DI Elisabeth Salome Gruber, Landschaftsplanerin

Das Sammeln von Wildpflanzen im Spannungsfeld zwischen Gemeingut und Allgemeingut


Sammeln � Eine alte und doch aktuelle Kulturt�tigkeit des Menschen

Seit der Steinzeit nutzen Menschen Wildpflanzen und Pilze. Der Einsatz dieser wildwachsenden Pflanzen war und ist vielf�ltig. Die folgenden Beispiele sollen dies veranschaulichen:
        � Pilze werden vor allem auf die Speisekarte gesetzt, aber der Zunderschwamm hat auch einen Lederersatz geliefert.
        � Das rund um den Neusiedlersee wachsende Schilf wird auch heute noch zum Dachdecken verwendet.
        � Seit einigen Jahren wird der B�rlauch von vielen Menschen als Fr�hlingsgem�se gesammelt. Durch die Bodeneutrophierung
            im Buchenwald ist er wieder h�ufiger geworden, da eine andere Nutzung, die Laubstreunutzung, heutzutage wegf�llt.
        � Vielerorts wird der Brauch der Krautbundweihe zu Mari� Himmelfahrt wiederbelebt, bei dem bis zu 77 verschiedene
            Heilkr�uter in einem Strau� vereinigt werden (Inhetveen 2000),
        � und weltweit stammen auch heute 80% aller verwendeten Heilpflanzen aus Wildsammlung. F�r Europa sind das 30000t
            j�hrlich (wwf 2002). Weniger als 5% der ca. 50000 weltweit genutzten Heilpflanzenarten stammen fast ausschlie�lich
            aus Anbau.
        � Von den ca. 3000 in �sterreich wachsenden Wildpflanzen werden rund 400 in der Volksmedizin genutzt.

Gemeinsam ist all diesen Nutzungen, dass sie auf Land stattfinden, das nicht den Sammlerinnen oder zumindest nicht ihnen alleine geh�rt. Das hei�t in den meisten F�llen, dass es eine andere Hauptnutzung auf den Sammelpl�tzen gibt, welche aber das Sammeln der wildwachsenden Pflanzen nicht behindert und welche umgekehrt durch die Wildsammlung nicht ernstlich gef�hrdet wird. In einigen F�llen bedingen Sammelnutzung und Hauptnutzung einander sogar, wie zum Beispiel beim Germer, einer Arzneipflanze, welche als Weideunkraut auf den Almen unerw�nscht ist, oder bei der f�r das Weidevieh ebenfalls giftigen Arnika, auf etwas �berbeweideten Almen ohne Zuf�tterung (Machatschek 1998) oder auf unged�ngten Feldrainen mit saurem Ursprungsgestein (Hinterdorfer 1989) w�chst, beides Kulturlandschaften, die in der minerald�ngerlosen Zeit entstanden.

Voraussetzungen f�r das Sammeln

Pflanzen
Gesammelt werden Wildpflanzen, deren Anbau f�r die SammlerInnen nicht m�glich oder nicht rentabel ist. Gesammelt wird auch dann, wenn der Anbau aufwendiger ist als das Sammeln. Wenig durchsetzungsf�hige, langsam wachsende Pflanzen m�ssten Jahre vor einer m�glichen Ernte angebaut werden. Und wer hat schon den Platz und die Geduld, f�r seine 10dag Lindenbl�ten eine Linde zu pflanzen und 10 Jahre auf den ersten Ertrag zu warten. Viele Pflanzen werden nur in geringen Mengen gebraucht. Oft stehen die ben�tigten Pflanzen im �berfluss am Wegrand, und es w�re widersinnig, zus�tzlich etwas anzubauen. (Johanniskraut, Schafgarbe, Beifu�).
Sammeln kann man nur Pflanzen, die auch in gen�gender Menge vorhanden sind. F�r die europ�ische Volksmedizin ist daher die Erhaltung der lokalen Artenvielfalt essentiell. Vor allem unter den Heilpflanzen gibt es viele, die auf Standorte angewiesen sind, welche durch extensive Landwirtschaft entstanden sind und erhalten werden. Aufgrund ge�nderter Wirtschaftsweisen finden wir viele dieser fr�her sehr h�ufigen Arten nun auf den diversen Roten Listen der bedrohten Arten.
Neben der Pflanzenvielfalt und der ausreichenden Menge ist aber auch die Qualit�t der Wildpflanzen ausschlaggebend. Pflanzen vom Stra�enrand, von herbizidbehandelten �ckern und �berd�ngten Wiesen werden von den Kr�uterkundigen gemieden.

Orte
Die wichtigste Voraussetzung f�r einen Sammelort ist seine Erreichbarkeit. Am besten erreichbar sind Sammelorte, wenn sie sich in unmittelbarer fu�l�ufiger N�he meines Wohnsitzes befinden. Die unterschiedlich bewirtschafteten Landschaftsformen bieten dabei ganz unterschiedliche Sammelgelegenheiten, von denen ich hier einige kurz vorstelle.
Kurz (1998) hat f�r die kleinteilige �sterreichische Kulturlandschaft den Ausdruck �Zug�ngliche Landschaft� gepr�gt, die er der �verschlossenen Landschaft� der industriellen Landwirtschaft entgegensetzt. Zug�nglich ist eine Landschaft, die viele Wege enth�lt. Die Wege verlaufen zumeist an Feldrainen, Waldr�ndern, Eigentumsgrenzen und Nutzungsgrenzen, und in der zug�nglichen Landschaft werden sie h�ufig zu Fu� ben�tzt, so dass ihre R�nder im Gegensatz zu vielbefahrenen Stra�en auch als Sammelorte Qualit�t besitzen. Meine Interviewpartnerin Viola, die in Griechenland Gew�rzkr�uter sammelte, betonte, sie w�rde sich beim Sammeln nie weit von den alten Eselpfaden entfernen, die ihr im noch nicht so vertrauten griechischen Bergland Orientierung geben. Das Heilkr�utersammeln ist f�r sie daher nur dort m�glich, wo es zumindest Trampelpfade gibt (Gruber 2005).
Brachen, verwilderte Fl�chen und �Wildnis� besitzen den Vorteil, dass von weitem erkennbar ist, dass hier momentan kein produktives Nutzungsinteresse herrscht, also aller Voraussicht nach das Sammeln der dort erreichbaren Beeren und Heilkr�uter (Johanniskraut) toleriert wird. Brachen sind aber immer vor�bergehende Erscheinungen, und auch wenn sie nie mehr genutzt werden sollten, so entwickeln sie sich irgendwann in ein undurchdringliches Gestr�pp aus Dornb�schen und Waldrebe, und sp�ter in einen Wald.
Wald und Weide haben den Vorteil, dass ihre Betretungsfreiheit �blich und auch gesetzlich gesch�tzt ist. Sie werden zum Teil immer noch als Gemeingut bewirtschaftet. Im Wald beschr�nkt sich das Sammeln (heute) allerdings auf Fr�hlingsgeophyten, Heidelbeeren, Pilze und Kastanien. Bl�tter und Fr�chte der Holzpflanzen sind unerreichbar weit oben, und auf dem Waldboden w�chst zumeist nur im Fr�hling etwas.
Acker und Wiese stellen zeitlich begrenzte Sammelorte dar. Fl�chig sind sie nicht oder nur kurzzeitig betretbar, fr�her waren sie die h�ufigsten Sammelorte f�r Wildgem�se, heute ernten einzig die BesitzerInnen �kologisch bewirtschafteter �cker hier auch die Spontanvegetation. Die meisten anderen Menschen wagen sich nicht hinein oder f�rchten eine Kontamination der �cker mit Agrargiften.
Eine weitere wichtige r�umliche Voraussetzung f�r das Sammeln sind geeignete Lager- und Trockenpl�tze f�r das Sammelgut. Ohne sie ist keine Vorratshaltung m�glich. Dies wird vor allem im modernen Gescho�wohnungsbau viel zu wenig bedacht und im Sozialbau sogar durch die amtlichen Vorgaben erschwert.
Nicht gesammelt werden kann an Stra�enr�ndern, an Fl�chen, die zu weit vom Weg entfernt sind, hinter Mauern und Gittern, im Dickicht verwilderter Gstettn, in Naturschutzgebieten und auf industriell oder radioaktiv kontaminierten Fl�chen.

Wissen
Neben Pflanzen und Orten ist das Gebrauchswissen eine wichtige Voraussetzung f�r das Sammeln. Wer Schafgarben sammeln will, muss sie erkennen, muss wissen wo sie wachsen, wann sie geerntet werden k�nnen. Und dass jemand Schafgarben sammeln will, setzt eine Motivation voraus, die in einer bestimmten Gebrauchsabsicht gr�ndet. Um die Qualit�t der zu sammelnden Pflanzen beurteilen zu k�nnen, ist detailliertes Wissen �ber die Standortbedingungen und die aktuelle oder vergangene landwirtschaftliche Nutzung oder Pflege der Sammelorte vonn�ten. Im Rahmen meiner Diplomarbeit zeigte sich, dass Menschen mit b�uerlicher Herkunft die tiefsten Einblicke in die Vorg�nge besitzen, welche aus Landschaften Sammelorte machen. Dieses Wissen hat auch Wertsch�tzung gegen�ber den B�uerInnen zur Folge, die die Sammelorte herstellen.
Vieles von diesem Wissen kann man sich aus B�chern erarbeiten, aber ein mindestens ebenso gro�er Anteil ist lokal oder personal gebundenes Wissen und Handwerk, das oft von der Mutter �ber das Zuschauen und gemeinsame T�tigwerden �bernommen wurde. Dieses Wissen wird durch eigene Erfahrung erweitert und st�ndig an die Gegebenheiten und den Bedarf angepasst. Auf diese Weise lernt einE passionierte SchwammerlsucherIn, zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Witterung es sich lohnt, bestimmte Schwammerlpl�tze aufzusuchen, und so erf�hrt eine versierte Kr�uterhexe, dass die Schl�sselblumen einer bestimmten Herkunft s�� schmeckende Bl�ten haben, w�hrend sie �berall anders einen Hauch von Verwesungsgeruch verbreiten. Gebrauchswissen ist es auch, zu erkennen, ab welchem Zeitpunkt man den Bauern zuliebe nicht mehr in die Wiese geht.
Nicht unwichtig ist auch das Wissen der anderen. Gibt es einen Konsens �ber die prinzipielle Erlaubnis des Sammelns von Wildpflanzen? Gibt es Regeln �ber den Umgang mit Landschaft, an die sich alle halten? Gibt es eine lokale Wertsch�tzung derer, die die T�tigkeit des Wildpflanzensammelns und das dazugeh�rige Wissen lebendig erhalten? Diese gesellschaftliche Einbettung des Sammelns als Kulturhandlung ist wissenschaftlich bisher ganz wenig beleuchtet worden.

Das Sammeln ist Ausdruck einer gelebten Kultur des Gemeingutes

Sammelorte als Gemeingut
Wildgem�se findet man in f�r das Sammeln geeigneter Menge und Qualit�t auf Wiesen und �kologisch bewirtschafteten �ckern, Beeren an Wald- und Wegr�ndern und auf Brachen, Heilkr�uter zumeist auf den alten, zumeist mageren und trockenen Hutweiden.
Diese Fl�chen sind als Teil unserer Kulturlandschaft f�r alle zug�nglich und d�rfen nach bestimmten Regeln und zu bestimmten Zeiten betreten werden. Die Sammelg�ter entsprechen hier nicht der ersten Produktionsabsicht. Sie sind Nebenprodukte der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Normalerweise entsteht durch ihre Nutzung den BesitzerInnen weder Schaden noch Verdienstentgang.
Der Zugang zu den Sammelorten ist �ber das die Kulturlandschaft �berziehende Wegenetz gew�hrleistet, bzw. k�nnen manche Fl�chen (Wiesen, Weiden, Almen, Wald) auch fl�chig zu bestimmten Zeiten betreten werden. Dieses Wegenetz stammt zu gro�en Teilen aus einer Zeit, in der alle Menschen, die in der Landschaft zu tun hatten, und das waren die meisten, zu Fu� dorthin gingen, und es ist dementsprechend dicht. Der Tourismus profitiert auch heute davon. Sammelnutzungen unterwegs ergaben sich ganz von selbst.

Artenvielfalt als Gemeingut
Artenvielfalt an einem bestimmten Ort bei gleichzeitiger sammelgerechter Konzentration ist nicht gleichzusetzen mit globaler Biodiversit�t. Wenn das Sammeln sinnvoll in den Alltag integrierbar sein soll, m�ssen die Pflanzen dort zu finden sein, wo ich vorbeikomme. Diese Artenvielfalt ist in der Kulturlandschaft eine Folge der Bewirtschaftungsweise und kann lokal sehr unterschiedliche Arten umfassen. Stellenweise sehr h�ufige Arten k�nnen an einem anderen Ort ganz selten sein und umgekehrt. Auch Qualit�ten k�nnen sich unterscheiden.
Die umsichtige Nutzung und gleichzeitige Wertsch�tzung einer Pflanzenart durch die heimische Bev�lkerung sorgt daf�r, dass das Wissen �ber ihre Reproduktionsbedingungen dort erhalten bleibt, wo diese Reproduktion stattfindet. (wwf)

Gebrauchswissen als Gemeingut
Gebrauchswissen muss in Gebrauch bleiben, damit es seine G�ltigkeit beh�lt. Es wird im Gebrauch st�ndig verfeinert, an die sich ver�ndernden Gegebenheiten (Klimaerw�rmung, Neophyten) und Anspr�che angepasst. Unbrauchbares verschwindet, Neues entsteht, auch mit Hilfe von B�chern. Aber erst durch den Gebrauch wird es bewertbar. Da aber nicht alle alles machen k�nnen, ist es wichtig, dass viele Verschiedenes machen. Auf diese Weise bleibt eine gro�e Menge an Gebrauchswissen lebendig. Zur Artenvielfalt gesellt sich auf diese Weise eine reiche lokale Produktvielfalt

Gemeinsame Werte als Gemeingut
Wenn bis ins fr�he zwanzigste Jahrhundert ein Dorf als gemeinsame Wirtschaftseinheit funktionierte, so gab es dort einerseits Fl�chen, von denen N�hrstoffe auf unterschiedliche Weise entzogen wurden (Wald und Weide) und andererseits Fl�chen, auf denen sie akkumuliert wurden (�cker und G�rten). Auf diese Weise entstanden sehr unterschiedliche Standortbedingungen, die wiederum eine Voraussetzung f�r die jetzige lokale Artenvielfalt darstellten. Landschaftsvielfalt, Artenvielfalt und die Gesamtheit des Wissens und der Fertigkeiten im Umgang damit wurden daher �ber Jahrhunderte hinweg als Gemeingut aufgefasst, das von unz�hligen unbekannten Menschen gemeinsam erzeugt, gepflegt und weitergegeben wurde.
In �sterreich ist (war?) der freie und kostenlose Zugang zu Wissen ein Ausdruck dieses Verst�ndnisses von Gemeingut. Auch die meisten SammlerInnen freuen sich auch, wenn sie ihr Wissen an Interessierte weitergeben d�rfen, von denen sie umgekehrt als ExpertInnen anerkannt werden. Wenn man von der Nachbarin Pflanzensetzlinge bekommt, darf man sich in manchen Gegenden Deutschlands nicht bedanken, weil sie allen geh�ren, und der Dank nicht nur derjenigen geb�hren w�rde, die sie weitergibt, sondern auch allen vor ihr, die daf�r gesorgt haben, dass eine Sorte so wird, wie sie ist (jahrtausendelange Z�chtungsarbeit) (Meyer-Renschhausen 2000).

Lokaler Konsens � Lokale Regeln

Eine ganz wichtige Voraussetzung f�r das Sammeln ist, dass man sammeln darf. Daran schlie�t sich die Frage an, ob die Sammelorte betreten werden d�rfen, und die Frage, wer f�r Erlaubnis und Verbote verantwortlich ist und wie sie geregelt sind. Im Wald ist die Zug�nglichkeit gesetzlich garantiert. Die Sammelerlaubnis findet im Gesetz keine Erw�hnung. Auf Almen und Brachen regiert diesbez�glich Gewohnheitsrecht. Stra�en und Wegr�nder sind durch ihren Zweck dem allgemeinen Zugang gewidmet und Trampelpfade signalisieren regelm��ige Nutzung und deren Tolerierung durch ihre Existenz.
Einen lokalen Konsens �ber die allgemeine Erlaubnis des Sammelns gibt es meistens dann, wenn der Nutzungsdruck sich im Rahmen h�lt. Das ist in �sterreich meistens der Fall, da bis auf wenige Ausnahmen nur f�r den Eigengebrauch gesammelt wird. Aus rechtlichen und �konomischen Gr�nden ist eine kommerzielle Wildsammlung nur in sehr wenigen F�llen �blich.
�bersteigt die Nutzungsintensit�t ein f�r die Anrainer vertretbares Ma�, so wird nach Beschr�nkungsm�glichkeiten gesucht. Diese k�nnen in einem v�lligen Sammelverbot liegen (meist von Verwaltungsinstitutionen ausgesprochen). Das hat aber den Nachteil, dass auch die heimische Bev�lkerung nicht mehr sammeln darf, und der Bezug zur Landschaft verloren gehen kann. Durch ein v�lliges Sammelverbot geht viel lokales �kologisches Wissen verloren, bzw. kann nicht weitergegeben werden. Dieses Wissen ist nicht konservierbar, da nur ein sehr geringer Teil davon in Worte fassbar ist.
Erlaubnisscheine, welche an die eigene Bev�lkerung gratis, aber mit Mengenbegrenzung abgegeben wurden, waren bis ins 20. Jht. im Wienerwald, der ein Gemeindewald ist, �blich. F�r Ortsfremde gab es diese Scheine oft nur kontingentiert oder kostenpflichtig (Pauli/Gruber 2007).
Eine �hnliche Regelung gibt es seit 1991 im italienischen Val di Fiemme, wo das Sammeln von Pilzen eine wichtige Attraktion f�r Touristen ist. Der Verkauf von Pilzlesescheinen erfolgt �ber Post und Touristeninformation. Einheimische k�nnen die Lizenz gratis erwerben (Hinteregger 2007).
Zu Zeiten, in denen noch keine fossilen Treibstoffe existierten, war offensichtlich, dass eine lokale Subsistenzwirtschaft f�r das �berleben der Menschen notwendig war. Lohn war nur ein ganz geringer Teil des Auskommens auch der Landlosen (Auerswald 1996). Sie waren auf die Nutzung der wild wachsenden Vegetation (als Weide und f�r die eigene Ern�hrung) vor allem des Gemeindelandes, aber auch der herrschaftlichen Besitzungen, angewiesen. Und diese Nutzungen wurden, manchmal nach z�hen Verhandlungen, manchmal mit Einschr�nkungen, toleriert. Durch das Festhalten der Menschen an diesen Nutzungsrechten haben sie sich einen reichen Erfahrungsschatz erworben, der teilweise bis heute lebendig geblieben ist und auch heute noch erneuert und reproduziert wird. In Zukunft wird sich dieser Erfahrungsschatz im Umgang mit der wildwachsenden Natur nur erhalten k�nnen, wenn der Konsens �ber die Zug�nglichkeit eines Gro�teils des Landes erhalten bleibt und durch die Beibehaltung der Sammelt�tigkeiten immer wieder reproduziert wird. Eine gesellschaftliche Wertsch�tzung der Tr�gerInnen dieses Wissens erleichtert dies.

Commons � Gemeingut

Definition
Im Deutschen ist der Begriff Gemeingut nicht mehr sehr gebr�uchlich. Gemein ist urspr�nglich �das, was einer Gemeinschaft im Wechsel zukommt� (Kluge). Gemeinheit bedeutet urspr�nglich die Summe aus Gemeinschaft, Gemeingut und den dazugeh�rigen Regeln. Der Begriff hat im Deutschen jedoch einen radikalen Bedeutungswandel erlitten, so dass heute die Gemeinheit eine schlechte Charaktereigenschaft ist. Auch der Begriff des Privateigentums hat einen diametralen Bedeutungswandel hinter sich. Schlie�lich hei�t der lateinische Wortstamm �privare� auf deutsch �rauben�. Und tats�chlich ist das meiste heutige Privateigentum von Land enteignetes ehemaliges Gemeingut. Dieser Prozess beginnt mit den Einhegungen im Mittelalter und erreichte seinen letzten H�hepunkt mit den Gemeinheitsteilungen im 18. und 19. Jht. Aber auch die Strukturbereinigung in der Landwirtschaft seit den 60er Jahren schl�gt zum Teil in diese Kerbe.
Der englische Begriff Commons ist von Bedeutungswandel dieser Art verschont geblieben und dr�ckt sehr gut aus, was mit Gemeingut gemeint ist:
�Despite its ubiquity the commons is hard to define. It provides sustenance, security and independence, yet it does not produce commodities. Unlike most things in modern industrial society, moreover, it is neither private nor public: neither business firm nor state utility, neither jealousy guarded private plot nor national park. Nor is it usually open to all. The relevant local community typically decides who uses it and how� (Fairlie 1992, 1000).

Ethik des Gemeingutes
Wertsch�tzung und gegenseitige R�cksichtnahme sind die Basis der Koexistenz unterschiedlicher Nutzungsformen auf derselben Fl�che. Gemeingut wird reproduziert indem es erkannt und anerkannt wird. Indem es aktiv genutzt, gepflegt und an die Erfordernisse der Zeit angepasst wird.
Damit Gemeingut erhalten werden kann, ist es notwendig, dass sowohl von LandbesitzerInnen als auch von Vorbeikommenden bestimmte Regeln eingehalten werden. Die LandbesitzerInnen gew�hren den Zugang zu ihrem Eigentum, und die SammlerInnen verhalten sich so, dass sie der Hauptnutzung des Landes keinen Schaden zuf�gen. Sie betreten eine Wiese nur dann, wenn das Gras sich wieder aufstellen kann, sie sammeln so, dass die Pflanzen sich regenerieren k�nnen, und sie nehmen gegen�ber bekannten wie unbekannten Personen eine Kontrollfunktion ein, indem sie diese darauf hinweisen, wenn sie etwas Unpassendes tun.
Das Gemeingut gilt dort, wo es lebendiges Kulturgut ist, als eigenst�ndiger Wert und wird dem Eigentum und dem Allgemeingut nicht untergeordnet. Das Bewusstsein, dass unsere Kulturlandschaft das Erbe der Generationen vor uns ist, und dass es unsere Verantwortung ist, dieses Erbe unversehrt weiterzureichen, pr�gen den Umgang mit Gemeingut. Dass Gemeingut als solches in Gebrauch bleiben und in Wert gehalten werden muss, ist allerdings in letzter Zeit etwas in Vergessenheit geraten. Viele kulturelle Praktiken werden als Gemeingut gehandhabt, ohne dass dies den Menschen bewusst ist. Dieses Bewusstsein ist jedoch unerl�sslich, wenn Gemeingut gegen privatisierende �bergriffe oder Zerst�rung verteidigt werden muss.
Wenn alle Beteiligten aufeinander angewiesen sind, ist sozialen Kontrolle sehr wirksam bei Verst��en gegen die Regeln des Gemeingutes. In der heutigen Welt, in der sehr viele Lebensbereiche globalisiert ablaufen, ist es etwas schwieriger, Gemeingut mit informellen Sanktionen zu sch�tzen. Das Gemeingut ist aber, gerade was das Sammeln von Wildkr�utern betrifft, nach wie vor wichtige Voraussetzung, und so m�ssen neue Wege gefunden werden, wie es zu sch�tzen und zu erhalten ist.

Gef�hrdung des Gemeingutes
Gemeingut, das nicht in Gebrauch bleibt, verschwindet wie ein Trampelpfad, der aufgrund mangelnder Nutzung zuw�chst. Das Gemeingut, welches f�r das Sammeln unerl�sslich ist, muss immer wieder neu durch den Gebrauch und seine Wertsch�tzung best�tigt, und oftmals zur�ckerobert oder neu geschaffen und neu legitimiert werden.
�Ich finde kein Wort, mit dem ich den Weg, den ich, du oder er gehen, der Autobahn gegen�berstellen kann, auf der wir fahren oder gefahren werden. Im Englischen kann ich bei solchen �berlegungen the commons den public utilities gegen�berstellen, ... Vom Recht auf die Allmende zu sprechen, wenn es mir eigentlich um die Wiedergewinnung von Nutzungsrechten an verschmutzten, zersiedelten zerwalteten Relikten von Gemeinheiten geht, w�re zu eng. ... So bleibe ich also bei der ,Gemeinheit�� (Illich 1982, 7f).

Sammeln und Recht
Das Sammeln, Verarbeiten und Vermarkten von Heilpflanzen ber�hrt einige Gesetze. Das Sammeln an sich wird von verschiedenen Gesetzen des ABG ber�hrt, da wir es mit der Nutzung fremden Eigentums zu tun haben. Das Naturschutzgesetz macht aus dem Gemeingut Heilpflanze ein Allgemeingut, das oftmals auch eine schonende Nutzung verbietet oder so stark b�rokratisiert, dass SammlerInnen vor weiterer Nutzung zur�ckschrecken oder in die Illegalit�t getrieben werden. Hygieneverordnung und das Arzneimittelgesetz legen Ma�st�be an, die bei der industriellen Verwertung und auf dem Weltmarkt sinnvoll sind, die aber die lokale und �berschaubare Marktwirtschaft, welche ganz andere Kontrollmechanismen braucht und hat, in die Illegalit�t treibt (Gruber 2005a). Eine Inhaltsstoffanalyse einer vermischten Probe, wie sie in der Pharmazie �blich ist, bietet zudem f�r die Sammlerinnen vor Ort keinen Erkenntnisgewinn �ber ihre Sammelorte, n�tzt also nur den verwertenden Pharmakonzernen, ohne die eine Vermarktung von Heilpflanzen daher nicht mehr m�glich ist (Apotheker Mag. Weninger aus Bad Schallerbach 2004 m�ndlich).
Das �sterreichische Recht sieht generell keine Sanktionsm�glichkeiten bei vors�tzlicher Gef�hrdung der Umwelt vor, solange der Schadensfall nicht eingetreten ist. Ist er einmal eingetreten, so k�nnen bei Umweltsch�den durch Wirtschaftsunternehmen nur Landeigent�merInnen Regressforderungen stellen. Die Wildsammlung ist hierdurch eine T�tigkeit, deren Voraussetzungen in keiner Weise gesetzlich gesch�tzt sind.

Entwertung durch �bersehen gegenw�rtiger Sammelkultur
Die Behauptung, das Sammeln von Wildpflanzen sei ein Relikt der Vergangenheit und habe heutzutage kaum mehr Bedeutung, negiert den materiellen und ideellen Wert, den es f�r die aktiv Wildkr�uter sammelnden Menschen hat, sich diese F�higkeiten angeeignet zu haben und auszu�ben. Meistens wird diese Ansicht in den wenigen modernen wissenschaftlichen Arbeiten �ber das Sammeln unterschwellig mitgeliefert, getarnt als Bedauern, dass dieses Wissen leider verloren gegangen sei. Machatschek spricht von versch�ttetem Wissen, das er im Namen der Wissenschaft wieder freigelegt habe (Machatschek 1998). Dieses �bersehen gegenw�rtiger kultureller Vitalit�t des Untersuchungsgegenstandes, der nur in weiter r�umlicher oder zeitlicher Entfernung gesehen wird, geschieht unbewusst und entspricht nicht der Absicht der WissenschafterInnen.
Eine Entwertung des Sammelns als eigenm�chtige F�higkeit findet statt, wenn die Aus�bung nur mit Not in Verbindung gebracht wird, und ihre ProtagonistInnen als R�ckst�ndige und Arme dargestellt werden, die sich an der Peripherie der kapitalistischen Gesellschaft befinden. Im Wort �notwenig� liegt jedoch neben der Not vor allem die Wende.

Wert�berh�hung von Wildpflanzen als Luxus
Birgit Auerswald hat in ihrem pflanzensoziologischen Vergleich von Kr�uterb�chern (Auerswald 1996) festgestellt, dass es hier eine Tendenz zu �Luxusb�chern� gibt. Sie zeichnen sich durch eine Kombination aufwendig zu sammelnder Wildkr�uter ohne Standortbezug mit teuren Zutaten aus dem Delikatessenladen aus. Wildpflanzen werden von Spezialfirmen zu teurem Konfekt verarbeitet (kandierte Veilchen). In besonders edlen Restaurants gibt es neuerdings Gerichte mit Wildgem�sebeilagen. Zu Luxus wird das Sammeln dann, wenn der Zugang zu den Sammelorten, dem Wissen und den Pflanzen verknappt wird. Dies geschieht durch Verschmutzung, Zerst�rung, Verbote, Verunsicherung und Zeitmangel.
Die Bewertung der Nutzung von Wildkr�utern sprang in den 90er Jahren zwischen der Diffamierung als Notnahrung und der �berh�hung als Luxus hin und her. In beiden F�llen werden die Eingebundenheit des Sammelns in unsere gegenw�rtige Kultur und der reale Gebrauchswert des Sammelns in Frage gestellt. In den letzten Jahren ist jedoch die Verwendung wildwachsender Pflanzen in der allt�glichen K�che wieder anerkannter geworden und hat, vielleicht als Folge der Luxus-Bewertung, ihr Stigma als Arme-Leute-Essen verloren.

Privatisierung und Kapitalisierung
Von Gottfried Hinteregger wird das Pilzesammeln auf der Koralpe als gemeine T�tigkeit in Frage gestellt. Die Forstverwaltung sucht nach neuen Einkommensquellen, und Hinteregger schl�gt vor, einen Forstarbeiter anzustellen, der die Pilze sammelt. Bei der Berechnung der Rentabilit�t stellt er jedoch fest, dass dies nur Sinn hat, wenn dieser Forstarbeiter auch andere T�tigkeiten ver�bt. Das Risiko einer pilzarmen Zeit ist relativ hoch, die Chance, genau dann, wenn die Pilze schie�en, jemanden zu finden, der die Arbeit macht, ist gering.
Daher denkt er auch in eine andere Richtung, n�mlich dahin, Sammellizenzen zu verkaufen. Dies ist zwar eine funktionierende Praxis der Kontrolle, nimmt aber die Pilze aus ihrer Eigenschaft als Gemeingut oder Allgemeingut heraus und st�rkt im Gegenteil den Begriff des Eigentumsrechtes, vor allem dann, wenn auch die Einheimischen f�r diese Lizenzen bezahlen m�ssten. Hinteregger �berlegt in seiner Diplomarbeit, wie eine Knappheit hergestellt werden kann, welche die Nachfrage nach diesen Lizenzen garantiert. Er formuliert hierbei die M�glichkeit genereller Pilzsammelverbote f�r die Region.

Umwertung von Gemeingut zu Allgemeingut � Die Naturschutzkarriere des Speiks
Der Speik (Valeriana celtica) wurde jahrhundertelang auf den steirischen Almen von professionellen Speiksammlern und Einheimischen gegraben. Zum Schutz des Bestandes wurde die Nutzung durch Ortsfremde durch von der Stadt Judenburg ausgegebene Sammelkontingente limitiert. Mit der Unterschutzstellung 1915 auf Betreiben der b�rgerlichen Naturschutzbewegung wurde jede Ernte zum Raubbau erkl�rt. Die Sinnhaftigkeit des Sammelverbotes f�r den Artenschutz wurde jedoch nicht �berpr�ft.
Die Wert�berh�hung als natursch�tzerisch wertvolle Pflanze diente dazu, Ernte und Vermarktung des Speiks zu verbieten. Auf diese Weise wurde die Pflanze aus ihren lokalen wirtschaftlichen Zusammenh�ngen herausgerissen. Diese Enteignung lokalen Gemeingutes bedeutete f�r die Betroffenen neben dem Verlust eines Wirtschaftsstandbeins auch den Verlust von Kompetenzen (Gindl 2000). Die Umdefinition des Gemeingutes Speik in das Allgemeingut Speik verschleiert, dass hier eine Enteignung stattgefunden hat. Das Gemeingut, f�r das die lokale Gemeinschaft verantwortlich war, wurde zum Allgemeingut, das angeblich allen geh�rt und das, zum Wohle der Allgemeinheit, durch den Naturschutz verwaltet wird. Aber diese Allgemeinheit ist im Gegensatz zur lokal definierten Gemeinheit nicht konkretisierbar. Lokale Kontrolle wurde hier durch entfernte institutionelle Verwaltung ersetzt.
Langfristig hat sich herausgestellt, dass die Unterschutzstellung den Speikvorkommen geschadet hat, da die Pflanze das regelm��ige Aufrei�en des Bodens f�r ihre Vermehrung ben�tigt. Es bedurfte jedoch aufwendiger wissenschaftlicher Untersuchungen, um festzustellen, was die lokale Bev�lkerung schon lange und aus illegal beibehaltener Erfahrung wei�. Anlass f�r dieses Forschungsprojekt war der Wunsch einer deutschen Pharmafirma, Speik aus der Steiermark beziehen zu d�rfen. Ergebnis des Projekts war eine Sammelerlaubnis f�r zwei B�uerInnen. Die Freude �ber die teilweise zur�ckerlangten Sammelrechte und �ber die Best�tigung eigenen Erfahrungswissens mischt sich hier mit dem Bewusstsein, dass erst die Vermittlung durch institutionalisierte ExpertInnen dem lokalen Erfahrungsschatz G�ltigkeit verleiht.

Resumee
Das Sammeln von Wildpflanzen ist nach wie vor eine gesellschaftlich spannende und lebendige Angelegenheit. Vieles sowohl der materiellen als auch der immateriellen Voraussetzungen sind kaum erforscht. Die Gr�nde f�r die bisherige geringe Beachtung dieser Materie liegen sicherlich darin, dass sie sich genau an den R�ndern der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen befindet. An den R�ndern unseres Wissens ist die Chance auf neue Erkenntnisse am gr��ten. Eine an den R�ndern der Wissenschaften liegenden, f�r das Sammeln von Wildpflanuen aber zentrale Voraussetzung f�r das Sammeln ist das Konzept des lokalen Gemeingutes, das auch in der Gegenwart existiert und dessen Wandlung anhand konkreter Beispiele ein lohnenswertes inter- und transdisziplin�res wissenschaftliches Forschungsgebiet zu sein verspricht.

Literatur
Auerswald, Birgit 1996: Nahrhafte Spontanvegetation. In: Bellin, Florian (Ed.) 1996: Land und L�ge. Geschichten zur Landschaft. Notizbuch 42 der Kasseler Schule. Kassel: Arbeitsgemeinschaft Freiraum und Vegetation. S 209-306
Fairlie, Simon/ Hildyard, Nicholas/ Lohmann, Larry/ Saxton, Sarah (1992): Reclaiming the Commons. In: Whose Common future? The Ecologist, 22/4 1992. (Im Dezember 2004: http://www.psa.ac.uk/cps/1995%5Cecol.pdf)
Fischer, Wiltrud/ Hempfling Anja 2002: Frankfurt: wwf Deutschland (Hg.)
Gindl, Michaela 2000: �Do is jo Speik in H�lle und F�lle � Vom Ausrotten �berhaupt ka Red�.� Von der Nutzung zum Verbot. �ber SammlerInnen, b�uerliche Naturbeziehungen und die b�rgerliche Naturschutzbewegung am Beispiel des Echten Speik. Diplomarbeit an der Universit�t Wien
Gruber, Elisabeth 2005: Sammelorte und Wegwissen. von Frauen, die Wildgem�se und Heilkr�uter sammeln. Diplomarbeit an der Universit�t f�r Bodenkunde.
Gruber, Elisabeth 2005a: Was sind gute Wildkr�uter? in: Koryph�e. Medium f�r feministische Naturwissenschaft und Technik. Nr. 37. Mai 2005. S. 10. Thema der Ausgabe 37/05: Was ist gut?
Hinteregger, Gottfried 2007: Diplomarbeit an der Universit�t f�r Bodenkultur Wien
Hinterdorfer, Norbert 1989: Volksmedizinisch verwendete Drogen und Hausmittel im unteren M�hlviertel. Diplomarbeit an der Universit�t Wien
Illich, Ivan 1982: Vom Recht auf Gemeinheit. Reinbek: Rowohlt
Inhetveen, Heide 2000: Wurzb�schel � ein Dokument traditionellen Kr�uterwissens von Landfrauen. In: Meyer-Renschhausen, Elisabeth/ Holl, Anne (Ed.) 2000: Die Wiederkehr der G�rten. Kleinlandwirtschaft im Zeitalter der Globalisierung. Innsbruck: Studienverlag S 196-216
Kurz, Peter 1998: Wege in die Landwirtschaft � Eine vergleichende Spurensicherung an Wegr�ndern, Rainen und B�schungen in Liebenau, Unteres M�hlviertel. In: Cooperative Landschaft (Ed.) 1998: Vom Weg in die Landschaft. Beitr�ge zur Landschaftsplanung, Vegetationskunde und b�uerliche Agrarkultur. Schriften der Cooperative Landschaft 06. Wien
Machatschek, Michael 1998: Sammelnutzung und Umwegigkeit. Aufzeichnungen �ber das verbliebene subsistenzwirtschaftliche Wissen des Sammelns und Verarbeitens von Wildpflanzen einschlie�lich Farne, Pilze und Flechten in den Alpen und Alpenvorl�ndern. Dissertation an der Universit�t f�r Bodenkultur Wien
Pauli/Gruber, 2007: Nutzungsgeschichten aus dem Wienerwald. Ausstellung in Klausen-Leopoldsdorf.
Unesco 2006: Vergessenes Wissen. Tagung in Wien
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