Franz Ofner: Die Unsichtbare Hand greift nach den Universitäten

 

1 Einleitung

Die Arbeitsgruppe "Erweiterte Autonomie" der Rektorenkonferenz hat mit dem Bericht "Universitäten im Wettbewerb" ein Rahmenkonzept für eine grundlegende Umgestaltung des österreichischen Universitätssystems vorgelegt1. Die wichtigsten Punkte dieses Konzepts haben bereits Eingang gefunden in ein Papier einer Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, welche die Umgestaltung vorbereiten soll.

Es ist nicht leicht, eine adäquate Bezeichnung für das Umgestaltungsvorhaben der Regierung zu finden. Der Ausdruck "Reform" ist deshalb nicht angebracht, weil wir seit den 60er Jahren mit diesem Ausdruck Veränderungen verbinden, die darauf abzielen, mehr Demokratie und soziale Gerechtigkeit in öffentliche Institutionen zu bringen. Davon kann aber in dem vorliegenden Fall keine Rede sein. Passender wäre der Terminus "Gegenreform", da mit den Veränderungen der Demokratisierungsprozeß der Universitäten, der mit dem UOG '75 angestoßen worden ist, rückgängig gemacht werden soll, um zwar nicht direkt zur Ordinarienuniversität von vorher zurückzukehren, aber diese in eine neue Richtung zu entwickeln. Damit ist in etwa die Stoßrichtung charakterisiert, in die die Umgestaltung gehen soll.

Mit dem Bericht "Universitäten im Wettbewerb" setzen die Rektoren die Eckpunkte, die das neue Universitätssystem ihrer Auffassung nach auszeichnen sollen. Er enthält eine Reihe von Expertengutachten zu Fragen, die für die Organisation von Universitäten von zentraler Bedeutung sind: Vor- und Nachteile verschiedener Autonomiemodelle, mögliche Rechtsformen, Organisationsformen von Autonomie, Möglichkeiten einer leistungsorientierten Finanzierung, personalrechtliche Probleme, Fragen des Studienrechts u.a. Wenn auch kein einheitliches und in sich konsistentes Konzept vorgelegt wird, so ergibt sich bei der Lektüre eine recht klare Vorstellung über die Richtung, in die die Reise gehen soll. Unter den 16 Beiträgen des Berichts ist der Beitrag von Kappler (S. 297-330) der einzige, der sich gegenüber den Umgestaltungsplänen kritisch verhält. Kappler verteidigt nicht das bestehende System, er stellt aber die Sinnhaftigkeit des vorgeschlagenen Modells mit dessen Orientierung an einem betriebswirtschaftlichen Effizienzbegriff und der Beseitigung demokratischer Strukturen an den Universitäten in Frage. Wenn es im folgenden des öfteren pauschal heißt, die Autoren der Beiträge vertreten eine bestimmte Auffassung, so ist Kappler davon auszunehmen, auch wenn das an der betreffenden Stelle nicht explizit gesagt wird.

Die positive Seite des Erscheinens des Berichts besteht darin, daß mit ihm - im Unterschied zu der Reformdebatte vor der Einführung des UOG '93 - grundsätzliche Überlegungen zur Stellung der Universitäten in der Gesellschaft thematisiert und Gestaltungsvorschläge vorgelegt werden, die an einer Gesamtkonzeption orientiert und fachwissenschaftlich fundiert sind. Auf diese Weise wird eine rationale Diskussion erleichtert und eine Grundsatzdebatte über Lehre und Forschung ermöglicht. Unter einer rationalen Diskussion sollte aber nicht verstanden werden, bloß die Zweckmäßigkeit von Regelungen im Hinblick auf vorgegebene Ziele, die selbst nicht zur Debatte stehen, zu prüfen. Effektivität und Effizienz werden im Bericht, ganz selbstverständlich, als Ziele angenommen, die die Neugestaltung der Universitäten zu leiten haben, und der Bericht tut so, als bräuchte darüber nicht diskutiert zu werden, da über sie ein Konsens bestehe.

Im folgenden Beitrag geht es um die Frage der Ziele. Es werden Probleme behandelt, die im Bericht der Arbeitsgruppe "Erweiterte Autonomie" nicht angesprochen werden. Effektivität und Effizienz sind keine Ziele, die für sich bestand haben können, denn was effektiv und effizient ist, wird seinerseits an vorgegebenen Zielen beurteilt. Effektivität und Effizienz sind Handlungsziele für das Management eines Unternehmens, das von den Eigentümern Ziele vorgesetzt bekommt. Selbst in der Wirtschaft muß jedoch über Ziele diskutiert werden, da meist Konflikte zwischen ihnen bestehen (z.B. Gewinnmaximierung und Sicherung der Innovativität auf längere Frist).

Welche Ziele werden in dem Bericht der Arbeitsgruppe "Erweiterte Autonomie" verfolgt? - Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage der Ziele in folgender Weise: Es wird nach den Auswirkungen gefragt, die die Neugestaltung auf jene Werte ausübt, denen sich das Universitätssystem bisher verpflichtet gefühlt hat: wissenschaftliche Freiheit, Vielfalt des wissenschaftlichen Angebots, Streben nach einem möglichst einheitlichen hohen Niveau aller Universitäten, freier Bildungszugang und soziale Chancengleichheit, inneruniversitäre Demokratie und Mitbestimmung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

2 Die Eckpunkte der Gegen-Reform

Als Motiv für eine grundlegende Umgestaltung des österreichischen Universitätssystems geben die Herausgeber und Autoren des Berichts die mangelnde Leistungsfähigkeit des derzeitigen Systems an. Eigenartigerweise wird aber, um diese Behauptung zu belegen, kaum auf die Ergebnisse in Forschung und Lehre eingegangen, um sodann die organisationalen Ursachen für die schwachen Leistungen zu eruieren. Es wird in pauschaler Weise ein unzureichender Austausch der Universitäten mit der Umwelt (S. 18) sowie eine Tendenz des Wissenschaftssystems, "sich von der Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme abzukoppeln", behauptet (S. 35) - ein Befund, den wohl viele Universitätsangehörige mit Befremden wahrnehmen werden. Kriterien, an denen die Autoren Leistung und Erfolg der Universitäten messen, werden nicht angegeben.

Kieser listet in seinem Beitrag eine Reihe von Schwächen des österreichischen Universitätssystems auf, führt sie allerdings auf einen Mangel an Ausstattung mit Ressourcen und Personal zurück und nicht auf organisationale Mängel (vgl. Kieser, S. 234-236). Er konstatiert eine Unterfinanzierung des Universitätssystems mit einem Anteil von etwa vier Prozent des Bundeshaushaltes und einem Aufwand von bloß 100.000 Schilling pro Studierenden, eine Unterversorgung in der Lehre aufgrund einer zu geringen Zahl von Professorenplanstellen und eines zu hohen Einsatzes von Assistenten in der Lehre, wodurch sich wegen der geringeren Qualität der Assistentenlehre die Studienzeiten verlängern, sowie ein geringes Leistungsniveau der österreichischen Forschung, was auf einen zu geringen Forschungsaufwand und auf Effizienzprobleme, bedingt durch eine zu hohe Lehrverpflichtung der Professoren, zurückzuführen sei.

Die Kritik, die der Bericht an den Leistungen der österreichischen Universitäten übt, geht nicht vom Output der Universitäten aus, um sodann die Ursachen für die ermittelten Leistungsmängel zu eruieren. Das Urteil in dieser Sache war schon vor der Abfassung des Berichts gesprochen und es konnte offensichtlich kein "gutes Werk" gefunden werden. Der Bericht konzentriert sich von vornherein auf das Gebiet der Regelungen: auf die Finanzierung, die Verteilung der Entscheidungsbefugnisse zwischen Staat und Universitäten, die inneruniversitäre Organisation, die Dienstverhältnisse, die Studienordnung. Eine Verbesserung des Regelsystems soll eine Effizienzsteigerung bringen. Diese Zielsetzung wird im einleitenden Kapitel unter dem Stichwort "Paradigmenwechsel in den 90er Jahren" formuliert: "Die Universitäten sollen effizienter, effektiver, ´unternehmensähnlicher´, wirtschaftsnäher werden." (S. 17)

Unter einem rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkt betrachtet ist ein solches Anliegen durchaus legitim, es reicht aber nicht aus, um eine vollständige Neustrukturierung des Universitätssystems zu legitimieren. Denn mit der Etablierung neuer Funktionsprinzipien für die Universitäten verändern sich - beabsichtigt oder nicht - auch die Ziele: sie werden mit den Regelungen, nach denen das System arbeitet, implizit gesetzt und vom Ziel der Wirtschaftlichkeit dominiert. Ein solches Universitätssystem hat durchaus seine Profiteure, es fragt sich nur, welche anderen Interessen für sie geopfert werden.

Im Schlußteil des Berichts "Universitäten im Wettbewerb" skizzieren die Mitglieder der Arbeitsgruppe "ein Rahmenkonzept für Österreichs Universitäten" (vgl. S. 699-716). Die Grundidee dieses Konzepts wird im folgenden vorgestellt, bevor auf die Frage eingegangen wird, welche Auswirkungen seine Realisierung hätte.

 

Wettbewerb um Ressourcen

Der Gedanke, der den Kern der Neugestaltung ausmacht, besteht darin, die Mittelvergabe an die Universitäten im Rahmen eines Wettbewerbsmodells vorzunehmen: Die Regierung stellt einen bestimmten Betrag zur Finanzierung des Universitätssystems zur Verfügung und die Universitäten konkurrieren um diesen Betrag. Die Konkurrenz soll nach klaren und allen Beteiligten bekannten Kriterien erfolgen. Dies setzt voraus, daß die Universitäten konkurrenzfähig gemacht werden, d.h. weitgehende Entscheidungskompetenzen über den Ressourceneinsatz und die Gestaltung ihrer Aktivitäten besitzen, sodaß sie für die erbrachten Leistungen verantwortlich gemacht werden können. Vom Marktmechanismus versprechen sich die Herausgeber und Autoren des Berichts eine Leistungssteigerung an den Universitäten. Die Erwartungen beschreibt Schimank sehr deutlich: "Diese oft in der Losung 'Mehr Markt!' ausgedrückte Zielvorstellung begründet sich daraus, dass Konkurrenz die Leistungsorientierung der Universitäten und ihres Personals stärkt, dauerhaft leistungsschwache Anbieter verdrängt, die Orientierung der Universitäten an den Erwartungen ihrer Leistungsabnehmer erzwingt und so insgesamt zu einer effizienteren und effektiveren Allokation finanzieller und personeller Ressourcen führt." (Schimank, S. 97-98)

Aus diesen einfachen Grundgedanken ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung des gesamten Systems. Im Zentrum des Modells steht die Frage der Finanzierung (vgl. dazu Ziegele, S. 331-386). Die Zuteilung von Ressourcen soll auf der Grundlage von Kriterien erfolgen, die zum Teil in Leistungsvereinbarungen zwischen der Regierung und den einzelnen Universitäten festgelegt werden und zum Teil auf Leistungsindikatoren (z.B. Anzahl der Absolventen, Anzahl der Publikationen) beruhen. Der Grad der Erfüllung der Leistungsvereinbarungen und der Indikatoren ist entscheidend für die Mittelzuteilung für die folgende Periode. Da die Universitäten eigenverantwortlich handeln und über einen längeren Zeitraum planen können sollen, wird gefordert, ihnen ein "Globalbudget" für eine mehrjährige Periode zur Verfügung zu stellen. Die Leistungen der Universitäten, vor allem was die Qualität von Lehre und Forschung betrifft, sollen durch (internationale) Evaluierung regelmäßig überprüft werden. Die Vorstellungen gehen dahin, 15 Prozent des Budgets leistungsbezogen zu vergeben. Dies sieht auf den ersten Blick wenig aus, es kann aber dazu führen, daß bei Nichterreichung der Ziele das Budget in einigen wenigen Jahren auf die Hälfte sinkt.

 

Deregulierung und hierarchische Organisation

Die weiteren Vorstellungen über die Gestaltung des Universitätssystems ergeben sich aus dem Erfordernis, die Universitäten mit den nötigen Handlungskompetenzen für den Wettbewerb auszustatten. Das Prinzip, den Universitäten von seiten des Staates einen möglichst großen Handlungsspielraum einzuräumen, heißt Deregulierung: "Die staatlichen Regulierungen müssen zurückgenommen werden und ersetzt werden durch Minimalbestimmungen im Organisations-, im Personal- und im Studienrecht." (Bericht S. 702) In der politischen Entschlossenheit, den staatlichen Einfluß auf die Universitäten zu minimieren, sehen die Autoren der Studie den "neuralgischen Punkt" der Neugestaltung des Universitätssystems. Ihr Erfolg steht und fällt ihrer Ansicht nach mit der Deregulierung.

Der zweite Punkt betrifft die innere Organisation. Um im Wettbewerb erfolgreich zu sein, muß eine straffe, hierarchische Leitungs- und Entscheidungsstruktur an den einzelnen Universitäten installiert werden. Eine solche Struktur ist erforderlich, um die Universität auf eine Gesamtstrategie ausrichten und die Leistungsvereinbarungen mit der Regierung erfüllen zu können. Die Durchsetzung eines Leistungsprofils setzt voraus, "dass der Rektor seine (!) Fakultäten, Institute und Lehrstühle (!) auf diese Linie verpflichten kann - insbesondere über positive und negative finanzielle Sanktionen" (Schimank, S. 136).

In den Vorschlägen zur Organisation taucht zwar die vertraute Terminologie für Funktionsträger und Gremien auf, deren Kompetenzen weichen aber wesentlich von den herkömmlichen Aufgaben ab. Ein Universitätsrat, der vom zuständigen Ministerium auf Vorschlag der Universität (des Senats) ernannt wird und der zur einen Hälfte mit Professoren in Dauerstellung und zur anderen Hälfte durch externe Personen besetzt ist, soll die Gesamtstrategie der Universität festlegen, das Budget beschließen sowie den Rektor und die Einhaltung der Gesamtstrategie beaufsichtigen. Die externen Mitglieder des Universitätsrats sollen die Perspektive von Wirtschaft und Gesellschaft in die Universität einbringen.

Der Senat soll - nach den Vorstellungen des Berichts - weiterhin ein Kollegialorgan, beschickt durch die Kurien, sein, jedoch nur mehr Beratungsfunktion für den Rektor haben. Er soll in den Universitätsrat fachliche Expertise einbringen können, doch soll er über keine Entscheidungskompetenzen verfügen. Der Senat soll entweder Kandidaten für die Wahl des Rektors, die dann durch den Universitätsrat erfolgt, vorschlagen oder den Rektor auf Vorschlag des Universitätsrats wählen.

Für die Verwirklichung der Universitätsziele und die Umsetzung der Universitätsstrategie ist der Rektor mit seinem Stab zuständig. Alle operativen Entscheidungen hinsichtlich Budget und Finanzierung, Personal und Ausrichtung von Forschung und Lehre liegen bei ihm.

 

Privatrechtliche Arbeitsverträge

Es leuchtet ein, daß unter der Voraussetzung, daß die Einheiten einer Universität einer Gesamtstrategie untergeordnet werden sollen, die Regelung personalrechtlicher Fragen eine zentrale Rolle spielt. Es geht dabei um die Möglichkeit, Aufgaben für Forschung und Lehre verteilen, die Beteiligung an Projekten anordnen und wissenschaftliches Personal auswechseln zu können, wenn es den Leistungsvorstellungen nicht entspricht oder seine Qualifikation für ein neues Forschungsvorhaben nicht geeignet erscheint. Die Herausgeber des Berichts schlagen konsequenterweise privatrechtliche Arbeitsverhältnisse vor, da diese entsprechende Handlungsspielräume eröffnen: Die Personalstruktur kann flexibel gehalten werden, ein durchgehendes Laufbahnmuster für Wissenschaftler ist nicht zwingend und bindet die Universität nicht an Personen, Leistung kann durch finanzielle Anreize in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Gesetzliche Regelungen für Qualifizierungsverfahren (Habilitationen, Berufungen) sowie für Gehälter lehnt der Bericht ab.

 

Kontrolle des Studienzugangs

Als besonders wichtig für Erfolg oder Mißerfolg einer Universität sehen die Autoren und Herausgeber des Berichts die Frage des Studienzugangs an. Studierende werden als Input in das Produktionssystem Universität angesehen und dieses kann für seine Ergebnisse nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn es Kontrollbefugnisse über den Input, also über die Zulassung von Studierenden, besitzt (vgl. S. 703). Die Herausgeber des Berichts sehen mehrere Möglichkeiten, wie eine Kontrolle über den Zugang von Studierenden ausgeübt werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin, daß jede Universität selbst in einer Eingangsphase feststellt, "wer in welcher Form bzw. mit welchen Auflagen zum Studium zugelassen wird" (S. 703). Ferner ist von einer Teilung des Studienangebots die Rede: ein Regelstudium für die Masse der Studierenden und besondere Studien für Begabte. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, daß bundesweit einheitliche Regelungen, etwa Studiengebühren, den Zugang regeln und - das wäre wohl der Zweck - für eine überlegte Studienwahl und eine hohe Motivation sorgen, sodaß die Studienzeiten kürzer werden. Ferner ist für die Autoren eine Kombination von allgemeinen Regelungen und universitätsspezifischen Steuerungsinstrumentarien vorstellbar, etwa Studiengebühren und Vergabe von Begabtenstipendien durch die Universitäten.

 

3 Der Bruch mit den traditionellen Zielen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik

Der restliche Teil dieses Beitrags befaßt sich mit den Auswirken, die ein Universitätssystem hat, das nach den skizzierten Prinzipien funktioniert. Von besonderem Interesse sind dabei die Veränderungen der bildungs- und wissenschaftspolitischen Ziele, die seit Beginn der 70er Jahre an Geltung gewonnen haben und durch die Werte demokratische Partizipation und soziale Gerechtigkeit bzw. Chancengleichheit legitimiert wurden.

Eine direkte Auseinandersetzung mit dem Rektorenbericht in diesen Punkten ist nicht möglich. Denn die explizite Zielsetzung des Neugestaltungskonzepts ist darauf beschränkt, den Leistungsdruck auf die Universitäten durch Wettbewerb um Ressourcen und Außensteuerung (Vertreter der Wirtschaft im Universitätsrat) zu erhöhen sowie die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Universitäten (Autonomie, Vollrechtsfähigkeit) zu vergrößern. Andere, bildungs- und wissenschaftspolitische, Ziele werden nicht genannt.

Von einer Steigerung der Leistung und Verbesserung der Effizienz gegenüber der jetzigen Situation kann allerdings nur unter einem sehr abstrakten Gesichtspunkt die Rede sein, nur dann, wenn die Leistung der Universitäten an rein quantitativen Kriterien gemessen wird, wie etwa dem Anteil der Absolventen an den Studierenden, der durchschnittlichen Studiendauer, den Kosten eines Studienplatzes, der Zahl der Veröffentlichungen pro wissenschaftlichem Mitarbeiter u.ä. Die Leere und Abstraktheit des Effizienzbegriffs wird auch von Kappler kritisiert, ebenso der Begriff der Anpassungsfähigkeit, denn es werde nicht konkretisiert, woran sich die Universitäten anpassen sollen und weshalb (Kappler, S. 298-299). In dem Bericht wird nicht berücksichtigt, daß sich mit der Umgestaltung der Universitäten auch deren Leistungsstrukturen verändern, d.h. ihre Leistungen in Forschung und Lehre unter qualitativen Gesichtspunkten, die Gewichte der einzelnen Studienrichtungen und der wissenschaftlichen Fächer, der Anteil von Grundlagenforschung und angewandter Forschung an der Gesamtaktivität. Damit ist aber eine Vergleichbarkeit der Effizienz mit dem jetzigen System nicht mehr möglich. Das Universitätssystem erreicht dann, nach der Umgestaltung, die Ziele nicht effizienter als vorher, sondern es ist auf andere Ziele umgestellt bzw. sind die Ziele im neuen System anders gewichtet als im alten: Es können sich dann andere Interessen an den Universitäten und mit Hilfe der Universitäten in der Gesellschaft durchsetzen als vorher.

 

Die Vielfalt der Interessen und das Problem ihrer Berücksichtigung

Der Ausbau der Universitäten, die Vielfalt des Angebots an Studienrichtungen und das Gewicht, mit dem die einzelnen Wissenschaftsdisziplinen vertreten sind, wird im bestehenden österreichischen Universitätssystem durch politische Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse bestimmt. Unterschiedliche Gruppen in der Gesellschaft, die an wissenschaftlicher Forschung und Berufsausbildung Interesse haben, nehmen Einfluß auf Entscheidungen des Parlaments, der Regierung und der Wissenschaftsadministration. Zu diesen Gruppen zählen Wirtschaftsverbände, Arbeitnehmerorganisationen, Berufsverbände, Interessengruppen aus dem kulturellen Bereich, des Gesundheitswesens, der verschiedenen staatlichen Aufgabenbereiche etc. Zahlreiche Initiativen und Anträge zur Entwicklung der Universitäten kommen jedoch aus diesem Bereich selbst. Schließlich beeinflußt auch das Nachfrageverhalten der Studierenden die Entscheidungen über Ressourcenzuteilung und Ausbau von Universitäten. Mit der Reform des Universitätsstudiengesetzes 1997 wurden das Verfahren zur Zulassung von Studienrichtungen und Standortentscheidungen formal geregelt, wobei auch die Nachfrage nach dem Studium und die Arbeitsmarktrelevanz von Bedeutung sind (vgl. § 11 UniStG).

Nach bisherigem Verständnis sind gesellschaftliche Steuerung, Finanzierung und Führung der Universitäten in Österreich Aufgabe und Angelegenheit des Staates. Dieser ist dafür verantwortlich, ob und wie stark Interessen, die an wissenschaftlich fundierter Ausbildung und Forschung in der Gesellschaft vorhanden sind, berücksichtigt werden und zum Zuge kommen. Diese Aktivität des Staates kann unterschiedlich gehandhabt werden: auf mehr oder weniger transparente Weise, mit und ohne Einbeziehung demokratisch legitimierter Instanzen, nach kurzfristigen Interessen oder nach einem längerfristigen Konzept. Sie wird immer der Kritik ausgesetzt sein, weil sich Interessengruppen zu wenig berücksichtigt finden oder weil demokratische Standards nicht eingehalten werden. Politische Entscheidungsverfahren sind der Gefahr des Lobbyismus und Protektionismus ausgesetzt und bedürfen demokratischer Kontrolle. Transparenz und öffentliche Diskussion der Entscheidungen sind notwendige Bedingungen, um einen Ausgleich der Interessen zu finden und eine rationale Entwicklung des Systems zu erreichen.

Die Alternative zur politischen Steuerung ist ein marktwirtschaftlich gesteuertes Universitätssystem. Die Größe des Angebots und die Ausdifferenzierung des Systems bestimmen sich demnach über die zahlungskräftige Nachfrage nach Ausbildungs- und Forschungsleistungen. Marktversagen ist eine der wichtigen Begründungen für die staatliche Finanzierung und politische Steuerung der Universitäten2. Da nur ein Teil der in der Gesellschaft vorhandenen Interessen und Bedürfnisse in Form zahlungskräftiger Nachfrage auftreten kann, würde der andere Teil von wissenschaftlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Die Notwendigkeit, die Kosten für beanspruchte Leistungen zu tragen, würde zu einer Umstrukturierung der Universitäten nach Studienrichtungen und wissenschaftlichen Fächern führen. Die Probleme sind bei der Lehre anders gelagert als in der Forschung.

 

Soziale Gleichheit des Bildungszugangs

In einem marktwirtschaftlich gesteuertem Universitätssystem hätten die Studierenden bzw. deren Familien zusätzlich zu den Lebensunterhaltskosten (etwa 120.000 Schilling pro Jahr) die Kosten für den Studienplatz (im Durchschnitt der Studienrichtungen derzeit etwa 110.000 Schilling pro Jahr; vgl. Ofner/Wimmer 1998, S. 85) zu tragen - d.h. die Studienkosten würden sich verdoppeln. Die vollständige Finanzierung der Studienkosten durch die Studierenden hätte zwei Effekte. Zum einen würde die Studienbeteiligung drastisch sinken, da eine hohe soziale Barriere für den Hochschulzugang errichtet wird. Nur ein massiver Ausbau des Stipendienwesens könnte dem entgegenwirken, ein Kreditsystem hätte voraussichtlich kaum Wirkung, da bei Studierenden aus Nicht-Akademikerfamilien eine hohe Verschuldungsaversion besteht (vgl. Kappler, S. 313).

Zum andern würde die Wahl der Studienrichtung stark beeinflußt werden. Gebühren verstärken bei den Studierenden die Tendenz, sich jenen Fächern zuzuwenden, denen sie hohe Beschäftigungschancen und gute Verdienstmöglichkeiten zuschreiben. Ein solches Wahlverhalten würde voraussichtlich zu einem drastischen Rückgang geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer führen. In den Bereichen mit stärkerer Nachfrage nach Absolventen (etwa Betriebswirtschaftslehre, Informatik, technische Studien) könnte es zu Angebotsschwankungen von Absolventen nach dem Muster des "Schweinezyklus" (vgl. dazu Stobbe 1983, S. 388) kommen, da sich die Nachfrage- und Einkommensbedingungen zum Zeitpunkt des Studienabschlusses gegenüber dem Zeitpunkt der Studienwahl vor fünf Jahren wesentlich verändert haben können: Eine starke Nachfrage nach Absolventen zum Zeitpunkt der Studienwahl führt zu einem Ansteigen der Zahl der Studierenden, die nach fünf Jahren auf einen gesättigten Markt treffen, was zu einem Rückgang der Inskriptionen führt usw. Jedenfalls kann man davon ausgehen, daß das Ausmaß, neigungsorientiert zu studieren, abnehmen würde (vgl. Kappler, S. 313).

 

Zugang zur Forschung

Eine Marktlösung im Bereich der Forschung würde diesen Bereich in mehrfacher Hinsicht dramatisch verändern. Da nur finanziell potente Interessenten Forschungsaufträge vergeben können, könnten sich unter Marktbedingungen nur jene Fächer entfalten, deren Forschung von den Auftraggebern ökonomisch verwertbar ist (technische und betriebswirtschaftliche Fächer, Teile der Naturwissenschaften, wie z.B. Biologie oder Pharmazie) und politisch genutzt werden kann (etwa Einstellungs- und Meinungsforschung). Der Trend zu anwendungsorientierter Forschung, ganz gleich auf welchem Fachgebiet, würde sich verstärken und Grundlagenforschung in den Hintergrund treten.

Zusätzlich zu dieser Finanzierungsproblematik und ihren Folgen ist ein weiteres Problem zu berücksichtigen. Es gibt eine Vielzahl sozialer und gesellschaftlicher Bedürfnisse, die sich nicht als Interesse nach Forschung artikulieren. Zu denken ist dabei an den größten Teil der geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschung. Dennoch ist die wissenschaftliche Bearbeitung geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fragen für die soziale Entwicklung (das Selbstverständnis einer Gesellschaft, die Aufmerksamkeit für soziale Probleme, die Akzeptanz und Förderung demokratischer Prozesse, die Kommunikation und Verständigung zwischen sozialen Gruppen und den Geschlechtern, die Prioritätensetzung im öffentlichen und privaten Bereich, die Haltung zur technischen Entwicklung, die Auffassung über den Stellenwert sozialer Gerechtigkeit) von großem Wert, ohne von einzelnen Personen oder Personengruppen unmittelbar verwertbar zu sein. Im derzeitigen Wissenschaftssystem wird dieses Forschungsspektrum vielfach von den an den Universitäten tätigen Wissenschaftlern selbst, von Vereinen und wissenschaftlichen Gesellschaften angeregt und durchgeführt, aus deren fachlichen Forschungsinteressen heraus, aber finanziert aus staatlichen Mitteln. Dieser Freiraum und diese Autonomie wissenschaftlich tätiger Personengruppen sind in einem marktwirtschaftlich gesteuerten Forschungssystem eingeengt, es müßte Sponsoren und Stiftungen geben, die allerdings bei uns keine entsprechende Tradition haben.

 

Marktsimulation und Umstrukturierung

Mit der Neugestaltung der Universitäten, wie sie im Bericht "Universitäten im Wettbewerb" vermittelt wird, wird keine vollständige Umstellung auf ein marktwirtschaftliches System angestrebt, obwohl es bei einigen Autoren solche Intentionen gibt3. Einigkeit herrscht jedoch darüber, daß starke marktwirtschaftliche Elemente eingebaut werden: direkte Elemente (Studiengebühren, verstärkte Finanzierung von Forscherstellen über Auftragsforschung/Drittmittel) und Substitute für Marktelemente (Leistungsvereinbarungen und -indikatoren), die Universitäten, Fakultäten und Institute einem Wettbewerb um Mittel aussetzen (etwa: Finanzierung nach der Zahl der Absolventen, Belohnung eingeworbener Forschungsmittel, der Anzahl von Publikationen, Habilitationen, eingerichteter Forschungsbereiche, der Intensität des Studentenaustauschs; vgl. die lange Liste möglicher Indikatoren bei Binder/Engl, S. 389-391).

Im Zuge der Marktsimulation wird ein Konkurrenzmechanismus zwischen den Universitäten sowie den Fakultäten und Studienrichtungen innerhalb der Universitäten in Gang gesetzt. Da auf längere Frist den Universitäten für dieselbe Studienrichtung nicht unterschiedlich hohe Belohnungen ausbezahlt werden können, ergibt sich ein Druck zur Entwicklung von Durchschnittkosten pro Studienplatz. Die Studienplatzkosten für eine Studienrichtung hängen an einer Universität vor allem von der Zahl der Studierenden dieser Studienrichtung ab (aber nicht nur von dieser, sondern auch vom Vorhandensein verwandter Studienrichtungen, da es zu Synergie-Effekten bei der Abhaltung von Lehrveranstaltungen und der Betreuung von Studierenden kommt). Es wird daher an den einzelnen Universitäten ein Druck auf die schwächer belegten Studienrichtungen entstehen, da sie Defizitbringer sind und von den anderen subventioniert werden müssen. Für die Universitäten gibt es mehrere Möglichkeiten, auf den Kostendruck zu reagieren. Eine Möglichkeit ist, kleinere Studienrichtungen aufzugeben und alle Ressourcen in die größeren zu stecken. Eine Ausweichstrategie kann darin bestehen, ein qualitativ besonders hochstehendes Sudienprogramm anzubieten, für das die Studierenden eine zusätzliche Studiengebühr zu bezahlen haben. Dies setzt allerdings voraus, daß zunächst in den Aufbau von (internationaler) Reputation für dieses Programm investiert wird. Der Erfolg wird sich erst nach einer längeren Laufzeit einstellen, nachdem die ersten Absolventen präsentiert werden können. Es wird daher für kleinere und unter Finanzierungsproblemen leidenden Universitäten schwer sein, eine solche Strategie zu verfolgen. Auch in diesem Punkt sind größere Universitäten und Studienrichtungen mit großen Hörerzahlen im Vorteil. Wollen kleinere Universitäten Studienrichtungen aufrechterhalten, können sie den Weg einschlagen, die Kosten zu senken, und das heißt im wesentlichen die Personalkosten, etwa dadurch, daß die Forschungsaktivitäten der Mitarbeiter eingeschränkt und ihre Kapazitäten auf die Lehre konzentriert werden oder daß die Anforderungen an die Studierenden gesenkt werden, wodurch der Betreuungsaufwand abnimmt, oder auch dadurch, daß das Angebot an Fächern, das von den Studierenden frei gewählt werden kann, reduziert wird.

Konsequenz der Einführung marktwirtschaftlicher Elemente ist somit eine Differenzierung des Universitätssystems in zweifacher Hinsicht (vgl. dazu auch Schimank, S. 133). Zum einen kommt es zu einer Reduktion der Vielfalt des Studienangebots an den einzelnen Universitäten. Diese werden sich zunehmend auf ihre "Stärken" beschränken, d.h. jene Studienrichtungen anbieten, in denen sie große Hörerzahlen haben und die Kosten pro Studienplatz niedrig sind ("Bereinigung der Standorte"). Zum anderen entsteht eine "Landschaft" von Universitäten, die sich deutlich hinsichtlich ihrer Qualität in Forschung und Lehre unterscheiden, ähnlich dem amerikanischen System mit Forschungsuniversitäten einerseits und Lehruniversitäten andererseits (vgl. Kieser, S. 245). Lehruniversitäten sind bekannt für ihr niedrigeres wissenschaftliches Niveau und die geringeren Anforderungen an die Studierenden, sie führen keine Aufnahmeprüfungen und knock-out-Prüfungen nach einer Studieneingangphase durch, verlangen geringe Studiengebühren, die Absolventen versprechen sich aber auch keine Top-Karrieren in der Wirtschaft, im Kultur- und Wissenschaftsbetrieb oder in der staatlichen Verwaltung. Schimank sieht eine solche Differenzierung als äußerst positiv an: "Und natürlich tut es beiden Gruppen von Studierenden, den Hochbegabten und dem Mittelmaß, gut, dass sie nicht - wie an deutschen und österreichischen Universitäten - gemeinsam studieren müssen." (Schimank, S. 133).

 

Einschränkungen des Bildungszugangs

Das Problem der langen Studienzeiten und der hohen Drop-out-Raten wird im Bericht der Rektorenkonferenz als Problem mangelnder Begabung und Motivation bei den Studierenden gesehen. Die Motivation, zügig zu studieren, soll durch Studiengebühren und Leistungsstipendien erhöht werden. Aufnahmetests und Knock-out-Prüfungen am Ende einer Studieneingangsphase sollen dazu dienen, die Unbegabten von den Begabten zu sondern, die Zulassung zum Studium zu steuern und, wenn schon nicht zu verhindern ist, daß Unbegabte studieren, zumindest besondere Studiengänge für Begabte einzurichten.

Die Ursachen für lange Studienzeiten und hohe Drop-out-Raten werden also auf Persönlichkeitsfaktoren der Studierenden (Motivation und Begabung) abgewälzt, Studienbedingungen werden nicht einmal angesprochen. Zu nennen wäre die starke Verbreitung von Berufstätigkeit unter den Studierenden, die auf das Fehlen eines großzügigen Stipendienwesens zurückzuführen ist. Dadurch werden eine volle Konzentration auf das Studieren, das Entstehen eines studentischen Milieus und die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, politischen und kulturellen Themen in diesem Milieu behindert. Ein weiterer Punkt ist die - trotz Studienreform noch immer - große Zahl von Lehrveranstaltungsstunden und Prüfungen statt einer Studienkonzeption, die ein konzentriertes thematisches Arbeiten fördert. Und schließlich ist für die langen Studienzeiten und hohen Drop-out-Raten verantwortlich, daß viele Professoren zusätzlich zu ihrer Tätigkeit an der Universität als Privatunternehmer agieren und kommerzielle Interessen verfolgen. Das Privatunternehmertum vermindert die Zeit, die Professoren für die Studierenden aufwenden, und gibt Assistenten und Dozenten ein schlechtes Beispiel, das sie animiert, sich ähnlich zu verhalten, sobald ihre Position dies erlaubt.

Die im Rektorenbericht vorgeschlagenen Maßnahmen laufen darauf hinaus, den Zugang zu den Universitäten zu beschränken. Sowohl Studiengebühren als auch Aufnahme- und Zulassungstests wirken in diese Richtung. Beide Arten von Zugangsbeschränkungen wirken sozial selektiv. Es sind nicht bloß die Studiengebühren, durch die junge Menschen aus Familien mit niedrigerem Einkommen und mehreren Kindern benachteiligt werden. Auch Leistungstests sind an den Normen und Standards der Schichten mit höherem Bildungsabschluß ausgerichtet und lassen Angehörige anderer Schichten mit höherer Wahrscheinlichkeit scheitern. Kappler fallen in diesem Zusammenhang die Verhältnisse in Japan ein: Entweder man kommt über "die richtige Schiene" an die Universität, hat also den "richtigen" Kindergarten und die "richtigen" Schulen besucht, oder man besteht die Aufnahmeprüfung (Kappler, S. 312).

Auf das Problem von Stipendien in Form von Krediten, die nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen, wurde bereits weiter oben hingewiesen. Das Scheitern im Studium stellt ein Risiko bei der Kreditfinanzierung dar und der Zugang zu höheren Positionen in der Arbeitswelt hängt immer noch deutlich von der sozialen Herkunft und von guten Beziehungen ab. Mit der Einführung von Studiengebühren, Selektionsmaßnahmen am Beginn des Studiums und der Teilung der Studien in Massenstudien und Elitestudien würden Verhältnisse wiederkehren, die bereits als überwunden gegolten haben: soziale Ungleichheit bestimmt den Zugang zu höherer Bildung und die Politik der Förderung sozialer Chancengleichheit verliert an Bedeutung.

Einschränkung der wissenschaftlichen Freiheit

Wie bereits ausgeführt, sieht der Bericht der Rektorenkonferenz eine hierarchische Führung der Universitäten (durch Universitätsrat und Rektor) als unverzichtbar an. Institute und Professoren müssen zur Einhaltung der Universitätsstrategie verpflichtet werden können. Um die Durchsetzungskraft der Universitätsleitung zu erhöhen, soll die Stärkung des Rektors gegenüber den Professoren durch eine Stärkung der Stellung der Professoren gegenüber ihren Mitarbeitern ergänzt werden. Die Veränderungen laufen auf eine modifizierte Ordinarienuniversität hinaus. Schimank stellt sich vor, daß das Prinzip der Leistungsvereinbarung, das zwischen Ministerium und Universität besteht, innerhalb der Universität fortgesetzt wird; es muß "bis auf die Ebene der einzelnen Lehrstühle hinunterreichen" (S. 126). Die konkreten Entscheidungen über die Verwendung der Mittel und den Einsatz des Personals soll auf dieser Ebene fallen. Die Leistung entscheidet dann über weitere Ressourcenzuweisungen. Selbstverständlich gilt das Prinzip der Leistungsvereinbarung nicht zwischen Ordinarius und seinem wissenschaftliche Personal: Hier gilt, gemäß privatrechtlicher Arbeitsverträge, das Prinzip des Anordnungsrechts und der Gehorsamspflicht, gepaart mit zeitlich befristeten Verträgen. In einer Fußnote räumt Schimank großzügig aber ein: "Es bleibt ihm (dem Professor, F.O.) dabei unbenommen, die Meinungen seiner Mitarbeiter einzuholen. Auch jenseits von formalen Mitentscheidungsrechten dürfte es zumindest ein Gebot der Klugheit sein, den Sachverstand der Mitarbeiter zu nutzen und deren Bedürfnisse zu berücksichtigen, da sie schließlich zur Gesamtleistung der Professur beitragen." (Schimank, S. 120)

Dem Prinzip der hierarchischen Organisation entspricht, daß die jeweils höhere Instanz - die Regierung gegenüber den Universitäten, Universitätsräte und Rektoren gegenüber den Professoren und Professoren gegenüber ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern - Ziele vorgeben und Druckmittel in der Hand haben, um die Anordnungen durchzusetzen. Unter diesem Aspekt ist die Abschaffung des geltenden Dienstrechts und der Übergang zu privatrechtlichen Arbeitsverträgen zu sehen, die Kündigungen ermöglichen, befristete Verträge vorsehen und eine größere Flexibilität in der Bezahlung ermöglichen. Alle diese Maßnahmen schränken die Handlungsfreiräume des wissenschaftlichen Personals ein. Bekenntnisse zur wissenschaftlichen Freiheit, wie sie im Bericht immer wieder abgegeben werden, sind als bloße Lippenbekenntnisse zu betrachten. Denn die Ausrichtung einer Universität in Forschung und Lehre nach bestimmten Zielsetzungen und Schwerpunkten ist nicht anders als durch Anweisungen und Gehorsamspflicht zu erreichen. Autonomie an den Universitäten wird auf die Wahl von Mitteln und Methoden eingeschränkt, je weiter man die Hierarchie hinuntersteigt. Mitbestimmung bei der Zielsetzung wird ausgeklammert. Ein Freiraum für eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten, wie dies derzeit der Fall ist, kann Assistenten in einem System, das auf strategische Ziele ausgerichtet ist, nicht eingeräumt werden.

Die Abschaffung der Möglichkeit einer durchgehenden Universitätskarriere und der Erreichbarkeit des Beamtenstatus für Mittelbauangehörige erhöht nicht nur die Fluktuation an den Universitäten, sondern erleichtert den Professoren auch die Durchsetzung von Anordnungen gegenüber dem wissenschaftlichen Personal. Privatrechtliche Arbeitsverträge und wissenschaftliche Freiheit gehen nicht zusammen. Die Bekenntnisse zur Wissenschaftsfreiheit im Bericht der Rektorenkonferenz sind Leerformeln. Es ist vorstellbar, daß in die Arbeitsverträge ein Passus aufgenommen wird, der gemäß Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes den Assistenten das Recht einräumt, die Mitwirkung an einzelnen wissenschaftlichen Arbeiten aus Gewissensgründen abzulehnen, aber eine solche Formulierung ist in keiner Weise ein Äquivalent zur freien Wahl von Forschungsthemen, wie es derzeit möglich ist. Zu berücksichtigen ist außerdem, daß privatrechtliche Arbeitsverträge im Verhältnis zu öffentlichen Dienstverhältnissen den Handlungsspielraum für Vorgesetzte enorm erweitern, Gründe für die Kündigung von Mitarbeitern zu finden. Gerade der Regierungswechsel in der jüngsten Vergangenheit zeigt, welche Vorteile der Beamtenstatus für Wissenschaftler besitzt: Forschungsarbeiten für die Regierung können abgelehnt werden, Sozialforschung kann sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Regierungspolitik auseinandersetzen, Universitätsangehörige können sich an regierungskritischen Veranstaltungen beteiligen und in Zeitungen öffentlich Stellung nehmen.

 

Zerstörung demokratischer Mitbestimmung

Als einziges Kollegialorgan wird im Bericht der Rektorenkonferenz der Senat erwähnt (vgl. S. 714). Seine Funktionen sollen darauf beschränkt werden, den Rektor zu beraten und bei der Wahl des Rektors mitzuwirken (durch Erstellung eines Wahlvorschlags oder durch die Wahl auf der Grundlage eines Vorschlags des Universitätsrats). Zur Rolle der Studierenden heißt es bloß, daß sie "bei allen Entscheidungen über die Studienbedingungen zu hören sind" (S. 714), über die Rechte des Mittelbaus gibt es keine Aussagen.

Im Beitrag von Kieser ist davon die Rede, daß lediglich die auf Lebenszeit bestellten Professoren ein langfristiges Interesse an der Entwicklung der Universität haben und daher in die Gestaltung der Universität einbezogen werden sollen (vgl. S. 262-263). Die Begründung dieses Vorschlags ist ein rhetorisches Meisterwerk: Zuerst beschränkt Kieser die Bestellung auf Lebenszeit auf die berufenen Professoren und dann argumentiert er, daß nur sie mitbestimmen sollen, weil sie als einzige ein langfristiges Interesse an der Entwicklung der Universität hätten. Er nennt sie Quasi-Eigentümer - ein Ausdruck, der sich derzeit unter den Professoren großer Beliebtheit erfreut und in Diskussionen immer wieder gebraucht wird.

Geht es nach dem Bericht der Rektorenkonferenz, so wird die Mitbestimmung des Mittelbaus und der Studierenden abgeschafft. So leitet Kieser seine Ausführungen über "die dem Wettbewerb angemessene Governance-Struktur der Universität" mit der Bemerkung ein: "Generell kann man, sieht man von den Studierenden ab, drei Gruppen von Akteuren unterscheiden: Professoren, Administratoren und Mitglieder eines 'Board of Trustees'." Von den Studieren wird abgesehen, der Mittelbau ist überhaupt verschwunden.

Eines der Argumente für die Abschaffung der Mitbestimmung und die Einführung autoritärer Strukturen an den Universitäten besteht darin, daß die akademische Selbstverwaltung zu einer Selbstblockade führt, wenn eine inneruniversitäre Umverteilung von Mitteln auf Kosten einer, wenn auch nur kleinen Gruppe vorgenommen werden soll: Die Angst, das nächste Mal selbst Opfer einer solchen Maßnahmen zu sein, führt zu einer blinden Solidarität ("Gesetz der Zurückhaltung auf Gegenseitigkeit") und einer Politik der Besitzstandswahrung (vgl. Schimank, S. 135). Autoritäre Strukturen ermöglichten demgegenüber die Durchsetzung einer Zielsetzung für die Organisation im Inneren, seien Voraussetzung für einen Wettbewerb zwischen den Universitäten und erhöhten die Leistungen des Gesamtsystems.

Es soll nicht bestritten werden, daß die akademische Selbstverwaltung mit einer Reihe von spezifischen Problemen zu kämpfen hat. Dies trifft jedoch auf jedes Organisationsmodell zu. Es ist auch richtig, daß das hierarchische Anordnungsmodell traditionellerweise als das leistungsfähigere System angesehen wird (vgl. dazu etwa die transaktionskostentheoretische Argumentation von Williamson 1990, S. 81-96). Es ist hier nicht der Raum, eine organisationstheoretische Debatte zu führen und darauf einzugehen, unter welchen Voraussetzungen diese Aussage als plausibel angesehen werden kann. Zwei Punkte sind jedoch in diesem Zusammenhang bedenkenswert. Wenn wir Demokratie und Mitbestimmung einen hohen Stellenwert beimessen, so ist ein Zustand äußerst unbefriedigend, in dem hohe Leistungen nur unter autoritären Verhältnissen erbracht werden können. Universitäten haben die Aufgabe, "verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen" (§ 1 (1) UOG '93). Die Entwicklung von Organisationsformen, die eine Vereinbarung von demokratischen Verhältnissen und hoher Leistungsfähigkeit ermöglichen, ist sicherlich zu diesen Aufgaben zu zählen4.

 

Demotivierung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse und befristete Zeitverträge statt öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse erhöhen die Abhängigkeit des wissenschaftlichen Personals und vergrößern seine Unsicherheit hinsichtlich einer wissenschaftlichen Karriere. Dies bedeutet, daß Assistent/inn/en mit einem Auge immer auf Jobsuche sein werden, um eine größere Sicherheit für ihre Lebensplanung zu gewinnen, und daß sie die Universität verlassen, sobald sich ihnen eine günstige Gelegenheit bietet. Auf das Engagement für Lehre und wissenschaftliches Arbeiten haben solche Arbeitsbedingungen negative Auswirkungen. Ferner ist zu erwarten, daß der Wettbewerb zwischen den Universitäten einen Druck auf die Gehälter des wissenschaftlichen Personals ausüben wird.

Die Auswirkungen von Arbeitsbeziehungen, wie sie für die zukünftige Universität vorgesehen sind, werden in den verschiedenen Studienrichtungen unterschiedlich sein. Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften werden aufgrund der Umstrukturierungen schrumpfen und es wird zu einem Überangebot an Absolventen und Interessenten für Mittelbau- und Professorenstellen kommen. Wie schnell dieser Schrumpfungsprozeß vor sich geht und wie lange das Überangebot anhält, wird vor allem von der Höhe der Studiengebühren für diese Fächer abhängen. Möglicherweise wird es zu einem Lohnsplitting zwischen den Fächern kommen, Mitarbeiter für Forschungsprojekte werden jedenfalls in diesen Bereichen billig zu haben sein.

Im Unterschied dazu ist zu erwarten, daß es in den Fächern, die in einem intensiven Austausch mit der Wirtschaft stehen (Betriebswirtschaftslehre, Informatik, technische Fächer), zu Nachwuchsproblemen kommen wird. Die Gehälter werden im Vergleich zu den Verdienstmöglichkeiten in der Wirtschaft nicht attraktiv genug sein, die Unsicherheit einer Universitätskarriere wird zu groß sein. Vor allem die innovativen jungen Wissenschaftler, die es zu einer Umsetzung ihrer Ideen drängt, werden sich nicht dem einengenden Regime von Ordinarien unterwerfen, für diese billige Hilfsdienste leisten und auf einen Gehalt in der Wirtschaft in doppelter Höhe verzichten, noch dazu, wo die Aussicht auf eine Professorenstelle und ein möglicher Wechsel in die Wirtschaft nach 15 Jahren Universität unsicher sind. Es wird also schwierig sein, in diesen Bereichen qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu rekrutieren.

 

4 Schlußbemerkung: eine politische Einschätzung

Das Gegen-Reformprogramm für die österreichischen Universitäten hat in seinen Grundzügen, wie sie in dem Bericht "Universitäten im Wettbewerb" skizziert werden, gute Chancen auf Realisierung. Es ist, obwohl es unverkennbar neoliberalistische Züge trägt, bereits unter sozialdemokratischer Führung des Wissenschaftsministeriums ausgearbeitet und vorbereitet worden, sodaß es im Parlament eine große Mehrheit finden wird. Die Rektorenkonferenz und ein Teil der Senatsvorsitzenden haben sich das Programm zueigen gemacht, sie werden an den Universitäten um Sympathie werben oder zumindest für eine Reduzierung des Widerstands sorgen. Viele Professoren werden sich gewinnen lassen; sie betrachten die Wiedereinführung des Ordinarienstatus mit Wohlgefallen und versprechen sich eine größere Machtfülle, insbesondere was die Verfügung über das wissenschaftliche Personal betrifft; sie übersehen allerdings, daß auch sie selbst stärker unter Kontrolle gestellt und auf Linie gebracht werden sollen - oder sie übersehen es nicht und vertrauen darauf, daß nichts so heiß gegessen wie gekocht wird, da man ihnen als Quasi-Eigentümer nicht viel anhaben kann.

Es ist auch nicht zu erwarten, daß die Studierenden großen Widerstand gegen die Umgestaltung der österreichischen Universitäten leisten. Das Tabu der Einführung von Studiengebühren ist bereits gebrochen worden, eine Anhebung und Differenzierung nach Studienrichtungen kann schrittweise erfolgen. Aufnahmeprüfungen wird man fallenlassen, den Rest regeln Marktsimulation und Wettbewerb, ohne daß die Studierenden Verantwortliche benennen können. Alle werden den Druck, unter dem sie stehen, für ihr Handeln geltend machen.

Die größte Unzufriedenheit ist im Mittelbau vorhanden. Seine Vertreter sind jetzt schon voll damit beschäftigt, für jene, die "drinnen" sind, die besten Übergangsbedingungen auszuhandeln. Mit Übergangsbedingungen sind die neuen Verhältnisse bereits akzeptiert. Sie werden erst die Neueinsteiger treffen - nach dem Motto: Hinter uns die Sintflut.

 

 

Anmerkungen

 

1 Anmerkung zur Zitierweise: Bei Autoren des Berichts "Universitäten im Wettbewerb" wird das Erscheinungsjahr weggelassen; Zahlen ohne Namen geben die Seitenzahlen aus jenen Teilen des Berichts an, der von den Herausgebern verfaßt wurde.

 

2 Zur Thematik "Finanzierung, Marktversagen und Bildungsbeteiligung" gibt es eine reichhaltige bildungsökonomische Literatur. Vgl. etwa Badelt 1999, S. 103-106; Brinkmann 1989, S. 35-39; Levin 1987, S. 431-434; Peters 1996, S. 458; Walterscheid 1988, S. 689-690; Weiss 1993, S. 71-84; Wiseman 1987, S. 436-438.

 

3 Vgl. etwa Kieser, S. 245-252. Ein besonderer Fall ist Schimank. Er sieht zwar, daß eine Marktlösung gerade für zentrale Anliegen der Universitäten Probleme mit sich bringt (v.a. Wissenschaftsfreiheit, Grundlagenforschung, Ausrichtung am main-stream und Verlust an Innovationsfähigkeit), was ihn aber nicht daran hindert, für echte Marktmechanismen (Studiengebühren, Finanzierung von Forschungsstellen lediglich durch Drittmittel und Fondsmittel) einzutreten. Das Finanzierungsmodell nach Leistungsvereinbarung und Leistungsindikatoren bezeichnet er als eine Marktsimulation: "Dies kann durchaus damit verglichen werden, wie in einer sozialistischen Planwirtschaft Produkte und Preise festgelegt werden." (Schimank, S. 129)

 

4 Reber ist offensichtlich nicht der Auffassung, daß Demokratie und Leistung vereinbar sind. Sein Ansatz kann als "Tisch-Sessel-Theorie der Universität" bezeichnet werden. In ihrer allgemeinen Form besagt sie, daß "Konfigurationen" bzw. "ideale Gestalten" nicht vermischt werden dürfen. Demokratie und Leistung verlangen aber nach unterschiedlichen Gestalten von Organisation. Was bei einer Vermischung passiert, erklärt er folgendermaßen: "Obgleich die Gestalt eines 'Tisches' viele Formen annehmen kann, kommen viele auf die Grundstruktur von vier Beinen und eine Tischplatte zurück. Vermischt man einen Tisch mit einem Sessel, so kommt eine Kombination wie in einem Flugzeug heraus, in welcher die Tischfunktion recht 'bescheiden' ausgefallen ist, weil die Sesselfunktion Vorrang erhält." (Reber, S. 289)

 

Literatur

 

Badelt, Christoph: Zwischen Marktversagen und Staatsversagen? Nonprofit Organisationen aus sozioökonomischer Sicht. In: Ders. (Hg.): Handbuch der Nonprofit Organisation. Strukturen und Management. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 1999, S. 97-118.

 

Binder, Andreas/Engl, Heinz: Studie "Modellrechnung". In: Stefan Titscher u.a. (Hg.): Universitäten im Wettbewerb. Zur Neustrukturierung österreichischer Universitäten. Rainer Hamp Verlag, München und Mering 2000, S. 387-425.

 

Brinkmann, Gerhard: Die externen Effekte der Bildung als Grund für deren öffentliche Finanzierung. ZBW H. 1 (1989), S. 34-41.

 

Kappler, Ekkehard: Die Universität kann Autonomie lernen. In: Stefan Titscher (Hg.): Universitäten im Wettbewerb, S. 297-330.

 

Kieser, Alfred: Alternative Organisationsmodelle autonomer Universitäten. In: Stefan Titscher u.a. (Hg.): Universitäten im Wettbewerb, S. 234-282.

 

Levin, H. M.: School Finance. In: Psacharopoulos (ed.): Economics of Education. Research and Studies. Pergamon Press, Oxford 1987, S. 426-436.

 

Ofner, Franz/Wimmer Petra: OECD-Studie zur Finanzierung des Lebensbegleitenden Lernens. Österreichischer Länderbericht. Wien 1998.

 

Peters, Hans-Rudolf: Wege zum Gleichgewicht auf dem Sektor der Hochschulausbildung. WiSt H. 9 (1996), S. 456-461.

 

Reber, Gerhard: Bemerkungen zur Präzisierung und Radikalisierung der Organisationsreform. In: Stefan Titscher, Stefan u.a.: Universitäten im Wettbewerb, S. 283-296.

 

Schimank, Uwe: Welche Chancen und Risiken können unterschiedliche Modelle erweiterter Universitätsautonomie für die Forschung und Lehre der Universitäten bringen? In: Stefan Titscher, Stefan u.a.: Universitäten im Wettbewerb, S. 94-147.

 

Stobbe, Alfred: Volkswirtschaftslehre II. Mikroökonomik. Springer, Berlin 1983.

 

Walterscheid, Klaus: Markt, Staat und "Voluntary" Sektor im Bildungswesen. Ein Beitrag aus der Sicht der ökonomischen Theorie. ZBW H. 8 (1988), S. 684-695.

 

Weiss, Manfred: Der Markt als Steuerungssystem im Schulwesen? ZfPäd H. 1 (1993), 71-84.

 

Williamson, Olliver E.: Die ökonomischen Institutionen des Kapitalismus. Unternehmen, Märkte, Kooperationen. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1990.

 

Wiseman, J.: Public Finance in Education. In: Psacharopoulos (ed.): Economics of Education, 436-438.

 

Ziegele, Frank: Mittelvergabe und Zielvereinbarungen - Finanzierungsinstrumente eines Neuen Steuerungsmodells im Verhältnis Staat-Hochschule. Überlegungen und Erfahrungen in den deutschen Bundesländern. In: Stefan Titscher, Stefan u.a.: Universitäten im Wettbewerb, S. 331-386.

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