Internationale Umwelthaftpflicht

 

NZZ, 16. Feb. 2000

 

Buwal plant Vorstoss

Bern, 15. Febr. (ap) Die Vergiftung von Theiss und Donau mit Cyanid zeigt gemäss dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) die Lücken in der internationalen Umwelthaftpflicht auf. Das Amt will deshalb am «Welt Wasser Forum» in Den Haag eine Haftpflichtregelung zur Diskussion stellen. Für die Vergiftung der Donau mit Cyanid wird voraussichtlich niemand zur Rechenschaft gezogen werden können, wie das Buwal mitteilte. Das verantwortliche Bergbau-Unternehmen sei nur für Schäden in Rumänien haftbar. Die Länder am Unterlauf der Donau hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Buwal-Chef Philippe Roch erachtet es als störend, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem Industrieland sich aus der Verantwortung für die Vergiftung eines ganzen Stromes stehlen könne. Er wolle deshalb bei der Ministerkonferenz vom 21. und 22. März in Den Haag beantragen, dass Verhandlungen über eine Umwelthaftpflicht aufgenommen würden.

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