Vergifteter Fluss: Haftbar ist niemand

Tages-Anzeiger, 16. Feb. 2000

Die Vergiftung von Theiss und Donau zeigt die Lücken in der internationalen Umwelthaftung auf - die Schweiz will diese nun schliessen.

Bern. - Für die Vergiftung der Donau mit Zyanid wird voraussichtlich niemand zur Rechenschaft gezogen werden können, wie das schweizerische Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) am Dienstag mitteilte. Das verantwortliche Bergbau-Unternehmen sei nur für Schäden in Rumänien haftbar. Die Länder am Unterlauf der Donau hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Buwal-Chef Philippe Roch erachtet es laut der Mitteilung als störend, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem Industrieland sich aus der Verantwortung für die Vergiftung eines ganzen Stromes stehlen könne. Er wolle deshalb am Welt-Wasser-Forum im März in Den Haag eine Haftpflichtregelung zur Diskussion stellen und beantragen, dass entsprechende Verhandlungen aufgenommen würden.

Mit einer Haftpflichtregelung ergänzt werden sollen zwei europäische Umweltkonventionen über den Schutz der internationalen Gewässer: das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen und das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Das erstgenannte Übereinkommen tritt am kommenden 19. April in Kraft.

Lehren aus Schweizerhalle

Die Schweiz hat laut Buwal nach der Katastrophe von Schweizerhalle im Jahre 1986 die Lehren gezogen. Damals hatte das Löschwasser nach dem Chemiebrand den Rhein vergiftet. Die Schweiz engagiere sich auch für sichere Produktionsverfahren in Osteuropa. In Bulgarien wurden Gewässerschutzmassnahmen und die Sanierung von Bergwerken unterstützt.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft förderte ein Projekt für den Einbau einer Rauchgasreinigung in einem Bleigewinnungsbetrieb im rumänischen Baia Mare. In einer Goldmine in Baia Mare nahm die Zyanidvergiftung ihren Anfang.

(AP)

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