Initiative der Viterra Mieter in Herne Holsterhausen

20.11.2003

Uwe Stassfeld-Nickel/Peter Weispfenning für den Sprecherkreis

Bunsenstr. 17

44625 Herne

0171/7819360


Sehr geehrte Damen und Herren,


wir wären ihnen sehr verbunden, wenn Sie über die aktuelle Entwicklung in der Heizkos­tenauseinandersetzung mit der Viterra berichten könnten. Nachfolgend eine kurze Pres­seinformation zu Ihrer freien Verwendung.


Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Uns liegen auch die entsprechenden Ur­teile aus Dortmund im Wortlaut vor, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen können.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Weispfenning und Uwe Stassfeld-Nickel


Heizkostenauseinandersetzung mit der Viterra -

ermutigende Signale aus Dortmund:

Amtsgericht urteilt: Abrechnungen der Viterra ungültig


Es kommt Bewegung in die Auseinandersetzung um die umstrittenen Heizkostenabrech­nungen der Viterra. Mit den Heizkostenabrechnungen des Jahres 2001 stellte die Viterra in vielen Fällen auf das sog. „Wärmecontracting“ um. Nach Ansicht der Herner Mieterinitiativen folgten daraus drastisch überhöhte Nachzahlungsforderungen. Uwe Stassfeld-Nickel und Peter Weispfenning von der Holsterhauser Initiative erklärten dazu: „Wir haben von vornherein darauf hingewiesen, dass diese neuen Viterra-Abrech­nungen ungültig sind. Hinter nicht nachvollziehbaren Positionen („Grundpreis“ und „Wär­mepreis“) verbirgt die Viterra offenbar Extra-Gewinne auf Kosten der Mieterinnen und Mieter.“


Diese Auffassung bestätigen nun zwei aktuelle Urteile des Amtsgerichts Dortmund. Der Richter am Amtsgericht Dr. Schumacher entschied dort in zwei Prozessen über die Heiz­kostenabrechnungen für das Jahr 2001 gegen die Viterra:

Eine Betriebskostenabrechung muss in ihren Einzelbestandteile und insgesamt allgemein verständlich und nachvollziehbar sein. Abzustellen ist auf das durchschnittliche Verständ­nisvermögen eines juristisch nicht geschulten Mieters. Diesen Anforderungen entspricht die streitgegenständliche Abrechnung nicht...“. So lautet die entscheidende Begründung des Richters (AG Dortmund – AZ 107 C 8707/03 und 107 C 8489/03).

Beide Urteile sind bereits rechtskräftig – die betroffenen Mieter müssen keinen Cent der Nachforderungen zahlen.


Das seien, so Uwe Stassfeld-Nickel und Peter Weispfenning von der Holsterhauser Initia­tive, „ermutigende Signale auch für die Herner Viterra-Mieterinnen und Mieter“. Die Viterra habe in Dortmund zwar auch einzelne Prozesse gewonnen, von denen aber die nähere Urteilsbegründung noch nicht bekannt sei und die auch noch nicht rechtskräftig seien. Leider lehne sie Musterprozesse weiter ab, in denen eine einheitliche Klärung der Streit­fragen erfolgen könne. Die Mieterinnen und Mieter müssten daher weiter langen Atem ha­ben. „Der Druck von unten auf die Viterra muss verstärkt werden. Gerade jetzt, wo sie wieder neue Heizkostenabrechnungen herausschickt. Sie fordert häufig wieder mehrere hundert Euro Nachzahlung, ohne echte Begründung. Dagegen sollte jeder Mieter Wider­spruch einlegen.“ Überlegt werden auch weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen.

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