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Kommentar |
Todesstrafe leicht gemacht. DNS - Untersuchungen haben Folgen für alle. Anfang des Jahres wurden in den U S A zwei zum Tode Verurteilt freigelassen. Wie die zuständige Richterin betonte gab es keine Indizien - Beweise ("physical evidence"), dafür, das die Morde von Michael Graham und seinem angeblichen Komplizen, Burrel, vor vierzehn Jahren begangen worden waren. Ausschlaggebend war bei der juristischen Neubewertung, ein DNS - Test. Dabei wurden die Spuren am Tatort mit den Erbanlagen der Inhaftierten verglichen. In Deutschland gibt es seit den Achtzigern ein Gesetz, wonach die Polizei bei laufenden Verfahren Speichelproben entnehmen. Dies war ursprünglich für Sexualdelikte gedacht. So sammelt das Bundeskriminalamt seit 1988 diese Daten. Zur Zeit dürfen noch verurteilte Straftäter, die noch oder auch nicht mehr im Gefängnis sitzen, zur Speichelprobe herangezogen werden. Das betrifft alle, die schon einmal verurteilt wurden wegen Alkohol am Steuer, Einbruch, Erpressung etc. Das beläuft sich bisher auf etwa 900 000 Fälle, von denen bis jetzt 30 Prozent aus Bayern beigesteuert. In Bayern empfiehlt man nach Recherchen des Spiegel den Insassen von Gefängnissen, freiwillig teil zu nehmen (Der Spiegel 2/2001). Wenn diese Auslegung der Gesetze beibehalten wird, dürfte eine schnell anwachsende Bio - Datei entstehen, deren Hüter, die Polizei, dann mehr über einzelne Bürger weiß, als diese selbst. Wenn es zur Gewohnheit wird, diese Daten zu sammeln, wird die Schranke, dies bei der Geburt jedes neuen Staatsbürgers zu tun, immer niedriger angelegt. Die Gegner der Todesstrafe jubeln zu früh und im falschen Fall, wenn sie glauben, ein Argument gegen die Hinrichtungen in den USA zu haben. sogar der Kandidat der Konservativen, G. W. Bush, hat sich dafür ausgesprochen, nur solche Menschen zu exekutieren, die ohne Zweifel schuldig sind. Das Argument ist auf der Seite der Befürworter: Wenn sich in Zukunft zweifelsfrei nachweisen läßt, ob jemand am Tatort war, werden zwar viele Unschuldige gerettet (nicht nut vor der Todesstrafe!), doch gibt es dann ein moralisches Argument weniger, für die Abschaffung eines Atavismus in einer modernen Gesellschaft. Es darf daher nicht zur Routine werden, daß Menschen in Reihenuntersuchungen nach Straftaten in der Nachbarschaft zum Speichelabstrich "gebeten" werden. Denn wer kann schon in einer kleinen Gemeinde seine Zustimmung verweigern, ohne sich der Dummheit seiner Nachbarn auszusetzen. Die Ausübung der staatlichen Rache, wie sie in den Vereinigten Staaten von Amerika letztes Jahr 40 Mal praktiziert wurde, kann nicht mit der DNS - Analyse bekämpft werden, sondern muß sich mehr auf den Nützlichkeitsaspekt stützen. Alois Kück
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