ELTERNVEREIN

Eltern mit Wirkung ¤ Elternmitwirkung

 

 

Eltern (bzw. Erziehungsberechtigte) und Kinder haben im Bildungsbereich Rechte, die ihnen unabhängig von den jeweiligen Schulgesetzen zustehen.

 

Das elterliche Recht auf Erziehung der Kinder ist ein natürliches Recht. Die Verantwortung für das leibliche und seelische Wohlbefinden des Kindes liegt in erster Linie bei den Eltern.

 

(in: Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, gelten als Verfassungsbestimmungen)

 

"...Kinder haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und angemessene Berücksichtigung ihrer Meinung....".

"... Eltern haben das Recht und die Pflicht das Kind bei der Ausübung seiner Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten..."

(UN-Konvention: Übereinkommen über die Rechte des Kindes)

 

Diese grundlegenden Vorgaben sind im österreichischen Schulrecht nahezu vorbildlich berücksichtigt.

"Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend....mitzuwirken" (§ 2 Schulorganisationsgesetz)

Aufbauend auf diesem allgemeinen Verfassungsgebot zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule finden sich im Schulunterrichtsgesetz zahlreiche Bestimmungen, die Regelungen für die Eltern- und Schülerbeteiligung enthalten. Darunter z.B. § 64 betr. Schulgemeinschaftsausschuss kurz SGA, § 63a betr. Klassen- und Schulforum und & 63 betr. Bedeutung bzw. Stellung des Elternvereins in der Schule

Aufgabe eines Elternvereins ist es, die Kinder und deren Eltern in diesem schulpartnerschaftlichen Zusammenspiel zu beraten, zu unterstützen und in den diversen Gremien zu vertreten. Die regelmäßigen Sitzungen des Vorstands des Elternvereins dienen der gegenseitigen Information über relevante Neuerungen/Ereignisse, der Meinungsbildung und der Planung weiterer Vorgangsweisen und Aktivitäten.

Es ist wichtig zu diesen Zusammenkünften auch die KlassenelternvertreterInnen einzuladen. Ergebnisse dieser Beratungen bildeten die Basis für die Arbeit der Elternvertreter/-innen in den verschiedenen Gremien.

Neben der inhaltlichen Ebene galt und gilt es für den Elternverein auch als wichtig dafür zu sorgen, dass die finanzielle Belastung der Elternschaft bei den diversen Unternehmungen mitbedacht wird und dass kein Kind aus Kostengründen an der Teilnahme gehindert ist. Dank der von vielen Eltern bezahlten Mitgliedsbeiträge können Elternvereine diesen Auftrag auch wahrnehmen und sowohl verschiedene Projekte an der Schule als auch einzelne Kinder bei Schulveranstaltungen finanziell unterstützen. Über die Wichtigkeit von Persönlichkeitsentwicklung, Ermutigung, Konfliktfähigkeit, Prävention in verschiedensten sensiblen Bereichen soll in Elternvereinen diskutiert und Beiträge zur Umsetzung unterstützt bzw. geleistet werden.

Zum Abschluss noch eine "Definition" der Primärtugend Konfliktfähigkeit vom Wirtschaftsexperten Prof. Helmut F. Karner:

"Konfliktfähigkeit ist die Fähigkeit, notwendige von überflüssigen und lösbare von unlösbaren Konflikten zu unterscheiden, überflüssige Konflikte zu meiden, notwendige Konflikte mit einem Minimum an psychischem, sozialem und zeitlichem Aufwand zu lösen und mit unlösbaren leben zu lernen."

Ilse Schmid

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