Bier und Zivilisation

Dort wo es menschliche Zivilisation gab, gab es auch Bier. Die Babylonier, Sumerer und Ägypter kannten Bier. In Europa wird Bier als Getränk der Barbaren (Nicht-Römer) von den Römern erstmalig erwähnt - gemeint sind übrigens unsere Vorfahren, die alten Germanen.

Bier, naturwissenschaftlich gesehen:

"Ein aus stärkehaltigen Rohstoffen gewonnenes,
mit Hopfen gekochtes und vergorenes Getränk."

Bier, etwas besonderes!

In Deutschland darf Bier nach der Bierverordnung und dem vorläufigen Biergesetz nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden, außerdem muß Bier vergoren sein. Für obergärige Biere ist auch die Verwendung von anderem Malz erlaubt, wobei unter Malz künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden werden (Reis und Mais sind keine Getreide im Sinne dieser Verordnung). In Deutschland dürfen seit 1987 aufgrund einer Entscheidung des EG-Gerichtshofes auch Getränke als Bier angepriesen und verkauft werden, wenn sie nicht den Vorgaben des Biergesetzes und der Bierverordnung entsprechen, aber im jeweiligen Herstellungsland als Bier bezeichnet werden. Ihre Zutaten und Rohstoffe müssen jedoch gekennzeichnet werden. Jetzt sind wir bereits mitten im Deutschen Reinheitsgebot, einer Verordnung von 1516.

Reinheitsgebot
oder das älteste immernoch geltende Gesetz der Welt.

Wir wissen nicht, was ihn genau dazu veranlaßt hat, vielleicht hat er sich gründlich den Magen verdorben oder hatte einen entsetzlichen Kater, jedenfalls war es am 23. April 1516 soweit. Wilhelm IV., Herzog von Bayern war die Bierpanscherei satt. Er ordnete per Gesetz an

[...] daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten, und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. [...]

Man munkelt, es habe noch einen anderen Beweggrund gegeben. Sehr viel Bier wurde damals aus Weizen hergestellt. Vielleicht hatte Wilhelm als gottesfürchtiger Mann Angst um sein täglich Brot und verhinderte per Gesetz, daß die gesamten Weizenbestände des Landes zum Bierbrauen anstatt zum Brotbacken verwendet wurden.

Aber was ein bayerischer Wilhelm einmal beschließt, gilt oft für eine halbe Ewigkeit. Das Reinheitsgebot hat in seinem Inhalt inzwischen seit fast 500 Bestand und wird von allen deutschen Brauereien bis heute befolgt. Sie ist die älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Rekordver-dächtig sozusagen.

In diesem halben Jahrtausend haben sich die Deutschen ziemlich an das Reinheitsgebot gewöhnt und legen demnach auch viel wert auf dessen Aufrechthaltung. Auch ein moderner Bezug ist klar zu erkennen. Das Reinheitsgebot ver-hindert den Einsatz von Konservierungsstoffen und geschmackbeeinflußender Chemieerzeugnisse. Damit ist das Reinheitsgeot ein Garant für die Qualität unserer Biere.

Sogar einige ausländische Brauereien, die auf dem deutschen Markt Fuß fassen wollen, brauen inzwischen nach dieser Verordnung "ihr Bier", um den Qualitätsansprüchen der deutschen Verbraucher gerecht zu werden. Biere, die mit der Angabe "gebraut nach dem Reinheitsgebot" versehen sind, enthalten folglich keine Zusatzstoffe.

Hefe hat unser bayrischer Herzog übrigens nicht erwähnt, weil er sie garnicht kannte. Damals wurde die Gärung spontan durch in der Luft befindliche Hefen ausgelöst (Ein Grund warum hin und wieder auch einmal etwas "daneben" ging).

Quelle: BIER F�R DUMMIES dt. Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.M�hlwitz
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