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AK Gegen die Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge c/o J�rgen Crummenerl Merheimer Str.222 50733 K�ln K�ln, den 22.5.03 tel. 0221-734 735
O f f e n e r B r i e f an den Aufsichtsrat der GEW RheinEnergie AG und den Rat der Stadt K�ln
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mit gro�er Best�rzung haben wir aus der Presse erfahren (KStA v. 14.3.03), dass 8 K�lner Wasserwerke, das 1700 km lange Netz sowie 160 F�rderbrunnen durch ein sog. cross-border-leasing-Gesch�ft" dem Einfluss eines US-Investors ausgeliefert werden soll. Besonders unverst�ndlich ist dies, nachdem in verschiedenen Medien: SPIEGEL, S�ddeutsche Zeitung, K�lner Stadtanzeiger, Monitor usw. vor den Risiken derartiger Gesch�fte gewarnt worden ist. Einige Landesregierungen wie Bayern, Schleswig Holstein und Niedersachen warnen ebenfalls. Das Regierungspr�sidium Leipzig r�t wegen erheblicher Risiken" ab.
Nach den bisher bekannten Vertragsgestaltungen liegen die Probleme auf der Hand:
Der englische Vertragstext von 1000 bis 2000 Seiten ist nur einem kleinen Insider-Kreis bekannt, viele Entscheidungstr�ger erhalten nur eine kurze Zusammenfassung Gerichtsstand ist New York, US-Recht ist anwendbar Der US-Investor hat oft seinen Sitz als Briefkastenfirma in einer Steueroase, dahinter stehen dann Banken oder Versicherungen Der US-Investor erh�lt nach US-Recht eine eigent�mergleiche Stellung abgesichert mit dinglichen Rechten (ebenfalls nach US-Recht) Bei nicht ordnungsgem��em Vertragsverlauf k�nnen K�ndigungsgr�nde f�r den US-Investor entstehen mit Schadensersatzanspr�chen die weit �ber den zun�chst erzielten Barwertvorteil" hinausgehen k�nnen. So m�ssen w�hrend der Vertragsdauer (99 Jahre Haupt"leasingvertrag" 25/30 Jahre R�ck"leasingvertrag") die Anlagen im urspr�nglichen Zustand weiter betrieben werden, ohne R�cksicht auf eventuell notwendige �nderungen Wenn die sog. R�ckkaufoption" von der GEW RheinEnergie nach 25/30Jahren aus welchen Gr�nden auch immer - nicht wahrgenommen wird, f�llt das volle Nutzungsrecht an den US-Investor, der dann Betreiber der Anlagen selbst beauftragen kann. Angesichts dieser Problemlage fragen wir,
- was geschieht, wenn Brunnen oder Wasserwerke aufgrund von Schadstoffbelastungen nicht mehr betrieben werden k�nnen?- oder die Aufbereitung des Rohwassers dadurch zu aufwendig/unrentabel wird (siehe Wasserwerke Br�hl oder die Brunnen 13,14,15 West in Hochkirchen) ?- wenn gro�e Wasserleitungen wegen Ver�nderung der Verteilungsstrukturen stillgelegt werden m�ssen (wie z.B. in der Vergangenheit Wasserwerk Severin) ?- was geschieht, wenn die GEW keinen Versorgungsauftrag mehr erh�lt oder die Wasserrechte entzogen werden?- Und: Wasserwerke und Brunnen befinden sich in der Regel in den Wasserschutzzonen 1 u. 2, dies ist mit Auflagen verbunden.Die Risiken sind un�bersehbar: K�ndigungsrechte und Schadenersatzforderungen des US-Investors.
Dieser schwerwiegende Eingriff in unsere Trink-Wasser-Versorgung muss verhindert werden. Als verantwortliche Entscheidungstr�ger fordern wir Sie auf, diesem geplanten Gesch�ft die Zustimmung zu verweigern. Wir bitten um eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Gr��en
J�rgen Crummenerl
Einige Erstunterzeichner aus K�ln: Prof. Dr. Helga Spindler; Prof. Dr. Maria Mies; Dr. Werner R�gemer; Dr. Carola M�ller; Martin Stankowski, Heinrich Pachl
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