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Die Ausrufung der
Republik 1918 |
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- Am 3.10.1918
wird eine parlamentarisch verantwortliche Regierung unter Max von
Baden gebildet. Am 28.10.1918 trat eine Änderung der Verfassung
von 1871 in Kraft. Die wesentliche Bestimmung lautete: "Der
Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des
Reichstags." Damit war Deutschland eine
Demokratie, wenn auch noch für kurze Zeit in der Staatsform einer
Monarchie. Hinter dem neuen Reichskanzler stand eine feste
Parlamentsmehrheit (Sozialdemokraten, Liberale, Zentrum).
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Der Übergang zu einem
parlamentarischen Regierungssystem war ohne Gewaltanwendung vollzogen worden. Die große Frage
nach dem ersten Weltkrieg war, ob die einstmals Herrschenden die
Wende, d.h. den Verlust ihrer Staatsgewalt, akzeptieren würden. Wie
wir noch sehen werden, taten sie es nicht.
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- Nachdem am 5.10. bekannt wird, dass die Regierung bei
US-Präsident Wilson ein Gesuch um Waffenstillstand eingereicht hat,
stellt sich überall in Deutschland eine
Friedenssehnsucht ein. Als
die Marine am 29.10. noch einmal angreifen soll, verweigern die
Matrosen in Wilhelmshaven den Befehl.
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Die von der Heeresleitung getrennte
Seekriegsleitung, die einen besonderen Ehrenkodex entwickelt hatte
(Man kapituliert nicht!), hatte ein erneutes Auslaufen der Flotte
befohlen.
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- Am 3./4.11. greift die Meuterei der Matrosen
auf Kiel über. Es kommt zu blutigen Zusammenstößen mit dem
Militär.
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Matrosen und Soldaten verbündeten sich
mit der Hunger leidenden Bevölkerung. Sowohl die
Industriearbeiterschaft als auch das Bürgertum litten unter der
unzureichenden Nahrungszuteilung. Zusammen bildeten sie ein gewaltiges
Protestpotential gegen die herrschenden Zustände.
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- Am 7.11. stürzt mit dem Haus Wittelsbach die
erste deutsche Monarchie. Kurt Eisner ruft in Bayern die Republik aus.
- Ablauf der Ereignisse am 9.11.1918
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- Schon am frühen Morgen Massendemonstration
der Arbeiter in Berlin.
- 9 Uhr: Führende Offiziere erklären die am Vortag vom Kaiser
geforderte Niederschlagung des Aufstandes in Deutschland durch
die Frontarmee für unmöglich.
- Der Reichskanzler, Prinz Max von Baden, gibt um 12 Uhr
mittags von sich aus den Thronverzicht des Kaisers (nicht der
Hohenzollerndynastie!) bekannt (Wilhelm II. will zu diesem
Zeitpunkt nur als deutscher Kaiser, nicht aber als König von
Preußen auf den Thron verzichten).
- Um 13 Uhr tritt Max von Baden als Reichskanzler zurück; er übergibt
die Regierungsgeschäfte dem Sozialdemokraten Friedrich
Ebert.
- Um 14 Uhr ruft Philipp Scheidemann vom Balkon des
Reichstags die "Deutsche Republik" aus. Für
ihn hat die Revolution ihr Ziel erreicht. Er betont die
Reichseinheit. Vor allem will er Ruhe und Sicherheit.
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- In der Nacht vom 9./10. flieht Wilhelm II. nach Holland. (Am
28.11. kommt es zur formellen Abdankung Wilhelms II. und zum
Thronverzicht des Kronprinzen - damit endet die preußische
Monarchie).
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- Am 10.11.1918 wird eine neue deutsche Regierung, der 'Rat der Volksbeauftragten'
gebildet. Er besteht aus je drei Mitgliedern der
Mehrheitssozialdemokratie (MSPD) und der Unabhängigen
Sozialdemokraten (USPD).
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Der 'Rat der Volksbeauftragen'
sah seine Aufgabe vor allem darin, wieder eine funktionsfähige
Wirtschaft aufzubauen (Abbau der Kriegswirtschaft, Eingliederung
der heimkehrenden Soldaten in den Arbeitsmarkt, Sicherung der
Lebensmittelversorgung).
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- Ebenfalls am 10.11. kommt es zu einem Bündnis der
Sozialdemokratie (Ebert, Noske) mit der Obersten Heeresleitung
(Hindenburg, Gröner) zur Unterdrückung der linksradikalen
Umsturzversuche.
- Am 11.11. wird in Compiègne der Waffenstillstand
abgeschlossen.
- 12.11.: Der Rat der Volksbeauftragten verkündet eine
Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen.
(8-Stunden-Tag bei vollem Lohnausgleich, Aufhebung der Gesindeordnung,
Koalitionsfreiheit). Die Gewerkschaften werden als
Alleinvertreter der Arbeiterschaft anerkannt (kollektive Regelung
der Lohnfragen durch Tarifverträge).
- Am 30.11. beschließt der Rat der Volksbeauftragten
eine Wahlordnung für die künftige
Nationalversammlung.
- 19.12.: Der Zentralrat der Arbeiter- und
Soldatenräte erklärt sich für die Einberufung einer
verfassungsgebenden Nationalversammlung. Die Weichen für eine
parlamentarische Verfassung sind gestellt. Das Rätesystem wird abgelehnt.
Am 23.12. folgt der Austritt der
USPD aus dem Rat der Volksbeauftragten.
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Neben dem durch freie
Wahlen gekennzeichneten 'parlamentarischen Modell' stand bis zum
19.12. das 'Rätemodell' nach dem Vorbild Russlands zur
Diskussion. Aufgrund der Wahl der Räte in den Vollversammlungen
der Betriebe wäre die Kontrolle der Regierung auf
bestimmte Gruppen beschränkt gewesen (Die Räte sollten nicht
selbst regieren!). |
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Die Ergebnisse des
Ersten Weltkriegs |
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- Am 7.5. 1919 wird der fertige Text für den
Friedensvertrag einer deutschen Delegation im Spiegelsaal von
Versailles übergeben. Nach harten Diskussionen in der Weimarer
Nationalversammlung wird die Annahme des Vertrags am 22.6.1919
mit 237 gegen 138 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen. Am 28.6.1919
wird der Friedensvertrag unterzeichnet.
- Landabtretungen: Deutschland verliert durch
Landabtretungen im Westen, Norden und Osten 13 Prozent seines
Gebietes und ein Achtel seiner Bevölkerung (6,4 Millionen, davon
3,4 Millionen Deutsche), 30 Prozent seiner Steinkohlenförderung
und 75 Prozent seiner Erzerzeugung. Im Osten verliert es die
landwirtschaftlich ertragreichsten Gebiete. Im Westen wird
Elsass-Lothringen an Frankreich zurückgegeben. Verzicht auf
Kolonien.
- Entwaffnung:
Bildung eines auf 100.000 Mann begrenzten
Berufsheeres; Luftstreitkräfte werden verboten; Auslieferung
aller Linienschiffe und Kreuzer sowie aller Unterseeboote.
- Reparationen: Die Amerikaner schlagen eine Begrenzung auf
25 Milliarden Dollar vor; England und Frankreich glaubten 300
Milliarden Goldfrancs erzwingen zu können. Da man sich nicht
einigen kann, soll eine Reparationskommission die endgültige
Höhe der deutschen Zahlungen festsetzen. Neben Barzahlungen
sollen auch Sachleistungen erfolgen.
- Rheinlandbesetzung: Als Sicherheit für die Ausführung des
Vertrags bleibt das linke Rheinufer in drei Zonen (Köln,
Aachen-Koblenz, Trier-Pfalz-Mainz) auf 5, 10 und 15 Jahre besetzt.
Das Rheinland wird "entmilitarisiert".
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Die Empörung über den
Friedensvertrag war in Deutschland in allen politischen
Lagern anzutreffen. Es war unübersehbar, dass der Vertragstext
eine französische Handschrift trug. Selbst wenn Frankreich
seine Maximalforderungen nicht durchsetzen konnte, war es ihm
doch gelungen, das seit der Reichsgründung bestehende Übergewicht
des Deutschen Reiches in Europa zu beschneiden. Die
Reparationen sowie verschiedene Beschränkungen im Außenhandel
dienten dem Ziel Frankreichs, auch der Wirtschaftspolitik
Deutschlands keine unkontrollierte Entfaltungsmöglichkeit zu
geben. Nimmt man die sicherheitspolitischen Bestimmungen
des Versailler Vertrags hinzu (vorübergehende Besetzung und
dauernde Entmilitarisierung des Rheinlands, Obergrenze für das
deutsche Militär, Verbot der allgemeinen Wehrpflicht), so
führte der Vertrag zur Vorherrschaft Frankreichs in Europa.
Alle Regierungen der
Weimarer Republik erklärten die Revision des Versailler
Vertrags zu ihrem außenpolitischen Hauptziel. - Der Spielraum
der deutschen Außenpolitik war nach dem Ersten Weltkrieg größer
geworden: der deutsch-britische Gegensatz war nicht mehr
vorhanden, ebenfalls nicht mehr die Gefahr einer Bedrohung durch
zwei Fronten, die Ostpolitik war nicht mehr von der Zustimmung
der Sowjetunion abhängig.
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- Der von dem amerikanischen Präsidenten Wilson gegründete
Völkerbund stellte nach seiner Überzeugung den Kern des
Friedenswerkes dar. Drohende Spannungen sollen durch eine
überstaatliche Völkerorganisation im Dienste des Friedens
überwunden werden.
- Die Völkerbundsakte wird dem Friedensvertrag mit Deutschland
vorangestellt (Artikel 21 - 26)
- Die Völkerbundsakte sieht einen Völkerbundsrat vor, der aus
fünf ständigen Vertretern der großen Mächte und neun
periodisch aus der Zahl der kleinen Staaten gewählten Vertretern
besteht, sowie einer Völkerbundversammlung mit gleichen
Stimmrecht aller Mitgliedsstaaten. Für Beschlüsse beider Gremien
ist Einstimmigkeit vorgeschrieben.
- Die besiegten Staaten sind zunächst von der Mitgliedschaft
ausgeschlossen.
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Struktur der Parteien in der
Weimarer Nationalversammlung im
Jahr 1919 |
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- Die Gesellschaft in
Deutschland war in soziale Gruppen getrennt, die
durch gemeinsame Lebensführung zusammengehalten wurden. Solche soziale
Gruppen konnten das Wählerpotential für eine Partei darstellen.
- Die Anhänger des parlamentarischen
Regierungssystems - die 'Demokraten' - waren in vier Parteien organisiert:
Mehrheitssozialdemokraten (MSPD), Deutsche Demokratische Partei (DDP),
Zentrum, Bayerische Volkspartei (BVP).
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- Das 'Zentrum' und die 'Bayerische Volkspartei' (BVP)
vertraten das katholische Milieu. Hochburgen des Zentrums waren die
Städte Köln, Aachen, Koblenz, Trier. Die Wählerschaft der BVP lag insbesondere in
Niederbayern und in der Oberpfalz. Schwerpunkt war die Kulturpolitik
(Forderung nach Einrichtung von Konfessionsschulen!)
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Bei den Wahlen zur Verfassungsgebenden
Nationalversammlung am 19.1.1919 erhielten diese beiden Parteien
knapp 20 Prozent der Stimmen.
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- Mehrheitssozialdemokraten (MSPD). Die
sozialdemokratischen Parteien (MSPD und USPD) waren Vertreter der
Industriearbeiterschaft. Hochburgen der MSPD sind die Städte Berlin,
Hamburg und Magdeburg.
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Im April 1917 hatte sich
sich der linke, marxistische Flügel der Sozialdemokratischen Partei
in der 'Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei' (USPD) wegen der
unterschiedliche Haltung zu den Kriegskrediten abgetrennt. Die USPD lehnte eine demokratische Ordnung ab. Bei den Wahlen zur
Nationalversammlung 1919 erreichte die MSPD 37,9, die USPD 7,6 Prozent
der Stimmen. |
- Die Deutsche Demokratische Partei (DDP)
wurde im November 1918 mit dem Ziel gegründet, die liberalen Kräfte zu
sammeln. Die Partei ging aus der früheren 'Fortschrittspartei' und
einem Teil der Nationalliberalen hervor und siedelte sich im
linksliberalen politischen Spektrum an.
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Die DDP vertrat kein Milieu. Ihre
Wähler waren überwiegend bürgerlich, lebten in einer Stadt und waren
protestantisch. Darüber hinaus konnten 1919 auch Wähler aus dem
landwirtschaftlichen Bereich gewonnen werden. Bei den Wahlen am
19.1.1919 erhielt die DDP 18,6 Prozent der Stimmen. |
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- Die Anhänger des konstitutionellen
(monarchischen) Regierungssystems waren aus Parteien hervorgegangen,
die früher die klassischen Regierungsparteien des alten Regimes bildeten
(Monarchisten). Die Verfassung von 1871 hatte es dieser Gruppe bis 1918
gestattet, zu regieren, ohne die Mehrheit im Parlament zu haben.
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- Deutschnationale Volkspartei (DNVP).
Diese im November 1918 gegründete Partei bestand aus den 'Konservativen'. Der Schwerpunkt
ihres Programms lag in der Wiederherstellung der Monarchie.
Die DNVP war extrem nationalistisch; eine demokratische
Verfassung wurde abgelehnt. Die Partei stützte sich auf
Großgrundbesitzer, einen Teil des Unternehmertums und städtische
Mittelschichten. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19.1.1919
erhielt die DNVP 10,3% der Stimmen.
- Die Deutsche Volkspartei (DVP) war Ende 1918
aus dem rechten Flügel der Nationalliberalen Partei und einzelnen
Mitgliedern der Fortschrittspartei hervorgegangen. Die DVP vertrat den
rechten Flügel des Liberalismus und stützte sich auf Kreise des
national gesinnten Bürgertums und der Schwerindustrie. Anfang des
Jahres 1919 war die DVP monarchistisch und nationalistisch und hatte
imperialistische Anschauungen. (Unter der Führung Gustav Stresemanns
söhnte sich die DVP später mit der Republik aus). Bei den Wahlen zur
Nationalversammlung erhielt die DVP 4,4 Prozent der Stimmen.
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- Spartakusbund und die Unabhängige Sozialistische
Partei (USPD) erstreben die Diktatur des Proletariats und die
Einführung des Rätesystems. Grundhaltung
der USPD war ein radikaler Pazifismus, die bestehende Ordnung
wurde grundsätzlich abgelehnt).
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Am
1.1.1919 wird die Kommunistische Partei Deutschlands
(KPD) gegründet (Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Karl Radek).
Die KPD war ein Produkt der russischen Revolution, die ihr großes
Vorbild war. Sie wollte nicht mit parlamentarischen, sondern mit
revolutionären
Mitteln an die Macht kommen.
- 19.1.1919 Wahlen zu einer Verfassungsgebenden
Versammlung (Nationalversammlung). Die gemäßigte Sozialdemokratie (MSPD) geht mit Zentrum und
der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) die so genannte Weimarer
Koalition ein.
Am 6.2.1919 beginnen die Abgeordneten des Parlaments ihre
Arbeit.
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Die Demokraten (MSPD, DDP
und Zentrum) erhielten 76,1 Prozent der abgegebenen Stimmen; auf
die Monarchisten (DNVP und DVP) entfielen nur 14,7
Prozent. Die Monarchisten hatten im Oktober 1918 die Staatgewalt
an die Demokraten verloren; dieses Ergebnis wurde bei den
Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung bestätigt. (Schon 1884
hatten die Demokraten die Mehrheit;
neu war, dass sie nun die Regierung
bilden konnten!) |
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Die Weimarer Verfassung
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- 11.8.1919 Die Weimarer Verfassung tritt in Kraft
- Politische Grundlagen der Weimarer Verfassung
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- Verstärkter Rückgriff auf die Ideen von 1848
- Aufrechterhaltung der Einheit Deutschlands (Verstärkung
der unitarischen Bindungen).
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Der Verfassungsentwurf des
Staatsrechtlers Hugo Preuß (er hatte die vollständige
Zerschlagung der Länderkompetenzen vorgeschlagen!)
scheiterte am Widerspruch der Einzelstaaten.
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- Wahlrecht und Grundrechte
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- Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechts auf die Frauen;
Verhältniswahlrecht
- Volksbegehren und Volksentscheid
- Grundrechte schützen Recht und Freiheit der
Persönlichkeit, der Kirchen und der sozialen Gruppen. Es
gibt jedoch keinen Grundrechtskatalog (wie zum Beispiel heute
im Grundgesetz der BRD).
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- Reichstag, Reichsregierung und Reichspräsident
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- Der Reichstag nimmt als demokratische Vertretung der
Nation die entscheidende Machtstellung ein. Er entscheidet
über Gesetzgebung, Bewilligung von Geldmitteln sowie über
Krieg und Frieden. Bei der Gesetzgebung hat der Reichstag
allerdings kein Initiativrecht. Gegenüber der Reichsregierung
hat der Reichstag das Recht, ein Misstrauensvotum
auszusprechen. Der Rücktritt eines Ministers kann vom
Parlament erzwungen werden.
- Reichskanzler und Reichsregierung brauchen das Vertrauen
der Mehrheit des Reichstags.
- Der Reichspräsident wird unmittelbar vom Volk auf sieben
Jahre gewählt; er vertritt das Reich nach außen, ernennt
und entlässt die obersten Reichsbeamten, führt den
Oberbefehl über die Streitkräfte und besitzt ein
Notverordnungsrecht (Art. 48) zur Sicherung des inneren Friedens.
Aufgrund des Notverordnungsrechts hat der Reichspräsident
verdeckte legislative Befugnisse. Die
Notverordnungen müssen allerdings vom Reichstag
nachträglich gebilligt werden. Der Reichspräsident
ernennt den Reichskanzler und die Reichsregierung.
Außerdem kann er den Reichstag auflösen. Die Neuwahlen müssen
innerhalb von 60 Tagen stattfinden (innerhalb des Zeitraums von
der Auflösung des Reichstags bis zu den Neuwahlen kann der
Reichspräsident Notverordnungen ausgeben).
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Am 11.2.1919 wurde Friedrich
Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten gewählt.
Aufgrund der weit gehenden exekutiven Befugnisse
des Reichspräsidenten ist die 'Weimarer Republik' keinesfalls
eine Demokratie. - Der Grund für die Bündelung der Kompetenzen
in der Hand des Reichspräsidenten liegt wohl darin, dass man,
den Wirren der Zeit entsprechend, einen 'ruhenden Pol' suchte,
der die Interessengegensätze zu einer Einheit verband.
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- Das Reich ist gegenüber den Ländern oberster Träger der
Gesetzgebung
- Die Länder verlieren das Gesandtschafts- und
Konsulatsrecht und damit die Mitwirkung an der Außenpolitik
- Die Streitkräfte und die Einkünfte aus der Einkommens- und Vermögenssteuer
gehen auf das Reich über.
- Der Reichsrat, die Vertretung der Länderinteressen,
wirkt an der Gesetzgebung mit. Seine Zustimmung muss jedoch
nicht bei jedem Gesetz eingeholt werden. Die tatsächliche
Mitwirkung des Reichsrats an der Gesetzgebung ist weitgehend
zu vernachlässigen.
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