Op 15 oktober 2004 zal Bastiaan van der Velden promoveren aan de Universiteit van Amsterdam op een proefschrift over het gebruik van de Friese taal in het offici�le verkeer. Het gaat hier om een omvangrijke studie naar het gebruik van het Fries in de rechtszaal, maar ook wordt aandacht besteed aan het gebruik van het Fries door de provinciale en gemeentelijke overheid. Op dit moment zijn alleen de samenvatting en een Engelse en een Duitse tekst raadpleegbaar. Vanaf oktober zal ook het proefschrift te koop zijn.
Misschien bent u ge�nteresseerd, of wilt U een exemplaar van het proefschrift kopen, stuurt u dan voor
verdere informatie
een mail naar :
[email protected]
Verehrte Zuh�rer,
wahrscheinlich kennen Sie die friesischen Rechtstexte aus dem Mittelalter. Aber ab dem 16. Jahrhundert wurde das Friesisch als Rechts- und Verwaltungssprache immer weniger gebraucht. Nach dem Jahr 1573 verschwand das Friesische in schriftlichen Dokumenten ganz zugunsten des Niederl�ndischen.
In Friesland begann erst Anfang des 19. Jahrhunderts eine kleine Gruppe von Schriftstellern das Friesisch wieder als Schriftsprache zu gebrauchen; das Friesisch wurde in dieser Zeit eigentlich nur noch als Sprechsprache, vor allem auf dem platten Land, gebraucht. Diese Gruppe von Schriftstellern kann daher als der Beginn der Emanzipation der friesischen Kultur gesehen werden.
Zu dieser Zeit sprachen etwa 500.000 Menschen Friesisch in den Niederlanden. Die Gruppe von Leuten, die sich f�r die friesische Kultur einsetze, nennt man die friesische Bewegung. Diese Bewegung hat sich zun�chst nur auf den Gebrauch der friesischen Sprache in der Literatur gerichtet und sp�ter ab 1900 auch auf den Gebrauch des Friesischen in der �ffentlichkeit: vor allem im Gemeinderat, vor Gericht und in der Kirche.
Im Jahr 1902 ist es das erste Mal, dass im niederl�ndischen Parlament der Gebrauch der friesischen Sprache vor Gericht behandelt wurde. Im August des Jahres hat ein Verein der Friesischen Bewegung dieses Problem auf einem Treffen besprochen, worauf einige Zeitungen und juristische Fachzeitschriften hier�ber berichteten. Der Parlamentarier van der Zwaag schlug vor in Friesland �bersetzer beim Gericht zu benennen, da es offensichtlich einige Richter gab, welche die friesische Sprache nicht beherrschten. Der damalige Justizminister sagte zun�chst eine Untersuchung zu, aber war nicht �berzeugt von der Problematik, da ihm nie Berichte aus Friesland zugekommen waren, die auf Probleme mit dem Sprachgebrauch verwiesen. Und jeder bekam in Friesland auf niederl�ndisch Unterricht in den Schulen und m�sste daher auch dieser Landessprache m�helos sprechen k�nnen.
Dennoch wurde zu dieser Zeit das Friesisch auch vor Gericht noch gebraucht. Es ist jedoch sehr schwierig den Gebrauch des Friesischen vor dem Richter zu erforschen, da auch wenn friesisch gesprochen wurde, die Verhandlungsprotokolle dennoch in niederl�ndisch abgefasst wurden.
Um 1820 findet man noch einige Verhandlungsprotokolle, in denen einige Aussprachen der Angeklagten in friesisch wiedergegeben werden. Ende des 19. Jahrhunderts findet man kein Wort friesisch mehr in diesen Protokollen, welche nun in solch einer Amtssprache geschrieben sind, dass Zweifel aufkommen, ob diese Worte von den Angeklagten selber stammen.
Ein Beispiel sei hier genannt. Ein Zeuge mit einigen Jahren Grundschulbildung spricht �ber ein Hackmesser, das in judicio anwesend sei.
Weil die Protokolle also keine verl�ssliche Auskunft �ber den Sprachgebrauch geben, musste ich andere Quellen nutzen. Die friesischen Zeitungen schrieben gegen Ende des 19. Jahrhunderts h�ufig �ber die Gerichtssitzungen und in diesen Berichten findet man immer wieder die Aussprachen von Zeugen auf friesisch protokolliert. Wenn man diese Zeitungsberichte mit den Verhandlungsprotokollen der Gerichte vergleicht, dann kann man feststellen, dass die Journalisten sehr akkurat die Verhandlungen wiedergaben, aber eben in friesisch und nicht �bersetzt auf niederl�ndisch. Auch findet man in den Zeitungsberichten einige Male friesische Fragen des vorsitzenden Richters. Gut vierzig Jahre sp�ter schrieb ein Richter aus Leeuwarden in Friesland an den Justizminister, dass der Gebrauch der friesischen Sprache vor Gericht allt�glich sei und nicht wegzudenken sei in dieser Provinz.
Um 1900 gab es keine gesetzliche Sprachregelung. F�r Ausl�nder war es m�glich vor Gericht in einem Strafprozess einen �bersetzer zugeordnet zu bekommen. F�r Angeklagte und Zeugen, deren Muttersprache ein Dialekt war, wurde es zugelassen sich in diesem vor dem Richter zu �u�ern. Im Gegensatz zu den verschiedenen Dialekten ist das Friesische aber eine eigene Sprache, was wiederum zu Problemen f�r die Richter f�hrte.
Probleme gab es erst, als einige radikale friesische Jungen, die studierten und die niederl�ndische Sprache ohne Zweifel beherrschten, sich vor Gericht weigerten diese zu gebrauchen. F�r die Plattelandbev�lkerung erlaubten die Richter im allgemeinen den Gebrauch des Friesischen. Im Gegensatz dazu waren sie bei den Studenten streng und lie�en kein Friesisch zu.
Im Jahr 1933 gibt es zwei F�lle, die f�r gro�e Aufruhr sorgten.
Im Fr�hjahr 1933 war der in Utrecht studierende Haring Tjittes Piebenga festgenommen worden, da er an einer Demonstration teilgenommen hatte. Als er kurz nachher beim Amtsgericht (Kantongericht) verh�rt wurde, versuchter er allein in friesisch zu sprechen. Der Richter, der selber in der friesischen Bewegung eine f�hrende Person war, verbot dieses. Dieser Richter war aber in der Lage mit einem kleinen Witz und Scherz die Ruhe zu wahren. Am 10. Juni 1933 musste Piebenga sich erneut vor Gericht verantworten, weil er Graffitis auf Mauern gemalt hatte. Auch dieses Mal versuchte Piebenga friesisch zu sprechen. Der Polizeirichter Meihuizen konnte das nicht erlauben und sprach die W�rter: � das Friesisch sprechen im Gericht ist nicht erlaubt, sie sollen in der niederl�ndischen Sprache sprechen�. Im Wortgefecht daraufhin rief Piebenga, der noch immer nur auf friesisch sprach �Frysl�n oerein!� (Friesland wach auf!). Zur Beruhigung wurde unser Piebenga in die Zelle geschlossen.
Einer anderen Meinung �ber den Gebrauch des Friesischen im Gerichtssaal war der Amtsrichter aus Harlingen Doede Jelle Cuipers. Einige Personen aus der friesischen Bewegung reichten bei ihm einen Antrag ein, um ein Schild im Warteraum des Gerichts aufzuh�ngen mit dem Text: � Jeder der gewohnt ist friesisch zu sprechen, soll sich selber keine Gewalt antun�.
In seiner Aussprache bedachte der Richter erstens, dass es f�r den reibungslosen Ablauf der Verhandlungen notwendig sei, dass Parteien und Zeugen vor Gericht in der Sprache sprechen k�nnen, in welcher sie auch tagt�glich denken und sprechen. Zweitens stellte er fest, dass kein Gesetz den Gebrauch des Friesischen verbietet, und dass daraus logisch folgt, dass es f�r jene Friesen, die sich leichter in friesisch dann in Niederl�ndisch ausdr�cken k�nnen, m�glich sein muss, als niederl�ndischer Untertan, sich in einer in den Niederlanden gesprochenen und geschriebenen Sprache auszudr�cken. Drittens erinnerte er daran, dass es in seinem Gerichtsbezirk immer �blich war, Friesen ihre Muttersprache gebrauchen zu lassen, wenn ihnen dieses leichter fiel als niederl�ndisch.
Diese Rechtssachen brachten wieder Bewegung in die Diskussion um den Gebrauch des Friesischen. Er erschienen Artikel dar�ber in Zeitungen und Zeitschriften. In der zweiten Kammer, dem niederl�ndischen Parlament, wurde dar�ber debattiert, aber schnell wurde es wieder still um diese Angelegenheit und eine gesetzliche Regelung lie� noch lange auf sich warten.
Auch nach dem Jahr 1933 blieben die friesischen Journalisten wachsam gegen�ber der Problematik des Gebrauchs des Friesischen vor Gericht. Dennoch wurde nicht polemisiert und weitere Parlamentsdebatten gab es auch nicht.
Eine Entwicklung kam in dieser Periode durch eine �nderung des Grundschulgesetzes im Jahre 1937. In diesem Gesetz wurde die M�glichkeit aufgenommen Schulunterricht in der regionalen Sprache abzuhalten. Das Friesisch wurde ausdr�cklich nicht genannt, aber es war deutlich, dass diese Vorschrift f�r das Friesische geschaffen worden war.
Nach dem 2. Weltkrieg kam schnelle Bewegung in den Streit um das Friesisch. In einer ganzen Reihe von Vorfallen spielte das Friesisch eine Rolle und auch wurde mehr Autonomie f�r die Provinz Friesland gefordert. Es begann mit Kriegsgedenkst�tten, auf denen man gerne friesische Texte sehen wollte. Diesem Begehren wurde nach einigem Dr�ngen statt gegeben.
Im Januar 1949 stellte der Kommissar der K�nigin in Friesland eine Kommission �ber die Dezentralisierungsfrage ein und auch die politischen Parteien ARP und PvDA stellten sowohl in Friesland als auch auf nationaler Ebene Kommissionen ein.
Obwohl nach dem Krieg politische Aufmerksamkeit f�r den Gebrauch des Friesischen bestand, war es noch kein Platz f�r den Gebrauch des Friesischen vor Gericht.
Im Herbst 1948 standen zwei Milchverkaeufer vor dem Richter in Heerenveen mr. Wolthers. Sie hatten auf ihren Milchkannen nicht die in den Niederlanden verpflichtete Aufschrift �Milch� und �Buttermilch� stehen, sondern �molke� und �s�pe�. Als sie w�hrend der Verhandlung gegen�ber dem Amtsrichter zu erkennen gaben, dass sie lieber friesisch sprechen wollten, reagierte der Richter voller Unverstand, und sagte, dass er sie dann nicht verstehen w�rde und auch nicht verstehen wolle.
Bez�glich der Sache selber, stellte der Staatsanwalt mr. Kuipers (ein Mitglied er friesischen Bewegung, der von seinen Vorgesetzten extra mit dieser Sache beauftragt worden war) fest, dass Friesland zweisprachig sei. Er sah die Verdachten als schuldig wegen �bertretung des Warengesetzes an, aber da tats�chlich der Inhalt der Milchkannen �bereinstimmte mit der Aufschrift, verlangte er keine Strafverfolgung. Richter Wolters fragte sich darauf hin, warum die Sache dann �berhaupt zugelassen worden war. Er selber sah die Tatbest�nde als bewiesen an und somit die Verdachten als schuldig, aber er legte ihnen keine Strafe auf. Diese Rechtssache der Oldeboorner Milchbauern f�hrte daher nur zu einigen St�cken in der Presse.
Um vieles gr��er waren drei Jahre sp�ter die Reaktionen auf eine einfache Strafsache, in der ein Tierarzt ein Einfahrtsverbot missachtet hatte. Am 17. Oktober 1951 musste der Tierarzt Van den Burg vor dem schon zuvor genannten Richter Wolthers in Heerenveen erscheinen. Van den Burg lie� bei der Verhandlung wissen, dass er in Friesland kein Niederl�ndisch w�nschte zu sprechen. Daraufhin unterbrach der Richter das Verfahren mit dem Vorwand man m�sse einen Dolmetscher suchen. Eine Stunde sp�ter wurde die Sache wieder aufgenommen. Nun schien es, dass der Staatsanwalt auf Grund von Art. 306 des Strafgesetzbuches keine Notwendigkeit sah um den Beistand eines Dolmetschers zu fordern, da der Tierarzt Van den Burg sehr wohl die niederl�ndische Sprache beherrsche.
Die friesische Presse berichtete ausgebreitet �ber die Angelegenheit und von der Starrheit der Verwaltung in Bezug auf den Gebrauch des Friesischen vor Gericht. Zwei Artikel waren die Ursache der folgenden Rechtssache. Hauptredakteur Fedde Schurer ver�ffentlichte im Heerenveense Kurier einen Kommentar, in dem er Richter Wolthers und seinen Kollegen verglich mit den Mietsoldaten von Georg von Sachsen, die der schwarze Haufen genannt wurden. Ein vergleichbarer Artikel erschien im Bolswarder Nieuwsblad von der Hand von Tsjebbe de Jong.
Obwohl mr. Wolthers selber nicht auf die Beschuldigungen von den Journalisten w�nschte zu reagieren und sich pers�nlich nicht beleidigt f�hlte, leitete Generalstaatsanwalt De Zaayer ein Verfahren gegen die Journalisten wegen Beamtenbeleidigung ein. Am Freitag, dem 16. November 1951 mussten Fedde Schurer en Tsjebbe de Jong vor dem Polizeirichter in Leeuwarden erscheinen. Neben den Verdachten waren auch viele Mitstreiter gekommen, aber die Sache wurde in einem kleinen Sitzungssaal verhandelt, mit der Folge, dass ein gro�er Teil der Interessierten nicht auf der �ffentlichen Trib�ne Platz nehmen konnte.
Auch auf dem gro�en Platz vor dem Gericht hatten sich viele Menschen versammelt, da auch noch der Wochenmarkt stattfand an diesem Tag, war es besonders gedr�ngt. Als Folge hiervon geriet die Polizei in Panik und r�ckte mir gro�em Material aus, um Aufst�nde hart anpacken zu k�nnen. Wie erwartet kam es zu gro�en Auseinandersetzungen. Dieser Tag ging als Kneppelfreed, als Kn�ppelfreitag, in die Geschichte ein. Durch diesen Kn�ppelfreitag entstand wieder landesweite Aufmerksamkeit f�r den Gebrauch des Friesischen im offiziellen Verkehr. Fast alle Zeitungen schrieben �ber diese Rechtssache, und als Folge davon besuchten die Minister des Inneren, von Justiz und Unterricht, Kunst und Wissenschaft Friesland im Februar 1952. Sie f�hrten Gespr�che mit vierzig Personen aus der gesamten friesischen Gesellschaft, wie Menschen aus der Friesischen Bewegung, Richtern, Staatsanw�lten und Notaren.
Nach diesem Besuch wurde durch die Minister des inneren und der Justiz die Kommission Kingma Boltjes eingesetzt, zur Untersuchung der M�glichkeiten der Erweiterung des Gebrauchs der friesischen Sprache im offiziellen Verkehr. Die Empfehlung dieser Kommission war der Ausgangspunkt f�r die Abfassung des 1956 in Kraft getretenen Gesetzes �ber den Gebrauch der friesischen Sprache im offiziellen Verkehr (Stb. nr. 242).
Misschien bent u ge�nteresseerd, of wilt U een exemplaar van het proefschrift kopen, stuurt u dan voor
verdere informatie
een mail naar :
[email protected]