von
Ilse
Schmid
Oktober 2007
Präsidentin des Landesverbandes
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Oktober 2007
Die große Aufregung, die
die Ankündigung eines Erlasses zur Grundstufe I
hervorruft, zeigt, wie dringend notwendig gewisse
Klarstellungen sind:
- Die erste Schulstufe kann ein
Kind nur dann wiederholen, wenn es sich um ein
sogenanntes "freiwilliges Wiederholen" handelt, d.i. ist
ein Recht, das jedes Kind allerdings nur 1 (!) Mal in
seiner Schullaufbahn in Anspruch nehmen kann. Dass dies
nach dem 1. Schuljahr getan wird (Antrag muss von den
Eltern kommen), lässt sich auch weiterhin nicht
wirklich unterbinden Doch dieses einmalige Recht schon zu
Beginn der Schullaufbahn in Anspruch zu nehmen, ist nicht
zweckmäßig und auch nicht notwendig.
Doch darum geht es in dieser Debatte auch nicht. Das
Gesetz sieht vor, dass Schulstufen der grundstufe I, das
sind Vorschulstufe sowie 1. und 2. Schulstufe,
gemeinsam zu führen sind, oder die Vorschulstufe
wird getrennt geführt, dann hat man eine
Vorschulklasse.
Die oft geübte Praxis, dass Kinder schon nach einem
Jahr aus dem Klassenverband genommen werden, wenn sie
nicht gleich weit wie die Mehrheit der Kinder sind, ist
nur bedingt gesetzeskonform. Es gibt nicht "DEN Lehrplan
für die 1. Schulstufe", sondern nur einen Lehrplan,
der vorgibt, was die Kinder nach 2 (!) Schuljahren
können sollen. Wenn also ein Kind langsamer ist, hat
es auf Basis seines Tempos unterrichtet UND auch auf
dieser Basis beurteilt zu werden. Nicht weil "die Klasse"
schon den Anteil Y erfüllt aber Kind X erst einen
Teil Z dieses Anteils Y gelernt hat, bekommt Kind X eine
schlechte Note, sondern: Kind X ist auf Basis seines
Lehrstoffes zu beurteilen.
Erst am Ende des 2. Schuljahres müsste der Lehrplan
der Grundstufe 1 (= 1. und 2. Schulstufe) erfüllt
sein. Erst in diesem 2. Jahr ist somit ein Wechsel von
Schulstufen nötig, wenn das Kind noch 1 weiters Jahr
Zeit braucht, die IHM noch fehlenden Lehrplanbereiche zu
erfüllen. Es wird dann daher zwar den Klassenverband
wechseln (also in seinem 3. Schuljahr dann in eine
"zweite Klasse" gehen), aber es sollte keinesfalls mit
den anderen wieder "von vorne" beginnen. Die
"langsameren" Kinder sind eben gerade nicht
"Klassenwiederholer", sondern lernen bzw. erarbeiten
einen für 2 Jahre konzipierten Lehrstoff in
"geringerem Tempo" und brauchen daher 3 Jahre.
Anders zu betrachten sind jene Kinder, die -obwohl nicht
schulreif- wegen ihres Alters (Erreichung der
Schulpflicht) in die Vorschulstufe aufgenommen werden.
Hier wäre besonders darauf zu achten, dass diese
Kinder, die entwicklungsmäßig eher
Kindergarten-Kinder sind, möglichst auch so wie
diese lernen dürfen.
Allein der Umstand, dass man Eltern gegenüber von
einem Lehrplan der 1.Klasse spricht, zeigt, dass das
Konzept dort nicht richtig umgesetzt/verstanden wird.
Der Entwurf ist vom Grundsatz her, siehe oben,
pädagogisch notwendig.
Ilse Schmid
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