Presseerklärung 8.Juni 2001



Steirischer Landesverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen Karmeliterplatz 2, A-8011 Graz
Tel: 877-3958 oder 0664/5123272


Der Steirische Landesverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen als überparteiliche Organisation hat sich der Pressekonferenz des SPÖ- Landtagklubs aus Sorge um die Erhaltung der Schulqualität angeschlossen.

Die Qualität des Unterrichts an Schulen ist nicht nur -aber doch wesentlich- von den finanziellen Mitteln abhängig, das sind in diesem Fall die zugeteilten LehrerInnenstunden,.

Bereits heute ist die Ausstattung der einzelnen Schulen mit LehrerInnenstunden angespannt und zum Teil nicht ausreichend gegeben und eine weitere Reduktion kann nur zu noch größeren Schwierigkeiten in der Organisation des Unterrichts und somit bei der Betreuung unserer Kinder führen.

Wir begrüßen einen effizienten Einsatz von Mitteln, aber durch das Ausmaß der angekündigten Einsparungsmaßnahmen sehen wir die Qualität des Unterrichts in vielen Bereichen gefährdet.:

  • In der "neuen" Schuleingangsphase: Per Gesetz (seit 1.9.99) müssen alle schulpflichtigen Kinder auch wenn sie nicht schulreifensind und keine Vorschulklasse vorhanden ist, in der Schule unterrichtet werden.
    Dafür sind kleinere Klassenschülerzahlen und eine entsprechende Zusatz-Ausstattung mit Lehrerstunden - wie in den vorangegangenen Schulversuchen- zugesagt und dringend notwendig.

    Diese unabdingbaren Rahmenbedingungen werden (in einigen? Fällen) aus Einsparungsgründen nicht mehr geboten werden können.

  • Im Bereich der Vermeidung von sonderpädagogischem Förderbedarf: Per Gesetz sind Kurse zur Vermeidung von sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen; z.B.: bei Sprachstörungen, Verhaltensstörungen
    Die notwendigen Stunden für Sprachheillehrer wurden schon in den letzten Jahren immer wieder gekürzt. Bei weiterer Einsparung

    können auch schwere Fälle nicht mehr betreut werden, was zu großer Beeinträchtigung des Lernerfolgs bis hin zu Schulversagen
    führen kann.
    Stütz- oder Beratungslehrer stehen nicht ausreichend zur Verfügung, sodass bei Problemen mit verhaltensauffäligen Kindern
    nicht rechtzeitig unterstützend eingegriffen wird, was zu zahlreichen Schulwechseln ("Wanderpokal"), "Einweisung" in die heilpädagogische Station (kostenpflichtig für die Eltern!!) oder zu Suspendierungen führt.

  • Bei der Umsetzung der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Bei der Überführung der Schulversuche ins Regelschulwesen wurde die Übernahme der Rahmenbedingungen der Schulversuche zugesichert:

    das sind:

    der Einsatz von entsprechend ausgebildeten zusätzlichen LehrerInnen und kleinere Klassengrößen (max. 24) Diese Rahmenbedingungen wurden sukzessive verschlechtert, die laut Modell vereinbarten Lehrerstunden für die Sonderpädagogen nicht mehr zugeteilt.

    Integrationsklassen, insbes. in der Sekundarstufe I (Hauptschule, AHS- Unterstufe) können nicht mit dem notwendigen zwei LehrerInnensystem im erforderlichen Stundenausmaß geführt werden. Die sonderpädagogische Qualität des Unterrichts ist nicht gewährleistet und der Unterricht insgesamt leidet.

    Die Akzeptanz von Integration sinkt in der Bevölkerung dramatisch.

  • Schulen in sozialen Brennpunkten können nicht mit den zusätzlich notwendigen unterstützende Lehrerstunden für BeratungslehrerInnen, für IKL- Stunden, etc. ausgestattet werden.
    Das betrifft besonders städtische Schulen und dort:
    Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache 
    Kinder aus sozialen Randschichten 
    verhaltensauffällige Kinder
  • Standorte von Kleinschulen am Land werden aufgegeben. Das führt besonders im Volksschulbereich zu einer zusätzlichen Belastung unserer Jüngsten durch lange Schulwege in entfernte Nachbarorte.

     

  • Die Klassenschülerzahlen steigen.

    Nach neuesten Meldungen werden auch Schulen, die nicht am selben Standort gelegen sind, sondern als gleich erreichbar eingestuft werden, wie eine Schule gewertet. D.h. schon 6-jährige Kinder müssen zum Auffüllen von Klassen einen weiteren/anderen Schulweg in die Nachbarschule auf sich nehmen.

    Klassen werden, so die derzeitigen Meldungen, auch innerhalb der Grundstufe I (von der 1. auf die 2. Klasse) zusammen gelegt werden. Die Grundstufe I bildet lehrplanmäßig eine Einheit, sodass Klassenzusammenlegungen als äußerst unpädagogisch und
    schädlich anzusehen sind.

In den letzten Tagen erhielten wir vermehrt Anrufe besorgter Eltern. Wir können mit Gewissheit sagen, dass eine Umsetzung von Sparplänen in oben angeführten Bereichen zu einem geschlossenen Protest der Elternschaft führen wird.

Für den Steirischen Landesverband

die Präsidenten
e.h.

Gerhard H.J. Fruhmann ____________________________ Ilse Schmid

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