Ungerechtigkeit für VolksschulabgängerInnen ab 1. September 2005 abgeschafft

von

Ilse Schmid

August 2005

 

Präsidentin des Landesverbandes

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I.Schmid, August 2005

 

NEU für alle Volksschul-Abgänger/innen: Graz, 28.Aug.2005

Wer die Berechtigung für den Besuch einer AHS (allgemeinbildenden höheren Schule) hat, ist in der Hauptschule von Beginn an jeweils in die 1. Leistungsgruppe einzustufen.

Am 1. September 2005 tritt eine Novelle zum Schulunterrichtsgesetz in Kraft, die eine bisher große Benachteiligung von jenen Kindern abstellt, die nach der Volksschule (VS) eine Hauptschule(HS) besuchten:

Auch wenn Kinder im VS-Zeugnis keine schlechtere Note als Gut hatten bzw. die Schulkonferenz ihnen die Eignung für den Besuch einer AHS bestätigte, mussten sie sich in der HS dem Verfahren zur Einstufung in Leistungsgruppen unterwerfen. Ca. ein Drittel der "AHS-geeigneten" Hauptschulanfänger/innen verloren so ihr Recht auf einen "AHS-wertigen" Unterricht. Wären diese Kinder statt in eine HS in eine AHS übergetreten, hätten sie mindestens ein Schuljahr lang Zeit gehabt, sich auf die neue Schul-Situation einzustellen und ihre Leistungsform wieder zu finden.

Mit dieser Benachteiligung ist jetzt Schluss! Wer auf Grund seines VS-Abschluss-Zeugnisses oder der erfolgreichen Ablegung einer Aufnahmsprüfung die Aufnahmsvoraussetzung für den Besuch einer AHSerfüllt, muss von Beginn an einen "AHS-wertigen" Unterricht erhalten, auch wenn er eine HS besucht.

Nähere Erläuterungen, wie lange dieses Recht auf Unterricht in den ersten Leistungsgruppen in Deutsch, Englisch, Mathematik "wirkt", ob schlechte Ergebnisse bei Schularbeiten schon während des ersten Schuljahres eine Abstufung in eine niederere Leistungsgruppe nach sich ziehen dürfen, sind (noch) nicht kundgemacht.

Folgt man jedoch dem Geist des Gesetzes, so muss, um wirkliche Gleichstellung zu gewährleisten, ein Verbleib in den ersten Leistungsgruppen so lange gestattet sein, wie auch ein/e Schüler/in der AHS mit gleichen Leistungsbeurteilungen(Noten) in dieser verbleiben kann. D.h. keine Abstufung durch die Klassenkonferenz während des Schuljahres, Recht auf Wiederholungsprüfung statt "automatischer" Abstufung, etc.

Wir erwarten, dass von der Behörde entsprechende Signale an die Schulen ergehen, und werden die Eltern gegebenenfalls bei der Durchsetzung einer gerechten Vorgangsweise unterstützen.

Ilse Schmid

Präsidentin

LV-EV

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