Einen ersten Erfolg konnten heute die Viterra-Mieter vor
dem Herner Amtsgericht verbuchen. Weil die umstrittenen
Heizkosten-Abrechnungen aus dem Jahr 2001 nicht überprüfbar
seien, wies der Richter die Klage des Wohnungsunternehmens
Viterra auf Bezahlung der Energiekosten ab. Laut Richter
müssten die aufgeführten Abrechnungen für jeden
Mieter rechnerisch nachvollziehbar sein. Rechtsanwalt Heinrich
Hendricks ORIGINALTON Das Verfahren wird voraussichtlich erst
im Mai 2004 vor dem Landgericht Bochum eröffnet.
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