Spannende Zeiten für die KEK

Sprecher:     Nach vorläufigen Daten überschreitet damit der Zuschaueranteil der zum Bertelsmann-Reich gehörenden Rundfunkgruppe RTL die neuerdings geltende 25-%-Grenze, nach der die KEK eine „vorherrschende Meinungsmacht“ vermuten und Maßnahmen zur Entflechtung vorschlagen darf. Mailänder verwies auf der Pressekonferenz allerdings nachdrücklich auf den hypothetischen Charakter irgendwelcher aktueller Überlegungen, denn die Information über den Kauf sei noch zu frisch und dementsprechend läge der KEK auch noch keinerlei Antrag auf Überprüfung vor.

O-Ton Mailänder (0’34“): „Benachbarte Märkte ... in den Fokus kommen.“!

Sprecher:     Und natürlich auch der Radiomarkt, denn RTL will von Holtzbrinck auch dessen Beteiligung an regionalen Radios übernehmen.

Auch angesichts der aktuellen Entwicklung um die Kirch-Gruppe prognostizierte Mailänder, dass die KEK einer spannenden und fordernden Zeit entgegengehe.

Insbesondere bei der Kirch-Gruppe stehe man derzeit vor dem Problem, dass die wahren Eigentumsverhältnisse und damit die Frage nach dem Einfluss auf die Meinungsmacht nicht mehr so eindeutig zu klären sind.

O-Ton Mailänder (1’06“): „Überlegen ... beanspruchen darf.“

Sprecher:     Mailänder deutete an, dass in Zukunft die KEK zunehmend auch den Einfluss benachbarter Medienteilmärkte in die Bewertung des Meinungseinflusses berücksichtigen werde. Namentlich nannte er den Einfluss des Bauer-Verlages auf dem Markt der Programmzeitschriften. Dieses müsse mit berücksichtigt werden, wenn es dazu komme, dass das Konsortium um die Verlage Bauer, Springer und Spiegel den Zuschlag für den verbleibenden Rest der Kirch-Gruppe bekäme.

O-Ton Mailänder (0’28“): „Wenn Sie Springer ... zu messen ist.“

Sprecher:     In bezug auf die gerade in Kraft getretene Änderung des Rundfunkstaatsvertrages merkte Mailänder an, dass  eine Reihe von Wünschen der KEK zur Effektivierung ihrer Arbeit nicht berücksichtigt worden sei. So gebe es weiterhin keine eigenen Ermittlungsbefugnisse der KEK und auch die Zusammenarbeit mit dem Kartellamt ließe sich nach der Auffassung des KEK-Vorsitzenden durchaus vereinfachen. Eine Ausnahmeregelung zur Geheimhaltungspflicht des Kartellamtes würde es der KEK ermöglichen, dort in die Akten Einsicht zu nehmen und böte auch den Rundfunkveranstaltern einen Vorteil. Diese müssten dann nicht mehr die notwendigen Unterlagen gleich in mehrfacher Ausfertigung an die zuständigen Kontrollbehörden einreichen.

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