Spannende
Zeiten für die KEK
Sprecher: Nach vorläufigen Daten überschreitet damit
der Zuschaueranteil der zum Bertelsmann-Reich gehörenden Rundfunkgruppe RTL die
neuerdings geltende 25-%-Grenze, nach der die KEK eine „vorherrschende
Meinungsmacht“ vermuten und Maßnahmen zur Entflechtung vorschlagen darf. Mailänder verwies auf der Pressekonferenz
allerdings nachdrücklich auf den hypothetischen Charakter irgendwelcher aktueller
Überlegungen, denn die Information über den Kauf sei noch zu frisch und
dementsprechend läge der KEK auch noch keinerlei Antrag auf Überprüfung vor.
O-Ton Mailänder (0’34“): „Benachbarte
Märkte ... in den Fokus kommen.“!
Sprecher: Und natürlich auch der Radiomarkt, denn RTL
will von Holtzbrinck auch dessen Beteiligung an regionalen Radios übernehmen.
Auch
angesichts der aktuellen Entwicklung um die Kirch-Gruppe prognostizierte
Mailänder, dass die KEK einer spannenden und fordernden Zeit entgegengehe.
Insbesondere
bei der Kirch-Gruppe stehe man derzeit vor dem Problem, dass die wahren Eigentumsverhältnisse
und damit die Frage nach dem Einfluss auf die Meinungsmacht nicht mehr so
eindeutig zu klären sind.
O-Ton Mailänder (1’06“): „Überlegen ...
beanspruchen darf.“
Sprecher: Mailänder deutete an, dass in Zukunft die
KEK zunehmend auch den Einfluss benachbarter Medienteilmärkte in die Bewertung
des Meinungseinflusses berücksichtigen werde. Namentlich nannte er den Einfluss
des Bauer-Verlages auf dem Markt der Programmzeitschriften. Dieses müsse mit
berücksichtigt werden, wenn es dazu komme, dass das Konsortium um die Verlage
Bauer, Springer und Spiegel den Zuschlag für den verbleibenden Rest der
Kirch-Gruppe bekäme.
O-Ton Mailänder (0’28“): „Wenn Sie
Springer ... zu messen ist.“
Sprecher: In bezug auf die gerade in Kraft getretene
Änderung des Rundfunkstaatsvertrages merkte Mailänder an, dass eine Reihe von Wünschen der KEK zur
Effektivierung ihrer Arbeit nicht berücksichtigt worden sei. So gebe es
weiterhin keine eigenen Ermittlungsbefugnisse der KEK und auch die
Zusammenarbeit mit dem Kartellamt ließe sich nach der Auffassung des
KEK-Vorsitzenden durchaus vereinfachen. Eine Ausnahmeregelung zur
Geheimhaltungspflicht des Kartellamtes würde es der KEK ermöglichen, dort in
die Akten Einsicht zu nehmen und böte auch den Rundfunkveranstaltern einen
Vorteil. Diese müssten dann nicht mehr die notwendigen Unterlagen gleich in
mehrfacher Ausfertigung an die zuständigen Kontrollbehörden einreichen.