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Die sozialen Rechte m�ssen in den Vertrag! Erkl�rung der Europ�ischen M�rsche zur EU-Grundrechtecharta Wir stehen kurz vor dem EU-Gipfel in Nizza, wo wichtige Entscheidungen getroffen werden, ohne da� die Bev�lkerungen der 15 EU-Staaten die Zeit gehabt h�tten, demokratisch �ber die sozialen Konsequenzen dieser Entscheidungen zu diskutieren, insbesondere �ber: * die Revision des Amsterdamer Vertrags vor der Erweiterung um 15
weitere * die Proklamation der Grundrechtecharta f�r die EU durch die drei * die Annahme einer neuen sozialen Agenda f�r die Europ�ische Union f�r den Zeitraum 2000 - 2005. Wir stellen fest, da� diese gr��enwahnsinnige Beschleunigung der Europ�ischen Union in zynischer Weise mit der Kassierung unserer sozialen Garantien einhergeht: der Sozialgesetzgebungen der Mitgliedstaaten, der Systeme der sozialen Sicherheit, der sozialen Rechte. Wir lehnen es ab, zum Objekt einer Strategie der internationalen Wettbewerbsf�higkeit zu werden, die allein der Profitsteigerung dient und mehr und mehr Menschen in den Strudel der Armut zieht. Wir fordern: Eine Charta der Grundrechte der Europ�ischen Union, in der die sozialen Rechte garantiert werden. Nach neunmonatiger Arbeit an der Grundrechtecharta hat der "Konvent", der sich aus 63 Mitgliedern der EU-Kommission, des Europaparlaments sowie der Regierungen und Parlamente der 15 Mitgliedstaaten zusammensetzt, eine Garantie der sozialen Rechte abgelehnt - unter dem Vorwand, die seien "Versprechungen, die in der Zukunft nicht gehalten werden k�nnen". Wir sind dagegen, da� diese Charta - von der es hei�t, da� sie zur Pr�ambel einer europ�ischen Verfassung werden soll - in Nizza proklamiert wird, weil sie in ihrer heutigen Gestalt ein Instrument der sozialen Regression ist. Wir sind mit den Gewerkschaften einer Meinung, da� die gewerkschaftlichen Rechte auf europ�ischer Ebene zuerkannt werden m�ssen. Wir fordern, da� folgende sozialen Rechte garantiert werden: * Das Recht auf Arbeit. Die AutorInnen der Charta haben im Kapitel, das die �berschrift "Freiheiten" tr�gt, auf subtile Art und Weise das Recht auf Arbeit in ein "Recht zu arbeiten" verwandelt: "Jeder Mensch hat das Recht zu arbeiten und einen frei gew�hlten oder angenommenen Beruf auszu�ben." (Art. 15) Staat und Unternehmer sind damit ihrer Verantwortung ledig; sie garantieren nur, da� es jedem und jeder frei steht - zu arbeiten oder zu verhungern! Die Aufnahme des Rechts zu arbeiten in das Kapitel "Freiheiten" wurde folgenderma�en begr�ndet: "Der Text hebt das Recht auf eine Leistung auf." Im Klartext werden damit die Regelungen �ber den Bezug von Arbeitslosengeld in Frage gestellt. Die Charta mu� nach unserer Ansicht das Recht auf Arbeit so garantieren, wie es von der Allgemeinen Menschenrechtserkl�rung von 1948 definiert ist. * Das Recht auf Wohnen. Dieses fehlt in der Charta zur G�nze, ist aber in der Europ�ischen Sozialcharta enthalten. [Die Bundesregierung hat diese �brigens bis heute nicht ratifiziert, A.K.] * Das Recht auf ein Mindesteinkommen. Der Wortlaut der Charta ist an dieser Stelle sehr zweideutig und schlecht. Er lautet: "Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bek�mpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterst�tzung und eine Unterst�tzung f�r die Wohnung, die allen, die nicht �ber ausreichende Mittel verf�gen, ein menschenw�rdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Ma�gabe des Gemeinschaftsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten." (Art. 34) Der letzte Teil des Satzes stellt keinerlei Garantie dar, weil das Gemeinschaftsrecht auf die Liberalisierung der M�rkte und die drakonischen Konvergenzkriterien f�r die Einheitsw�hrung festgelegt ist, die jeden Staat zwingen, die "Gro�z�gigkeit", die angeblich in seinen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten enthalten ist, abzubauen. Der erste Teil des Satzes bringt zum Ausdruck, da� das Prinzip der Universalit�t der Rechte aufgegeben wird. Armut und Ausgrenzung werden als notwendiges �bel und angeblich unver�nderliches Naturgesetz hingenommen. Wir akzeptieren nicht, da� die Erwerbslosen f�r ihre Situation verantwortlich gemacht werden. Wir lehnen jede Ma�nahme des Arbeitszwangs ab und wir fordern von der Europ�ischen Union, von den Regierungen und den Unternehmern das Recht auf ein garantiertes individuelles Einkommen, ohne Ansehen des Alters, des Geschlechts und der Herkunft. Die Organisationen der Erwerbslosen und der prek�r Besch�ftigten in den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union haben das Einkommensniveau, unter das niemand sinken darf, beziffert. In Anbetracht der gro�en Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten ist es heute nicht m�glich, einen gleichen Betrag f�r alle Erwerbslosen in der EU festzulegen. Dennoch ist eine gemeinsame Forderung zugleich n�tig und m�glich. Wir schlagen f�r alle L�nder der EU gemeinsame Kriterien zur Festlegung eines garantierten Mindesteinkommens vor, die ihren Besonderheiten Rechnung tragen und mehrere Parameter ber�cksichtigen: * seinen Ausdruck als nennenswerten Anteil am Bruttoinlandsprodukt (der Indikator f�r den erarbeiteten Reichtum) pro Kopf der Bev�lkerung - wir schlagen vor: 50 Prozent; * die Deckung der wesentlichen Bed�rfnisse, damit die Menschen leben k�nnen, nicht nur �berleben; * die Respektierung der sozialen Errungenschaften in jedem Land. Das Mindesteinkommen mu� j�hrlich der Preissteigerung und dem Wachstum des Reichtums angepa�t werden. Wir fordern au�erdem: Eine soziale Agenda, die sich verpflichtet, die notwendigen Ma�nahmen einzuleiten, um ein garantiertes individuelles Mindesteinkommen auf europ�ischer Ebene festzulegen. Die neue europ�ische soziale Agenda f�r die Jahre 2000 - 2005 beinhaltet sozialpolitische Leitlinien f�r die Mitgliedstaaten. Sie gibt vor, soziale Ausgrenzung und Armut bek�mpfen zu wollen, schlie�t aber das Prinzip eines Mindesteinkommens aus. Dieser Vorschlag der EU-Kommission, der in Nizza von den Staats- und Regierungschefs angenommen werden soll, l��t eine dramatische Zunahme der Verarmung bef�rchten, denn: * die EU-Grundrechtecharta sieht ein Recht auf ein Mindesteinkommen nicht vor - nur das Recht auf soziale Unterst�tzung; * die Minister haben im Rahmen der Ratssitzungen eine unanst�ndige Empfehlung angenommen, die dazu auffordert, den Zustand extremer Prekarit�t zu definieren, der ein Recht auf Bezug von elementaren materiellen Leistungen verleiht - als solche werden Leistungen definiert, die mindestens den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, �bernachtung und Basis-Gesundheitsversorgung decken. Anvisiert wird das Recht, im Fall �u�erster Not mit Naturalien versorgt zu werden - nicht das Recht auf eine Geldsumme oder gar auf ein Einkommen! Der Ausschu� f�r Besch�ftigung und Soziales beim Europaparlament hat gefordert, da� die EU-Kommission das Programm der sozialen Agenda um "eine Initiative f�r das Recht auf ein Mindesteinkommen, eine Mindestrente und einen Mindestlohn erweitert wird, damit jedem B�rger und jeder B�rgerin ein anst�ndiges Lebensniveau und die M�glichkeit der Beteiligung an der Gesellschaft gesichert werden". Wir fordern von der EU-Kommission und vom Europ�ischen Rat, da� sie den �nderungsantrag des Europaparlaments annehmen. Aus einem sozialen Aktionsprogramm f�r die EU, das zur Leitlinie f�r die Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten werden wird, kann das Recht auf ein garantiertes individuelles Mindesteinkommen nicht ausgeschlossen sein. Schlie�lich fordern wir: Ein Vertrag der Europ�ischen Union, der mit Blick auf die Osterweiterung geschlossen wird, mu� sich das Ziel setzen, die Arbeits- und Lebensbedingungen im Sinne ihrer Angleichung nach oben zu verbessern. Die Osterweiterung wird vorbereitet ohne Einbeziehung der sozialen Rechte. Damit werden einmal mehr ausschlie�lich die Interessen der Kaufleute bedient, die in den L�ndern Zentral- und Osteuropas nur einen enormen Markt sehen, der angeblich nur darauf wartet, erobert zu werden, und ein Reservoir an hochqualifizierter Arbeitskraft, die zu niedrigem Preis arbeitet. Wir werden darauf achten, da� der Vertrag der ultraliberalen EU-Kommission nicht alle Macht an die Hand gibt, Leitlinien zu diktieren, die als Instrumente der sozialen Regression wirken. Wir warnen die Staats- und Regierungschefs davor, im EU-Vertrag den Weg f�r �nderungen an den sozialen Regelungen (Art. 137) zu ebnen, die es m�glich machen, Leitlinien �ber die "Bedingungen f�r den Bezug von Arbeitslosengeld" anzunehmen - wie die Entw�rfe zum Vertrag es nahelegen. Der Text, den die franz�sische Pr�sidentschaft vorbereitet hat, sieht vor, "die Bedingungen f�r den Bezug von Leistungen, die Begrenzung des Leistungsbezugs und die Definition der Verf�gbarkeit der Erwerbslosen f�r den Arbeitsmarkt" auf europ�ischer Ebene festzulegen. Wenn eine solche Leitlinie angenommen wird (hier wird es kein Vetorecht geben), werden die einzelstaatlichen Rechtsprechungen den Bedingungen angepa�t werden m�ssen, die in die Leitlinie hineingeschrieben wurden. Halten wir die Spirale der Armut auf! Setzen wir Standards durch, unter die niemand sinken darf: ein garantiertes individuelles Mindesteinkommen f�r Leistungsbeziehende, abh�ngig Besch�ftigte und RentnerInnen sowie die Anerkennung des Prinzips "ein Arbeitsplatz ist ein Recht, ein Einkommen eine Pflicht". Setzen wir uns f�r die dazu notwendige Umverteilung des Reichtums ein! In Nizza werden wir uns, zusammen mit anderen sozialen Bewegungen und den Gewerkschaften, daf�r einsetzen, da� die sozialen Rechte rechtswirksam aufgenommen werden. Die Europ�ischen M�rsche gegen Erwerbslosigkeit, ungesch�tzte Besch�ftigung und Ausgrenzung appellieren an die Gewerkschaften, an alle engagierten Bewegungen und alle, die auf der Seite der Opfer der neoliberalen Politik stehen, sich in dieser entscheidenden Situation der Revision der europ�ischen Spielregeln zusammenzuschlie�en, die obigen Forderungen zu verbreiten und zu unterst�tzen. Alle gemeinsam - bauen wir D�mme gegen die neoliberale Offensive! Erkl�rung der europ�ischen Koordination der M�rsche, 1.Oktober 2000 �bersetzung: Angela Klein zur�ck zur Homepage |