© Neues Elsaß-Lothringen, 1998 - Nationalforum Elsaß-Lothringen


Noumeaer Abkommen: Was kann daraus werden?

Die allererste Reaktion zum Nou-méaer Abkommen zwischen den kanakischen Nationalisten und der französichen Regierung ist zweifelsohne eine gewisse Enttäuschung: Vor 10 Jahren hatten schon Jean-Marie Tji-baou und Yeweine Yeweine eine erste 10jährige Verschiebung der Unabhängigkeit auf sich genom-men - weswegen sie unlängst da-nach zum Opfer eines Attentats gefallen waren, und heute heißt es, das kanakische Volk solle nun 20 Jahren noch abwarten, bis es sein Selbstbestimmungsrecht aus-üben dürfte? Hätten Tjibaou und Yeweine das Matignon-Abkommen 1988 je unterzeich-net, wenn sie geahnt hätten, daß die Zwischenperiode 30 Jahre lang werden sollte? Wir werden wohl das bezweifeln dürfen, oder? Andererseits, falls die benötigte Verfassungsänderung tatsächlich durchgeführt wird, stellt dieses Abkommen ein Präzedenzfall in kolonialen Geschichte Frank-reichs dar: so wird u.a. im Präam-bel des Abkommens erklärt: "Die Kolonisation hat die Würde des kanakischen Volkes mißachtet [...] Man soll [...] dem kanakischen Volke seine konfiszierte Identität zurückgeben, was ihm zur Aner-kennung seiner Souveränität [...] gleichkommt." Stellen Sie sich einfach denselben Text mit kor-sisch, bretonisch oder elsaß-lothringisch anstatt kanakisch vor! Weiter heißt es: "die kanakischen Ortsnamen soll registriert und wieder gebraucht werden, [...] die kanakische Sprache soll, mit dem Französischen, zur Unterrichts- und Kultursprache [...] werden. [...] Das Land [wird] einen Na-men, eine Fahne, eine Hymne, ei-ne Devise und ein Graphismus für seine Banknoten [bekom-men...] Der Name des Landes wird auf Ausweisen und Pässen, als Zei-chen einer Landeszugehörigkeit, vorhanden sein. [...] Einige Ver-handlungen des Landesparlament werden Gesetzescharakter besit-zen [...]." Ferner soll es keinen Präfekt mehr geben, denn das Exekutive wird aus einer "kollegialen Regie-rung" bestehen. Es ist sogar eine Art Landesbevorzugung im Lan-desarbeitsrecht vorgesehen... Wenn das kanakische Volk das alles vom Jakobinerstaat erkämp-fen kann, gibt es keinen Grund dafür, das es den anderen Völkern unter französischer Verwaltung verweigert wird, und die Erlan-gung jener Rechte für das elsaß-lothringische Volk als Zwische-netappe auf dem Weg zun Neu-erwerben unserer Landessouverä-nität wird garantiert zu unseren Forderungen gehören.
Karl Goschescheck


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