Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg vom 20.12.2001

Bundesverfassungsgericht legalisiert endgültig Sitzblockaden

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zu Blockadeaktionen stärkt die Rechte der Castorgegner/innen.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg sieht sich durch den höchstrichtlichen Urteilsspruch in ihrer Haltung bestärkt, dass friedliche Sitzblockaden nicht nur legitim, sondern auch ein legales Mittel des Protests sind.
Die Castorgegner/innen mussten noch im November wegen der Sitzblockaden heftige Anschuldigungen seitens der Bezirksregierung Lüneburg und der Polizeieinsatzleitung über sich ergehen lassen: Es gebe kein Recht auf Blockaden. Das BVG meinte zwar, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Anketten an Bauzäune als Nötigung gewertet werden könnte, aber auch in diesem Falle müsse die Dauer und Intensität einer Bloackadeaktion betrachtet werden.

"Nicht einmal das Anketten beispielsweise an Bahnschienen führt demnach automatisch zu einer Verurteilung wegen Nötigung", sei aus dem BVG-Urteil zu schließen, meint BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. In jedem Fall spielten auch die Motive der Blockierer eine erhebliche Rolle. Blockaden, die die Atomausstiegsdebatte anfachen sollen, würden in keinem Fall als "verwerflich" angesehen. Ehmke: "Das Urteil des BVG gibt uns Rückenwind in der rechtlichen Auseinandersetzung um die restriktive Praxis der Demo-Verbote, denn in jedem Fall gibt es ein Recht auf Blockaden als Aktionsform. Es wird viele Menschen ermutigen, sich künftig auch an Sitzblockaden zu beteiligen, weil sie nun eindeutig das Recht auf ihrer Seite wissen."

Wolfgang Ehmke 0171/ 54 54 684

Bearbeitet am: /ad

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