Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 411
Sprachzeugnis
Sprachzeugnis
für deutsche Stipendienbewerber über die Kenntnisse der Verkehrssprache des
Gastlandes.
Der Nachweis einer anderen Fremdsprache als der Verkehrssprache des Landes wird nur anerkannt, wenn die Gastinstituton diese andere Fremdsprache schriftlich als Praktikumssprache bestätigt. Für DaF-Praktika gilt der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse, wenn die Verkehrssprache des Landes nicht beherrscht wird.
Vom
Bewerber auszufüllen!
Name:...............................................................
Vorname:..................................................
Gastland:..........................................................
Verkehrssprache:.......................................
geprüfte
Sprache:.............................................
Wieviele Jahre wurden Sie in der geprüften
Sprache unterrichtet:..............................................
Vom Prüfer auszufüllen (zutreffendes bitte ankreuzen)
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Prüfer:................................................................... |
berufl.Stellung:.............................................. |
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1. Hörverständnis versteht Unterhaltungen und Vorträge ohne Mühe versteht fast alles, wenn man langsam und deutlich spricht kann Unterhaltungen und Vorträge nicht folgen |
2. Sprechfähigkeit spricht fließend, korrekt und gut verständlich spricht verständlich, aber nicht ganz korrekt und fließend kann sich nicht verständlich machen |
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3. Lesefähigkeit liest flüssig und mit Verständnis liest langsam, versteht aber den Textzusammenhang hat Verständnisschwierigkeiten und muß vieles nach- schlagen kann auch einfache Texte nicht verstehen |
4. Schreibfähigkeit schreibt flüssig und korrekt schreibt langsam mit einzelnen Fehlern schreibt mit Mühe und fehlerhaft kann sich schriftlich nicht verständlich machen |
Ort.....................................
Datum........................................ .................................................
Unterschrift
und Stempel
- 411 / KSt / 3 (6) / 2001 -