Brant, Sebastian
1457/58
Strassburg,
10.5.1521
Strassburg. Sohn des Gastwirts und Ratsherrn Diebolt und der Barbara Ricker.
1485
Elisabeth Bürgi(s), Tochter des Heinrich, Messerschmiede-Zunftmeisters in Basel.
B. studierte ab 1475 in Basel die Artes liberales (1477 Bakkalaureus). Als
Famulus des Juristen Hugo von Mauersmünster fand er zur Rechtswiss. und
promovierte 1480 zum Bakkalaureus, 1483/84 zum Lizentiaten und 1489 zum Dr. iur.
utr. Von 1483 an lehrte er römisches und kanon. Recht sowie Poetik an der Univ.
Basel (1492 Dekan), war aber auch in der Praxis beschäftigt. Aus der
Lehrtätigkeit gingen die vielfach aufgelegten "Expositiones ... omnium titulorum
iuris civilis et canonici" (Basel 1490), kirchenrechtl. Textausgaben des
"Decretum Gratiani" (1493), der "Dekretalen" (1494) und des "Liber Sextus"
(1499) hervor. B., der seinen Namen in Titio latinisierte, war zudem bestrebt,
durch populäre Werke die Rechtswiss. auch Laien zu vermitteln, etwa durch den
"Richterlich Klagspiegel" (1516).
Als Korrektor und
Lektor gestaltete B. die Programme des Basler Buchdrucks über mehr als zwei
Jahrzehnte wesentlich mit: Editionen antiker und humanist. Texte, aber auch
pädagogischer und polit. Schriften (Kirche, Reich), wobei er auch durch den
Bezug zwischen Text und Bild zu wirken verstand. In Flugschriften äusserte er
sich zu aktuellen Tagesfragen oder Naturereignissen (z.B. zum Meteoreinschlag
"Von dem Donnerstein ... vor Ensisheim", 1492). Über lat. Gedichte und
Übersetzungen fand B. den Weg zur volkssprachl. Dichtung, deren Höhepunkt die
erfolgreiche, in viele Sprachen übersetzte Moralsatire "Das Narrenschiff" (1494,
Holzschnitte z.T. von Albrecht Dürer) bildete. Dieses Werk ist eines der
berühmtesten Beispiele der im Übergang vom MA zur Neuzeit verbreiteten sog.
Narrenliteratur, die in Verwendung eines alten literar. Topos der Stimme der
Vernunft die Narrenmaske aufsetzte, um auf diesem Weg menschl. Schwächen
darzustellen, Missstände anzuprangern und für Reformen zu werben. B. war ein
konservativer Humanist und Anhänger der alten Kirche, der Ks. Maximilian I. sehr
nahe stand und die Eidgenossenschaft ablehnte. 1501 zog er, vielleicht wegen des
von ihm missbilligten Bündnisses Basels mit der Eidgenossenschaft, als
Ratssyndikus nach Strassburg und wurde dort 1503 Stadtschreiber. Bereits zuvor
war er von Maximilian I. zum kaiserl. Rat, später auch zum Pfalzgrafen und
Beisitzer des Reichskammergerichts ernannt worden. In Strassburg ordnete B. das
Archiv und wandte sich der Chronistik zu, deren politisch-prakt. Bedeutung sich
v.a. im "Uszugk einer Stadt Straszburg alt harchomen und bestetigten freyheiten"
(1520) erweist.