Die Ausrufung der Republik 1918


  • Am 3.10.1918 wird eine parlamentarisch verantwortliche Regierung unter Max von Baden gebildet. Am 28.10.1918 trat eine Änderung der Verfassung von 1871 in Kraft. Die wesentliche Bestimmung lautete: "Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags." Damit war Deutschland eine Demokratie, wenn auch noch für kurze Zeit in der Staatsform einer Monarchie. Hinter dem neuen Reichskanzler stand eine feste Parlamentsmehrheit (Sozialdemokraten, Liberale, Zentrum). 
  Der Übergang zu einem parlamentarischen Regierungssystem war ohne Gewaltanwendung vollzogen worden. Die große Frage nach dem ersten Weltkrieg war, ob die einstmals Herrschenden die Wende, d.h. den Verlust ihrer Staatsgewalt, akzeptieren würden. Wie wir noch sehen werden, taten sie es nicht.
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  • Nachdem am 5.10. bekannt wird, dass die Regierung bei US-Präsident Wilson ein Gesuch um Waffenstillstand eingereicht hat, stellt sich überall in Deutschland eine Friedenssehnsucht ein. Als die Marine am 29.10. noch einmal angreifen soll, verweigern die Matrosen in Wilhelmshaven den Befehl.
       
  Die von der Heeresleitung getrennte Seekriegsleitung, die einen besonderen Ehrenkodex entwickelt hatte (Man kapituliert nicht!), hatte ein erneutes Auslaufen der Flotte befohlen.
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  • Am 3./4.11. greift die Meuterei der Matrosen auf Kiel über. Es kommt zu blutigen Zusammenstößen mit dem Militär.
  Matrosen und Soldaten verbündeten sich mit der Hunger leidenden Bevölkerung. Sowohl die Industriearbeiterschaft als auch das Bürgertum litten unter der unzureichenden Nahrungszuteilung. Zusammen bildeten sie ein gewaltiges Protestpotential gegen die herrschenden Zustände.
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  • Am 7.11. stürzt mit dem Haus Wittelsbach die erste deutsche Monarchie. Kurt Eisner ruft in Bayern die Republik aus.
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  • Ablauf der Ereignisse am 9.11.1918
 
  • Schon am frühen Morgen Massendemonstration der Arbeiter in Berlin.
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  • 9 Uhr: Führende Offiziere erklären die am Vortag vom Kaiser geforderte Niederschlagung des Aufstandes in Deutschland durch die Frontarmee für unmöglich.
     
  • Der Reichskanzler, Prinz Max von Baden, gibt um 12 Uhr mittags von sich aus den Thronverzicht des Kaisers (nicht der Hohenzollerndynastie!) bekannt (Wilhelm II. will zu diesem Zeitpunkt nur als deutscher Kaiser, nicht aber als König von Preußen auf den Thron verzichten).
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  • Um 13 Uhr tritt Max von Baden als Reichskanzler zurück; er übergibt die Regierungsgeschäfte dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert.
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  • Um 14 Uhr ruft Philipp Scheidemann vom Balkon des Reichstags die "Deutsche Republik" aus. Für ihn hat die Revolution ihr Ziel erreicht. Er betont die Reichseinheit. Vor allem will er Ruhe und Sicherheit.
   
 
  • In der Nacht vom 9./10. flieht Wilhelm II. nach Holland. (Am 28.11. kommt es zur formellen Abdankung Wilhelms II. und zum Thronverzicht des Kronprinzen - damit endet die preußische Monarchie).
  • Die neue Regierung
 
  • Am 10.11.1918 wird eine neue deutsche Regierung, der 'Rat der Volksbeauftragten' gebildet. Er besteht aus je drei Mitgliedern der Mehrheitssozialdemokratie  (MSPD) und der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD). 
  Der 'Rat der Volksbeauftragen' sah seine Aufgabe vor allem darin, wieder eine funktionsfähige Wirtschaft aufzubauen (Abbau der Kriegswirtschaft, Eingliederung der heimkehrenden Soldaten in den Arbeitsmarkt, Sicherung der Lebensmittelversorgung).
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  • Ebenfalls am 10.11. kommt es zu einem Bündnis der Sozialdemokratie (Ebert, Noske) mit der Obersten Heeresleitung (Hindenburg, Gröner) zur Unterdrückung der linksradikalen Umsturzversuche.
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  • Am 11.11. wird in Compiègne der Waffenstillstand abgeschlossen.
     
  • 12.11.: Der Rat der Volksbeauftragten verkündet eine Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen. (8-Stunden-Tag bei vollem Lohnausgleich, Aufhebung der Gesindeordnung, Koalitionsfreiheit). Die Gewerkschaften werden als Alleinvertreter der Arbeiterschaft anerkannt (kollektive Regelung der Lohnfragen durch Tarifverträge).
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  • Am 30.11. beschließt der Rat der Volksbeauftragten eine Wahlordnung für die künftige Nationalversammlung.
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  • 19.12.: Der Zentralrat der Arbeiter- und Soldatenräte erklärt sich für die Einberufung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung. Die Weichen für eine parlamentarische Verfassung sind gestellt. Das Rätesystem wird abgelehnt. Am 23.12. folgt der Austritt der USPD aus dem Rat der Volksbeauftragten.
  Neben dem  durch freie Wahlen gekennzeichneten 'parlamentarischen Modell' stand bis zum 19.12. das 'Rätemodell' nach dem Vorbild Russlands zur Diskussion. Aufgrund der Wahl der Räte in den Vollversammlungen der Betriebe wäre die Kontrolle der Regierung  auf bestimmte Gruppen beschränkt gewesen (Die Räte sollten nicht selbst regieren!).

Die Ergebnisse des Ersten Weltkriegs


  • Der Versailler Vertrag
 
  • Am 7.5. 1919 wird der fertige Text für den Friedensvertrag einer deutschen Delegation im Spiegelsaal von Versailles übergeben. Nach harten Diskussionen in der Weimarer Nationalversammlung wird die Annahme des Vertrags am 22.6.1919 mit 237 gegen 138 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen. Am 28.6.1919 wird der Friedensvertrag unterzeichnet.
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  • Landabtretungen: Deutschland verliert durch Landabtretungen im Westen, Norden und Osten 13 Prozent seines Gebietes und ein Achtel seiner Bevölkerung (6,4 Millionen, davon 3,4 Millionen Deutsche), 30 Prozent seiner Steinkohlenförderung und 75 Prozent seiner Erzerzeugung. Im Osten verliert es die landwirtschaftlich ertragreichsten Gebiete. Im Westen wird Elsass-Lothringen an Frankreich zurückgegeben. Verzicht auf Kolonien.
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  • Entwaffnung: Bildung eines auf 100.000 Mann begrenzten Berufsheeres; Luftstreitkräfte werden verboten; Auslieferung aller Linienschiffe und Kreuzer sowie aller Unterseeboote.
  • Reparationen: Die Amerikaner schlagen eine Begrenzung auf 25 Milliarden Dollar vor; England und Frankreich glaubten 300 Milliarden Goldfrancs erzwingen zu können. Da man sich nicht einigen kann, soll eine Reparationskommission die endgültige Höhe der deutschen Zahlungen festsetzen. Neben Barzahlungen sollen auch Sachleistungen erfolgen.
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  • Rheinlandbesetzung: Als Sicherheit für die Ausführung des Vertrags bleibt das linke Rheinufer in drei Zonen (Köln, Aachen-Koblenz, Trier-Pfalz-Mainz) auf 5, 10 und 15 Jahre besetzt. Das Rheinland wird "entmilitarisiert".
Die Empörung über den Friedensvertrag war in Deutschland in allen politischen Lagern anzutreffen. Es war unübersehbar, dass der Vertragstext eine französische Handschrift trug. Selbst wenn Frankreich seine Maximalforderungen nicht durchsetzen konnte, war es ihm doch gelungen, das seit der Reichsgründung bestehende Übergewicht des Deutschen Reiches in Europa zu beschneiden. Die Reparationen sowie verschiedene Beschränkungen im Außenhandel dienten dem Ziel Frankreichs, auch der Wirtschaftspolitik Deutschlands keine unkontrollierte Entfaltungsmöglichkeit zu geben. Nimmt man die sicherheitspolitischen Bestimmungen des Versailler Vertrags hinzu (vorübergehende Besetzung und dauernde Entmilitarisierung des Rheinlands, Obergrenze für das deutsche Militär, Verbot der allgemeinen Wehrpflicht), so führte der Vertrag zur Vorherrschaft Frankreichs in Europa.
 

Alle Regierungen der Weimarer Republik erklärten die Revision des Versailler Vertrags zu ihrem außenpolitischen Hauptziel. - Der Spielraum der deutschen Außenpolitik war nach dem Ersten Weltkrieg größer geworden: der deutsch-britische Gegensatz war nicht mehr vorhanden, ebenfalls nicht mehr die Gefahr einer Bedrohung durch zwei Fronten, die Ostpolitik war nicht mehr von der Zustimmung der Sowjetunion abhängig.
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  • Der Völkerbund
 
  • Der von dem amerikanischen Präsidenten Wilson gegründete Völkerbund stellte nach seiner Überzeugung den Kern des Friedenswerkes dar. Drohende Spannungen sollen durch eine überstaatliche Völkerorganisation im Dienste des Friedens überwunden werden.
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  • Die Völkerbundsakte wird dem Friedensvertrag mit Deutschland vorangestellt (Artikel 21 - 26)

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  • Die Völkerbundsakte sieht einen Völkerbundsrat vor, der aus fünf ständigen Vertretern der großen Mächte und neun periodisch aus der Zahl der kleinen Staaten gewählten Vertretern besteht, sowie einer Völkerbundversammlung mit gleichen Stimmrecht aller Mitgliedsstaaten. Für Beschlüsse beider Gremien ist Einstimmigkeit vorgeschrieben.
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  • Die besiegten Staaten sind zunächst von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
     

Struktur der Parteien in der Weimarer Nationalversammlung im Jahr 1919


  • Die Gesellschaft in Deutschland war in soziale Gruppen getrennt, die durch gemeinsame Lebensführung zusammengehalten wurden. Solche soziale Gruppen konnten das Wählerpotential für eine Partei darstellen.
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  • Die Anhänger des parlamentarischen Regierungssystems - die 'Demokraten' - waren in vier Parteien organisiert: Mehrheitssozialdemokraten (MSPD), Deutsche Demokratische Partei (DDP), Zentrum, Bayerische Volkspartei (BVP).
 
  • Das 'Zentrum' und die 'Bayerische Volkspartei' (BVP) vertraten das katholische Milieu. Hochburgen des Zentrums waren die Städte Köln, Aachen, Koblenz, Trier. Die Wählerschaft der BVP lag insbesondere in Niederbayern und in der Oberpfalz. Schwerpunkt war die Kulturpolitik (Forderung nach Einrichtung von Konfessionsschulen!)
  Bei den Wahlen zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19.1.1919 erhielten diese beiden Parteien knapp 20 Prozent der Stimmen.
 
  • Mehrheitssozialdemokraten (MSPD). Die sozialdemokratischen Parteien (MSPD und USPD) waren Vertreter der Industriearbeiterschaft. Hochburgen der MSPD sind die Städte Berlin, Hamburg und Magdeburg.
  Im  April  1917 hatte sich sich der linke, marxistische Flügel der Sozialdemokratischen Partei in der 'Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei' (USPD) wegen der unterschiedliche Haltung zu den Kriegskrediten  abgetrennt. Die USPD lehnte eine demokratische Ordnung ab. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung 1919 erreichte die MSPD 37,9, die USPD 7,6 Prozent der Stimmen.
  • Die Deutsche Demokratische Partei (DDP) wurde im November 1918 mit dem Ziel gegründet, die liberalen Kräfte zu sammeln. Die Partei ging aus der früheren 'Fortschrittspartei' und einem Teil der Nationalliberalen hervor und siedelte sich im linksliberalen politischen Spektrum an.
  Die DDP vertrat kein Milieu. Ihre Wähler waren überwiegend bürgerlich, lebten in einer Stadt und waren protestantisch. Darüber hinaus konnten 1919 auch Wähler aus dem landwirtschaftlichen Bereich gewonnen werden. Bei den Wahlen am 19.1.1919 erhielt die DDP 18,6 Prozent der Stimmen.
  • Die Anhänger des konstitutionellen (monarchischen) Regierungssystems  waren aus Parteien hervorgegangen, die früher die klassischen Regierungsparteien des alten Regimes bildeten (Monarchisten). Die Verfassung von 1871 hatte es dieser Gruppe bis 1918 gestattet, zu regieren, ohne die Mehrheit im Parlament zu haben.
 
  • Deutschnationale Volkspartei (DNVP). Diese im November 1918 gegründete Partei bestand aus den 'Konservativen'. Der Schwerpunkt ihres Programms lag in der Wiederherstellung der Monarchie. Die DNVP war extrem nationalistisch; eine demokratische Verfassung wurde abgelehnt. Die Partei stützte sich auf Großgrundbesitzer, einen Teil des Unternehmertums und städtische Mittelschichten. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19.1.1919 erhielt die DNVP 10,3% der Stimmen.
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  • Die Deutsche Volkspartei (DVP) war Ende 1918 aus dem rechten Flügel der Nationalliberalen Partei und einzelnen Mitgliedern der Fortschrittspartei hervorgegangen. Die DVP vertrat den rechten Flügel des Liberalismus und stützte sich auf Kreise des national gesinnten Bürgertums und der Schwerindustrie. Anfang des Jahres 1919 war die DVP monarchistisch und nationalistisch und hatte imperialistische Anschauungen. (Unter der Führung Gustav Stresemanns söhnte sich die DVP später mit der Republik aus). Bei den Wahlen zur Nationalversammlung erhielt die DVP 4,4 Prozent der Stimmen.
     
  • Spartakusbund und die Unabhängige Sozialistische Partei (USPD) erstreben die Diktatur des Proletariats und die Einführung des Rätesystems. Grundhaltung der USPD war ein radikaler Pazifismus, die bestehende Ordnung wurde grundsätzlich abgelehnt).
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  • Am 1.1.1919 wird die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) gegründet (Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Karl Radek). Die KPD war ein Produkt der russischen Revolution, die ihr großes Vorbild war. Sie wollte nicht mit parlamentarischen, sondern mit revolutionären Mitteln an die Macht kommen.
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  • 19.1.1919 Wahlen zu einer Verfassungsgebenden Versammlung (Nationalversammlung).  Die gemäßigte Sozialdemokratie (MSPD) geht mit Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) die so genannte Weimarer Koalition ein. Am 6.2.1919 beginnen die Abgeordneten des Parlaments ihre Arbeit.
  Die Demokraten (MSPD, DDP und Zentrum) erhielten 76,1 Prozent der abgegebenen Stimmen; auf die Monarchisten (DNVP und DVP) entfielen nur 14,7 Prozent. Die Monarchisten hatten im Oktober 1918 die Staatgewalt an die Demokraten  verloren; dieses Ergebnis wurde bei den Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung bestätigt. (Schon 1884 hatten die Demokraten die Mehrheit; neu war, dass sie nun die Regierung bilden konnten!)

Die Weimarer Verfassung


  • 11.8.1919 Die Weimarer Verfassung tritt in Kraft
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  • Politische Grundlagen der Weimarer Verfassung
 
  • Verstärkter Rückgriff auf die Ideen von 1848
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  • Aufrechterhaltung der Einheit Deutschlands (Verstärkung der unitarischen Bindungen).
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      Der Verfassungsentwurf des Staatsrechtlers Hugo Preuß (er hatte die vollständige Zerschlagung der Länderkompetenzen vorgeschlagen!) scheiterte am Widerspruch der Einzelstaaten.
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  • Wahlrecht und Grundrechte
 
  • Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechts auf die Frauen; Verhältniswahlrecht
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  • Volksbegehren und Volksentscheid
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  • Grundrechte schützen Recht und Freiheit der Persönlichkeit, der Kirchen und der sozialen Gruppen. Es gibt jedoch keinen Grundrechtskatalog (wie zum Beispiel heute im Grundgesetz der BRD).
 
  • Reichstag, Reichsregierung und Reichspräsident
 
  • Der Reichstag nimmt als demokratische Vertretung der Nation die entscheidende Machtstellung ein. Er entscheidet über Gesetzgebung, Bewilligung von Geldmitteln sowie über Krieg und Frieden. Bei der Gesetzgebung hat der Reichstag allerdings kein Initiativrecht. Gegenüber der Reichsregierung hat der Reichstag das Recht, ein Misstrauensvotum auszusprechen. Der Rücktritt eines Ministers kann vom Parlament erzwungen werden.
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  • Reichskanzler und Reichsregierung brauchen das Vertrauen der Mehrheit des Reichstags.
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  • Der Reichspräsident wird unmittelbar vom Volk auf sieben Jahre gewählt; er vertritt das Reich nach außen, ernennt und entlässt die obersten Reichsbeamten, führt den Oberbefehl über die Streitkräfte und besitzt ein Notverordnungsrecht (Art. 48) zur Sicherung des inneren Friedens. Aufgrund des Notverordnungsrechts hat der Reichspräsident verdeckte legislative Befugnisse. Die Notverordnungen müssen allerdings vom Reichstag nachträglich gebilligt werden. Der Reichspräsident ernennt den Reichskanzler und die Reichsregierung. Außerdem kann er den Reichstag auflösen. Die Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen stattfinden (innerhalb des Zeitraums von der Auflösung des Reichstags bis zu den Neuwahlen kann der Reichspräsident Notverordnungen ausgeben).
  Am 11.2.1919 wurde Friedrich Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten gewählt.

Aufgrund der weit gehenden exekutiven Befugnisse des Reichspräsidenten ist die 'Weimarer Republik' keinesfalls eine Demokratie. - Der Grund für die Bündelung der Kompetenzen in der Hand des Reichspräsidenten liegt wohl darin, dass man, den Wirren der Zeit entsprechend, einen 'ruhenden Pol' suchte, der die Interessengegensätze zu einer Einheit verband.

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  • Reich und Länder
 
  • Das Reich ist gegenüber den Ländern oberster Träger der Gesetzgebung
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  • Die Länder verlieren das Gesandtschafts- und Konsulatsrecht und damit die Mitwirkung an der Außenpolitik
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  • Die Streitkräfte und die Einkünfte aus der Einkommens- und Vermögenssteuer gehen auf das Reich über.
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  • Der Reichsrat, die Vertretung der Länderinteressen, wirkt an der Gesetzgebung mit. Seine Zustimmung muss jedoch nicht bei jedem Gesetz eingeholt werden. Die tatsächliche Mitwirkung des Reichsrats an der Gesetzgebung ist weitgehend zu vernachlässigen.
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