Verteilung der Aufgabenbereiche vorsah (S.214). Wien erwähnt aber mit keinem Wort den eigentlichen Zweck dieses Abkommens, nämlich Glondys in seinem Bestreben, die Kirche von nationalsozialistischen Elementen schleunigst zu säubern, zu blockieren.

     In Verbindung mit der unterbliebenen Vergangenheitsbewältigung beschränkt sich Wien auf die Feststellung, "Eine dezidierte Benennung von Verantwortungs- und Schuldzusammenhängen sowohl außerhalb als auch innerhalb der Landeskirche, ihres Führungspersonals als auch des Kirchenvolkes, unterblieb und wurde auch später nie nachgeholt" (S.222), ohne mögliche Ursachen bzw. Verursacher anzusprechen. Das wäre der allzu positiven Porträtierung von Friedrich Müller abträglich gewesen, weil es sich herausgestellt hätte, daß dieser die Situation maßgeblich verursacht hat, u.zw. bereits in der kurzen Restitutionszeit von Bischof Glondys (Ende 1944-Anfang 1945), als er sich gegen das Säuberungsprojekt des Bischofs erfolgreich stemmte.

     Wien unterläßt es auch, auf den von Müller geprägten Vorwurf des "Wagnis(ses) einer Gegendiktatur" (Müller an Glondys am 11. und 13. Oktober 1944 (in: Müller, Erinnerungen ..., S.213-218, 406)) einzugehen, ebenso zu erwähnen, daß vor der für den 29. April 1945 anberaumten Bischofswahl "vielen maßgeblichen Pfarrern" die briefliche Warnung vor Glondys als diktaturlüsternes Schreckgespenst in der Müllerschen Formel: "man solle einen Diktator nicht durch einen anderen ersetzen" mitgeteilt wurde18.

     In Verbindung mit den durch das Kultusministerium angeordneten Untersuchungen im Dezember 1944 (Müller, Erinnerungen ..., S.232-252) sind folgende, von Wien unbeachtete Punkte bezüglich Müller aufschlußreich:
         - die Vorgeschichte dieser Untersuchung,, zu der die Aufzeichnung Glondys' vom 7. November 1944 zählt, die "Saat" Müllers "im Sinne seiner Bekämpfung meiner Amtsübernahme und der Ausgabe des Hirtenbriefes" gehe auf (Tagbuch, S.439);
         - die Veröffentlichung eines schwerren Angriffs von Glondys gegen Staedel am 10. November (Ebenda);
         - das Auftauchen des Sicherheitsagenten Adolf Fuß und das offensichtlich ausgezeichnete Verhältnis zu Müller (laut Müller im November 1944 - Erinnerungen..., S.228);
         - die unter Rudolf Brandschs persönnlichem Einsatz erfolgte Übergabe einer Anklageschrift von A. Fuß gegen Bischof Glondys (in: Müller, Erinnerungen ...., S.229f.), in der außer den von Müller gegen die Amtsübernahme von Bischof Glondys wiederholt geltend gemachten rechtlichen Bedenken der Kernsatz steht: "Der einzige, der heute die Evangelische Kirche legal vertreten kann, ist der Bischofsvikar Herr Dr. Müller. Das im Einklang mit Art. 87 der Kirchenordnung. Niemand sonst hat die legale Befugnis, im Namen der Evangelischen Kirche zu sprechen";
         - die offensichtlich durch den Eingang ddes Schreibens von A. Fuß am 21. November 1944 durch den Kultusminister verordnete Vorortuntersuchung (Müller, Erinnerungen..., S.232);
         - daß just am 24. November, als Gllondys mit Vertretern des Landeskonsistoriums beim Kultusminister Ghiþã Pop vorsprach, wo es deutlich wurde, "daß die Intrigen Rudolf Brandschs und Dr. Fuß' sich deutlich ausgewirkt haben" (Tagebuch..., S.440), ein Schreiben von Staedel einging, in dem dieser anführt, "am 10. Oktober 1944 den Bischofsvikar Dr. Müller mit allen bischöflichen Aufgaben betreut" zu haben, "bis zur endgültigen Klärung der forcierten Unterbrechung meiner Tätigkeit an der Leitung der evangelischen Kirche" (Müller, S.231).
         - die durch Inspektor C. Pavel in seinemm Untersuchungsbericht vom 7. Dezember 1944 (Müller, S.232-245) unter Punkt 3 festgehaltenen Feststellungen über Bischofsvikar Müller (hier S. 237f.) hätten in einer Müller-Monographie durchaus Platz finden sollen;
         - die Vorgänge in Verbindung mit deer Niederlegung der "Betreuung" des Bischofsamtes durch Glondys am 05.02.1945 (Tagebuch, S.545), so wie sie im Briefwechsel zwischen Müller und Brandsch aufscheinen (Müller, S.457-463), hätten das Bild Müllers ebenfalls ins richtige, aber Wien ungenehme Licht gerückt;
         - Wien verschweigt auch, daß nach der Wahl Müllers zum Bischof (25. April 1945) Staedel zusammen mit Brandsch gegen ihn vorgingen (Tagebuch, S.469) und Brandsch am 5. August 1945 vor Glondys äußerte, "Bischof Müller werde noch Schwierigkeiten haben" (Tagebuch, S.471).
         - Es wäre wünschenswert geweseen, wenn Wien den Beitrag von Hannelore Baier, Zur Geschichte der politischen und kirchlichen Vertretung...19  in Verbindung mit der in der ersten Dezemberhälfte 1946 in der Zeitung "România Viitoare" eingeleiteten Hetzkampagne gegen Hans Otto Roth und Fr. Müller nicht nur als Anmerkung mit  seinen Bemerkungen über "Verunsicherung, soziale Destruktionserscheinungen und den Zerfall dominierender bürgerlicher Geistigkeit und Geisteshaltung im sächsischen Milieu" und "inneren Zersetzungsphänomenen" (Anm.129, S.232) verbunden hätte, sondern auf die auf Fr. Müller bezugnehmenden Stellen auch eingegangen wäre. So schrieb Rudolf Brandsch im Januar 1947 in seiner Stellungnahme zu Roths Verteidigungsschrift gegen die Angriffe der "România Viitioare", was Roth "von Opfern erzählt", sei genauso erlogen, "wie wenn Bischof Müller erzählt, die Nazis hätten ihm nach dem Leben getrachtet,..." (Baier, S.46). Rudolf Mayer senior und Erhard Andree schrieben im selben Zusammenhang ebenfalls im Januar 1947: "Herr Bischof D. Friedrich Müller ist weder aus Veranlagung, noch aus Überzeugung Nationalsozialist gewesen [...]. Als Bischofsvikar hat D. Müller sicherlich den Landeskurator und Freund Hans Otto Roth zuallererst konsultiert, ehevor er den sogenannten "Burgfrieden" mit Staedel-Schmidt unterzeichnete. [...] wäre ihm wenigstens der heute erhobene schwerwiegende Vorwurf erspart geblieben, als höchster Geistlicher nach Staedel alles dasjenige unterschrieben zu haben, was er bis dahin bekämpft hatte. Er hat also aus opportunistischen Gründen gegen sein besseres Gewissen gehandelt, eine Tatsache, welche ihn heute zu Jonglierereien treibt, welche die Autorität des Bischofsamtes nicht stärken und seine Position sehr fragwürdig gestalten" (Baier, S.52f. Kursiv im Original).

     Wien stellt Müller als allgemein guten Taktierer dar, trotzdem gibt es Momente, wo Müller überhaupt kein politisches Fingerspitzengefühl zeigt. So zeugt Müllers Anspruch, anläßlich seines Berliner Aufenthalts von Januar bis März 1937 als Protektor von Helmut Wolff aufgetreten zu sein, von Überheblichkeit. Er versuchte vor Wolff geltend zu machen, daß ohne sein (Müllers) restloses Eintreten für dessen Sache die ganze heutige Lage, in der Wolff arbeitet und seine Ziele durchsetzt, gar nicht denkbar wäre (Wien, S.145f.). Es war Müller offenbar nicht durch den Kopf gegangen, daß Wolff seine Entfaltungsmöglichkeiten durchaus einer Reichsstelle, beispielsweise der Auslandsorganisation der NSDAP oder der seit Januar 1937 in der VOMI fest im Sattel sitzenden SS verdanken könnte.

     In seiner Müller-Freundlichkeit und Glondys-Feindlichkeit mißt Wien erwartungsgemäß mit zweierlei Maß. Bei Glondys, der sich bis 1938 aufrichtig um die politische Neutralität der Kirche bemühte, läßt Wien verlautbaren, der Bischof habe gerade das Gegenteil betrieben; bei Müllers Option der strikten Trennung von Staat und Kirche heißt es, diese "war einfach und klar". Auch Müllers Ansicht, ein Urteil über die Staatsform stehe der Kirche nicht zu, ebenso sein Obrigkeitsgehorsam "als einzig gültige und vertretbare seelsorgerliche Maxime" (1948) akzeptiert Wien als bare Münze, weil sie entweder die "logische Konsequenz der Theologie Luthers" oder eine "Definition der Kirche im Augsburgischen Bekenntnis" sei (Wien, S.243). Es ergibt sich die zwingende Frage, wieso Müller nun, unter den Bedingungen kommunistischer Zwangsherrschaft, das im Augsburgischen Bekenntis festgeschriebene Prinzip der klaren Trennung von weltlicher und kirchlicher Gewalt plötzlich entdeckt und gelten lassen will, aber anläßlich seiner Unterfertigung des Gesamtabkommens zwischen Volksgruppenführung und Landeskirche (1942), das diesen Satz des A.B. außerkraft setzte, das stillschweigend hinnahm. Aber solche Gegensätzlichkeiten in Müllers Tätigkeit interessieren Wien überhaupt nicht. Er findet es auch nicht der Mühe wert, Müllers Konstrukt als Ausdruck der Kompromißbereitschaft dem kommunistischen Regime gegenüber und als Anpassungsmanöver auszulegen.

     Es ist doch seltsam, daß Wien dem Widerstand von Glondys gegen die Politisierung der Landeskirche mit Unverständnis und Ablehnung begegnet, andererseits Müller den Anstrich eines heroischen Wiederständlers gegen die Volksgruppenführung gibt, aber dessen Widerstandslosigkeit, Willfährigkeit und Obrigkeitshörigkeit den rumänischen Kommunisten gegenüber nicht weiter problematisiert. Hierzu Heinrich Zillich: "Für Müller war Obrigkeit, sogar die gottlose, stets von Gott. Er beugte sich ihr so bereitwillig oder klug, daß er wohl als einziger Bischof in Rumänien in den gefährlichen 50iger Jahren weder eingesperrt noch irgendwie "belangt" wurde. Im Gegenteil, die Kommunisten zeichneten ihn mit Orden aus, sie beriefen ihn in höchste staatliche Körperschaften; dadurch wurde er vielen verdächtig" (Südostdt. Vjbl. 1969, 18. Jg., 2. Folge, S.102).

         Über den ungebührlich großgeschriebenen Widerstand Müllers gegen die Volksgruppenführung heißt es, daß dieser den Kreis wertkonservativer Pfarrer "Verteidigungsring" nannte, den er noch im Frühjahr 1941 organisierte und der sich monatlich konspirativ traf (Wien S.177). Wir meinen, daß es hier nicht viel zu organisieren gab, weil die Trennlinien zwischen den Fronten so klar waren, daß die anti-nationalsozialistischen Pfarrer ohne Schwierigkeiten zusammenfanden. Daher ist das, was Müller sich selbst zuschreibt bzw. andere ihm vorbehaltslos zusprechen, den Widerstand organisiert zu haben, eher Anmaßung denn Realität. Das Zustandekommen der Front war auch durch die Verdrängung von Glondys erleichtert: Müller kam zu seiner Stellung und Rolle quasi automatisch und er nützte sie zu seiner persönlichen und kirchenpolitischen Aufwertung geschickt aus, auch um sich der damaligen und nachmaligen Öffentlichkeit als Kopf des Widerstandes in Szene zu setzen. Wieso der vorgeblich konspirative Müller-Kreis unentdeckt blieb, ist ein Rätsel. Entweder war er so 'unkonspirativ', daß nichts zu verbergen war, oder war der Sicherheitsdienst der Volksgruppe unfähig, die Geheimhaltung zu durchblicken. Es scheint indessen so gewesen zu sein, daß die Volksgruppenführung über Müllers Treiben sehr gut informiert war und zum Ergebnis gelangt war, daß hier nichts weiter abging als ein sich aufplusternder, wichtigtuerischer Bischofsvikar.

       Es seien abschließend Lücken und Unterlassungen im kritischen Apparat hervorgehoben. Wien ignoriert sämtliche Bezugnahmen Heinrich Zillichs auf Müller, weil sie das geschönte Portrait, das er von Müller entwirft, unmöglich gemacht hätten. Bei Anmerkung 242 (6. Kapitel) vermissen wir die Erwähnung von Zillich, Südostdt. Vjbl. Jg.20, Folge 4, 1971, S.267; bei Anmerkung 235 (7. Kapitel) Zillich, ebenda, S.266f.; bei Anm.242, S.143, ebd. S.267f.; bei Anm.246, S.114, ebd., S.268; bei Anm. 33, S. 166 fehlt die Angabe, daß Johann Böhm den Text des "Gesamtabkommens" im Tagebuch, S.536-544 veröffentlicht hat; Anm.31, S.251 hätte auf Zillich, Südostdt. Vjbl. 18. Jg., 1969, S.264f. hinweisen können. In der Reihe ungedruckter Quellen fehlen die Angaben über Adolf Meschendörfer, Gustav Rösler und  Helene Scherg, in der Sekundärliteratur vermissen wir Weber et al.  Unerklärlich bleibt Wiens allzu ausgibige Heranziehung der von Dr. J. Böhm und Dieter Braeg besorgten Edition des Tagebuches von Bischof Glondys, also gerade jener Edition, die Wien persönlich in der ZfSLk 1997, S.202-210 verteufelt und in überspitzter Formulierung verdammt als "Die Reputation der Historiker der siebenbürgisch-sächsischen Geschichte" schädigende "Edition", die diesen Namen nicht verdiene.

     Der aus Wiens Dissertation hervorgegangene Text kann keinesfalls als der Wahrheit letzter Schluß gelten, weder im Fall des monographierten Fr. Müller, noch in dem von Viktor Glondys, auch nicht bei der Entschlüsselung personeller und politischer Verstrickungen, weil der Verfasser in einem sichtlich gestörten Verhältnis zu seinem Forschungsgegenstand steht: Voreingenommenheit Viktor Glondys gegenüber, der für die Vereinnahmung der ev. Landeskirche A.B. in Rumänien durch die Nationalsozialisten herhalten muß, während Fr. Müller als dessen "leuchtendes" Gegenstück porträtiert wird. Die Bearbeitung des beträchtlichen Quellenmaterials erfolgt überselektiv, wobei Verfasser Texten, die aus Lebenserinnerungen schöpfen, vorbehaltlos Glauben schenkt, wodurch die Schilderung in unwissenschaftlicher Einseitigkeit ausartet.

    Wien beschränkt sich hauptsächlich auf Exposition, er übt nur gelegentlich kritische Distanz. Problematisierung scheint ihm ein Fremdwort zu sein. Weil der Verfasser nicht an Wahrheitsfindung interessiert ist, kann ihm bescheingt werden, mehr Fragezeichen in die Welt gesetzt denn Fragen beantwortet zu haben.

     Es ist abschließend festzustellen, daß Wiens Text sämtliche Schwächen und Unterlassungen aufweist, die er in geschmackloser Weise der Glondys-Tagebuchedition von Dr. Böhm und D. Braeg anlastet: Legendenbildung, profanes Kanonisierungsverfahren, die vertane Chance der Wahrheitsfindung20. Wien zimmert einen mit Heiligenschein versehenen Fr. Müller zusammen, er verschweigt mit System dessen Anpassungsfähigkeit und verliert kein Wort darüber, daß Müller eigentlich eine schillernde Persönlichkeit war. Wiens Buch ist ein Exempel dafür, wie die Wahrheitsfindung auf der Strecke bleiben kann.

[Erschienen in Halbajhresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik, 11. Jg., Heft Nr.1, Mai 1999, S.80-91]



1 Heinrich Zillich, Nachwort (zu Ludwig Binder, Zu Heinrich Zillichs Ausführungen "Zwei Bände über die Bischöfe der Siebenbürger Sachsen"), Südostdeutsche Vierteljahresblätter (Sodt. Vjbl.), Jg. 30, 1981, Folge 4, S.325.

2 D. Dr. Viktor Glondys, Bischof der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien, Tagebuch. Aufzeichnungen von 1933 bis 1949, hg. von Johann Böhm und Dieter Braeg (Publikationen des Arbeitskreises für Geschichte und Kultur der deutschen Siedlungsgebiete im Südosten Europas e.V., Reihe I, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd./Vol.5), Dinklage 1997 (fortan Tagebuch), S.428,431.

3 Müller verwertete wahrscheinlich zu seiner Legendenbildung den schlechten Ruf von M. Luther, der dafür berüchtigt war, über das Referat D III "Judenfrage, Rassenpolitik; Informationen der Auslandsvertretungen über wichtige innerpolitische Vorgänge" die "Endlösung der Judenfrage" forciert zu haben (Hermann Weiß (Hg.), Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt a.M. 1998, s.v.).

4 Übrigens geht aus einem Schreiben des Legationsrats Triska vom 19.09.1942 zur Vorlage beim Staatssekretär Luther hervor, daß sich das Auswärtige Amt lediglich zur Überwachung Müllers durch den Sicherheitsdienst einverstanden erklärt hatte.

5 Wien unterläßt es, ihre Lautung anzuführen, wodurch das einseitige, verzerrte Bild, das er von Bischof Glondys entwirft, vertieft wird. Sie lautet: "friedliche Durchdringung unseres Volkes mit den Ideen der Volkserneuerung" (Tagebuch, 25. Oktober 1933, S.45).

6 Briefwechsel zwischen Karl Barth und siebenbürgischen Pfarrern in den Jahren 1930-1947. Unter Berücksichtigung des Briefwechsels zwischen Hans Anstein und Barth mitgeteilt und kommentiert von Ulrich Andreas Wien, in: ZfSLk 18. (89.) Jg., Heft 2, 1995, S.147-152. Unsere Stellungnahme dazu in: Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik, 10. Jg., Heft Nr.2, November 1998, S. 126-131 (Die siebenbürgisch-sächsische Zeitgeschichtsschreibung auf abwegiger Fährte. Politisch propagandistische Mythenkultur geschichtsrevisionistisch ausgebeutet).

7  Weitere Beispiele von Vorurteilen, Legenden- und Mythenbildung dieser propagandistischen Kultur in unserer Stellungnahme zu Wien (wie Anm.6).

8 Hans Buchheim, Die SS - das Herrschaftsinstrument, in: Die Anatomie des SS-Staates, München 1994, S.193.

9 Im Wandel. Erinnerungen eines siebenbürger Sachsen aus der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts, Bremen 1995.

10  „Gesamtabkommen. Bestimmungen zur Regelung des Verhältnisses der evangelischen Landeskirche Augsburger Bekenntnisses zur Deutschen Volksgruppe in Rumänien“, abgedruckt in D. Dr. Viktor Glondys, Tagebuch (wie Anm.2), S.536-544. Es bezweckte die volle Unterordnung der Kirche unter das Volksgruppenregiment.

 11 Archiv des Vereins für Siebenbürgische Landeskunde.

12  Vgl. Karl M. Reinerth und Firtz Cloos, Zur Geschichte der Deutschen in Rumänien 1935-1945. Beiträge und Berichte, Bad Tölz 1988 (fortan Reinerth u. Cloos), Anm.26, S.57, S.62,79,80.

13  Reinerth und Cloos (wie Anm.12), S.75.

14  Politisches Archiv des Außenamtes Bonn, XE 3, Bd.11. Ausführlich darüber in Johann Böhm, Die Deutschen in Rumänien und das Deutsche Reich 1933-1940, Frankfurt a.M., Bern, New York, Paris, Wien: Peter Lang 1999, S.243,279.
 
15 So leuchtet es auch ein, warum Wolfram A. Bruckner in seinem Beitrag Von Fabritius zu Schmidt (Südostdeutsche Vierteljahresblätter, Jg.23, 1974, Folge 2, S.137f.) als Vertragspartner des Ausgleichsvertrags vom 27. Oktober 1938 die NAF - nicht die Volksgemeinschaft - und die DVR nennt (S.137).

16  Vgl. Reinerth-Cloos (wie Anm.12), S.81 und 85.
 
17 So formulieren Reinerth und Cloos (wie Anm.12), S.74.

18 Hannelore Baier, Zur Geschichte der politischen Vertretung der Siebenbürger Sachsen während der Jahre 1944-1947. Neue Quellenfunde, in: ZfSLk 20. (91.) Jg., 1997, Heft 1, S.31-53, hier S.51.

19 Vgl. Anm.18.

20 Wir paraphrasieren hier Wiens Formulierungen aus ZfSLk, 1997, S.203,209.


Counter


Datei: wienmuell.htm                           Erstellt: 27.05.2000   Geaendert: 25.10.2003                                                      Autor und © Klaus Popa

1