Grundstufe I : Klarstellungen

Zur aktuellen Bildungsdiskussion zum Schulbeginn 2007/08

von

Ilse Schmid

Oktober 2007

 

Präsidentin des Landesverbandes

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Oktober 2007

 

Die große Aufregung, die die Ankündigung eines Erlasses zur Grundstufe I hervorruft, zeigt, wie dringend notwendig gewisse Klarstellungen sind:

Die erste Schulstufe kann ein Kind nur dann wiederholen, wenn es sich um ein sogenanntes "freiwilliges Wiederholen" handelt, d.i. ist ein Recht, das jedes Kind allerdings nur 1 (!) Mal in seiner Schullaufbahn in Anspruch nehmen kann. Dass dies nach dem 1. Schuljahr getan wird (Antrag muss von den Eltern kommen), lässt sich auch weiterhin nicht wirklich unterbinden Doch dieses einmalige Recht schon zu Beginn der Schullaufbahn in Anspruch zu nehmen, ist nicht zweckmäßig und auch nicht notwendig.
Doch darum geht es in dieser Debatte auch nicht. Das Gesetz sieht vor, dass Schulstufen der grundstufe I, das sind Vorschulstufe sowie 1. und  2. Schulstufe, gemeinsam zu führen sind, oder die Vorschulstufe wird getrennt geführt, dann hat man eine Vorschulklasse.
Die oft geübte Praxis, dass Kinder schon nach einem Jahr aus dem Klassenverband genommen werden, wenn sie nicht gleich weit wie die Mehrheit der Kinder sind, ist nur bedingt gesetzeskonform. Es gibt nicht "DEN Lehrplan für die 1. Schulstufe", sondern nur einen Lehrplan, der vorgibt, was die Kinder nach 2 (!) Schuljahren können sollen. Wenn also ein Kind langsamer ist, hat es auf Basis seines Tempos unterrichtet UND auch auf dieser Basis beurteilt zu werden. Nicht weil "die Klasse" schon den Anteil Y erfüllt aber Kind X erst einen Teil Z dieses Anteils Y gelernt hat, bekommt Kind X eine schlechte Note, sondern: Kind X ist auf Basis seines Lehrstoffes zu beurteilen.
Erst am Ende des 2. Schuljahres müsste der Lehrplan der Grundstufe 1 (= 1. und 2. Schulstufe) erfüllt sein. Erst in diesem 2. Jahr ist somit ein Wechsel von Schulstufen nötig, wenn das Kind noch 1 weiters Jahr Zeit braucht, die IHM noch fehlenden Lehrplanbereiche zu erfüllen. Es wird dann daher zwar den Klassenverband wechseln (also in seinem 3. Schuljahr dann in eine "zweite Klasse" gehen), aber es sollte keinesfalls mit den anderen wieder "von vorne" beginnen. Die "langsameren" Kinder sind eben gerade nicht "Klassenwiederholer", sondern lernen bzw. erarbeiten einen für 2 Jahre konzipierten Lehrstoff in "geringerem Tempo" und brauchen daher 3 Jahre.

Anders zu betrachten sind jene Kinder, die -obwohl nicht schulreif- wegen ihres Alters (Erreichung der Schulpflicht) in die Vorschulstufe aufgenommen werden. Hier wäre besonders darauf zu achten, dass diese Kinder, die entwicklungsmäßig eher Kindergarten-Kinder sind, möglichst auch so wie diese lernen dürfen.

Allein der Umstand, dass man Eltern gegenüber von einem Lehrplan der 1.Klasse spricht, zeigt, dass das Konzept dort nicht richtig umgesetzt/verstanden wird.

Der Entwurf ist vom Grundsatz her, siehe oben, pädagogisch notwendig.

Ilse Schmid
 

Ilse Schmid
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Ilse Schmid
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