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Wasser
– wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Dokumentation: Zukunft der
Wasserwirtschaft in Deutschland
http://dip.bundestag.de/btd/15/025/1502529.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 15/2529
16.
02. 2004 Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache
15/2436 – Auszüge: ....Zu den Kernelementen einer Modernisierung – die es zu prüfen gilt
– gehören aus Sicht der Bundesregierung....– stärkeres internationales Engagement der deutschen
Wasserwirtschaft zur schrittweisen Lösung globaler Wasserprobleme und zur
Sicherung heimischer Arbeitsplätze..... [zur Frage 20] Welche konkreten Maßnahmen
hat die Bundesregierung ggf. in Kooperationen mit Ländern, Kommunen und
Fachverbänden unternommen, um das Ausbildungsangebot, die Forschung und den Wissenstransfer im Bereich der
deutschen Wasserwirtschaft, auch im Hinblick auf die internationalen
Anforderungen an Personal und Technik im Bereich der Wasserwirtschaft, zu
fördern? ...– In
Vorbereitung ist eine Bekanntmachung zum Thema „Integriertes
Wasserressourcen- Management“ (IWRM). [zur Frage 21] Hat
die Bundesregierung die Wasserpolitik
in das Gesamtkonzept eines Umweltplans integriert, und wenn ja, aus
welchen Elementen setzt sich dieser zusammen? Nein. [zur Frage 22] Wenn
nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat kein Gesamtkonzept eines Umweltplanes
entwickelt. Im Rahmen
der im April 2002 verabschiedeten Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde
keine „Wasserpolitik“ formuliert. Für die Bundesregierung ist die
Wasserrahmenrichtlinie die Basis für eine nationale nachhaltige
Wasserpolitik. [zur Frage 23] Plant
die Bundesregierung organisatorische Maßnahmen, um nachhaltige Wasserpolitik als
Querschnittsaufgabe ressortübergreifend zu verankern, und wenn ja,
welche sind dies? Nein. Vergleiche auch hierzu die Antwort zu Frage 22. |
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Meinung: Antwort der
Bundesregierung hat mir gut gefallen: JA zu einem stärkeren
internationalem Engagement der deutschen Wasserwirtschaft in Hinblick auf die
Lösung globaler Wasserprobleme / Sicherung heimischer Arbeitsplätze...-ABER-
ein ebenso entschiedenes NEIN zu einem Gesamtkonzept Wasserpolitik im
Sinne einer ressortübergreifenden Querschnittsaufgabe. Wie soll denn das
zusammen passen??? Toll, dass eine Bekanntmachung zum Thema „Integriertes
Wasserressourcen- Management“ (IWRM) bereits in der Vorbereitung ist. Wenn
ich daran denke, welche Vorarbeiten die deutsche Seite bereits 96/97 zu
dieser Thematik im Rahmen der Verhandlungen um das
VN-Flussgebietsübereinkommen geleistet hat (das ja seitens Deutschland nach
wie vor nicht ratifiziert wurde) und wie rasant sich der aktuelle
Diskussionsstand im internationalen Kontext entwickelt hat, entlockt es mir
da leider nur ein: „Guten Morgen - Aufwachen!“ J.B. |
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Dokumentation: Neues Deutschland 30.03.04: WASSER – bezahlbares Gut? http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=50982&IDC=3 |
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Meinung: ...gelesen und gelacht!
"....Uschi Eid, Staatssekretärin im
Bundesentwicklungsministerium. Dass die kostbare Ressource ein Menschenrecht
sei, stelle niemand [? wirklich niemand?] mehr in Frage, so Eid, es
komme jetzt aber darauf an, dieses Recht zügig [?wie und wo denn, wenn
Deutschland noch nicht mal in der Lage ist, das VN-Flussgebietsübereinkommen
zu ratifizieren und das Quorum - !soft law! - für das Inkrafttreten unverändert nicht erfolgt ist] umzusetzen.
Für die Staatssekretärin stellt die Kooperation mit privaten Investoren die einzige
Lösung [? die einzige - und wo bleibt die Bürgerbeteiligung, die in der
Agenda 21 und den EU-Wasserrahmenrichtlinien eingefordert wird?] dar, um das
Millenniumsziel schnellstmöglich zu erreichen...." (Heraushebungen,
Anmerkungen J.B.) Stichwort: "Menscherrecht auf Wasser" Diese Diskussion ist hoch aktuell (und m.E. auch
wichtig). Der Ansatz erscheint zunächst einmal schlüssig, ist aber im Detail
und hinsichtlich einer Umsetzung zu Recht
sehr streitig. Statements, wie sie hier Frau Eid zugeschrieben werden,
sind (wenn sie so gemacht wurden) deklaratorische Politik, die keinen Bezug
zu den tatsächlichen Rahmenbedingungen herstellt. Einige zu beachtende Aspekte aus meiner Sicht: -
Wasser ist ein Lebensmittel, damit ist es - ohne
ausdrücklich genannt zu sein - in der VN-Charta als Anspruch bereits
verankert. -
Die Thematik steht m.E. aber auch in enger Beziehung zur
Legitimierung "Humanitärer Intervention". Hier insbesondere bzgl.
der Fragestellung Normen- bzw. Rechtfertigungsebene. -
Ein ausdrücklicher, völkerrechtlich verbindlicher
Anspruch auf Wasser könnte dazu führen, dass nicht mehr nur ein
"Recht" (i.S. Rechtfertigung) auf Intervention bei substantieller
Normverletzung, sondern sogar "Pflicht" zur Intervention daraus
abgeleitet werden könnte. Die "Legitimierung von Wasserkriegen"
würde erleichtert. -
Darüber hinaus würde ein solcher
"Rechtsanspruch" den Konflikt um den Besitz von Wasser
(Souveränität / Integrität) zementieren. Dies verschließt Zugänge zur
kooperativen Konfliktbearbeitung (Win-Win-Situationen durch Verhandlung über
Nutzungsanteile - wie z.Zt. in der Nile Basin Initiative versucht) und wäre
m.E. kein konstruktiver Beitrag zur Stabilisierung und nachhaltigen
Entwicklung in Wasserkrisengebieten. J.B. |
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