|
|
Die
Bauern
|
|
- Herrschafts- und Treueverhältnisse
|
- Schutzbedürfnis der Bauern, um das ihnen als Leihe
gegebene Ackerland ungestört bearbeiten zu können. Sie sind
deshalb auf die Schutzherrschaft eines wehrfähigen Adligen
angewiesen. Die Bauern übernehmen gegenüber ihrem Herren eine Treu-
und Gefolgschaftspflicht.
|
Königs- oder Freibauern
standen unmittelbar unter der Schutzherrschaft des Königs.
Der König übte den Schutz nicht selbst aus, sondern
beauftragte den ortsansässigen Adel sofern dieser durch eine
Treu- und Gefolgschaftspflicht mit ihm verbunden war. Der König hatte - als oberster
Herr - die Pflicht, den Schutz der Königs- oder Freibauern zu gewährleisten.
Die Adligen
selbst legten größten Wert darauf, möglichst viele Personen
unter ihre Schutzherrschaft zu bekommen, entschied dies doch
in erster Linie über ihre soziale Geltung. Der Ortsadel
neigte dazu, die königlichen Rechte als ihre eigenen zu
betrachten (abhängig von der Stärke des jeweiligen Königs). |
- Das Treu- und Gefolgschaftsverhältnis war für den Bauern
auch ein wirtschaftliches Dienstverhältnis zu seinem
Grundherren. Der Bauer erhielt sein - meist kleines - Bauerngut in
einem Leiheverhältnis, d.h. das Land verblieb dem Herrn
als Eigentum, der Bauer bebaute es und lieferte aus
dem Ertrag jährlich festgelegte Abgaben ab; außerdem
leistete er bestimmte Dienste (Frondienste).
- Rechtsverhältnisse der Bauern zu ihrem Herrn
|
- Bauern konnten Unfreie (Knechte)
sein; sie hatten beträchtliche Abgaben und
Frondienste zu leisten.
- Bauern, die rechtlich als frei galten,
waren wirtschaftlich zumeist vom Grundherren
abhängig. Solange die Abgaben an den Herren entrichtet
und die Vorschriften der Dorfgemeinde eingehalten wurden,
waren sie in der Bewirtschaftung des Gutes selbständig.
- Im Laufe des Mittelalters
verminderte sich die Zahl der Unfreien auf ein
Fünftel. Dann verwischte sich die Grenze von Freien
und Unfreien immer mehr.
|
|
|
- Das Treueverhältnis, das den freien Bauern mit seiner
Herrschaft verband, galt in ähnlicher Weise in den Beziehungen
dieses Grundherren zum höheren Adel (zu Grafen und Herzögen
oder unmittelbar zum König). Der höhere Adel war in einem Treueverhältnis an den König gebunden.
|
|
|
- Nicht nur der einzelne Bauer, sondern auch die ganze
Dorfgemeinde stand in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Herrn.
- Gemeinsame Arbeiten (Ausbessern der Feldwege,
gemeinsames Pflügen, Säen und Ernten, Rodungsarbeiten
u.a.) standen unter der Leitung des Herrn oder Ritters,
der das Dorf schützte.
- Wirtschaftliche Einrichtungen, die nur einmal für das ganze
Dorf nötig waren, wie zum Beispiel eine Mühle oder ein
Backhaus, errichtete meist der Dorfherr und entwickelte daraus
ein Monopol, so dass alle Bauern des Dorfes bei ihm mahlen
lassen oder backen mussten (Bannrechte).
|
|
- Gesellschaftliche Bindungen der Bauern
|
- Neben der Bindung an den übergeordneten Grundherren waren die
Bauern einer Dorfgemeinde genossenschaftlich organisiert.
Diese genossenschaftliche Bindung verpflichtete zur
gegenseitigen Hilfe und gemeinschaftlichem Handeln. Die
Formen des Gemeinschaftslebens wurden durch Sitte und Recht
zusammengehalten. Was das Recht nicht festlegte, das fixierte die Sitte.
- Innerhalb der Familie galt die unterordnende
Treuepflicht gegenüber dem Hausherrn und Familienvater.
- Scharfe ständische Trennung zwischen Bauern und Herren;
Heiraten von Rittern und Bauerntöchtern oder umgekehrt waren im
allgemeinen vollkommen ausgeschlossen.
- Die kirchliche Gemeinde fiel mit der Dorfgemeinde zusammen.
|
|
|
- Vom 9. bis zum 14. Jahrhundert gab es bei den Bauern
im allgemeinen keine Arbeitslosigkeit. Dies schließt ein
kurzfristiges Überangebot an bäuerlichen Arbeitskräften in
einer Region nicht aus. Es lag im Interesse der Grundherren, die
Bauern zur Ausdehnung ihrer Herrschaft einzusetzen. Dazu
gehörten Rodungen, die Eindeichung der Nordsee, die
Kolonisation des Ostens u.a.
- Die Fixierung der bäuerlichen Abgaben im 12. und 13.
Jahrhundert, zunächst in Naturalien, dann aber mehr und mehr in
Geld, hat die wirtschaftliche Lage der Bauern verbessert.
Für den Grundherren bekamen die Abgaben den Charakter einer -
in Geld bezahlten - Rente, deren Kaufkraft immer geringer wurde. Die Folge war, dass auch die Fürsorge des
Grundherren gegenüber den Bauern nachließ.
- Die lange Abwesenheit vieler Adliger während der Kreuzzüge trug zu einer
Lockerung der Herrschaft über den einzelnen Bauern und die
Dorfgemeinschaft bei. Der
Schultheiß (Schulze), der ursprünglich der von dem Herrn
zur Vertretung seiner Rechte eingesetzte Bauer, gewinnt in
dieser Zeit an
Bedeutung und Selbständigkeit.
- Die steigende Macht der bäuerlichen Gemeinden und
Genossenschaften sowie die geringer werdenden Grundzinsen und
Frondienste zeigen auf, dass die Lage des Bauern bis zum Ende des
14. Jahrhunderts keinesfalls schlecht war; sie konnten vielmehr
einen gewissen Wohlstand und eine weitgehende Selbständigkeit
des Wirtschaftens erreichen.
|
|
Die Ritterschaft |
|
- Die Stellung der Ritter in der Gesellschaft
|
- Das Leben jedes adeligen Herren oder Ritters hatte einen
doppelten Charakter. Er war bäuerlicher Grundherr aber auch
Kämpfer, der sein Dorf schützte, seine Fehden ausfocht und im
Dienst seines herzoglichen oder königlichen Herren zu
Heerzügen auszog.
- Treue- und Gefolgschaftsbande verpflichteten den Ritter nach
oben und nach unten. Die Treuebindung an seinen Herrn (Graf,
Herzog oder König) wird als Lehensverpflichtung
bezeichnet; die ihm übergebene Herrschaft oder das ihm
überlassene Gut nennt man Lehen.
|
Die Ähnlichkeit der
Bindungen des Ritters nach unten und oben sind nicht zu
verkennen, wenn auch die eine in die Welt bäuerlichen, die
zweite in die Welt des ritterlichen Lebens gehört.
Prägend war jeweils die Leitvorstellung eines Verhältnisses
auf Gegenseitigkeit, in dem Rechte und Pflichten einander die
Waage hielten. |
- Gegen die Fehden im Innern richtete sich seit dem 11.
Jahrhundert die Gottes- und Landfriedensbewegung. Fehden
bedeuteten, dass die Adligen nur für kleine Vergehen Buße
zu fordern oder zu leisten bereit waren; größere Übeltaten
wurden auf eigene Faust durch Kämpfe gelöst. Die Folgen waren
Rechtsunsicherheit und mangelnde öffentliche Sicherheit.
Besonders die Bauern hatten darunter zu leiden. Kirche und König versuchten diese Fehden der
Adeligen
zu verhindern.
|
|
- Die Standesgrenzen der Ritter waren fließend und wurden von
zwei Gruppen, den Meiern der Klosterhöfe und den Ministerialen,
durchbrochen.
|
- Die Meier der Klosterhöfe
|
- Die 'Meier' wurden vor allem von den geistlichen
Grundherren zur Verwaltung ihrer Höfe und zur Erhebung
und Einziehung der Zinsen eingesetzt. Sie waren zunächst
keine Adligen. Ihre Tätigkeit gab ihnen jedoch eine über
die Bauern erhobene Stellung, die mit derjenigen der
ritterlichen Herren zu vergleichen war.
- Die Stellung der Meier war meist erblich; auch hatten
sie die niedere Gerichtsbarkeit.
- Verarmte Adlige drängten sich danach, Meier der Klosterhöfe
zu werden. Im 13. und 14. Jahrhundert verschmelzen die Meier mit
den Rittern der geistlichen Herrschaften.
|
|
|
|
- Die 'Ministerialen' verdanken ihr Entstehen dem Versuch
der staufischen Könige, altes Königsgut zu sammeln, es
durch neues zu ergänzen und zu geschlossenen Gebieten
zusammenzuschließen.
Dazu brauchte man ritterliche Kämpfer, die von den bestehenden
adligen Geschlechtern nicht allein gestellt werden
konnten. In dieser 'Notlage' wurden andere - oft unfreie -
Dienstleute den adeligen Rittern gleichgestellt. Bald
wurden die Ministerialen auch zur Verwaltung des Reiches
eingesetzt.
- Im ganzen Reich wurden Zusammenschlüsse von Reichsgut,
Reichsbauern und Reichsforsten unter der Befehlsgewalt von
Reichsministerialen geschaffen. Auch Hofämter wurden an
Ministeriale vergeben.
- Die Ministerialen verschmolzen in kurzer Zeit mit dem
alteingesessenen Adel. Die Zahl der Ministerialen des Reiches (und dazu
noch die der geistlichen und weltlichen Fürsten) überwogen bei
weitem die Zahl des alten Adels.
|
|
|
|
|
- Der Niedergang des Rittertums
|
- Mit dem Tod Friedrichs II. im Jahr 1250 beginnt der
Niedergang des Rittertums. Das Königtum, das die
Ministerialen überall im Reich eingesetzt hatte, wird
entscheidend geschlagen. Von 1256 bis 1273 kam es zu keiner anerkannten
Königswahl in Deutschland. Die
Macht der sieben Kurfürsten, die nach diesem Interregnum den König zu wählen
hatten, war größer als die des Königs. Die Kurfürsten
legten Wert darauf, einen schwachen Herrn zum König zu wählen.
- Die an die Stelle des Königs tretenden Fürsten brauchten die Hilfe von
Reichsrittern in weit geringerem Umfang. In der Mehrzahl konnten
sie auf eigene Lehensleute zurückgreifen.
- Seit den Kreuzzügen kämpfte man immer mehr mit
leichtbewaffneten Fußtruppen, zunächst
lange Zeit neben den immer mehr gepanzerten Ritterheeren.
Schließlich verzichtete man (um das Jahr 1500) aufgrund der veränderten
Kriegstechnik fast völlig auf die militärische Mitwirkung der
Ritter.
- Ein wichtiger Grund für den Niedergang des Rittertums besteht darin, dass das
Feudalverhältnis zwischen Ritter und Bauer (nicht das zwischen
Fürst und Bauer!) seit dem 14. und 15. Jahrhundert seine innere
Begründung und Rechtfertigung verloren hatte. Es war geschaffen
worden, weil der Bauer den Schutz des Ritters brauchte. Dies
hatte sich nun geändert: mit den Landesterritorien waren Mächte
entstanden, die ihre Untertanen schützten und die öffentliche
Sicherheit garantierten. Die Ritter hatten ihre Schutzfunktion
verloren; oft waren sie nur noch das ausführende Organ der
Fürsten. Diese Strukturveränderung bedeutete das Ende des
Feudalismus.
|
|
|
|
Der König und die
Fürsten |
|
- Die Struktur des Königtums
|
- Der König (und Kaiser) stand über Ritter und Bauer, über
Geistlichkeit und den Klöstern sowie über den Städten
- Durch seinen Besitz an Fronhöfen und durch seine
Herrschaftsrechte über freie Bauern war der König größter
bäuerlicher Grundherr. Freie und unfreie Bauern unterstanden
seiner Schutz- und Gerichtsherrschaft. Daneben stand er an
der Spitze der den ganzen Adel umfassenden Lehenspyramide; der
König war oberster Heerführer und oberster
Gerichtsherr.
- Der König hatte keine feste Residenz; er lebte auf einer
Pfalz von den Erträgen eines Fronhofs sowie von den Abgaben der
dazugehörigen Königsbauern. Wenn die Vorräte aufgebraucht
waren, zog er in eine andere Pfalz. Der König war zeitweilig
auch Gast bei einem Bischof.
|
|
- Der König als oberster Lehensherr des Adels
|
- Bei dem rein feudalen Staatsaufbau war die Macht des
Königs stets gefährdet. Viel hing von der
Persönlichkeit und der Macht des Königs oder des Kaisers ab.
Das Königshaus der Hohenstaufer hatte versucht, die im
11. Jahrhundert an den Hochadel abgegebenen oder verloren
gegangenen Bezirke königlicher Herrschaft zu retten und
auszubauen. Sein Untergang machte das bis dahin Erreichte
wieder zunichte.
- Geschwächt wurde die Stellung des Königs auch dadurch,
dass eine Erbfolge nur in gewissen Grenzen bestand. Im
Laufe des Mittelalters begrenzte sich die Zahl der
wählenden Fürsten auf einen kleinen abgeschlossenen
Kreis (später Kurfürsten genannt). Deren eigenes
Interesse verlangte einen schwachen König. Daher nahm die Königsmacht stetig ab.
Wenn ein deutscher König noch über größere Macht
verfügte, so hatte er es nur seiner Hausmacht zu
verdanken (das heißt der Macht, die er als Landesfürst
hatte).
|
|
|
- Die Geschichte des Königtums
|
- Durch die Heirat Heinrichs VI. (1190- 1197) mit der Erbin des normannischen
Reiches, Konstanze von Sizilien, verschob sich die Stellung des
deutschen Königs gegenüber den deutschen Fürsten. Es
veränderte auch den Charakter des Königtums selbst.
- Als Friedrich II. (1212 - 1250)
nach Deutschland kam, war er auch Herrscher in anderen Ländern.
Was zunächst wie eine Stärkung des deutschen König- und
Kaisertums aussah, erwies sich als eine Überschätzung der
eigenen Kräfte. Sowohl
der Papst als auch der französische König sahen ihre
eigene Macht
durch den staufischen Herrschaftsanspruch in Italien gefährdet.
Diesen Gegnern gegenüber konnten sich die Nachfahren Friedrichs
II. nur noch kurze Zeit behaupten: Sohn Manfred wurde 1266 bei
Benevent geschlagen, der Neffe Konradin wurde 1268 bei
Tagliagozzo besiegt.
- Als erster König nach dem Interregnum (1256 - 1273) wurde Rudolf von
Habsburg (1273 - 1291) gewählt, ein ziemlich machtloser Graf.
Er verstand es, dem Königtum neues Ansehen zu verschaffen. Vor
allem gelang es ihm, eine große Hausmacht zu erwerben.
- Nach dem Tode Rudolfs von Habsburg im Jahr 1291 wählte man
nicht den Sohn des Königs, sondern einen anderen, möglichst
machtlosen Herren - Adolf von Nassau (1291 - 1298). Ihm folgte nach kurzer
Regierungszeit des Habsburgers Albrecht I. (1298 - 1308) Heinrich
VII. von Luxemburg (1308 - 1313), also wieder ein König eines neuen Hauses.
Für Heinrich VII. von Luxemburg ist charakteristisch, dass er
sich weitgehend der Politik
Frankreichs anschloss.
- Auch in den folgenden Jahrzehnten wechselten die Häuser, die
den König stellten, miteinander, um kein Haus zu mächtig
werden zu lassen. Verschiedene Kaiser konnten jedoch eine so bedeutende
Hausmacht erwerben, dass sie wieder eine recht ansehnliche
Königsmacht darstellen konnten: so Ludwig IV. der Bayer
(1314 -1347) und Karl IV. (1347 - 1378).
|
|
|
|
Geistliche und Mönche |
|
- Hohe Geistlichkeit und Adelsherrschaft
|
- Um eine stärkere Position gegenüber dem mächtigen Adel zu
erlangen, hatte König Otto I. (936 - 973) den Entschluss
gefasst, das Reich auf die Kirche zu stützen und diese zu
stärken. Zu diesem Zweck wurden die Bischöfe und Reichsäbte
reichlich mit Besitz und Herrschaftsrechten ausgestattet. Im
Gegenzug verlangte der König von den geistlichen Herren die
Stellung festgesetzter Kontingente zum Heer. In den
Herrschaftsrechten, zu denen auch Grafschaftsrechte und
Herzogtümer gehörten, waren die Verwaltung dieser
Gebiete, die Steuererhebung und die Gerichtsbarkeit
eingeschlossen. Aus den Bischöfen und Reichsäbten wurden
geistliche Fürsten.
- Aus der engen Verbindung von Königtum und Kirche entstanden bald auch
Gegensätze. Papst Gregor VII. (1083 - 1085) wehrte sich
gegen die Einsetzung der Bischöfe durch den König, Bernhard von Clairvaux
(1090 - 1153) setzte sich für einen rein kirchlichen Dienst
der Bischöfe, Erzbischöfe und Äbte ein - ohne Verpflichtung
zu politischem oder wirtschaftlichen Dienst für den König.
Überall im Land kämpfte man außerdem gegen die Herrschaft von
Eigenkirchenherren über kleinere Klöster und Kirchen.
|
|
|
|
|
|
Der Bürger |
|
- Die Entwicklung der Städte
|
- Anzahl der Städte im 13. Jahrhundert: ca. 2000 (9.
Jahrhundert: 40, 10. Jahrhundert: 90, 11. Jahrhundert: 140, 12.
Jahrhundert: 250)
|
Am Ende des 15. Jahrhunderts gab
es in Deutschland ca. 3000 Städte. Zu dieser Zeit lebten in
den Städten nur etwa 10 bis 15 Prozent der Gesamtbevölkerung
von etwa 12,5 Millionen. Lediglich 12 bis 15 Städte
hatten mehr als 10.000 Einwohner. Dazu kommen noch 15 - 20
Städte mit je 2000 bis 10.000 Einwohnern. Bei den meisten
Städten lag die Einwohnerzahl zwischen 100 und 1000. |
- Im 13. Jahrhundert kommt es zu einem großen sozialen und
wirtschaftlichen Wandel in den Städten: Handel und Handwerk
entfalten sich und werden zu neuen Aktionsmittelpunkten. Nach
1300 konnte sich das Bürgertum voll entwickeln.
|
Im 10. - 12. Jahrhundert hatte
der Bischofssitz das Leben der Stadt bestimmt. Um den
Bischofssitz häuften sich die Kirchen. So besaß zum Beispiel
Köln damals elf Stiftskirchen und vier Pfarrkirchen. |
|
|
|
- Bedürfnisse von Handel und Gewerbe
|
- Ungestörte Ausübung ihrer Tätigkeit
- Sicherer Platz für die Aufbewahrung von Waren und Geld
- Der Fernhandel und auch der mit dem Handwerk verbundene
Kleinhandel brauchen einen geschützten Markt.
|
Handel und Gewerbe stellen
sich deshalb unter die Schutzherrschaft des Königs (oder
bald auch eines anderen "großen Herren"). Die
Marktprivilegien sind hauptsächlich Schutzzusagen des
Königs über diesen Markt. Als Gegenleistung zahlen die
Kaufleute Steuern.
|
|
- Ansiedlung von Kaufleuten und Handwerkern
|
- Handel und Gewerbe bevorzugen bei ihrer Ansiedlung
ummauerte Städte, möglichst in der Nähe einer
Königsburg oder eines Bischofssitzes. Bestehende
Verkehrsmittelpunkte wie Königspfalzen und Bischofsitze sind besonders attraktiv.
- Zuzug von Handwerkern, die nicht mehr nur für den
Bedarf einer Grundherrschaft oder eines Dorfes arbeiten.
Auch einzelne Bauern ziehen in die Stadt.
|
Kaufleute, Handwerker und
Bauern bilden die Gemeinde der um den Markt herum
entstehenden Siedlung, die man, wenn alle
Voraussetzungen (Schutzherrschaft, Markt, Ummauerung,
Handel und Gewerbe) erfüllt sind, als Stadt bezeichnet.
|
|
|
|
- Der Kampf gegen die Stadtherren
|
- Parallel mit dem steigendem Reichtum der Städte und der
sinkenden Macht des Königs sowie einiger Fürsten versuchen die
Bürger, die Herrschaft der Stadtherren zu beschränken oder
abzuschütteln.
|
Die Schutzherrschaft wurde
sinnlos, als sich die Stadt aus eigener Kraft besser schützen
konnte, als der oft weit entfernte und in Kriege verwickelte
König. In den Bischofsstädten nutzten die Bürger die
Streitigkeiten zwischen den Bischöfen und dem König
geschickt aus und erreichten so eine weitgehende Freiheit von
der bischöflichen Stadtherrschaft. Ein Beispiel hierfür ist
die Stadt Mainz. |
|
|
- Entscheidend für den Erfolg der Bürger im Kampf gegen die
Stadtherren war, ob sie sich eigene Institutionen zur Stadtregierung
und zur Verwaltung ihrer Ressourcen schaffen konnten. In den
einzelnen Städten verlief diese Entwicklung unterschiedlich.
- Der Kampf gegen den Stadtherren schloss Handwerker und
Kaufleute, die bisher getrennt organisiert waren, zu einem
Ganzen zusammen. Erst jetzt erwuchs das Bewusstsein der
genossenschaftlichen Zusammengehörigkeit und der gemeinsamen
Verantwortung für die Stadt.
|
|
- Gilden und Handelsgesellschaften
|
- Der Aufstieg des Kaufmanns vollzog sich im wesentlichen durch
Gilden und und Handelsgesellschaften.
- Die Mitglieder einer Kaufmannsgilde gelobten sich unter Eid
gegenseitigen Schutz und Beistand. Religiöse und gesellige
Betätigung sowie die Wahrung gemeinsamer Berufsinteressen
standen ebenfalls im Vordergrund.
- In den Handelsgesellschaften fand sich zusammen, wer sich an
einem Handelszug mit Kapital beteiligen wollte. Häufig hatten
sie Familiencharakter (Fugger, Welser, Ravensburger
Handelsgesellschaft). Im Norden Deutschlands wuchs eine
Handelsgesellschaft zum Bund der 'Hanse' aus, der eine große
Anzahl der Kaufmannschaften von Städten (und auch die Städte
selbst) umfasste.
|
|
|
- Zünfte sind freiwillig organisierte, aber von der Obrigkeit
mit Monopolrecht (Zunftzwang = Beitrittszwang für den
selbständigen Betrieb eines Gewerbes) ausgestattete
genossenschaftliche Verbände der Gewerbetreibenden. Sie
vertraten ihre Interessen gegenüber der stadtfremden
Konkurrenz, dem städtischen Rat und den anderen Zünften.
- Die Zünfte erließen regelmäßig für alle Gewerbegenossen
verbindliche Vorschriften über die Arbeitszeit, die
Verkaufspreise, den Warenbezug, die Höchstzahl von Lehrlingen
und Gesellen je Betrieb, deren Rechte und Pflichten gegenüber
dem Meister, über die Aufnahme von Meistern, gegen den
unlauteren Wettbewerb u.a. (Zunftordnung).
- Bei den strengen Vorschriften blieb dem einzelnen Meister nur
noch die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen, wenn er
sich vor anderen auszeichnen wollte. Insgesamt ergibt sich
daraus eine steigende Qualität der handwerklichen Produkte.
|
|
|
- Patrizier waren Kaufleute mit besonderem Wohlstand und
Ansehen. Meistens reiste ein Patrizier nicht mehr selbst mit
ihren Handelszügen, sondern leitete die Geschäfte vom
heimatlichen Kontor aus. Innerhalb einer Stadt übten die
Patrizier zunächst das alleinige Stadtregiment aus.
- Politischer Kampf der Zünfte um ihre Mitwirkung im
Stadtregiment.
|
Die Art der Auseinandersetzung zwischen
Zünften und Patriziern gestaltete sich fast in jeder Stadt
unterschiedlich. Auch der Ausgang des Streits war zunächst
unterschiedlich. Erst im 14. Jahrhundert waren die Zünfte
stark genug, um sich in vielen Städten durchsetzen zu können. In Esslingen, Ulm, Freiburg, Goslar und Dortmund
erreichten sie eine Beteiligung am Rat. In manchen Städten
gelang es den Zünften zunächst, die vollständige Herrschaft im Rat zu
gewinnen. Dies gilt für Speyer, Ravensburg, Isny
und Biberach. In den alten Hansestädten Hamburg, Lübeck und
Bremen blieben die Zünfte ohne Erfolg. Mit Hilfe der Kaiser
als Stadtherren der Reichsstädte gelang es den Patriziern,
die Zunftherrschaft wieder abzuschaffen. So beseitigte Kaiser
Karl IV. im Jahr 1366 die Zunftherrschaft in Frankfurt / Main
und stellte die Machtstellung der Patrizier wieder her.
|
- Kämpfe der Gesellen gegen die Zunftmeister
|
- Die Aussicht der Gesellen, Meister zu werden,
verschlechterte sich mit zunehmender Betriebsgröße.
Dies galt besonders dann, wenn die Zünfte eine
Höchstzahl an Meistern festsetzten. Da sich der Meister
vermehrt um den Einkauf der Rohstoffe und den Vertrieb der
Produkt kümmern musste, konnte er nicht mehr regelmäßig
in der Werkstatt mitarbeiten. Das alte
Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Meistern und
Gesellen ging dadurch verloren.
- Aus den alten 'Bruderschaften' der Gesellen
wurden nun Organisationen, die hauptsächlich gegen das -
nach ihrer Ansicht - autoritäre Vorgehen der Zunftmeister
ankämpften. Die Zusammenschlüsse der Gesellen wuchsen
oft über die Grenzen einer Stadt hinaus. So gab es 1357
ein Bündnis der Schneidergesellen aus zwanzig
Städten.
- Die Frage der Gesellen, d.h. der Lohnarbeiter,
drohte für den Frieden der Städte bedrohlich zu werden.
Die Lage wurde noch dadurch verschärft, dass in den
großen Städten die Zahl der ungelernten Arbeiter (Boten,
Packer u. a.), die keiner Zunft angehörten und deshalb im
Notfall keine Hilfe erwarten konnten, zunahm.
- An vielen Orten kam es zu heftigen Auseinandersetzungen
- mit unterschiedlichem Ausgang. Viele der unzufriedenen
Gesellen oder arbeitslosen Ungelernten traten in die Landsknechtsheere
ein.
|
|
|
|