"Stoppt GATS!"

"Gegen die Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge"

J�rgen Crummenerl

I. Von Bretton Woods zur WTO und GATS

II. Das GATS

III. Das GATS und die Kommunen

 

I. Von Bretton Woods zur WTO und GATS

1. 1944 wollten die Industriel�nder unter F�hrung der USA Konsequenzen ziehen aus den verheerenden Wirtschaftskrisen der 20er und 30er Jahre.

In Bretton Woods wurde ein System etabliert, das folgende Grundprinzipien festschrieb:

feste Wechselkurse – gebunden an und gef�hrt durch den Dollar
das GATT-System als Abkommen �ber Einfuhrz�lle auf Waren – gleiche Bedingungen f�r alle Weltmarktteilnehmer
Einrichtung von IWF und Weltbank als Steuerungsinstrumente f�r den Kreditverkehr, f�r den Aufbau des zerst�rten Europas – mit Anbindung an die USA. Der IWF sollte zust�ndig sein f�r W�hrungsschwankungen und Kurzkredite – die Weltbank f�r Aufbauhilfe – auch f�r Westeuropa.

Insgesamt spielten staatliche Eingriffe und Kontrollsysteme f�r die Wirtschaft eine gro�e Rolle. Die Theorien des �konomen Keynes hatten einen bestimmenden Einflu� auf die Wirtschaftspolitik, z.B. staatliche –antizyklische- Eingriffe und Konjunkturprogramme.

Dabei gilt f�r diese erste Phase nach dem 2. Weltkrieg, dass die USA die im Westen f�hrende Wirtschaftsmacht war und den Dollarkurs bei 4,.—DM festsetzen konnte.

2. Anfang der 70er Jahre kam der Umbruch:

Freigabe der Wechselkurse
Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen
Liberalisierung des Au�enhandels.

F�r diesen Umschwenk zu einer als "neoliberal" bezeichneten Wirtschaftspolitik werden verschiedenen Ursachen genannt:

z.B.

"Stagflation", d.h. Inflation verbunden mit stagnierender Produktion, wegen des "Endes des Nachkriegsinvestitions-Schubs"/ der "S�ttigung" der M�rkte
Milliarden sog. Petro-Dollars suchten Anlage-M�glichkeiten

Eine Folge dieser Entwicklung war die Herausbildung internationaler Finanzm�rkte, die von der Real-�konomie abgekoppelt ausschlie�lich spekulativen Zwecken dienten. Heute werden dort t�glich 1,5 Bio. $ umgesetzt. Sie suchen sich meist kurzfristige lukrative Anlagem�glichkeiten.

Der IWF als W�hrungsh�ter verlor zu dem Zeitpunkt zun�chst seine Aufgaben.

Anfang der 80er Jahre tritt ein Ph�nomen auf, das wir seitdem die "Schuldenkrise der 3. Welt" nennen. Diese hatte verschiedene Ursachen:

im Zeitalter des "Keynesianismus" wurden – nachfrageorientiert – viele Kredite zur Belebung des Konsums und von Investitionen gegeben, auch wenn dies gar nicht dringend geboten erschien
im "Kalten Krieg" war Kreditvergabe oft auch Bestechung, um Regime vom Ostblock zu l�sen oder fernzuhalten
die Zusammenarbeit mit korrupten Regierungen und Oligarchien, die westliche Strategie-Interessen vertraten, war verst�rkt worden
der Zusammenbruch der Rohstoffpreise (erh�hter Rohstoffabbau und Exportorientierung der Schuldnerl�nder – um Schulden zur�ckzuzahlen – f�hrten zum �berangebot, die westlichen Industriestaaten und Konzerne diktierten die Preise)
die erzwungene �ffnung der M�rkte seit den 70er Jahren beeintr�chtigte die Entwicklung eigenst�ndiger Industrien in der 3. Welt
Zinssteigerungen schn�rten Staaten ein

Dies war die neue Stunde des IWF: um die Schuldeneintreibung zu optimieren, sprang der IWF ein mit neuen Krediten.

Seine neue Rolle: langfristige Steuerungsversuche durch Eingriffe in nationale �konomien – und eine Art "Versicherung" f�r andere Kreditgeber – Staaten oder Privatbanken. Das G�tesiegel des IWF �ffnet die Tore f�r andere Kredite, denn bei Zahlungsunf�higkeit springt der IWF ein.

Besonders ber�chtigt wurden die sog. Strukturanpassungsprogramme (SAP), mit denen die Kreditnehmer-L�nder gezwungen wurden, ihre Wirtschaftspolitik auf die Interessen der gro�en Industriel�nder und Konzerne zuzuschneiden:

die Wirtschaftspolitik muss "angebotsorientiert" werden, das bedeutet g�nstige Produktionsbedingungen f�r Investoren (niedrige L�hne, Sozialabgaben, Umweltstandards usw.)
sog. "Haushaltskonsolidierung" wird verlangt: Einsparung im Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsbereich, keine Subventionierung von Nahrungsmitteln usw., um stabile Geldwertverh�ltnisse f�r Anleger zu gew�hrleisten
eine restriktive Geldpolitik, d.h. hohe Zinsen f�r Anleger und Kapitalbesitzer
hohe Devisenreserven sollen gehalten werden, d.h. Handelsbilanz�bersch�sse durch Exportorientierung auf billige Waren f�r die Industriel�nder, Drosselung der Importe, Senkung des Konsums
Liberalisierung des Kapitalverkehrs – also �ffnung der L�nder f�r ungehinderte Investitionen – die dann auch kurzfristig wieder beendet werden k�nnen, wenn die erwartete Rendite sich nicht realisiert oder in Gefahr ger�t
Privatisierung staatlicher Versorgungsunternehmen, Gro�konzerne �bernehmen - auch – die lokale Daseinsvorsorge zu Profitbedingungen

 

Was sind die Folgen dieser Politik?

 

Der sog. "Washingtoner Konsens" aus den 80er Jahren versprach, dass eine neoliberale Politik - Liberalisierung und Deregulierung – f�r alle gut sei.

Tatsache ist, dass lokale Strukturen in Landwirtschaft und Industrieproduktion zerst�rt , Menschenleben durch Hunger und Armut vernichtet wurden und Umweltsch�den ungeheuren Ausma�es sich fortsetzten.

Die Schulden der "L�nder des S�dens" summierten sich: 1998 waren es bereits 2,5 Bio. $ (von 1990 bis 1998 eine Zunahme von 75 %). Gleichzeitig flossen von 1983 bis 1995 2 Bio. $ an die Gl�ubigerl�nder zur�ck.

Die 41 meistverschuldeten L�nder zahlen j�hrlich 8 Mrd. $ zur�ck – oft mehr als 50% der Staatseinnahmen.

Die Einkommensschere zwischen dem reichsten und �rmsten F�nftel der Weltbev�lkerung hat sich zwischen 1960 und 1997 von 30:1 auf 74:1 erweitert.

 

Wie konnten die f�hrenden Industriestaaten diese Politik �ber IWF und Weltbank durchsetzen?

Jedes der �ber 180 Mitgliedsstaaten des IWF transferiert einen Teil seiner nationalen W�hrungsreserven. Durch die H�he des Beitrages – die Quote – wird das Stimmrecht und auch die Quote, wie viel ein Land leihen darf, bestimmt.

 

Ca. 18% des Stimmrechts halten die USA und verf�gen damit bei Grundsatzentscheidungen �ber eine Sperrminorit�t, sie halten mehr Stimmrechte als S�damerika, S�dasien und das subsaharische Afrika zusammen.

19 Industriel�nder verf�gen �ber ca. 60% der Stimmen, 122 Entwicklungsl�nder nur �ber 31%.

 

3. Welche Rolle spielt nun die WTO in diesem Rahmen?

Nach Bretton Woods wurde 1947 das Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) gegr�ndet.

Ab 1948 waren die GATT-Vereinbarungen das Hauptregime zur Regulierung des Welthandels - von Waren - zun�chst beschr�nkt auf Industrieg�ter.

Im Rahmen der GATT-Verhandlungen wurde immer wieder Druck ausge�bt zur Erweiterung der "Gesch�ftsfelder". Die st�rkste Offensive begann in den 70er Jahren, als Konzerne aus den entwickelten L�ndern des Nordens st�rker Einfluss nahmen mit dem Ziel, einen Zugang zu weniger regulierten Arbeits- und Verbraucherm�rkten und zu mehr nat�rlichen Ressourcen zu bekommen.

Nach einer 8 Jahre dauernden Verhandlungsrunde – der sog. Uruguay-Runde – wurde die WTO (Welthandelsorganisation) 1995 von 125 L�ndern – heute sind es 144 ( jetzt auch China) - gegr�ndet und das GATT dort integriert.

Die WTO verwaltet diese Abkommen, bringt k�nftige Verhandlungen �ber internationalen Handel auf den Weg, �berwacht die Handelspraktiken der Mitgliedstaaten und erzwingt Akzeptanz ihrer Schiedsspr�che �ber Handelsstreitigkeiten.

Seine Aufgabe ist es, die Bewegungsfreiheit der Konzerne und ihre Zugriffsrechte zu erweitern. Die Rechte und M�glichkeiten der Nationalstaaten und B�rgerbewegungen sollen reduziert werden, den Handel um der Menschen und der Natur willen zu regulieren.

 

Die WTO ist nicht streng auf den Handel mit G�tern und Dienstleistungen beschr�nkt. Ihr Machtbereich erstreckt sich auch auf die sog. nicht-handelsbezogenen Aktivit�ten, wie Auslandsinvestitionen, Rechte am geistigen Eigentum und nationale Regulierungsmechanismen wie lokale Gesetze, Dienstleistungen und Lebensmittel- und Umweltstandards.

Und: die WTO hat - im Unterschied zum GATT – einen der UNO vergleichbaren internationalen Status mit Erzwingungsmacht: Wenn ein WTO-Schiedsspruch eine Regierung des Versto�es gegen einen WTO-Standard bezichtigt, k�nnen schwerwiegende wirtschaftliche Sanktionen sowie Handelssanktionen verh�ngt werden. 

 

II: Das GATS (General Agreement on Trade with Services)

  1. Zeitlicher Rahmen
  2. Das GATS (Das Allgemeine Abkommen �ber den Handel mit Dienstleistungen) ist das erste juristisch durchsetzbare Abkommen f�r diesen Bereich, wurde in der "Uruguay-Runde" auf Druck der Industriestaaten verabschiedet und trat mit der WTO-Gr�ndung am 1.1.1995 in Kraft. In dem Abkommen wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Dienstleistungsbereich zu liberalisieren.

    F�r die Bereiche Telekommunikation und Finanzdienstleistungen wurden 1997 Vertr�ge geschlossen, die M�rkte zu �ffnen.

    Bereits 1995 wurde ein Fahrplan vereinbart, wonach sp�testens nach 5 Jahren alle Regelungen �berpr�ft werden sollten. Durch das Scheitern der WTO-Runde in Seattle im Dezember 1999 hat sich eine Verz�gerung ergeben. Aber bereits im M�rz 2001 wurde die erste Phase der Neuverhandlungen mit einer Bestandsaufnahme und der Annahme von Verhandlungsrichtlinien abgeschlossen. Bei der Ministerkonferenz in Doha im November 2001 wurde ebenfalls die neue Verhandlungsrunde beschlossen.

    In der nun folgenden Phase bis Ende Juni 2002 sollen alle WTO-Mitglieder ihre Markt�ffnungsforderungen ("requests") gegen�ber anderen Staaten einreichen und bis Ende M�rz 2003 schlie�lich m�ssen die Markt�ffnungs-Angebote ("offers") gegen�ber Drittstaaten eingereicht werden. Der Abschluss der GATS-Verhandlungen soll mit dem anvisierten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1.1.2005 zusammenfallen.

  3. Bereiche und Prinzipien des GATS

 

Dieses Abkommen umfasst grunds�tzlich alle Dienstleistungen, von Versicherungen und Energieversorgung �ber Verkehr und Wasserversorgung bis hin zum Bildungs- und Gesundheitswesen.

Folgende Untergliederungen wurden vorgenommen:

 

  1. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
  2. Kommunikationsdienstleistungen
  3. Bau- und Montageleistungen
  4. Vertriebsdienstleistungen
  5. Bildungsdienstleistungen
  6. Umweltdienstleistungen
  7. Finanzdienstleistungen
  8. Medizinische und soziale Dienstleistungen
  9. Tourismus und Reisedienstleistungen
  10. Erholung, Kultur und Sport
  11. Transportdienstleistungen
  12. Sonstige nicht aufgef�hrte Dienstleistungen

Ferner unterscheidet das GATS (Artikel I) vier Erbringungsarten:

  1. Grenz�berschreitende Dienstleistungen im engeren Sinne (eine Bedienungsanleitung wird per Post ins Ausland versandt oder ein Computerprogramm per e-mail. Solche Dienstleistungen sind mit dem Warenhandel vergleichbar und gewinnen zunehmend an Bedeutung.
  2. Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine-n/Konsumenten-in, die sich in ein anderes Land begibt. (z.B. Tourismus: Zahnarztbesuch im Ausland)
  3. Niederlassung von Firmen: Erbringung einer Dienstleistung durch eine gesch�ftliche Niederlassung im Ausland (in Form einer ausl�ndischen Direktinvestition – z.B. Filial-Reiseb�ro in einem anderen Land)
  4. Grenz�berschreitung von Dienstleistungen (die Person, die eine Dienstleistung erbringt, begibt sich pers�nlich vor�bergehend ins Ausland – Schauspieler im Ausland oder dort Bau einer Wasserleitung)

Damit wird der Dienstleistungsbegriff derart ausgedehnt, dass sogar Investitionsregeln darin integriert werden k�nnen.

 

Die Prinzipien des GATS:

Weltweite Liberalisierung und Abbau handels-behindernder Regulierungen sollen durch 3 Prinzipien erreicht werden:

 

  1. Markzugang: Sogenannte Handelshemmnisse – (wie z.B. Mengenbeschr�nkungen f�r Importg�ter) sollen beseitigt und der einheimische Markt soll ausl�ndischen Anbietern ge�ffnet werden
  2. Inl�nderbehandlung: Regierungen m�ssen ausl�ndische Dienstleistungs-Erbringer in gleicher Weise behandeln wie einheimische, d.h. sie d�rfen einheimische nicht bevorzugen – im Gegensatz zum GATT, wo dieses Prinzip f�r alle Waren gilt, k�nnen die L�nder jedoch mit sog. "positiven Listen" explizit diejenigen Sektoren angeben, bei denen sie bereit sind, ihre M�rkte gegen�ber ausl�ndischen Anbietern zu �ffnen. Diese Regelung soll aber in der nun begonnenen neuen Runde infrage gestellt werden - mit dem Ziel, die Beschr�nkungsm�glichkeiten der Nationalstaaten zu beseitigen..
  3. Meistbeg�nstigung: Wenn ein anderes Land beg�nstigt wird, m�ssen alle anderen L�nder die gleichen g�nstigen Konditionen bekommen. Ausnahmen k�nnen speziell aufgelistet werden. Sie d�rfen aber nicht l�nger als 10 Jahre angewandt und m�ssen nach 5 Jahren �berpr�ft werden. Auch diese Ausnahme-Regelung soll fallen.

 

Diese Prinzipien sind die gleichen, die bereits 1947 f�r den Handel mit Waren festgelegt wurden. Die Dienstleistung als Ware?

W�hrend der Warenhandel z.B. durch Z�lle nach au�en gesch�tzt werden kann, sind die Dienstleistungen in weitaus st�rkerem Ma�e durch innerstaatliche Gesetze und Verordnungen reguliert und Basis-Dienstleistungen ( Gesundheit, Bildung, Wasser pp) sind in z.B. in Europa h�ufig durch vorwiegend staatliche oder �ffentlich-rechtliche Einrichtungen garantiert.

Durch das GATS erfolgt ein direkter Eingriff in staatliche, regionale und kommunale Souver�nit�t.

Hinzu kommt, dass einer der wichtigsten Aspekte von Dienstleistungen unber�cksichtigt bleibt: das Solidarprinzip.

Dieses Prinzip sorgt f�r einen Ausgleich zwischen unterschiedlich rentablen Bereichen: z.B. werden teure Postzustellungen oder aufw�ndigere Stromversorgung auf dem Land durch kosteng�nstigere Versorgung in den St�dten mitfinanziert oder die Kosten geringgenutzter Bahnstrecken durch stark frequentierte . Auch Chancengleichheit in der Bildung oder ein gleicher Anspruch f�r alle im Gesundheitswesen folgen diesem Prinzip, das auch bedeutet, dass die Bereiche der "Daseinsvorsorge" nicht der Profitmaximierung unterliegen sollen. Die sozialen Aspekte werden vom GATS ignoriert bzw. ausgeh�hlt.

Zwar sollen vom GATS solche Dienstleistungen ausgeschlossen werden, die "in Aus�bung hoheitlicher Gewalt erbracht" werden (Art I) – aber welche sind das?

Vor allem d�rfen diese Dienstleistungen weder zu kommerziellen Zwecken, noch in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern erbracht werden. Damit sind alle Bereiche problematisch, die teilprivatisiert sind, in denen Privatisierung angestrebt wird oder in denen quasistaatliche oder private Anbieter �ffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Art VI des GATS beauftragt den WTO-Rat Disziplinen zu entwickeln, die gew�hrleisten, dass nationale Qualifikationserfordernisse, technische Normen sowie Zulassungsverfahren nicht belastender sind als n�tig, um die Qualit�t einer Dienstleistung sicherzustellen. Offen ist, ob zur Qualit�t auch die Umweltvertr�glichkeit, der Arbeits-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, sozial- oder strukturpolitische Ziele gez�hlt werden d�rfen.

�ber eine unter dem GATS eingesetzte Arbeitsgruppe ("Working Party for Domestic Regulation") wird Druck ausge�bt: Schon im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorhaben soll in einen internationalen Beratungsprozess eingetreten werden �ber die Bestimmung der "Notwendigkeit" staatlicher Ma�nahmen – sog. "necessity tests".

 

3. Interessenlage

Der Druck auf das Vorantreiben von GATS kommt nicht von ungef�hr:

Der Dienstleistungssektor hat die h�chsten Wachstumsraten und erwirtschaftet inzwischen 60% des globalen Bruttosozialproduktes (BSP) – mit betr�chtlichen Differenzierungen. Bei L�ndern mit niedrigem Einkommen sind es nur 38%, bei der Gruppe mit mittleren Einkommen 56% und bei den OECD-L�ndern 65%.

Andererseits machen Dienstleistungen bisher erst 20% des gesamten Welthandels aus – d.h. durch die Liberalisierung sollen Potentiale freigesetzt werden.

J�hrlich werden weltweit ca. 1 Bio. $ f�r Wasserversorgung, ca. 2 Bio. $ f�r die Gesundheitsversorgung, ca. 3,5 Bio. $ f�r Bildung ausgegeben. Die Ums�tze auf den Gesundheitsm�rkten der OECD-L�nder wird auf j�hrlich 3 Bio. $ gesch�tzt.

Dabei sind die USA mit ihrem weitgehend privat organisierten Bildungs- und Gesundheitswesen besonders vorantreibend, da sie wegen gro�er Konzerne �ber Wettbewerbsvorteile verf�gen.

 

4. Die Rolle der EU

Die EU-Staaten f�hren nicht einzeln die Verhandlungen, sondern die EU-Kommission f�r alle. Auf deutscher Seite ist des Bundeswirtschaftsministerium federf�hrend.

Die Handelspolitik geh�rt in den Zust�ndigkeitsbereich der Europ�ischen Kommission. An der Au�envertretung in Bezug auf Handel, damit auch f�r Verhandlungen mit der WTO sind die nationalen Regierungen nur noch mittelbar beteiligt.

Ausnahmen sind sog. "sensible Bereiche", in denen Handelsabkommen nicht nur durch den Ministerrat, sondern auch durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden m�ssen: Zu dieser "gemischten Kompetenz" geh�ren kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen, Bildung, Soziales und Gesundheit.

Unklar ist auch, ob GATS als "horizontales" Abkommen eingestuft werden k�nnte, denn trotz sektoraler Liberalisierungsverpflichtungen enth�lt es faktisch sektoren�bergreifende - horizontale - Bestimmungen. Diese k�nnen im EU-Ministerrat nur einstimmig verabschiedet werden.

Die EU wird gezwungen sein - wenn nicht ohnehin die Bereitschaft besteht - , Marktzugang f�r ausl�ndische Anbieter zu erm�glichen, denn es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit.

Handelskommissar Lamy: "Wenn wir unseren eigenen Zugang zu fremden M�rkten verbessern wollen, dann k�nnen wir unsere gesch�tzten Sektoren nicht aus dem Sonnenlicht heraushalten. Wir m�ssen offen sein, �ber alles zu verhandeln, wenn wir einen gro�en Wurf machen wollen" (zit. bei Peter Wahl a.a.O.).

Ein besonderes Interesse zeigt sich aus Br�ssel an der Privatisierung der Wasserversorgung, denn europ�ische Unternehmen wie Vivendi, Suez-Lyonnaise und Bouygues habe eine starke Wettbewerbsposition.

In jetzt von attac ver�ffentlichten -vertraulichen- EU-Dokumenten werden die vorl�ufigen W�nsche der EU-Kommission nach Entfernung oder Anpassung von Gesetzen und Verordnungen, die den Handel mit Dienstleistungen in 29 WTO-Mitgliedsstaaten einschr�nken, aufgef�hrt - an USA, Japan, Kanada, Indien, Brasilien pp.

Diese Dokumente zeigen, dass die EU die Absicht hat, alle WTO-Mitglieder zu bitten, z.B. den Wassersektor (Wassergewinnung, Gew�sserreinhaltung, Wasserverteilung sowie Abwasserkl�rung und -aufbereitung) f�r den internationalen Wettbewerb zu �ffnen und gro�e Teile des Energiesektors, des Einzelhandels, des Tourismus und des Transportes zu liberalisieren.

Dass diese Dokumente - vertraulich - behandelt und nicht von der EU-Kommission ver�ffentlicht wurden, zeigt dass eine demokratische Kontrolle und �ffentliche Debatte unm�glich gemacht werden sollte.

  1. Die allgemeinen Folgen von GATS

 

Die Auslieferung �ffentlicher Daseinsvorsorge an den Wettbewerb hei�t Gewinnorientierung. Solidarsysteme werden zerst�rt, Qualit�ts- und Umweltstandards gesenkt, Preise erh�ht. �ffentliche Kontrolle wird unm�glich gemacht.

Viele Frauen sind als ungelernte, schlecht bezahlte Arbeitskr�fte im Dienstleistungssektor t�tig. Jeglicher Schutz von Arbeitsbedingungen und L�hnen kann ausgehebelt werden.

Die weitere �ffnung des Tourismus-Sektors hat speziell in s�dlichen L�ndern zu einer Zunahme des Frauen- und Kinderhandels sowie zu mehr Prostitution gef�hrt.

Im Gegensatz zu den Industriel�ndern haben die meisten s�dlichen L�nder nur einen schwach ausgepr�gten Service-Sektor. Sie haben hier wenig "zu handeln", m�ssen aber ihre M�rkte den gro�en Konzernen �ffnen.

 

Da passt die Definition des f�hrenden Managers von Asea Brown Bovery, Percy Barnevik:

"Globalisierung ist die Freiheit zu investieren, wo wir wollen, zu produzieren, was wir wollen, und zu kaufen und zu verkaufen, was wir wollen und dabei den geringstm�glichen Restriktionen unterworfen zu sein, was Arbeits- und Sozialgesetze betrifft."

III. Das GATS und die Kommunen

1. Die Privatisierungswelle l�uft in den Kommunen schon seit Jahren. Das GATS verst�rkt diese Tendenzen und soll ihnen einen weltweit g�ltigen rechtlichen Rahmen geben.

Die Privatisierung der Telekommunikation und Eingriffe in die kommunale Stromversorgung sind ebenso auf dem Weg wie die Privatisierung der M�llentsorgung mit �berdimensionalen M�llverbrennungsanlagen. Im �ffentlichen Personen-Nahverkehr (�PNV) werden unter dem Druck einer in Diskussion befindlichen EU-Richtlinie Prozesse vorangetrieben: z. B. durch Zusammenlegungen �rtlicher/regionaler Verkehrsbetriebe und Privatisierungen von Teilbereichen und/oder Auslagerung privat betriebener Buslinien.

Im Gesundheitswesen dr�ngen gro�e private Krankenhausketten auf den lukrativen Markt, die Wasserversorgung ist im Visier, dort winken Milliarden-Gewinne.

Die Kommunen sind allzu bereit, dem Druck und den vordergr�ndig g�nstigen Angeboten der Konzerne nachzugeben. Durch den R�ckgang der Steuereinnahmen – Verringerung der Gewerbesteuer, Steuererleichterungen und Steuerflucht der gro�en Konzerne - sinken die Einnahmen st�ndig. Gleichzeitig erh�hen sich die Ausgaben, z.B. im Sozialbereich durch Langzeit-Arbeitslosigkeit. Das finanzielle "Ausbluten" der Gemeinden und St�dte f�hrt zum Griff nach dem Strohhalm: Verkauf des "Tafelsilbers", um kurzfristig Erleichterung zu bekommen. Manchmal ist dann auch Korruption im Spiel.

St�dtische Wohnungen werden an Investoren verkauft, die �ffentliche Aufgabe, f�r sozial Schwache Wohnraum zu ertr�glichen Mieten zur Verf�gung zu stellen, wird aufgegeben.

In K�ln und anderen Orten hat auch das sog. "Leasing"-Modell Furore gemacht: 4 Kl�rwerke und ein Teil des Kanalsystem wurden �ber eine Steueroase an einen "US-Investor" verleast und zur�ckgeleast – eine Vertragskonstruktion �ber einen Zeitraum von 100 Jahren - daf�r sollte K�ln vom US-Staat als Steuervorteil �ber 50 Mio. DM bekommen. Die Eigentumsverh�ltnisse sind unklar, die Steuerersparnis jetzt fraglich, der "US-Investor" ist eine Briefkastenfirma auf den Cayman-Islands, die Deutsche Bank soll aber als Vermittler 20 Mio. DM verdient haben.

2. Die Folgen der Privatisierung in der Kommune sind vielf�ltig:

�ffentliches Gemeindeeigentum wird verkauft, dies ist ein Enteigungsprozess von Gemeineigentum gr��ten Stils
die Kommunalverfassungen werden ausgeh�hlt, die Gemeinden in ihrem Grundverst�ndnis angetastet: In der Gemeindeordnung (GO) von Nordrhein-Westfalen (�hnlich in anderen Bundesl�ndern) ist das Wesen der Gemeinden als Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus beschrieben: "Sie f�rdern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der B�rgerschaft gew�hlten Organe". Au�erdem sind sie "in ihrem Gebiet ausschlie�liche und eigenverantwortliche Tr�ger der �ffentlichen Verwaltung". Aufgaben sind: "Die Gemeinden schaffen ...die f�r ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen �ffentlichen Einrichtungen." Und: "Die Gemeinde darf zu sich zur Erledigung von Angelegenheiten der �rtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich bet�tigen, wenn ein dringender �ffentlicher Zweck das erfordert...Als wirtschaftliche Bet�tigung gelten nicht �ffentliche Einrichtungen, die f�r die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner erforderlich sind..."
Mit der Privatisierung gehen Kontrollrechte der B�rger, die sie �ber die Gemeinde- und Stadtr�te haben, verloren. Auch wenn Rats-Mitglieder in Aufsichtsgremien privater Unternehmen sitzen, sind sie nicht als �ffentliche Kontrollinstanzen dort, sondern sind gezwungen, die "Unternehmensinteressen" voranzustellen. �ber "Interna" privater Firmen d�rfen sie �ffentlich nicht sprechen.

Damit wird ein weiterer Grundsatz der Gemeindeverfassung aufgegeben: "Die Verwaltung der Gemeinden wird ausschlie�lich durch den Willen der B�rgerschaft bestimmt".

Auch wenn die �ffentliche Kontrolle durch Stadtr�te jetzt oft nicht ausreichend ist und Kungelei immer wieder das Bild bestimmt , so ist Aushebelung von Kontrollm�glichkeiten keine L�sung. Besser ist es, wenn die B�rgerInnen Druck aus�ben, damit die M�glichkeiten der Kontrolle wahrgenommen werden.

Eine Quersubventionierung eintr�glicher Bereiche der Daseinsvorsorge zu Defizitbereichen ist nicht mehr m�glich. Alle Bereiche m�ssen dann privatwirtschaftlich und damit gewinnorientiert arbeiten, das bedeutet: Preiserh�hungen und Senkung von Qualit�tsstandards. Das bedeutet auch: Rationalisierung und Massenentlassungen.
Eine weitere existenzielle Bedrohung haben die Kommunen aber von der forcierten Entwicklung zum "virtuellen Rathaus" zu bef�rchten: K�nftig wird der gr��te Teil auch der kommunalen Dienstleistungen und B�rgerdienste �ber Internet online abgewickelt. Das kann zun�chst f�r die B�rger eine Service-Verbesserung bedeuten.

Aber: �ber die kommerzialisierten Netze und Lizenzen entsteht Abh�ngigkeit von kommerziellen Netzbetreibern, die sehr daran interessiert sind, auch �ber das Netz die Dienstleistungen als Handelsware selber anzubieten. B�rgernahe Strukturen, der �rtliche Bezug und Zusammenhang werden aufgel�st, das Gespr�ch mit den zust�ndigen st�dtischen Angestellten wird ersetzt durch anonyme Internet-Klicks.

Unter Herrschaft des GATS k�nnen Gemeinden ortsnahe mittelst�ndische Unternehmen nicht mehr bevorzugen (auch um Arbeitspl�tze zu sichern), weil ausl�ndische Gro�konzerne zu den gleichen Bedingungen bedient werden m�ssen
Bei Privatisierungen gehen den Kommunen langfristig Geb�hreneinnahmen verloren, das Finanzdesaster wird verst�rkt.

 

Als Res�mee ist festzuhalten, dass die Gemeinden existenziell betroffen sind, der Zusammenhalt in der Gemeinde, gemeinsame Gestaltung Planungen, Unterst�tzung durch ehrenamtliche T�tigkeiten auf lokaler Ebene sind gef�hrdet, wenn alles zur Ware wird.

Nun wird immer wieder eingewandt, die kommunal betriebenen Dienstleistungen seien von schlechter Qualit�t. Da ist sicher etwas dran, wenn auch manchmal �bertrieben wird.

Die Versorgung von "verdienten" Parteimitgliedern mit Aufsichtsrats- und Vorstandsposten hat oft nicht deren Qualifizierung f�r die Aufgaben zur Voraussetzung.

Und die schlechte Finanzausstattung der Gemeinden verhindert Investitionen.

Aber mit Privatisierung ist das Problem nicht gel�st, auch wenn private Anbieter behaupten, sie w�rden effektiv und kundenorientiert arbeiten. Im Wettbewerb mag dies anf�nglich so sein, aber wenn die M�rkte aufgeteilt und neue private Oligopole herrschen, k�nnen sie �ber den Preis und die Qualit�t bestimmen.

Viele von uns kennen sicher Beispiele, wo Unternehmen nach �bernahme eines Sektors Verschlechterungen gebracht haben. Hier ist die M�llentsorgung sicher ein Beispiel.

3. Der Widerstand hat begonnen

In immer mehr St�dten w�chst die Unzufriedenheit mit dieser oben dargelegten Entwicklung.

Mit B�rgerbegehren, die nach der Landesverfassung von NRW m�glich sind, wird versucht, Privatisierung zumindest aufzuschieben (ein erfolgreiches B�rgerbegehren wirkt 2 Jahre). Z. B. hat ein B�rgerbegehren in D�sseldorf den vollst�ndigen Verkauf der Stadtwerke zun�chst verhindert.

Gegen die skandal�sen �berdimensionierten M�llverbrennungsanlagen gibt es Protest. In NRW, auch von der K�lner CDU, werden Pl�ne laut, privatisierte Bereiche wieder in st�dtisches Eigentum zur�ckzuf�hren. Ob dies wirklich ein Lernprozess aufgrund von Korruptionsvorw�rfen und �ffentlichem Druck ist, wird sich erweisen.

Gegen den Verkauf von etwa 40.000 st�dtischen Wohnungen haben �ber 60.000 K�lner B�rger durch ihre Unterschrift protestiert. Das damit eingeleitete B�rgerbegehren wurde von der Ratsmehrheit als "unzul�ssig" eingestuft. Der Verkaufsprozess wurde eingeleitet. Der Protest geht weiter.

In manchen Krankenh�usern wird mit Unterst�tzung von ver.di gegen Privatisierungen Stellung bezogen.

Auch im �PNV gibt Proteste, wenn z.B. durch Auslagerung von Buslinien an private Unternehmen L�hne gesenkt und Arbeitsbedingungen verschlechtert. werden.

Die Proteste auf lokaler Ebene sind �u�erst wichtig (global denken - lokal handeln) und m�ssen massiv verst�rkt werden.

Gleichzeitig ist eine Reform der Gemeindefinanzen notwendig, damit diese die Grundbed�rfnisse ihrer B�rgerInnen als �ffentliche Aufgabe zu akzeptablen Bedingungen garantieren k�nnen.

Zum Schluss: Wegen der Eingriffe in das Kommunalverfassungsrecht ist Wilhelm Neurohr der Auffassung, dass �ber das im GG verankerte Widerstandsrecht nachgedacht werden muss.

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benutzte Quellen:

www.attac-netzwerk.de/wto/gats - viele Materialien der WTO-AG
Peter Wahl: Dienstleistungen im Visier, Bl�tter f�r deutsche und internationale Politik, S. 1208 ff
Wilhelm Neurohr: "Kommunale Auswirkungen von GATS" in Rundbrief Dreigliederung des sozialen Organsimus Nr. 4, Dez 2001 – www.sozialimpulse.de
 
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