ALLAH, der Erhalter des Universums, Der jegliches Sein einer Ordnung unterwies und alles im Gleichgewicht und gerechtem Maße erschuf, verkündet folgende Worte: „...Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt..." (5:3). An anderer Stelle offenbart ALLAH, der Erhabene: „Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt: nimmer soll sie von ihm angenommen werden, und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein." (3:85). Ist es nicht der zu Recht von ALLAH erhobene Anspruch auf alleinige Bestimmungs- und Entscheidungsmacht (Ausschließlichkeitsanspruch) , die Seine Diener davon abhalten sollte, in etwas Anderem als ALLAHs Geboten Erfolg und Zufriedenheit zu suchen? Wer außer ALLAH, Der unsere Bedürfnisse, unser Verlangen und unser Innerstes am besten kennt, kann diesen Anspruch für sich behaupten und ihm gleichzeitig gerecht werden? Denn die Universalität dieser Religion schöpft ihre Daseinsberechtigung aus den oben zitierten Versen. Ihre Gesetze sind unfehlbar, weil sie ALLAH, der Allwissende und Allweise erlassen hat. Er ist der Herr der Welten und so bewahren Seine Gebote Rechtsgültigkeit in allen Belangen und zu jeder Zeit. Sie gleichen nicht den Gesetzen anderer „Autoritäten", die fortwährend Ergänzungen, Berichtigungen gar einer Verwerfung unterliegen. Es ist ein Akt der Barmherzigkeit , daß die Menschheit mit der göttlichen Offenbarung zeitgleich mit einem ehrenhaften Auserwählten, einem Gesandten Gottes beschenkt wurde. Sie ist nicht nur Barmherzigkeit, sondern das Gesetz bzw. die Tradition ALLAHs. So ist die Annahme der prophetischen Unterweisungen genauso verbindlich wie die Gebote ALLAHs. „Wahrlich, huldreich war ALLAH gegen die Gläubigen, da Er unter ihnen einen Gesandten aus ihrer Mitte erweckte, um ihnen Seine Verse zu verlesen und sie zu reinigen und das Buch und die Reinheit zu lehren; denn siehe sie hatten sich zuvor in einem offenkundigen Irrtum befunden." (3:164) „Wer dem Gesandten gehorcht, der hat ALLAH gehorcht; und wenn sich jemand abwendet, so haben Wir dich nicht zum Hüter über sie gesandt." (4:80) Nun, was passiert aber, wenn wir uns von diesen festen, unerschütterlichen Fundamenten (Qur’an und Sunnah) entfernen und anderen Meinungen und Rechtsquellen Vorrang geben? Solch ein Vorgehen würde uns nicht nur die Möglichkeit rauben, in das Meer der göttlichen Weisheit und Barmherzigkeit einzutauchen, nein, dieser Fehler würde über kurz oder lang, durch unrechtmäßige Einschränkungen oder Übertretungen in der Religion, uns von der Wahrheit abbringen. Getrübt wäre unsere Sicht auf dem irdischen Prüfungspfad, wo wir doch genau hier wegen der so zahlreichen, mannigfaltigen Probleme und Gefahren an der universellen Lehre des Islam festhalten und davon profitieren müssten. Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden seien mit ihm) verkündete folgendes: „Religion ist leicht; und niemand macht die Religion schwerer, ohne daß sie ihn übermannt. Leitet daher zum Rechten und seid maßvoll und freut euch und bittet um (ALLAHs) Hilfe frühmorgens, abends und in einem Teil der Nacht." (Abu Huraira, Bukhari) Wenn sich erst einmal eine falsche Methode oder ein unrechtmäßiges Urteil in der Gemeinschaft „eingebürgert" hat, so wird einem Fehltritt der Nächste folgen und ein Teufelskreis, der nur mit hohem Einsatz und unter heftigstem Widerstand zu durchbrechen ist, sich bilden. So reichen die Wurzeln methodischen Fehlverhaltens des frühen islamischen Zeitalters bis in unsere Tage, ihre Auswirkungen jedoch werden wahrscheinlich auch uns überdauern. Eine solche Fehlentwicklung zeichnete sich beispielsweise unter den verschiedenen Rechtsschulen, oder besser gesagt unter ihren Anhängern ab. Der immer währende Streit um die Darlegung des stärkeren Beweises in bezug auf Rechtssprechung hat vom Glanz vergangener Tage zuviel einbüßen müssen. Nein, ich muß mich korrigieren. Von „Streitereien" kann und darf nicht die Rede sein, das wäre zu banal, zu niveaulos. Streiten??? Das darf man in den unzähligen Talkshows im Fernsehen. Was aber religiöse Angelegenheiten betrifft,so kann und darf nicht gestritten werden. Hier wird der Leitsatz des Propheten (saw) „Das Wort der Weisheit ist das verlorene Eigentum des Gläubigen, nach dem er beharrlich sucht. Wo immer er es findet, hat er ein größeres Recht darauf" (Abu Huraira, Tirmidhi) als eine Lebensaufgabe angesehen. Deshalb widerstrebt es auch der Auffassung vieler Gläubigen, von Rechtsschulen oder gar Begründern dieser Rechtsschulen zu sprechen. Die Gelehrten haben niemals den Anspruch auf ein solches Amt oder einen gleichwertigen Titel gelegt. Alles Andere wäre nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck ihrer Mühen nämlich der Wahrheitsfindung, Zu"recht"weisung und Problemlösung in religiösen Belangen entsprechend und dienlich. Ihre Arbeit war geprägt von wissenschaftlicher Recherche in authentischen Quellen, begleitet von der Sehnsucht und dem Drang nach der einzigen Wahrheit. Da war kein Platz für Hochmut, Überheblichkeit, Spaltung und Zwieträchtigkeit im Glauben und schon gar nicht für Eifersüchteleien, wohl aber für das Wetteifern in guten Dingen. In diesem Zusammenhang sei auf folgende Begebenheit hinzuweisen: Umar ibn al Khattab wurde bei der Auseinandersetzung zwischen Ubayy ibn Ka’b und Ibn Mas’uud über das Gebet in einem einzigen Kleidungsstück wütend. Ubayy sagte: „Gebet in einem Kleidungsstück ist schön und gut." Ibn Mas’uud sagte: „Das geht nur, wenn jemand nicht viel Kleidung besitzt." Darauf sagte Umar zornig: „Zwei Männer von den Gefährten des Gesandten ALLAHs (saw), zu denen heraufgeschaut und von denen gelernt wird, streiten? Ubayy hat die Wahrheit gesprochen und sich nicht um Ibn Mas’uud gekümmert. Aber wenn ich irgendjemanden hiernach darüber streiten höre, werde ich das und das mit ihm machen."
Jeder Muslim sollte sich fragen, wieso Umar ibn al Khattab (r.a.) dermaßen empfindlich reagierte. Es galt nämlich die Einheit unter den Gläubigen und die einzige Wahrheit zu wahren. Leider müssen wir aber feststellen, daß der Zugang zur Wahrheit durch Unwissenheit und Bequemlichkeit immer mehr erschwert wird. So hat die blinde Meinungsfolge und die einfache Nachahmung (dies ist unbestritten der bequemste Weg) der Rechtssprüche ohne jegliche Nachforschung Unsicherheit, Passivität und Nachlässigkeit zur Folge. Schon die einfache Frage nach der Quelle oder einem Beweis bezüglich eines Rechtsurteils löst Empörung und Entsetzen in den Reihen der Anhänger der jeweiligen „WIR-HABEN-IMMER-RECHT-SCHULE" aus, als würde man eine göttliche bzw. prophetische Anweisung in Frage stellen. Gesundes Hinterfragen ist unser Recht, wenn nicht unsere Pflicht. Dem steht aber der sich einzig und allein aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechtsschule begründete Stolz gegenüber. So sieht sich der in Bequemlichkeit und völlige Passivität versunkene „Anhänger" (besser: Anhängsel) nur noch in der Lage, dieses „lästige" Nachfragen durch verbale Attacken und Verleumdungen abzuwenden. Dient diese nahezu verbissene Haltung nicht zur Verdeckung der eigenen Unwissenheit? Spiegelt diese übertriebene Treue den „Dogmen" der Rechtsschulen gegenüber nicht unsere Unfähigkeit des Studierens und Recherchierens wider?
Natürlich ist es nicht die Fähigkeit eines jeden, Rechtsurteile zu fällen, aber der Aufruf geht in die Richtung, daß sich jeder eingehender mit diesen zu beschäftigen und diese zu hinterfragen hat. Hier ist kein Platz für Ignoranz und blinde Gefolgschaft. Ist es nicht die Ironie des Schicksals, daß genau die „Rechtsgelehrten" die Gläubigen von solch einer destruktiven Haltung abgeraten haben? An dieser Stelle möchte ich einige ihrer Aussagen zitieren:
„Wenn ein Hadith (Aussage des Propheten Muhammed saw) für sahih (authentisch) befunden wird, dann ist dies meine Madhab (mein Weg). Es ist für niemanden erlaubt unsere Ansichten anzunehmen, wenn er nicht weiß, woher wir sie haben." (Imam Abu Haniifah r.a.)
„Wirklich, ich bin ein Sterblicher. Ich mache (manchmal) Fehler und ich bin (manchmal) korrekt. Deshalb untersucht meine Meinungen: alles, was mit dem Buch und der Sunnah übereinstimmt, das akzeptiert; und alles, was nicht mit dem Buch und der Sunnah übereinstimmt, das ignoriert." (Imam Malik ibn Anas r.a.)
„Wenn ihr in meinen Niederschriften etwas findet, das sich von der Sunnah des Gesandten ALLAHs (saw) unterscheidet, dann sprecht auf der Basis der Sunnah des Gesandten ALLAHs (saw) und laßt, was ich gesagt habe." (Imam Schafi’i r.a.)
„Folgt weder meiner Meinung, noch folgt der Meinung Maliks, noch Schafi’is, noch Awzaa’is, noch Thawris, aber nehmt woher sie nahmen. Wer auch immer eine Aussage des Gesandten ALLAHs (saw) zurückweist, ist am Rand der Zerstörung." (Imam Ahmed ibn Hanbel r.a.)
Eindeutiger kann der Sachverhalt nicht mehr dargestellt werden, und sie treffen den Kern der folgenden Tatsache: Sobald eine authentische Aussage des Propheten einem Rechtsurteil widerspricht, ist es verpflichtend, dieses Urteil zugunsten der prophetischen Weisung zu verwerfen. Dies bedeutet aber nicht, daß man gänzlich auf die Rechtsschulen verzichten sollte. Sofern ihre Rechtsgutachten sich auf authentische Quellen berufen, nehmen wir sie selbstverständlich dankend an und möge ALLAH, der Allwissende, ihre Pioneerarbeit großzügig belohnen.
Quelle: Qur’an
ALLAHs Gesandter hat gesagt
Das Gebet des Propheten (M.N. al-Albaani)
P.B.U.Y