II. Alle Sabbatmitglieder sollen ihr Bestes tun, um ihren F�hrern zu dienen, solange besagte F�hrer den Willen des Regenten umsetzen.
III. Alle Sabbatmitglieder sollen getreulich alle Auctoritas Ritae duchf�hren.
IV. Alle Sabbatmitglieder sollen untereinander ihr Ehrenwort zuhalten.
V. Alle Sabbatmitglieder sollen ihresgleichen gerecht und als gleiche behandeln und so die Einheit und St�rke des Sabbat wahren. Wenn n�tig, sollen sie f�r ihre Br�der sorgen.
VI. Alle Sabbatmitglieder m�ssen um jeden Preis das Wohl der Sekte und der kainitischen Rasse �ber ihre eigenen pers�nlichen Bed�rfnissen stellen.
VII. Wer diesen Kodex nicht ehrt, verliert den Status eines vollwertigen Sabbatmitglieds und ist damit der Unterst�tzung durch ebensolche nicht mehr w�rdig.
VIII. So wie es immer war, so soll es sein. Die Lextalionis soll das Vorbild f�r die unsterbliche Gerechtigkeit sein, der sich alle Sabbatmitglieder unterwerfen.
IX. Alle Sabbatmitglieder sollen sich gegenseitig vor den Feinden der Sekte sch�tzen. Pers�nliche Feindschaften sollen pers�nliche Angelegenheiten bleiben, sofern sie nicht die Sicherheit der Sekte gef�hrden.
X. Alle Sabbatmitglieder sollen das Territorium des Sabbats vor allen anderen M�chten besch�tzen.
XI. Der Geist der Freiheit soll das Grundprinzip der Sekte sein. Alle Sabbatmitglieder sollen Freiheit von ihren F�hrern erwarten und verlangen.
XII. Der Ritus der Monomazie soll praktiziert werden, um alle Streitigkeiten unter Sabbatmitgliedern beizulegen.
XIII. Alle Sabbatmitglieder sollen die Schwarze Hand unterst�tzen.
XIV. Alle Sabbatmitglieder haben das Recht, da� Betragen und die Aktivit�ten ihrer Sektenbr�der und Schwestern zu beobachten, um Freiheit und Sicherheit aufrecht zu erhalten.
XV. Alle Sabbatmitglieder haben das Recht, eine Versammlung von ihresgleichen und ihren unmittelbaren Vorgesetzten einzuberufen.
XVI. Alle Sabbatmitglieder sollen gegen Sektenmitglieder vorgehen,die die ihnen vom Sabbat �berlassene Macht und Autorit�t auf Kosten des Sabbat zum pers�nlichen Vorteil nutzen. Ein solches Verfahren darf nur auf einem Wege durchgef�hrt werden, den ein Quorum von Prisci genehmigt hat.
| � Vampg 16 |
(1)Das Erbitten des Einlasses ist nicht mehr Grundsatz gem��
Art.10 des VAMPGG. |
| � Vampg 21 |
Still Deinen Hunger nie an Kindern, Katzen, Kr�ten oder Ratten. Sie sind der Hexen Eigentum. |
| � Vampg 56 |
(1)Das bestellen der Gruft ist ausschlie�lich auf
ordentlichen Friedh�fen genehmigt. |
| � vampg 57 |
Beim Stillen des Hungers achte Deiner Ahnen und �berlasse den ersten Tropfen Blut der Erde. |
| � Vampg 58 |
(1) In Not- oder Seuchenzeiten des Homo Sapiens ist das
Trinken von mehr als 1500 Vg nicht gestattet. |
| 1. Maskerade: Du sollst dein wahres Wesen niemandem enth�llen, der nicht vom Gebl�t ist.Wer solches tut, verwirkt seine Blutrechte. | 2.Die Dom�ne: Deine Dom�ne ist dein eigener Belang.Alle anderen schulden dir Respekt, solange sie sich darin aufhalten.Niemand darf sich gegen dein Wort auflehnen, solange er in deiner Dom�ne weilt | 3.Die Nachkommenschaft: Du sollst nur mit Erlaubnis deines Ahnen andere zeugen.Zeugst du andere ohne Einwilligung deines Ahnen,sollen sowohl du, als auch deine Nachkommen erschlagen werden |
| 4. Die Rechenschaft: Wenn du erschaffst, der ist dein eigenes Kind. Bis der Nachkomme auf sich selbst gestellt ist sollst du ihm alles befehlen.Du tr�gst seine S�nden. | 5. Gastfreundschaft: Ehre die Dom�ne anderer. Wenn du in eine fremde Stadt kommst, solltest du dich dem vorstellen, der dort herrscht. Ohne das Wort der Aufnahme bist du nichts | 6. Vernichtung: Es ist dir verboten, andere von deiner Art zu vernichten.Das Recht zur Vernichtung liegt ausschlie�lich bei deinem Ahnen. Nur die �ltesten unter euch sollen die Blutjagd ausrufen. |