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Quelle: Wikipedia

Konfirmation (lat. confirmatio �Befestigung�, �Bekr�ftigung�) ist eine feierliche Segenshandlung in den meisten evangelischen Kirchen, in der Neuapostolischen Kirche und in der Christengemeinschaft, die den �bertritt ins kirchliche Erwachsenenalter markiert. Gleichfalls von confirmatio leitet sich das Sakrament der Firmung in anderen Kirchen ab; zu ihnen geh�ren u.a. die r�misch-katholische Kirche, die anglikanische, die orthodoxen Kirchen sowie die alt-katholische. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Firmung und Konfirmation, wie sie im Deutschen existiert, gibt es in den meisten anderen Sprachen nicht. Weil die Konfirmation bis zur Verlegung der Schuljahresende in den Sommer und der Verl�ngerung der Schulpflicht f�r die meisten Volkssch�ler mit dem Ende der Schulzeit zusammenfiel, war sie auch ein b�rgerliches Initiationsritual, das am Wechsel in das Erwachsenenleben stattfand. Die Konfirmation hat zwei Bedeutungen: 1. die pers�nliche Best�tigung der Taufe und damit das bewusste Ja zum christlichen Glauben und zur Kirchenzugeh�rigkeit. 2. Abschluss des kirchlichen Unterrichtes und Eintritt ins (kirchliche) Erwachsenenleben Die Konfirmation wird kirchenrechtlich als �bertritt zum m�ndigen Kirchenmitglied gesehen, wobei die konkreten Rechte in den verschiedenen Kirchen unterschiedlich sind: * In einigen Kirchen, insbesondere der lutherischen Tradition, d�rfen nur Konfirmierte am Abendmahl teilnehmen. In Kirchen, die eine offene Kommunion oder das Kinderabendmahl praktizieren, hat dieser Punkt keine Bedeutung mehr. * In vielen Kirchen haben Konfirmierte ungeachtet ihres Alters das Recht, Taufpaten zu sein. * In einigen Schweizer Kirchen ist mit der Konfirmation das Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht in der Kirchgemeinde verbunden, es kann also im Prinzip bereits ein 16-j�hriger Konfirmierter Kirchen�ltester oder Synodale werden. * Zudem besitzen sie das Recht, in Notf�llen Ungetaufte zu taufen (Nottaufe). * In einigen deutschen Landeskirchen besitzen Konfirmierte das aktive Wahlrecht f�r das Presbyterium, bzw. den Kirchenvorstand. Wegen der eingeschr�nkten Gesch�ftsf�higkeit ist das passive Wahlrecht an die Vollj�hrigkeit gebunden Die Konfirmation wird im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen, in dem Konfirmanden ihren Glauben �ffentlich bekr�ftigen sollen. Damit wird an ihre Taufe als Kind angekn�pft, bei der Eltern und Paten stellvertretend f�r sie den Glauben bekannt haben. In einigen Kirchen geschieht das durch das Sprechen des apostolischen Glaubensbekenntnisses, in anderen wird kein spezifisches Bekenntnis verlangt, sondern die Teilnahme an der �ffentlichen Feier gilt als �ffentliche Bekr�ftigung des Glaubens. Die Konfirmanden empfangen den Segen durch Handauflegung sowie einen biblischen Konfirmationsspruch, der sie weiter durch ihr Leben begleiten soll. Danach (heute oft auch am Vorabend oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt) nehmen sie h�ufig zum ersten Mal am Abendmahl teil. Seit in einigen evangelischen Landeskirchen das Kinderabendmahl eingef�hrt wurde, verliert diese Zulassung zum Abendmahl jedoch zunehmend an Bedeutung. Das eigene �Ja� zum Glauben gewinnt daf�r an Gewicht. Die Konfirmation ist gew�hnlich mit einem Familienfest und Geschenken verbunden. In den deutschen Landeskirchen findet die Konfirmation �blicherweise im Alter von 14 Jahren statt. Das Konfirmationsalter wird dabei davon bestimmt, dass Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahres das Alter ihrer Religionsm�ndigkeit erreicht haben und nun selbst �ber ihre Zugeh�rigkeit zu einer Religionsgemeinschaft entscheiden und bestimmen k�nnen. An der fr�her allgemein verbreiteten Festlegung der Konfirmation auf den Palmsonntag wird in einigen Landeskirchen festgehalten, so z.B. in der Pfalz. In anderen deutschen Landeskirchen gelten heute andere Regelungen; so k�nnen die Konfirmationen im Rheinland fr�hestens an Quasimodogeniti, dem Sonntag nach Ostern, und sp�testens an Trinitatis stattfinden. Die Feier am Palmsonntag hat ihren Ursprung darin, dass die Konfirmation in Verbindung mit der Entlassung aus der Volksschule gesehen wurde und vor Antritt der oft am 1. April beginnenden Lehre erfolgen sollte. Quasimodogeniti ist als der Sonntag nach Ostern in der alten Kirche der Sonntag, an dem die T�uflinge der Osternacht ihre wei�en Taufgew�nder wieder ablegen durften und damit ein Tag der Tauferinnerung. Die Verbindung zur Konfirmation liegt somit nahe. In den Schweizer Landeskirchen findet die Konfirmation im Alter von 15 oder 16 Jahren statt, wodurch sie mit dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit zusammenf�llt und auch so einen �bertritt ins Erwachsenenalter markiert. Mit der landesweiten Einf�hrung des Schuljahrendes im Sommer gegen Ende des 20. Jahrhunderts ist die fr�her selbstverst�ndliche Feier der Konfirmation an Palmsonntag hinf�llig geworden, und sie findet oft im Fr�hsommer statt. In der Selbst�ndigen Evangelisch-Lutherischen Kirche k�nnen Konfirmationen ganzj�hrig gefeiert werden.
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