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Hände weg von unserem Wasser!

Keine Streichung des § 103 GWB!

Jetzt geht es zur Sache, das „Liberalisierungsgutachten" für Wasser liegt vor. Nun soll das wichtigste menschliche Gut – das Wasser – in die „bewährten Hände" von Privaten gelegt werden!

Nach der Liberalisierung der Strom- und Gasversorgung soll nun auch die Wasserwirtschaft liberalisiert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft hatte vor ca. 8 Monaten ein Forschungsprojekt unter dem Titel „Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserversorgung" vergeben. Nun liegt dieses „Gutachten" in Form eines vorläufigen Thesenpapiers vor. Fünf Gutachter sowie sieben Mitarbeiter haben mehrere Monate auf 43 Seiten darüber nachgedacht, ob die Trinkwasserversorgung in Deutschland durch Marktöffnungsmaßnahmen auch privaten Anbietern überlassen werden könne. Konkret geht es hierbei um die Abschaffung des § 103 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Bisher wurden die überwiegend kommunalen Wasserversorger aufgrund dieses Paragraphen, der ihnen ein Gebietsmonopol hinsichtlich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung garantierte, vor Konkurrenz geschützt. Dies hat seinen guten Grund. Wasser ist das existentiell notwendigste und wichtigste Versorgungsgut des Menschen. Wasser ist keine Handelsware! Wasser ist anders! Genau aus diesem Grund gehört die Trinkwasserversorgung zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. In fast allen volkswirtschaftlichen Lehrbüchern ist dieser Sachverhalt unter „Wettbewerbspolitischen Ausnahmebereichen" oder dem Begriff des „Öffentlichen Monopolunternehmens" (Natürliches Monopol) nachzulesen. „Öffentliche Monopolunternehmen ... sollen ein flächendeckendes Angebot mit wichtigen Versorgungsgütern der Haushalte und anderer Unternehmen liefern. Deshalb unterliegen öffentliche Monopolunternehmen Regelungen eines Kontrahierungszwangs und verpflichtender Lieferungskonditionen, um eine allgemeine Sicherheit und Qualität der Leistungen zu gewährleisten, unabhängig von unterschiedlichen regionalen Bedingungen.....Ferner wird eine potentielle Konkurrenz privatwirtschaftlicher Unternehmen verhindert (Ausschluss von Marktzutritten)."

Anschließend wird in den Lehrbüchern ökonomisch begründet, dass es – aufgrund der besonderen Markt- und Kostenstruktur dieser natürlichen Monopole - zu Marktfehlern, Marktversagen, Problemen der Preisgestaltung käme, wenn sie durch private Monopole ersetzt würden – und das wäre bei der Liberalisierung der Trinkwasserversorgung in der Regel der Fall.

Insofern haben öffentliche Monopole in einer auf marktwirtschaftlichen Prinzipien basierenden Gesellschaftsordnung nicht nur ihre Berechtigung sondern eine notwendige ökonomische Funktion.

Bereits demzufolge kann eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung nur zu „Marktverirrungen" führen.

Nun müssen Theorie und Empirie ja nicht unbedingt immer übereinstimmen. Schauen wir uns an, ob die Privatisierungsapologeten der Theorie zum Trotz empirische Erfolge mit der Wasserliberalisierung in andere Ländern zu bieten haben.

 

Erfahrungen mit der Wasserliberalisierung in Europa:

 

England:

1989 wurden die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in England vollständig privatisiert.

Ergebnisse:

„Die Umsatzerlöse haben sich fast verdoppelt (von 3 Mrd. auf 5,8 Mrd. Pfund jährlich;
Die Gewinne sind um das Zweieinhalbfache gestiegen (von 2,1 Mio. auf 9,3 Mio. Pfund;
Direktoren- und Manegementgehälter stiegen um das Viereinhalbfache (von 2,1 Mio. auf
9,3 Mio. Pfund; diese Summe beeinhaltet nicht ihre Aktienanteile im Wert von 24 Mio.
Pfund)

Gleichzeitig haben sich die Wasserpreise nahezu verdoppelt;

2 Millionen Menschen waren 1994 im Zahlungsverzug mit ihren Wasserrechnungen, und
12500 Haushalten wurde allein in diesem Jahr das Wasser abgestellt."

„In Frankreich und England stiegen die Wasserpreise nach der Marköffnung um 30 bzw. 40 % an."

Die Gutachter stellen zu der Wasserliberalisierung in England fest:

„Die Wasserpreise sind in den ersten fünf Jahren nach der Privatisierung um fast 5 % pro Jahr gestiegen. In den folgenden fünf Jahren wurde die zulässige Preissteigerung auf 1 % im Jahr begrenzt ... Die Wasserverluste konnten deutlich reduziert werden, sind mit 24 % im Vergleich zu Deutschland jedoch nach wie vor hoch. Ebenso haben sich die Trinkwasserqualität, die Umweltschutzanstrengungen sowie die Qualität der Leistungen nach Angaben von OFWAT in den zehn Jahren nach der Privatisierung signifikant verbessert, wenngleich die Wasserqualität sowie das Umweltschutzniveau im Vergleich zu Deutschland nach wie vor niedrig ist. Es bestehen enorme Probleme mit Pestiziden in Grund- und Oberflächengewässern. Die Nachsorge (Aufbereitung) hat Vorrang vor dem vorsorgenden Gewässerschutz. Es gibt keine Wasserschutzgebiete." .. .

 

Frankreich

 

Ein Zitat aus dem Gutachten soll an dieser Stelle reichen:

„Während die Wasserversorgung in den Städten überwiegend von privaten Anbietern übernommen wird, werden Wasserversorgungssysteme in ländlichen Raum zumeist von kommunalen Unternehmen betrieben. Ein Grund für die vergleichsweise geringere Verbreitung der privaten Leistungserstellung im ländlichen Raum ist in den Transaktionskosten der Delegation von Versorgungsleistungen zu suchen, die bei extrem kleinen Versorgungsgebieten unverhältnismäßig hoch sein können. ... Allerdings liegen die Wasserpreise in den von privaten Anbietern versorgten Gemeinden im Durchschnitt 30 % über den Preisen in den von kommunalen Unternehmen versorgten Gemeinden....Berichte über Korruptionsskandale sowie die seit 1996 stark gestiegenen Preise beeinträchtigen die Akzeptanz privater Versorgungslösungen bei den Verbrauchern."

 

Niederlande

Hierzu wiederum ein Zitat aus dem Gutachten:

„Im Jahr 2000 hat die Regierung die Privatisierung der Wasserversorgung gegen den Widerstand des Wirtschaftsministeriums und der Gemeinden verboten". Der Grund wird in dem Gutachten verschwiegen. Aufgrund des mit Legionellen verseuchten Trinkwassers hatte sich die öffentliche Meinung geändert. Man wollte keine Privatisierungen mehr.

Das Gutachten kommt trotz der eigenen empirischen Darstellungen und den ökonomisch bekannten Grundlagen zu dem Ergebnis, dass die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung grundsätzlich möglich und durchaus auch sinnvoll sei, denn „Anreize für eine effiziente Leistungserstellung (werden den deutschen Wasserversorgern) über den bestehenden Ordnungsrahmen ... kaum gesetzt. Eine stärkere Marktöffnung in der Wasserversorgung soll die Anbieter zwingen, Rationalisierungspotentiale zu nutzen und die Kostenvorteile in Form von niedrigen Preisen an die Verbraucher weiterzugeben ...Schließlich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter von Wasserversorgungsleistungen verbessert werden. Sofern eine stärkere Marktöffnung dazu führt, dass umwelt-, gesundheits- oder verteilungspolitische Ziele schlechter erfüllt werden als dies bislang der Fall ist, müssen flankierende Maßnahmen ergriffen werden."

Diese flankierenden Maßnahmen bestehen u.a. aus mannigfaltigen Regulierungsmaßnahmen sowie der Einrichtung und Erweiterung zahlreicher Kontroll- und Überwachungsbehörden.

 

Allein die Kosten dieser flankierenden Maßnahmen würden etwaige Effizienzgewinne um ein Vielfaches übersteigen.

 

Warum soll also auf Biegen und Brechen liberalisiert und privatisiert werden?

Der Staatsekretär im Wirtschaftsministerium, Alfred Tacke nannte auf einer Veranstaltung in Berlin drei Gründe für die Liberalisierungs-Diskussion: „Erstens könne die deutsche Wasser- und Abwasserwirtschaft angesichts des Liberalisierungsprozesses in Europa auf Dauer keine unberührte Insel bleiben. Zweitens stehe die Branche bei stagnierendem oder rückläufigen Verbrauch und steigenden Kosten vor Anpassungsproblemen. Drittens gebe es über die lokalen und regionalen Aufgaben hinaus einen Wachstumsmarkt zur Lösung der globalen Wasserprobleme."

Zu erstens: eine inhaltliche Begründung, warum die Wasserversorgung privatisiert werden sollte, ist dies nun wirklich nicht – es gibt diese Begründung auch nicht. Deutschland darf nicht die einzige unberührte Insel bleiben. Die Wasserversorgung darf weltweit nicht liberalisiert und privatisiert werden.

Zu zweitens: Es ist gut so, dass die „Branche" einen stagnierenden oder rückläufigen Verbrauch verzeichnet: denn Wasser ist knapp. Hierzu äußerte sich das Bundesministerium für Umwelt zum Tag des Wassers am 22.03.01: „Besorgniserregenden Prognosen zufolge werden bereits im Jahr 2025 ein Drittel aller Menschen unter akutem Wassermangel leiden. Wasser spielt eine Schlüsselrolle bei der Versorgung der wachsenden Weltbevölkerung. Als Konsequenz ist zu befürchten, dass die Konflikte dieses Jahrhunderts zunehmend um Wasserressourcen geführt werden."

Zu drittens: Und dies ist genau der Punkt, warum die Trinkwasserversorgung privatisiert werden soll. Es gibt einen Wachstumsmarkt! D. h., es ist enormer Profit mit dem Verkauf von Trinkwasser zu machen. Was knapp ist, ist nach marktwirtschaftlichen Regeln teuer, der Gewinn entsprechend groß.

Es war und ist jedoch nicht die Aufgabe von kommunalen Wasserversorgern, über den kommunalen Wasserverbrauch hinaus Wasser zu produzieren. Insofern konnten qualitative und ökologische Aspekte entsprechend berücksichtigt werden. So stellen auch die Gutachter fest: „Die vergleichsweise hohe Qualität des Leistungsangebotes deutscher Wasserversorger ist weitestgehend unumstritten."

Sollte es notwendig werden, Trinkwasser in andere Länder zu exportieren, um die globale Versorgung der Menschen mit Wasser zu gewährleisten, so kann dies ohnehin nur als solidarische Aufgabe und unter Berücksichtigung der ökologischen Bedingungen und Restriktionen begriffen werden. 1,2 Mrd. Menschen in den Entwicklungsländern verfügen bereits heute über keinen Zugang zu sauberem Wasser. Wie sollten diese Menschen das teure Trinkwasser privater Unternehmen bezahlen?! Ein weiteres Argument, die Wasserversorgung nicht zu privatisieren.

 

Halten wir fest:

 

Die Trinkwasserqualität in der Bundesrepublik Deutschland in unumstritten gut.

Der Verbrauch rückgängig. Die Versorgung gewährleistet.

Empirische Erfahrungen, die eine Trinkwasserliberalisierung und –privatisierung rechtfertigen würden, gibt es nicht, im Gegenteil!

Öffentliche Monopole werden in der ökonomischen Theorie als notwendig begründet

Eine EU-Richtlinie, die eine Liberalisierung im Bereich der Trinkwasserversorgung vorsieht, gibt es nicht (ansonsten wäre auch die Forderung aufzustellen, diese abzuschaffen!)

 

Es gibt nur einen einzigen Grund, der für alle Liberalisierungs- und Privatisierungsbestrebungen gilt, und der heißt: Proftimacherei zu Lasten der Menschen und der Umwelt.

Daher muss Widerstand gegen diese Vorhaben geleistet werden – lokal und global!

Forderungen und Positionen:

Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht!
Die Wasserwirtschaft muss in kommunaler Hand und somit unter öffentlicher Kontrolle bleiben! Nur so können Versorgung und Qualität unter Berücksichtigung von Ressourcenschutz gewährleistet werden.

Der Paragraf 103 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen , der den Gemeinden ein Gebietsmonopol hinsichtlich der Wasserversorgung garantiert, muss bestehen bleiben!

Darüber hinaus muss die bereits 1996 erfolgte Ergänzung des § 18 a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz rückgängig gemacht werden. Erst seit dieser Gesetzesänderung ist es den Gemeinden möglich, die Wasserversorgung an Dritte abzutreten. Und dort, wo die Haushaltslöcher besonders groß sind, ist die Versuchung auch besonders groß, dies – trotz aller anderen Nachteile – auch zu tun.

Bisherige Privatisierungsmaßnahmen sind rückgängig zu machen (z.B. durch Verfassungsklagen).

Die kommunalen Wasserversorungsbetriebe müssen nicht pauschal größer werden!
Die Behauptung, dass kleine Versorgungseinheiten per se ineffizient sind bzw. große per se effizient sind, ist falsch! Die meisten Positionspapiere gegen die Privatisierung der Wasserversorgung lassen sich leider auf diese Logik ein und fordern größere – wenn auch kommunale – Versorgungseinheiten, um Effizienzsteigerungen und Einsparungen zu erzielen. Hierzu stellt der Arbeitskreis Liberalisierung der Arbeitsgruppe West des BGW (Dachverband der Wasserwerke) fest: „ ... ein Preisvergleich zwischen einigen Großversorgern, ausgewählten Wasserverbänden und den Versorgern im Landkreis Osnabrück (zeigt), daß Erstens die Preise im Landkreis im Mittel deutlich unter denen der großen Versorger wie den Berliner Wasser Betrieben und Gelsenwasser liegen, Zweitens kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Größe und Wasserpreis feststellbar ist und Drittens die Wasserpreise der öffentlich-rechtlichen Wasserversorger etwa 0,5 DM/m³ unter den Preisen der privatrechtlichen Unternehmen liegen."

Keine niedrigeren Bezugspreise für Großabnehmer! Wasser ist knapp!
Die Durchsetzung dieser Forderung könnte einen Beitrag zur Stopfung der Haushaltslöcher leisten!

Kommunale Entscheidungen müssen transparent sein und von den BürgerInnen getroffen, mitgetragen und kontrolliert werden.

Etwaige Privatisierungsvorhaben – nicht nur im Bereich der Trinkwasserversorgung – müssen verhindert werden, indem de Ratsfrauen – und -herren z.B. durch Aktionen, Informationsveranstaltungen, offene Briefe, Anfragen und Beschwerden permanent unter Druck gesetzt werden, im Sinne der BürgerInnen zu entscheiden.

Dass eine demokratische Zielvorgabe, Kontrolle und Realisierung kommunaler Entscheidungen nicht Illusion ist, sondern möglich ist, zeigt uns das Beispiel der Stadt Porto Alegre (siehe entsprechender Artikel in diesem Infobrief von Ignacio Ramonet, Warum Porto Alegre?)

Zum Schluss soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Attacke auf unser Wasser selbstverständlich eingebunden ist in den weltweiten neoliberalen Angriff auf Menschen und Natur. Insbesondere möchte ich an dieser Stelle auf den ebenfalls in diesem Infobrief abgedruckten internationalen Aufruf „Stoppt sofort den Angriff des Gats" hinweisen. Auch hier geht es u.a. um den Angriff auf unser Wasser – diesmal auf WTO-Ebene.

Barbara Kleine (Netzwerk gegen Konzernherrschaft und neoliberale Politik)

 

Hinweise zu weiteren Veröffentlichungen gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung sowie Kontaktstellen:

Eine sehr gute und detaillierte Kritik des gesamten Gutachtens (BMWi-Forschungsvorhabens) ist in den

1. BBU-Wasser-Rundbriefen Nr. 599 bis 601 veröffentlicht worden.

Kontakt: N. Geiler, AK Wasser im BBU, Rennerstr. 10, D-79106 Freiburg, Tel: 0761/275 693, Fax.: 0761/288216, [email protected], www.akwasser.de

2. In den Infobriefen 3 und 4 unseres Netzwerkes gegen Konzernherrschaft und neoliberale Politik sind mehrere Artikel zur Problematik Privatisierung sowie Wasserliberalisierung erschienen.

3. Gemeinsame Presseerklärung von Umweltverbänden – Zum Tag des Wassers am 22. März 2001: Umweltverbände lehnen Kommerzialisierung des deutschen Wassermarktes ab/Gutachten für Wirtschaftsminister Müller bestätigt Nachteile,

Kontakt: BUND-Pressestelle: Rüdiger Rosenthal, Tel.: 030/275586-425, www.bund.net

4.Pressemitteilung Berlin, den 11. März 2001 Nr. 14/2001 des Deutschen Städte- und Gemeindebunds: Wasserversorgung muss kommunale Aufgabe bleiben, Vorrang von Gesundheits- und Umweltschutz dauerhaft sichern,

Kontakt: Informationsdienst des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Tel.: 030/773 07 225, Fax: 030/773 07 200, E-Mail: [email protected]

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