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| (Burgfriede, ewiger Marktfriede, Freiheit, Weichfriede, pax civitatis, pax urbana) der aus dem Marktfrieden hervorgegangene Friede einer Stadt, der i. d. R. innerhalb der Stadtmark galt; diese wurde daher ebenfalls Stadtfriede genannt, doch bezeichneten diese Ausdrücke u. U. in derselben Stadt verschiedene Gebiete, wenn sich Stadtmark und Sprengel des Stadtgerichts nicht deckten. Ein Stadtfriede war auch der im MA manchmal von Päpsten einer Stadt gewährte St. Petersfriede, der einem Gottesfrieden gleichkam. |
Als Komplementärbegriff zur
Arbeitszeit
bezeichnet Freizeit in der heutigen Bedeutung
jene dem Einzelnen zur Verfügung stehende Zeit,
die weder unmittelbar noch mittelbar
(bloße Regeneration der Arbeitsfähigkeit durch Essen und
Schlafen)
der Erwerbstätigkeit dient,
sondern individuell selbstbestimmt und beliebig gestaltet werden
kann.
Als Komplementärbegriff zum Begriff Arbeitszeit ist dieser
Begriff
an eine bestimmte Periode in der Entwicklung moderner Industriegesellschaften
gebunden,
da Arbeit als quantifizierbare Erwerbsarbeit eng mit industrieller
Arbeit verbunden ist.
In traditionellen landwirtschaftlichen Gesellschaften fallen
- legt man die heutigen Kriterien an Arbeit und Freizeit an -
diese entweder in einem Vorgang zusammen,
so z. B. bei geselligen Handarbeiten,
oder es gibt keine Tätigkeiten, die obiger Definition von Freizeit
zuzurechnen wären.
Die Entwicklung der modernen Industriegesellschaften,
meist mit dem Schlagwort Informationsgesellschaft belegt,
bringt immer häufiger berufliche Anforderungen mit sich,
die die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zerfließen lassen.
Persönliche Interessen werden mit beruflicher Weiterbildung kombiniert,
„selbstbestimmte" Freizeitaktivitäten wie Sport dienen auch der
Regeneration und Erhaltung
der Leistungsfähigkeit.
"Freizeit," Microsoft® Encarta® Enzyklopädie
2000. © 1993-1999 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
die Arbeitsstunden,
die vom Arbeitnehmer täglich zu leisten sind.
Nach der Arbeitszeitordnung (AZO)
ist die Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit.
Die Ruhepausen dazwischen werden von der Arbeitszeit abgezogen.
Die gesetzliche Arbeitszeit darf gemäß AZO maximal acht
Stunden pro Werktag betragen.
Ein Arbeitnehmer darf jedoch „freiwillig" auch mehr arbeiten,
jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Für manche Branchen gelten besondere Regelungen,
z. B. Apotheken, Pflegeberufe, Land- und Forstwirtschaft.
Bei der gleitenden Arbeitszeit ist eine Kernzeit festgelegt, zu der
der Arbeitnehmer anwesend sein muss.
Beginn und Ende der Arbeit kann der Arbeitnehmer
unter Berücksichtigung der Kernarbeitszeit hierbei selbst festlegen.
Dabei muss er beachten, dass er die festgelegte Durchschnittsarbeitszeit
einhält.
In vielen Tarifbereichen liegt die wöchentliche Arbeitszeit unter
40 Stunden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Regelungen zur Arbeitszeit für Jugendliche.
"Arbeitszeit," Microsoft® Encarta® Enzyklopädie
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Freizeit
Wohin mit all der freien Zeit?!?
Aktueller Freizeittip - Voll im Trend
"Blinde
Kuh" in Zürich
oder
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
Ich persönlich werde mal an diesem Wochende
in der verbleibenden freien Zeit über
"utilitären Impetus "
nachdenken.
Hab ich heute irgenwo gelesen!;-)
und evtl. noch über die
"sozialen Seite der Nachhaltigkeit"
Gabi Fritzsche 14.02.03
und anschließen überlege ich dann,
welche t-online Mitbenutzer das Qualitätssiegel
"nachhaltig" noch verdienen!