Fachbereichsrat
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Nach �50 des Hessischen Hochschulgesetzes behandelt der Fachbereichsrat
Angelegenheiten von grunds�tzlicher Bedeutung des Fachbereichs, f�r die
nicht
die Zust�ndigkeit des Dekans gegeben ist. Er ist u.a. zust�ndig f�r :
1. Erlass der Pr�fungs- und Studienordnung
2. Vorschl�ge f�r die Einrichtung und Aufhebung von Studieng�ngen
3. Abstimmung der Forschungsvorhaben
4. Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen
5. Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen

Dem Fb-rat geh�ren 6 Professoren , 1 Mitarbeiter und 4 Studierende an.
N�chste Sitzung : Freitag, 08.06.01 um 10.00 Uhr im R103

Themen : Wahl des Pr�fungsausschussvorsitzenden, Bibliotheksausstattung,
                Raumplanung, Zielvereinbarungen, Auswertung Infomesse
Fachbereichsaussch�sse
Nach �53 des Hessischen Hochschulgesetzes setzt das Dekanat zur
Vorbereitung eines Berufungsvorschlages eine Berufungskomission ein.
Ferner kann ein Studienausschuss eingerichtet werden, der Vorschl�ge zur
Planung und Durchf�hrung des Studienangebots macht. Weitere Aussch�sse
k�nnen nach Bedarf ($53c) gebildet werden.
In der letzten Fachbereichratsitzung wurden folgende Aussch�sse benannt:
Evaluationsausschuss
Pr�fungsausschuss
Studienausschuss
Wahlausschuss
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