Politische und gesellschaftliche Strömungen in Deutschland um 1830


 
  • Die gesamte Zeitspanne zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Märzrevolution in Deutschland 1848  ist geprägt vom Gegensatz zwischen absolutistischer Restauration auf der einen Seite und Liberalismus und nationaler Bewegung auf der anderen Seite.
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  • Die Monarchen bestehen auf der Legitimität ihrer Herrschaft. Veränderungen des monarchischen Prinzips werden durch Überwachung und Zensur verhindert. Verstöße gegen die innere Ordnung werden bestraft. Dynastische Solidarität der Herrscher.
  Probleme der Monarchen, ihre absolutistische Herrschaft zu legitimieren, waren bereits während der Aufklärung des 18. Jahrhunderts entstanden: Vernunft statt Offenbarung einer göttlichen Macht, Rationalität statt Transzendenz, Rechte der Individuen (Recht auf Unversehrtheit, Recht auf Glück etc. ).
 
  • Der Adel gewann in der Zeit der Restauration zum Unwillen des Bürgertums einen Großteil seines alten politischen Einflusses und seiner früheren Vorrechte zurück.
  Die politische Einflussnahme des Adels war in den einzelnen deutschen Staaten unterschiedlich ausgeprägt. Vielfach gelang es dem Adel, durch Einfluss auf die Steuerpolitik für sich finanzielle Vorteile zu erreichen. Der Beamten- und Militäradel genoss ständische Sonderrechte. Die reichen Kaufleute einer Stadt fanden es irritierend, wenn sie sich nach den Anordnungen des adligen Landrats richten mussten. Auch bei den bürgerlichen Beamten erregte es Anstoß, wenn sie in ihrer Karriere durch einen Adeligen behindert wurden. Dies sind nur wenige Beispiele, die jedoch für den Dauerkonflikt zwischen Adel und Bürgertum charakteristisch sind. Für das Bürgertum waren die Auseinandersetzungen mit dem Adel eine wesentliche Ursache für die Forderung nach einem liberalen Verfassungsstaat.
  • Forderungen des liberalen Bürgertums
 
  • Liberale Ideen wurden sowohl vom Besitz- als auch vom Bildungsbürgertum vertreten.
       
  • Einrichtung eines politischen Systems, bei dem Presse-, Rede-, Versammlungsfreiheit verbürgt und eine freie Marktwirtschaft mit freiem Waren- und Kapitalverkehr, mit freiem Organisationsrecht für die Gründung von Kapitalgesellschaften, für Verkehrsbetriebe, Banken und Fabriken ermöglicht wird.
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  • Bindung des aktiven und passiven Wahlrechts an Einkommenshöhe, Vermögen und Abschlusszeugnisse und damit Ausschluss der Mehrheit der Bevölkerung von politischer Mitbestimmung.
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  • Mitspracherechte in der Steuer-, Wirtschafts- und Rechtspolitik
  Da das Bürgertum seinem Vermögen entsprechend Steuern zahlte, verlangte es vom Staat auch politische Mitspracherechte.
   
  • Forderung nach Verfassungen, in denen "Freiheit, Volkssouveränität und Monarchie" festgeschrieben sind. Der Umfang der Herrschaftsrechte des Monarchen soll an - in die Verfassung aufgenommene - 'Regeln' gebunden sein. Dabei geht es um die Abwehr politischer Omnipotenz des Staates und den Schutz des Bürgers.  (Anmerkung: Im Grunde handelt es sich bei einem solchen  'monarchisch-konstitutionellen System' um die Verteilung der Macht zwischen Exekutive und Legislative, also zwischen Monarch und Parlament. Über die Gewichtsverteilung der Macht wird nichts ausgesagt. Im Parlament ist das politische Mitspracherecht institutionalisiert.)
  Nach der Naturrechtsphilosophie der Aufklärung im 18. Jahrhundert ist das Volk der eigentliche Souverän des Staates. Es besitzt das Recht, seine Staatsform selbst zu bestimmen (Volksouveränität).

Der Übergang zu einem Verfassungsstaat war bis 1830 nicht in allen deutschen Staaten vollzogen worden.  Insbesondere Preußen und Österreich hatten sich noch nicht für eine Verfassung entschlossen.

Bei der Durchsetzung ihrer Forderungen hatte das liberale Großbürgertum an drei Fronten zu kämpfen: 1. gegen die bürgerlichen Privilegienträger in den Städten 2. gegen die Vorherrschaft des Adels 3. gegen die egalitär-demokratischen Ansprüche der Bevölkerung mit geringerem Einkommen bzw. Vermögen.

  • Forderungen der Demokraten
 
  Seit 1830 löste sich allmählich ein eigenes demokratisches Lager mit republikanischen und frühsozialistischen Strömungen vom breiten Spektrum des deutschen Liberalismus ab.
  • Einführung des allgemeinen und gleichen, direkten aktiven und passiven Wahlrechts für alle volljährigen Männer auf sämtlichen Ebenen des öffentlichen Lebens bis hinab zu den Gemeindeverfassungen.
       
  • Aufhebung von Zensusschranken für die Zulassung zum Geschworenenamt und zur Mitgliedschaft in der Bürgerwehr.
  • Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für die unteren Schichten der Bevölkerung.
  Grundlage dieser Forderungen war, für jeden einzelnen Bürger die Möglichkeit zur Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung zu schaffen. Das Gemeinwesen sollte zu diesem Zweck auf der Basis nicht nur der rechtlichen, sondern auch der politischen Gleichheit organisiert werden.
  • Nach dem Grundsatz der Volkssouveränität sollte alle öffentliche Gewalt vom Volk ausgehen und auch von diesem kontrolliert werden können.
       
  • Errichtung einer einheitlichen deutschen Republik
       
  • Bewahrung der persönlichen Freiheit.
  Die persönliche Freiheit, verstanden als die Möglichkeit zur freien Entfaltung der individuellen Anlagen, wurde für die Demokraten auch durch materielle Not, soziale Unfreiheit und gesellschaftliche Ungerechtigkeit bedroht. Der Anspruch auf menschenwürdige Existenz war für sie ein zentrales Grundrecht, das der liberalen Garantie des Eigentums übergeordnet wurde.
  • Forderung nach nationaler Einheit
 
  • Für die Liberalen galt die nationale Einigung als Voraussetzung eines liberalen Staatswesens. Der Nationalstaat sollte die Aufgabe haben, die bürgerlichen Freiheiten nach innen und außen zu sichern.
       
  • In Deutschland war Nationalbewusstsein eine auf Überwindung staatlicher Partikularität gerichtete Kraft. Von ihr wurden alle diejenigen Schichten erfasst, die aus der Überwindung dieser Partikularität Vorteile ziehen konnten: Bildungsbürgertum, Wirtschaftsbürgertum und auch das nach großstaatlicher Macht strebende Militär.
     
  • Der Nationalismus entspringt ursprünglich dem Gefühl der Menschen, auf die Heimat, die Muttersprache, die einheimischen Sitten und Gebräuche stolz zu sein und den Lebensweisen anderer Völker mit Misstrauen zu begegnen. In Deutschland entstand im Verhältnis zu Frankreich ein Bewusstsein der Andersartigkeit, das sich mit deutschem Sendungsbewusstsein verband. Die Kulturströmung der Romantik förderte den Nationalismus durch Hinwendung zur deutschen Geschichte und deren Mystifizierung.
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  • Europaweite Tendenz zum Kampf für Nation und Nationalität
  Die Ursache für das Entstehen der Nationalstaatsbewegungen liegen in der Diskrepanz , die zwischen den Erwartungen der durch die Französische Revolution erwachten Völker und den Realitäten der europäischen Politik seit den Verträgen von 1815 bestand.
   
 
  • Die Nationalstaatsbewegung barg das Potential zur radikalen Umformung der bestehenden Staatenordnung. Bis 1871 war sie der Hauptträger der politischen Entwicklung in Deutschland.
  • Soziale Unruhen und Hungeraufstände
 
  • Ländliche Armut, hervorgerufen durch agrarische Überbevölkerung und soziale Vorgänge wie das Absinken der Bauern zu Landarbeitern im Zuge der Regulierung des bäuerlichen Besitzes.
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  • Industrielle Armut entstand infolge sozialer Ausbeutung durch niedrigste Löhne, völlig mangelnde soziale Sicherheiten, fehlende Anpassung der aus dem Zunftsystem entlassenen Arbeiter an das Fabriksystem.
       
  • Ländliche und industrielle Armut, zu denen noch allgemeine Wirtschaftskrisen kommen, bilden den sozialen Hintergrund für die Aufstände und schließlich der Revolution.
     

Die Pariser Julirevolution 1830


  • Ausgangslage
 
  • Gegensätze zwischen Adel und Bürgertum: der Adel möchte seinen früheren politischen Einfluss und seine alten Privilegien zurückgewinnen. Das Bürgertum möchte die Ergebnisse der Revolution verteidigen und eine Erweiterung der politischen Mitsprache erreichen, die seiner wirtschaftlichen Bedeutung entspricht..
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  • Seit 1814 galt eine Verfassung, die 'Charte', mit den Grundsätzen der Gewaltenteilung und des Zweikammersystems. Das Parlament hatte das Recht, Minister zu benennen. Durch einen sehr hohen Zensus hatte der Großteil des Bürgertums kein Wahlrecht, war also von der Mitgestaltung der Politik ausgeschlossen.
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  • Als König Karl X. die Pressefreiheit stark einschränkte und außerdem versuchte, Minister gegen den Willen des Parlaments zu ernennen, erregte er den Protest der in der Opposition befindlichen Liberalen. Durch Abspaltung von den Liberalen entstand eine demokratische Bewegung, die für ein erweitertes (allgemeines) Wahlrecht eintrat. In der Opposition standen auch die Bonapartisten, die das Andenken an Napoleon hochhielten. Zu ihnen gehörten viele Literaten.
       
  • Bei den Wahlen von 1828 gewann die liberale Opposition die Mehrheit in der Zweiten Kammer. Das Kabinett versuchte erfolglos durch eine aktive Außenpolitik von der innenpolitischen Situation abzulenken
       
  • Nach den Wahlen von 1830 wurde die Opposition gegen die Regierung Karls X. so stark, dass der König versuchte, durch die Juliordonnanzen das königliche Verordnungsrecht auf die Kontrolle der Wahlen auszudehnen.
  • Verlauf der Revolution
 
  • Ein Aufstand brach in Paris aus, in dessen Verlauf in dreitägigen Straßenkämpfen vom 27. bis 29. Juli 1830 die Regierung zusammenbricht. Karl X., der letzte Bourbone, muss am 7. August 1830 abdanken.
     
  • Der Aufstand wurde von Journalisten, Studenten, Arbeitern und politischen Emigranten, besonders Polen, getragen, die alle Anhänger der Republik waren.
       
  • Das Parlament mit seiner bürgerlich-liberalen Mehrheit wählte den Prinzen Louis-Philippe zum "König von Frankreich".
     
  • Ergebnisse und Folgen der Revolution
 
  • Bei der neuen Verfassung erhielt das Parlament das Recht zur Gesetzesinitiative, das vorher beim König gelegen hatte.
       
  • Unter dem Einfluss des Besitzbürgertums wird das Wahlrecht nur geringfügig erweitert.
  Die Verfassung begünstigte immer noch sehr stark das Besitzbürgertum. Die Folge des niedrigeren Zensus war, das statt 100.000 aktiv Wahlberechtigten (wie unter Karl X.) nun ca. 220.000 Franzosen das aktive Wahlrecht hatten - und dies bei einer Bevölkerungszahl von 33 Millionen.

Liberale und Demokraten im Mittel- und Kleinbürgertum, welche die Gründung einer Republik bzw. ein allgemeines Wahlrecht gefordert hatten, wurden in den Untergrund gedrängt, gewannen jedoch immer mehr Mitglieder.
 

  • In der Verbindung von wirtschaftlicher Macht und politischem Einfluss in der Hand einer kleinen Schicht der Bevölkerung lag das Potential für politische Spannungen und soziale Unzufriedenheit.

Aufstände in Europa außerhalb Deutschlands 1830 - 1847


  • Der Aufstand in Belgien
 
  • Belgien gehörte seit dem Wiener Kongress 1815 zum Königreich der Vereinigten Niederlande
  Mit der Eingliederung Belgiens in das Königreich hatte man zwei Territorien mit unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen zusammengefügt. Der Süden (Belgien) war katholisch, Gewerbe treibend und seit der Französischen Revolution demokratisiert und französisch gesinnt. Das nördliche Land war protestantisch und auf Handel ausgerichtet.
   
 
  • Die Regierung König Wilhelms I. bevorzugte, so die Meinung der Belgier, eindeutig die nördlichen Provinzen (die heutigen Niederlande). Die Liberalen des Südens waren wegen der zentralistischen und absolutistischen Tendenzen der Regierung in Den Haag und der starken Benachteiligung Belgiens bei der Zahl der Parlamentssitze unzufrieden. Konfessioneller und liberaler Widerstand der Belgier verbündeten sich seit 1828 zu einer Opposition auf politischer Ebene.
 
  • Ermutigt durch die Ergebnisse der Julirevolution wagen die Belgier den Aufstand. Straßenkämpfe in Brüssel vom 23.-27.9.1830 führen zum Sieg im ganzen belgischen Raum. Die Belgier erklären den König der Niederlande für ihr Gebiet als abgesetzt.  Als die Niederländer 1831/32 angriffen, wurden sie mit französischer Hilfe geschlagen.
 
  • Ergebnisse des belgischen Aufstandes sind die Gründung eines eigenen Königreichs Belgien und seine Neutralisierung durch das Londoner Protokoll (1831) sowie eine fortschrittliche Verfassung mit Volkssouveränität, Grundrechten, Ministerverantwortlichkeit und Ansätzen zu einem parlamentarischem System. - Die belgische Verfassung erhielt Modellcharakter für das europäische liberale Bürgertum.
     
  Das Übergewicht lag nicht - wie sonst im Frühkonstitutionalismus üblich - bei der Exekutive, sondern bei der Legislative. Das Parlament erhielt die Gesetzesinitiative. Die Besonderheiten des zweisprachigen belgischen Staates wurden durch Dezentralisierung und Selbstverwaltung der Provinzen und Gemeinden berücksichtigt. Belgien hielt jedoch am Zensuswahlrecht fest.
   
  • Die Erhebung in Polen
 
  • Das Königreich Polen stand seit 1815 in Personalunion mit Russland. Zar Nikolaus I. war auch König von Polen; daneben gab es einen polnischen Vizekönig. Das Parlament, in dem auch Liberale und Demokraten vertreten waren, sollte alle zwei Jahre vom Zaren einberufen werden. Auch die Meinungsfreiheit war garantiert. Doch der Zar hielt sich nicht an die Verfassung. Der Zwei-Jahre-Rhythmus für die Einberufung des Parlaments wurde nicht eingehalten. Die polnische Autonomie wurde mehr und mehr abgebaut.
  • Unter dem Eindruck der Julirevolution in Frankreich kommt es im Herbst 1830 zu einer Erhebung polnischer Offiziere und Intellektueller gegen die russische Herrschaft. Sie werden vom polnischem Heer und  dem Adel  unterstützt. Preußen tritt 1831 auf die Seite Russlands. Im September 1831 erobern die militärisch übermächtigen Russen Warschau und werfen den Aufstand nieder.
 
  • Bei dem polnischen Aufstand war die nationale Komponente maßgebend. Eine Verbindung zu den liberalen Bewegungen in Europa gab es nicht! Für die deutsche Liberalen waren die Polen ein Opfer des 'Ancien regime' und ein Vorbild für die nationale Erhebung.
     
 
  • Die Russen hoben die polnische Verfassung auf. Polen wird zu einem Teil Russlands gemacht. Viele Polen fliehen ins Ausland, insbesondere in die Schweiz und nach Frankreich.
       
  • Aufstände in Italien
 
  • Opposition gegen die 1815 wieder eingesetzten Dynastien und deren meist restaurativen Kurs. Ruf nach nationaler Einigung.
  Die Opposition in Italien besaß keine einheitliche Organisation. Vor allem im Süden wirkte sie in Form von Geheimbünden. Der bekannteste Geheimbund ist 'Carbonaria', der bereits gegen die von Napoleon eingesetzten Regierungen gekämpft hatte.
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  • Anfang 1831 kommt es in Bologna zum Aufstand. Der Aufstand erfasst auch den Kirchenstaat, Parma und Modena. Noch 1831 wird der Aufstand in Italien von österreichischen Truppen niedergeschlagen.
       
  • 1833 werden Versuche, weitere Aufstände zu entfachen, aufgedeckt.
       
  • Nach der Niederlage wandten sich die politisch aktiven Kreise an die europäische Öffentlichkeit und suchten ihre politischen Ziele geistig zu untermauern. Der Genuese Giuseppe Mazzini (1805-1872) gründete in Marseille die Bewegung des 'Jungen Italien'.
  • Der Sonderbundskrieg in der Schweiz
 
  • Der Wiener Kongress hatte die helvetische Einheitsrepublik durch einen losen Staatenbund ersetzt.
     
  • Bestreben der Demokraten, die Kantone zu einem Bundesstaat zusammen zu schließen.
  Die sieben katholischen Kantone widerstreben aus Sorge vor einer Majorisierung den Plänen der Demokraten und vereinigen sich in einem "Sonderbund". Religiöse Gegensätze verbinden sich mit verfassungspolitischen Auseinandersetzungen!
  • Die Gegensätze zwischen der bundesstaatlichen und der konservativ-partikularistischen Partei führt 1847 zum Bürgerkrieg, der mit dem Sieg des bundesstaatlichen Gedankens endet.
  Die Organe des neuen Bundesstaates sind der Bundesrat in Bern als höchste Regierungsgewalt, der Ständerat als Vertreter der einzelnen Kantonsregierungen und der vom Volk gewählte Nationalrat.
   

Die politische Entwicklung in Deutschland 1830-1847


  • Die Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen artikulierte sich in zwei politischen Richtungen: Erstens in den für Verfassungen im Bund und allen Einzelstaaten eintretenden Liberalen, zweitens in den Demokraten, deren Ideal eine einheitliche deutsche Republik war. Die zweite - weit schwächere - Richtung, die vor allem vom Bildungsbürgertum geführt wurde, verband sich mit sozialrevolutionären Strömungen, die in der Hauptsache von Handwerkern getragen wurden.
  Beide Richtungen pflegten den Kontakt mit den deutschen und polnischen Emigranten in der Schweiz, dem Elsass und in Paris. Zu den bedeutendsten deutschen Emigranten in Paris, die ihren Zusammenschluss "Das junge Deutschland" nannten, zählten Ludwig Börne, Heinrich Heine und Karl Gutzkow.
   
  • Das Hambacher Fest
 
  • Das 'Hambacher Fest' fand vom 27.-30.5.1832 in der bayerischen Rheinpfalz statt. Es war die erste politische Massenveranstaltung in Deutschland. Rund 30.000 Leute aus allen Bevölkerungsschichten Deutschlands nahmen daran teil. Außerdem kamen Polen, Elsässer und deutsche Emigranten.
     
  • Das Fest war von den Organisatoren, den politischen Publizisten Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth, als Protest gegen die Pressezensur und die Beschlagnahme von Zeitungen gedacht. Die während der Veranstaltung gehaltenen Reden hatten eine eindeutig demokratische Tendenz.
     
Die Errichtung einer einheitlichen deutschen Republik wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefordert. Ziel war vielmehr ein bundesstaatlicher Zusammenschluss Deutschlands. Die Einzelstaaten sollten mit liberalen Verfassungen bestehen bleiben. - Über die Frage, ob Republik oder Monarchie, sollte das Volk später abstimmen.
  • Nach dem 'Hambacher Fest' versuchte die absolutistische Reaktion verstärkt, mit den Mitteln der Staatsgewalt  liberale, nationale und demokratische Bewegungen zu unterdrücken.
  Fürst Metternich machte den Deutschen Bund mobil. Am 28.6.1832 werden im Bundestag folgende Repressionsgesetze genehmigt:  Einsetzung einer Kommission zur Kontrolle der einzelnen Landesparlamente, Verschärfung der Pressezensur, Verbot politischer Vereine, Verbot von Versammlungen (auch von Volksfesten), Überwachung der Universitäten. Die Folge dieser Gesetze war, dass sich deutsche Demokraten und Republikaner fast nur noch in der Emigration artikulieren konnten.
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  • Der Frankfurter Wachensturm (1833)
 
  • 50 Studenten wollten mit der Erstürmung des Bundestags in Frankfurt ein Startzeichen zur Volkserhebung setzen, sich selbst als provisorische Zentralgewalt konstituieren und die deutsche Republik ausrufen. Nachdem sie durch einen Handstreich die Wachlokale der Frankfurter Stadtpolizei besetzt hatten, warteten sie auf eine allgemeine Erhebung der Bevölkerung, die dann ausblieb.
       
  • Der 'Frankfurter Wachensturm' gab Anlass zu weiteren Verfolgungsmaßnahmen des Bundes. Am 30.6.1832 wurde eine zweite Untersuchungskommission zur zentralen Ermittlung Andersdenkender eingerichtet.
  Als Ergebnis ihrer Arbeiten verfasste die Zentralbehörde 1838 ein Gesamtverzeichnis der Verdächtigen im In- und Ausland, das 1842 durch einen Schlussbericht ergänzt wurde. In diesen Schriften waren 2140 Personen erfasst. - Die Opposition hatte keine Zentrale.
   
  • Die Göttinger Sieben
 
  • Das Königreich Hannover stand bis 1837 in Personalunion mit dem Königreich England. Der König von England übte die Herrschaft auch über Hannover aus. Das Land Hannover hatte eine Verfassung, die vom Grundgedanken der Privilegierung des Adels ausging.
       
  • Seit 1830 gab es  im Königreich Hannover Unruhen, die letztendlich dazu führten, dass die Regierung 1833 eine konstitutionelle Verfassung gewährte, die den Mitspracherechten der Bürger an der Gesetzgebung Rechnung trug, jedoch im Vergleich mit anderen deutschen Verfassungen sehr konservativ war.
     
  • Nach dem Tode von König Wilhelm IV. im Jahr 1837 kam sein Bruder Ernst August auf den Thron. Am 1.11.1837 hob er die Verfassung von 1833 auf. Daraufhin überreichten am 18.11. sieben Professoren der Universität Göttingen dem zuständigen Ministerialrat ein Protestschreiben, in dem sie erklärten, dass die Verfassung noch in Kraft sei, und deshalb auch ihr Eid auf diese Verfassung noch Gültigkeit besitze. Die Professoren bezogen sich auf das Recht zum Widerstand gegen eine unrechtmäßig handelnde Obrigkeit.
  Die sieben Professoren waren: die Staatswissenschaftler Albrecht und Dahlmann, der Historiker Gervinus, der Orientalist Ewald, der Physiker Weber und die Brüder Jacob und Wilhelm Grimm.
   
   
 
  • Nach der Meinung des Königs hatten sich die Professoren revolutionär und hochverräterisch benommen. Sie wurden mit sofortiger Wirkung entlassen.
       
  • Die Protestaktion der Göttinger Sieben gab der liberalen Bewegung - weit über das Königreich Hannover hinaus - neuen Zulauf. Es war in Deutschland das erste Mal, dass Staatsbeamte - und nicht Abgeordnete -, die hoch angesehen waren, den Konflikt mit der absolutistischen Obrigkeit aufnahmen.
     
  • Unter dem Druck der öffentlichen Meinung in Deutschland und aus Furcht vor einer Revolution erließ Ernst August von Hannover 1840 eine neue Verfassung, die der von ihm außer Kraft gesetzten von 1833 sehr ähnlich war.
  • Die politische Entwicklung in den Mittelstaaten Norddeutschlands
  Die Julirevolution 1830 hat insbesondere in jenen Staaten Aufstände ausgelöst, die immer noch absolut regiert wurden und keine Verfassung hatten. Dazu gehörten Braunschweig, Kurhessen, Sachsen und Hannover
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  • In Braunschweig lehnte Herzog Karl II. die Bitte der Bürgerschaft um Einberufung der Landstände ab. Am 7.9.1830 erstürmten die Bürger das Schloss des Herzogs und zündeten es an. Die aus Adel, Beamtenschaft und Bürgertum zusammengesetzten Landstände übernehmen die Staatsgewalt und berufen den Bruder des Herzogs, Wilhelm, zum neuen Herzog. Auf Wunsch der Stände erließ Wilhelm eine Verfassung mit nur einer Kammer, also ohne Herrenhaus, und einem liberalen, allerdings immer noch an den Zensus gebundenen Wahlrecht. Das Parlament erhielt die Gesetzesinitiative.
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  • In Kurhessen beginnen im September 1830 Volksunruhen, bei denen auch soziale Gründe eine Rolle spielten. Am 16.10.1830 ringt die Opposition der 'Landesständischen Versammlung' und dem Kurfürsten eine Verfassung ab. Die Verfassung beruhte auf einem Einkammersystem, erkannte dem Parlament die Gesetzesinitiative zu und sah für die meisten Abgeordneten keine Qualifikation hinsichtlich des Besitzes mehr vor. Der Kurfürst verzichtete zugunsten seines Sohnes auf den Thron.
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  • Sachsen besaß eine absolutistisch-ständische Verfassung mit feudalen Zügen. Zur Kritik an der Verfassung traten soziale Spannungen und konfessionelle Streitigkeiten mit dem katholischen Königshaus. Im  April 1831 brach in Dresden und in Leipzig der Aufstand aus. Unter seinem Einfluss stimmte der altständische Landtag der Verabschiedung einer Verfassung mit den Grundsätzen der Gewaltenteilung und des Zweikammersystems zu. Das Parlament hatte das Recht, die Minister zu benennen. Dem Adel wurde weiterhin ein starkes Gewicht im Parlament eingeräumt. Allerdings wurden in der Zweiten Kammer Sitze für Vertreter von Industrie und Handel und in der Ersten Kammer für die Städte vorgesehen.
     
  • Die politische Entwicklung in den süddeutschen Staaten

 
  • Das Königreich Bayern hatte 1818, das Königreich Württemberg und das Großherzogtum Baden 1819 und das Großherzogtum Hessen 1820 eine Verfassung erhalten.
       
  • Bei der territorialen Neugestaltung Deutschlands hatten die süddeutschen Staaten ihren Gebietsstand erheblich ausgedehnt. Die Regierungen waren deshalb gezwungen, die Gebietskonglomerate mit ihren unterschiedlichen Loyalitäten und Verwaltungseinrichtungen zu einem einheitlichen Staatswesen zusammenzufügen und bei den heterogenen Bevölkerungsteilen ein Staatsbewusstsein zu schaffen. Dies war nach Ansicht der Monarchen nur durch eine straffe Zentralverwaltung und durch eine Mitbeteiligung der Bürger an den öffentlichen Angelegenheiten möglich. Es war also die Staatsräson, die den Übergang vom Absolutismus zum monarchischen Verfassungsstaat verlangte.
       
  • In den Verfassungen der süddeutschen Staaten war die Volkssouveränität nicht vorgesehen. Die Verfassung war 'Geschenk' des Monarchen. Die Zensuswahl bedeutete die Bindung des Wahlrechts an das Steueraufkommen der Bürger. Nur etwa 5% der Bevölkerung war deshalb wahlberechtigt. Ein weiterer Schwerpunkt der Verfassungen war das Zweikammersystem mit ständischer Zweiter Kammer, die außer dem Budgetrecht nur geringe Rechte besaß.
  Eine Ausnahme bildete die badische Verfassung. Ihre Zweite Kammer war nicht ständisch, sondern mit Vertretern der Bezirke besetzt.
  • In der Zweiten Kammer kam es teilweise zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der liberalen Opposition und den von den Monarchen gestützten antiliberalen Ministern. Die absolutistischen Regierungen fühlten sich bald belästigt und versuchten die in der Verfassung gegebenen Zugeständnisse nach Möglichkeit wieder zu beschneiden.
     
  Durch die von Metternich eingeleiteten Maßnahmen des Deutschen Bundes wurden die Liberalen von 1832  bis 1840 in die Defensive gedrängt. Danach gingen sie wieder offensiv gegen die Regierungen vor.

In Baden erreichten die Liberalen 1843 die absolute Mehrheit im Parlament. Über ein Misstrauensvotum setzten sie die Absetzung der Regierung durch (übrigens das erste Mal in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus!). In Württemberg ging König Wilhelm I. zu einem liberaleren Kurs über.

  • Am 12.9.1847 geben die Politiker der demokratischen Richtung unter Gustav Struve und Friedrich Hecker in Offenburg ihr Programm bekannt: Abschaffung der Sondergesetze des Bundes seit den Karlsbader Beschlüssen, Berufung eines deutschen Parlaments auf der Grundlage des gleichen Wahlrechts, Ersatz der stehenden Heere durch Volksmilizen, progressive Einkommenssteuer; Unentgeltlichkeit des Bildungswesens, Schutz der Arbeitnehmer gegen das Kapital, Selbstverwaltungsorgane. - Auf die Forderung nach einer Republik wurde - wohl aus taktischen Gründen - verzichtet.
       
  • Die Liberalen formulierten auf einer Zusammenkunft in Heppenheim am 10.10.1847 ihr Programm: Ausbau des Zollvereins zu einem nationalen Bundesstaat unter der Führung Preußens, Trennung zwischen Justiz und Verwaltung, Selbstverwaltung der Gemeinden, Erleichterung der Lasten "des kleineren Mittelstandes und der Arbeiter". Außerdem wurden Pressefreiheit, Schwurgerichte und die Öffentlichkeit der Rechtssprechung gefordert.
  • Die politische Entwicklung in Preußen
 
  • Preußen hatte unter Freiherr vom und zum Stein (1807/08) und unter dem Fürsten Karl August von Hardenberg (1808-1822) grundlegende Änderungen im Gesellschaftsgefüge und in der Staatsorganisation vorgenommen: kommunale Selbstverwaltung, Bauernbefreiung, Gewerbefreiheit, allgemeine Wehrpflicht, humanistisches Gymnasium, "Humboldtsche Universität".
  Alle diese Reformen hatten das Ziel, die Bürger an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen. Mit den durchgeführten Reformen schien der Übergang vom absolutistischen Verwaltungsstaat zum monarchischen bürgerlichen Verfassungsstaat gesichert zu sein. König Friedrich Wilhelm III. löste jedoch die von ihm 1810, 1815 und 1819 gegebenen Verfassungsversprechen nicht ein.
 
  • Der nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon wieder erstarkte Adel forderte von König Friedrich Wilhelm III. neben mehr politischem Einfluss auch die Rückkehr zu einer ständisch-hierarchischen Gesellschaftsordnung. Daraus entstand ein Spannungsverhältnis mit dem politische Mitsprache verlangenden Bürgertum.
  Die Spannung zwischen dem 'geburtsständischen Prinzip' und dem Gedanken der 'Staatbürger-Gesellschaft' bestimmte das politische und gesellschaftliche Leben bis 1848 - und noch weit darüber hinaus.
  • Die liberal gesinnte Beamtenschaft unterstützte die bürgerlichen Forderungen nach Reduzierung der obrigkeitlichen Gängelung im Verwaltungssystem. Nachdem sich der preußische Staat um 1820 nicht zuletzt durch die Reformen wieder gefestigt hatte, gewannen jedoch diejenigen konservativen Beamten und Berater wieder Einfluss auf den König, die sich gegen weitere Beschränkungen der monarchischen Gewalt aussprachen.
       
  • Anstelle einer Verfassung für den Gesamtstaat Preußen wurde 1823 eine "provinzialständische Verfassung" geschaffen. Sie sah für die acht preußischen Provinzen Vertretungen vor, die eindeutig den alten geburtsständischen Adel bevorzugten.
       
  • Die Einkerkerung von Erzbischöfen im Jahre 1837 steht am Anfang einer katholischen Parteibildung, die sowohl konservative Kreise, wie denjenigen um Joseph Görres in München, als auch den stark liberal bestimmten rheinischen Katholizismus und schließlich Vertreter der katholischen sozialen Bewegung umfasste.
       
  • Als Friedrich Wilhelm IV. im Jahr 1840 sein Amt antrat, richteten die Liberalen ihre Hoffnungen auf ihn. Er kam ihnen zunächst insofern entgegen, als er einige durch die Reaktion verfolgte Persönlichkeiten rehabilitierte. Von den entlassenen Göttinger Sieben berief er Dahlmann und die Brüder Grimm nach Preußen. Den Erlass einer gesamtstaatlichen Verfassung, wie sie von den Liberalen gefordert wurde, lehnte der König entschieden ab.
       
  •  Im sog. 'Weihnachtsedikt' von 1841 lockerte der König die Pressezensur. Nach starker Opposition des Adels nimmt er 1843 diese liberale Maßnahme wieder zurück.
     
  • Friedrich Wilhelm IV. berief 1847 den aus allen 600 Abgeordneten der Provinziallandtage gebildeten "Vereinigten Landtag" ein und gewährte ihm die Rechte der Steuerbewilligung und der Gewährung von Staatsdarlehen.
  Mit der Einberufung des 'Vereinigten Landtags' wollte der König keinesfalls Zugeständnisse an die liberale Bewegung machen, sondern den ständischen Gedanken neu beleben. Der Landtag sollte nur das Geld bewilligen, das der König für die wirtschaftliche Entwicklung Preußens benötigte, im übrigen eine nur beratende Funktion haben und nicht periodisch sein..
  •  Die Mitglieder des Landtags machten sich immer mehr liberale Forderungen zu eigen. Der Landtag lehnte die Garantie einer großen Anleihe für den Bau einer Ostbahn Berlin-Königsberg ab. Es kam zu Auseinandersetzungen, die wegen der starren Haltung des Königs zur Verbreitung einer revolutionären Atmosphäre in Preußen und Deutschland beitrugen.
  Liberale, demokratische und nationale Strömungen sowie soziale Missstände ergaben ein explosives Gemisch, das schließlich 1848 zur Revolution führte.
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