Recht und Ordnung bei den irischen Kelten

Probearbeit für einen Grundlagenschein in Rechtsgeschichte von "Shannon o'Flaherty"

  1. Einleitung
Wenn von fortschrittlichen Rechtssystemen des Altertums gesprochen wird, so ist meist das der römischen Republik oder das der griechischen Demokratie gemeint. Was nur wenige wissen, ist, dass auch das keltische Recht in vielen Aspekten vergleichsweise progressiv war, wobei ich die Betrachtung auf die Zeit zwischen Einwanderung der Kelten von England und Spanien und dem Abschluss der Christianisierung durch Sankt Patrick (ca. 500 v. Chr. bis ca. 600 n. Chr.) beschränke. Die historische Situation im keltischen Irland, seine Gesetze und die Ausübung judikativen Gewalt sollen in dieser Arbeit vorgestellt und bewertet werden. Als schwierig bei der Ausarbeitung dieser Arbeit gestaltete sich die Materialsuche, da gerade für diese Zeit wenig Fachliteratur existiert, die teilweise auch noch verhältnismäßig alt ist. So habe ich zum Beispiel Material gefunden, das über einhundert Jahre alt ist und somit nicht mehr auf dem neuesten Stand der Wissenschaft steht. Das ist auch der Grund dafür, warum ich es nicht als Grundlage für die Ausarbeitung gewählt habe. Stattdessen habe ich mich für ein Buch von James Camlin Beckett, der Professor für irische Geschichte an der Queen's Universität in Belfast ist, entschieden. In Becketts Werk ist besonders die politische Lage in der betreffenden Zeit gut dargestellt. Des Weiteren habe ich mich auf ein englischsprachiges Buch von Kenneth Neill bezogen, der besonders das Rechtssystem und seine Ausübung behandelt hat. (Beide Bücher siehe unten.)

  1. Das Recht und seine Ausübung bei den irischen Kelten
  1. Historische Situation und Gesellschaftsstruktur
Das keltische Recht bildete sich in der Zeit zwischen der Einwanderung der Kelten nach Irland (ca. 500 v. Chr.) und der Christianisierung der Insel durch den heiligen Patrick (ca. 600 n. Chr.) aus. In dieser Zeit war Irland kein politisch geschlossenes Land, sondern eine in über einhundert kleine Königreiche gegliederte Insel, die tuatha genannt wurden. Diese tuatha hatten keine festen Grenzen, da der Führungsanspruch eines Königs stärker von seiner Persönlichkeit als von einem festgelegten Herrschaftsgebiet abhing. Jeder dieser kleinen Staaten hatte seinen eigenen Herrscher, einen König ("rhí") oder einen Häuptling ("taoiseach"). Mehrere tuatha wurden oft von einem Hochkönig ("árd rí") beherrscht, einen König über Gesamtirland gab es aber erst frühestens im vierten nachchristlichen Jahrhundert.
Ein solcher König hatte aber weitaus weniger Befugnisse, als heute mit dem Begriff des Königtums verbunden werden. Er hatte zwar die höchste soziale Position inne, aber außer der Rolle des Heerführers in Kriegszeiten hatte er wenige wichtige Funktionen. So hatte er zum Beispiel auch keine gesetzgebende Gewalt, die Rechtssprechung wurde von einer Art professionellem Richterstand, den Brehonen, ausgeübt. Die größte Machteinschränkung war aber die Tatsache, dass sein Rang und Titel nicht vererbbar waren. Jeder König wurde von der Oberschicht seines Landes auf Lebzeit gewählt. Nach dem Tod eines Königs wurde ein Nachfolger aus seiner erweiterten Familie gewählt, wobei der Kandidat den gleichen Urgroßvater wie der verstorbene König gehabt haben musste. Dieses Wahlsystem führte natürlich oft zu Kriegen zwischen den potentiellen Nachfolgern, sodass es später in vielen Gebieten dahingehend geändert werden musste, dass der amtierende König noch zu Lebzeiten einen Nachfolger ernannt hat. Die Kelten waren somit der einzige große europäische Volksstamm, der nicht das Erstgeborenenrecht praktizierte.
Außer dem König gab es noch 27 verschiedene Klassen von Freien, deren Rang von Geburt, Vermögen und Fähigkeiten abhing, und eine nicht bestimmte Anzahl von Sklaven. Besonders wichtige Einheiten in der irischen Gesellschaft sind von jeher die Familien ("Clans"). Diese Clans lebten zusammen in einem Gebiet, wobei meist die einflussreicheren Clans die Führung der tuatha übernahmen, während kleinere Stämme sich ihnen anschlossen. Dabei lebte die Bevölkerung nicht in Städten oder größeren Siedlungen, sondern meist auf einsamen Bauernhöfen, wo sie aufgrund der starken Bewaldung bevorzugt Viehzucht betrieben. Ansammlungen von mehreren Hütten waren nur in der Nähe von den (kaum größeren) Häusern von Königen und wichtigen Adligen zu finden.

  1. Das Rechtssystem
Das Rechtssystem der irischen Kelten wurde zuerst mündlich überliefert. Es war eine Sammlung von Rechten und urkundlichen Präzedenzfällen, die später viele Bände füllte.
In diesen komplexen Rechtssätzen wurden Maßnahmen und Entschädigungen für fast jedes denkbare Verbrechen festgelegt. Bemerkenswert ist hierbei, dass nicht die Einzelpersonen, die zu dieser Entschädigung verurteilt worden waren, diese persönliche zu bezahlen hatten, sondern dass die Familie für den Ersatz des Schadens aufzukommen hatte. Aber auch das Erbrecht war bei den Kelten stark ausgeprägt, was auch notwendig war, da der Erstgeborene keinerlei Sonderstatus in Bezug auf die Erbfolge hatte.
Das keltische Recht in Irland war kein öffentliches Recht, sondern hatte eher zivilrechtliche Ausprägung. So gab es kein Strafverfolgungsorgan und keine geregelten Formen der Vollstreckung. Rechtssprüche konnten nur durch private Maßnahmen unter Zuhilfenahme der Öffentlichkeit vollstreckt werden. Die Gesetze waren für alle Iren verbindlich, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Ausgangslage. Niemand stand über dem Gesetz, der Sage nach mussten selbst Könige sich ihm beugen. Es ist auch eine frühe Art der Gewaltenteilung festzustellen. Die judikative Gewalt lag nicht bei den Königen, sondern bei professionellen Juristen; die Herrscher hatten also keine absolute Macht.

  1. Die Brehonen
Die Brehonen hatten vermutlich nach den Königen die höchste soziale Stellung. Ihre Ausbildung dauerte lange und war schwer, da sie das aus verschiedenen Bereichen stammende Recht auswendig lernen mussten, das, als es später aufgeschrieben worden war, ganze Bände füllte. Die Brehonen waren Teil einer intellektuellen Aristokratie. Diese Gelehrtenklasse nannte sich aes dana. Ihr gehörten auch noch andere Berufsstände an, wie zum Beispiel die Druiden. Die Druiden waren heidnische Priester, die die großen religiösen Feste und Rituale leiteten, die beim Wechsel der Jahreszeiten gefeiert wurden. Sie waren aber auch Propheten und Weissager. Ein weiterer Teil der aes dana waren die Dichter, Barden und Harfenisten.
Jeder König hatte an seinem Hof einen Brehonen, der innerhalb ihres Einflussbereiches als Schiedsrichter fungierte. Dieser hatte auch die Aufgabe, als Bevollmächtigter des Königs gegenüber anderen Königen zu agieren.
Die Brehonen waren eher Schiedsrichter und Rechtsberater als Richter im heutigen Sinne. Nach ihnen wird das keltische Recht auch "Brehonenrecht" genannt. Bemerkenswert ist weiterhin, dass das Amt des Brehonen vererbbar war, was aber wohl an der Familiengebundenheit der Kelten lag.

  1. Schluss
Zunächst ist festzustellen, dass bei den keltischen Iren schon ein professioneller Juristenstand existierte. Dieses Phänomen wurde später auch bei den Römern, nicht jedoch bei den Griechen beobachtet. Diesem Juristenstand wird auch die rechtsprechende Gewalt übertragen, sodass eine Gewaltenteilung vorgelegen hat, die in diesem Fall aus zwei Teilen besteht und nicht, wie in heutigen Demokratien üblich, aus drei Teilen. Ein weiterer demokratischer Ansatz ist darin zu sehen, dass der König durch Wahl statt durch Erbfolge bestimmt wurde.

Es ist allerdings auch zu bemerken, dass der nicht vorhandene Strafverfolgungsapparat sowie die nicht genügend geregelten Formen der Vollstreckung die Effektivität des keltischen Rechts herabsetzten. Auch die Überprüfung von Richtersprüchen zur Vermeidung von Justizirrtümern war nicht gegeben. Trotz dieser Mängel halte ich das damalige irisch-keltische Rechtssystem für eines der fortschrittlichsten seiner Zeit.


Verwendete Literatur:

Beckett, James Camlin. Geschichte Irlands. 2. Auflage, Stuttgart 1977.

Neill, Kenneth. The Irish People. An Illustrated History. New York, 1979.


 HOME   Kurzinfo   Geschichte   folksongs 
 Literatur   Links   Gästebuch   Iren 
Hosted by www.Geocities.ws

1