Elbe-Jeetzel-Zeitung
vom 09.11.2001

Dämpfer-Diskussion köchelt weiter

Castor-Sicherheit: Strafanzeige - BLG: Konstruktion wie bei Tests

gel Gorleben. Mit dem Thema Castor-Sicherheit muss sich jetzt auch die Staatsanwaltschaft in Lüneburg beschäftigen. Mitglieder der Lüchow-Dannenberger Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) haben gestern Strafanzeige gestellt, weil der Umgang mit Stoßdämpfern an den Castor-Behältern angeblich nicht genehmigungskonform sei. Die Anzeige stützt sich in ihrer Argumentation auf die Vorwürfe, die Friedhelm H. Timpert an die Genehmigungsbehörde richtet (EJZ berichtete). Timpert ist Geschäftsführer der Safety Technology Management GmbH (STM) in Hamburg, die im Sektor Sicherheitstechnik für Behälter operiert. Nach eigenen Angaben ist die STM assoziiertes Mitglied im Transac-Ausschuss der internationalen Atombehörde IAEA.

Im Kern kritisiert Timpert, dass die Castor-Stoßdämpfer während der Transporte nicht ausreichend genug ausgelegt und im Zwischenlager gar nicht mehr an den Castoren seien. Allen Versuchen mit Castor-Behältern lägen Tests zu Grunde, bei denen Kopf- und Fußstoßdämpfer in einer bestimmten Größe den Castor-Behälter überlappen müssten: 60 Zentimeter vom Kopf- bzw. Fußende und 40 Zentimeter in der seitlichen Dämpferdicke. Laut Timpert seien Stoßdämpfer in dieser Auslegung zwingend notwendig, da sie Teil eines integralen Systems seien. Ohne solche Stoßdämpfer sei »die gesamte Konstruktion in Frage gestellt», so Timpert gegenüber der EJZ. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde hat dieser Auffassung bekanntlich widersprochen (EJZ berichtete).

Die zurzeit verwendeten Dämpfer beim Transport »entsprechen in keiner Weise den Dämpfern gemäß Bauartzulassung und haben bestenfalls eine Alibifunktion», meint dagegen Timpert. Auch das am Mittwoch in der EJZ veröffentlichte Foto eines Castors beim Umladen in Breese/Marsch zeige Stoßdämpfer, die »nicht im Sinne der Bauartzulassung zu betrachten» seien. SMT-Geschäftsführer Timpert: »Wir können uns auch nicht vorstellen, dass das BfS die Alibivorbauten, genannt ,Dämpfer», als genehmigungskonform ansieht.» Da die Dämpfer nach Timperts Theorie integral zum gesamten Castor-Behälter gehören, müssten sie auch im Zwischenlager ständig anmontiert sein.

Timpert beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das festgestellt hatte: Versuchsergebnisse mit Castor-Behältern seien dann übertragbar, wenn die sicherheitsrelevanten Bauteile und Komponenten nach dem gleichen Konstruktionsprinzip angeordnet seien. Das sei bei den jetzigen Castoren eben nicht der Fall, so Timpert.

Die Stoßdämpfer beim jüngs-ten Castoren-Transport nach Gorleben umschlossen Kopf und Fuß des Castors an den Enden mit 40 bzw. 53 Zentimetern und in der seitlichen Dicke gestuft zwischen 16,5 und 42,5 Zentimetern. Diese Zahlen teilte Jürgen Auer, Pressesprecher der Zwischenlager-Betreiberin BLG in Gorleben, mit. Er betont: Gegenüber den von Timpert genannten Tests habe sich diese Konstruktion nicht geändert. Im Zwischenlager müssten die Dämpfer überhaupt nicht mehr an den Castoren montiert sein. Auer: Sicherheitstechnisch spielten sie bei der Lagerung keine Rolle mehr, weil es keine großen Fallhöhen geben könne.

Bild: Eine Fachdiskussion ist entbrannt: Müssen Castor-Behälter im Gorlebener Zwischenlager mit Stoßdämpfern ausgerüstet sein oder nicht? BLG und BfS sagen nein. Friedhelm H. Timpert von der Safety Technology Management GmbH hält Dämpfer dagegen auch bei der Lagerung für unbedingt notwendig. Archivaufn.: J. Feuerriegel

Bearbeitet am: 09.11.2001/ad

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