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§ 1
Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Sankt Augustin e.V." Der Verein hat seinen Sitz in Sankt Augsustin. § 2
Zweck des Vereins ist es, die Bestrebungen und Ziele der Musikschule der Stadt Sankt Augsutin ideell und materielll zu unterstützen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Förderung begabter sowie sozial schwacher Personen, durch Hilfe bei der Anschaffung von Instrumeten, Kostümen u.ä. und durch sonstige Förderung der musikalischen Erziehung durch die Verfügungstellung von Geld und Sachmitteln. Der Verein versteht sich als Sammelverein im Sinne des § 58.1 A.O. § 3
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 4
Der Verein verfolgt auschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Lienie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, juristische Personen
und Körperschaften werden. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen
Antrag erworben. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärtung,
Tod des Mitglieds bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristiscvhen
Personen. Eine Mitgliedschaft kann immer auf Antrag des Vorstands durch
Beschluss der Mitgliederversammlung erlöschen.
§ 6
Über die Höhe des jährlichen Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Spenden können unabhängig von der Mitgliedschaft in unbegrenzter Höhe entrichtet werden. § 7
Organe des Vereins sind
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Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich
einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn
mindestens der vierte Teil der Mitglieder des Vereins die Einberufung verlangt.
§ 9
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden,
dem stellvertrenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer
sowie einem Beisitzer. Die Amtszeit des Vorstand beträgt zwei Jahre.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine ordnungsgemäße
Wahl erfolgt ist. Der Vorstand kann jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung
abberufen werden. Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen jederzeit weitere
Personen zur Beratung hinzuziehen.
§ 10
Der Vorstasnd führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
§ 11
Der/Die Leiter/in der Musikschule der Satdt Sankt Augustin wird als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Vorstandes sowie zu der Mitgliederversammlung eingeladen. Er/Sie kann sich vertreten lassen. § 12
Alle Einnahmen und etwaigen Gewinne dürfen nur für dei satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Zweckgebundene Zuwendungen werden nach den Auflagen
des Spenders ebenfalls entsprechend dieser Satzung verwendet.
§ 13
Bei Auflösuing des Vereins, der Aufhebung oder bei Wegfall des Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Sankt Augustin mit der Auzflage, es für die Förderung kultureller Aufgaben zu verwenden. § 14
Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung vom 30. Spetember
1993 einstimmig beschlossen und tritt damit in Karft. Der Verein wird in
das Vereinsregister des Amtsgerichts in SIegburg eingetragen.
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