Erklärung zur Gründung eines bundesweiten attac-Arbeitskreises:

"Gegen die Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge"

Die kommunale Daseinsvorsorge darf nicht weiter privatisiert werden, vielmehr muss sie in öffentlicher Verantwortung und Kontrolle weiter ausgebaut werden.

Seit zwei Jahrzehnten liegen die Ergebnisse der lange als vorbildlich betrachteten Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge auf dem Tisch. Die Ergebnisse sind in der Regel weltweit negativ, trotzdem wird von Regierungen, Banken und Unternehmen am Dogma der Privatisierung festgehalten. Die Verhandlungen im Rahmen des GATS-Abkommens in der WTO werden vorangetrieben. Dabei steht als nächstes bevor die weitere Kommerzialisierung von Gesundheitssystem, Bildungssektor und Wasserversorgung.

Diese Verbissenheit beruht offensichtlich auf dem hier möglichen Profit. Ein klarer Blick auf die Ergebnisse und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ergibt ein trübes Bild:

 

Die Privatisierung der Bahn hat etwa in England und Deutschland zu wesentlich erhöhter Unsicherheit und zu Unfallgefahren geführt, zu Unzuverlässigkeit der Dienstleistungen, zu Ausfällen und Unpünktlichkeit, darüber hinaus noch zu Preissteigerungen, die weit über der sonst üblichen Preissteigerungen bei Dienstleistungen liegen. Ähnlich verhält es sich bei der Trinkwasserlieferung.

 

Die demokratischen Verfahren wurden ausgehebelt und die kommunal-verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Disposition gestellt. Mit dem Argument, es handle sich um private Geschäftsvorgänge, wurden Mitgliedern von Kommunalparlamenten wesentliche Informationen und Eingriffsmöglichkeiten vorenthalten. Wie die Privatisierung der Müllentsorgung zeigt, führte dies zu für die Bürger unwirtschaftlichen Überkapazitäten. Müllverbrennungsanlagen wurden regelmäßig zu groß gebaut, auch hier stiegen die Gebühren überproportional. Darüberhinaus stellt sich heraus, dass die Intransparenz der Vergabeverfahren ein Einfallstor für flächendeckende Korruption waren. Die selben Erscheinungen sind ebenso im Bereich des Baus von Kläranlagen und Abwassersystemen festzustellen: in den neuen Bundesländern, einem Paradebereich für Privatisierung, wurden Kläranlagen flächendeckend zu groß gebaut, Bürger müssen mit überhöhten Gebühren unwirtschaftliche Anlagen finanzieren. Ähnliches trifft zu auf Veranstaltungshallen, Kongresszentren, Kindergärten und andere kommunale Einrichtungen, die in privater Regie erstellt wurden und auf Jahrzehnte überteuert angemietet werden müssen.

 

Damit ergibt sich in vielen Fällen , dass privatisierte kommunale Anlagen das Vermögen der Gemeinden und Städte auffressen. Kommunale Infrastrukturmaßnahmen müssen unterbleiben, da privat betriebene Klärwerke, Müllöfen, Veranstaltungshallen usw. finanziert werden müssen. Es ergibt sich also der widersinnige Effekt, dass Privatisierung zur verstärkten ökonomischen Ausblutung der Kommunen führt – das Gegenteil dessen, was versprochen wurde.

 

Es ist die Pflicht und Aufgabe der StadträtInnen, das Eigentum der BürgerInnen zu schützen. Dazu gehört auch die seit Generationen durch Steuergelder finanzierte kommunale Daseinsvorsorge. Privatisierung bedeutet Enteignung der BürgerInnen und gleichzeitig eine Minderung der Lebensqualität durch Verteuerung und Rationalisierung.

 

Mit der Privatisierung seit zwei Jahrzehnten hat sich gleichzeitig eine massive private Monopolisierung bei den multinationalen Unternehmen entwickelt, die mit Erpressung, Korruption und Dumpingmethoden um die lukrativen kommunalen Aufträge kämpfen.

 

 

 

 

 

 

Wir fordern

 

die bisherigen Privatisierungen zu überprüfen. Die Großprojekte jeder Stadt sollen auf Unregelmäßigkeiten, Korruption, Verstoß gegen Vergabevorschriften, Kartellbildung, Bedarfsmanipulation und überhöhte Preise überprüft und auch dann gekündigt werden, wenn eine Verschlechterung der Versorgungsqualität festgestellt wird.

 

dass die kommunalen Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten unter direkter Einbeziehung der BürgerInnen gefestigt und neue entwickelt werden.

 

 

die Sicherung der Daseinsvorsorge durch eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen. Eine wirksame Gemeinde-Finanzreform mit Korrektur der Steuerpolitik des Bundes ist erforderlich. Zudem ist den Kommunen ein Mitspracherecht bei Gesetzesverfahren und Regierungsabkommen einzuräumen, bei denen ihre Belange berührt werden.

 

Wir lehnen das GATS ab, dass die demokratischen Grundlagen weltweit unterminiert.

Köln, 4. Mai 2002

Verabschiedet beim ersten bundesweiten Treffen des attac-Arbeitskreises

"Gegen die Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge"

 

 

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