Der Platz der Kirche ist seit jeher an der Seite der Macht. Das galt für das Mittelalter, das galt für Luther, und das ist auch heute noch so.Besonders in Sachsen-Anhalt ist der Platz der Kirche fest an der Seite der Macht. Neulich saß ich neben dem Pastor, als im Gemeindekirchenrat - ich bin derzeit Vorsitzender - Papiere in Vorbereitung der Kirchenwahl um den Tisch gingen. Dazu hatte die Zentrale der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands (EKM) in Erfurt den Kirchengemeinden u.a. folgenden Text zur freiwilligen Verwendung übersandt, um ihn Kandidaten zur Unterschrift vorzulegen: Diese Erklärung (Kandidatenvorschlag gemäß Formular F03b) war für mich Anlass, die Rechtmäßigkeit der für diesen Herbst vorbereiteten Wahlen anzufechten. Wer in unserem Land mit der Vorstellung aufgewachsen ist, der Christenmensch sei frei und die Kirche eine vom Staat unabhängige Instanz, der möge sich die Selbstverständlichkeit, mit der hier die Dienste des Inlandsgeheimdienstes in Anspruch genommen werden, auf der Zunge zergehen lassen. Meiner Anfechtung der Wahl wurde nicht stattgegeben. Aber eine gewisse Wirkung hat sie vielleicht doch erzielt, denn als ich kürzlich auf der Seite der EKM nachsah, stand da ein neuer Text für diese Erklärung: Offenbar war dem Landeskirchenrat die Abstützung auf den Verfassungsschutz dann doch zu peinlich. Dafür wird die Partei, um die es geht, nun beim Namen genannt. Diese Partei, die AfD, bekommt hierzulande seit Jahren ein Drittel der Stimmen, auch von Mitgliedern der EKM. Kirchenmitglieder, die auch Mitglieder der AfD sind, sollen nicht mehr für den Gemeindekirchenrat kandidieren. Dass die Führung einer angeblich freiheitlich organisierten Glaubensgemeinschaft einen solchen Wunsch äußert, zeigt zunächst, dass sie leider nicht freiheitlich ist. Passives Wahlrecht verlorenDie Sprecher der EKM äußern sich bereits seit längerem AfD-feindlich. Nunmehr tragen sie diese Haltung in die einzelnen Gemeinden hinein. Was bedeutet das auf Gemeindeebene? Solange jemand nicht für ein politisches Amt kandidiert, kennt man nur höchst selten seine Parteimitgliedschaft. Der betreffende Kandidat könnte einfach stillhalten, weil er keinen Ärger will, weil bei der nächsten Wahl sowieso wieder alles anders kommt, oder weil er diese Form der kirchlichen Inquisition still verachtet. Der offensichtliche Mangel an Wirklichkeitsbezug ist der EKM-Führung egal. Es geht ihr darum, durch ein Knurren der politisierten Kirchenelite das schlichte Mitglied einzuschüchtern. Bevor es sich lohnt, darüber nachzudenken, inwiefern ein AfD-Mitglied menschenverachtend oder für die Verfassung unseres Staates gefährlich sein könnte, muss festgehalten werden, dass die Kirche mit ihrer Erklärung zum Kandidatenvorschlag in einen Bereich eindringt, der in unserem Land derzeit noch als privat gilt, ohne dass sie über diese Rücksichtslosigkeit auch nur ein Wort verliert. Die Kirche sinnt darauf, eine Grauzone auszuleuchten, die eine Freiheitszone ist. Wir werden nie erfahren, wie viele Kandidaturen durch den neuen Kandidatenvorschlag gemäß Formular F03b vereitelt wurden. Die mangelnde Griffigkeit der Maßnahme darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Zurverfügungstellung des Formulars F03b ein Teil der Kirchenmitglieder sein passives Wahlrecht verloren hat. Nein, genau genommen verfügen jetzt alle Mitglieder nur noch über ein eingeschränktes passives Wahlrecht. Diese rechtliche Figur gab es im Bereich der EKM bis jetzt gar nicht. Man konnte lediglich im Nachhinein wegen bereits vorgefallener kirchenschädigender Taten von einer Kandidatur ausgeschlossen werden. Die nunmehr ins Werk gesetzte Gesinnungsschnüffelei im Vorfeld ist neu. Und jetzt hat die Kirchenleitung den Text auch noch dahingehend verschärft, dass der Verlust des passiven Wahlrechts für Mitglieder der AfD ganz unmittelbar gelten soll, auch für den Fall, dass der Verfassungsschutz seine Meinung ändern sollte. Weiß sie, was sie da getan hat? Gemeinnützigkeit adéEinen weiteren mit meiner Wahlanfechtung verbundenen Hinweis hat der Landeskirchenrat nämlich nicht aufgegriffen: dass die EKM gemäß Abgabenordnung und gemäß bisheriger Rechtsprechung ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzt, wenn sie ihre politische Neutralität aufgibt. Die EKM, andere evangelische Landeskirchen, und auch die katholische Kirche äußern sich bereits seit Jahren ausgrenzend und verächtlichmachend über die AfD, ohne dass dies als Verletzung des Neutralitätsgebots Konsequenzen gehabt hätte. Offenbar hat die Kirche, sozusagen als geborenes Mitglied des Gemeinnützigkeitsclubs, solche Entscheidungen der Staatsgewalt nicht zu fürchten. Andere Landeskirchen sind bereits früher gegen AfD-Mitglieder in ihren Reihen vorgegangen, ohne dass dies die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur Folge gehabt hätte. Früher oder später wird sich die Rechtsprechung damit befassen müssen. Der fehlende Abstand der Kirche zum politischen Geschehen war nicht immer so deutlich. Auf der Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist noch eine Denkschrift aus dem Jahr 1985 zu finden, die mehr Gespür für das mitunter unbequeme Verhältnis zur Macht zeigt. In "Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie - Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe" heißt es: Auch der kirchliche Amtsträger ist ein Staatsbürger und hat als solcher gleiche Rechte und Pflichten wie jeder andere Christ und Bürger. Er steht aber zugleich in einer besonderen Pflicht zur Verkündigung des Evangeliums und zur Seelsorge und vertritt die Kirche. In dieser doppelten Funktion muß er seine Handlungen sorgfältig unterscheiden und ist um seines Amtes willen zu parteipolitischer Zurückhaltung verpflichtet." Von einer solchen abstandwahrenden Haltung der Kirche - deren Mitglieder sich auch damals schon notorisch "progressiv" äußerten - kann heute keine Rede mehr sein. Alle deutschen Landeskirchen sind regelmäßig mit linken Positionen in der politischen Arena anzutreffen. Sie sind es gewohnt, dass ihre Mitglieder das still ertragen. Sie stützen damit linke politische Parteien. Ein Machtwechsel unter Beteiligung rechter Parteien wird von den Kirchen offenbar nicht mehr erwartet. Für deren künftige Beteiligung an der Macht ist dies eine schlechte Prognose. Im Unterschied zum AfDler kennt sich die Kirche in den Gängen der Macht aus. Dem Sozialismus zugewandtAuf der Seite der EKM findet sich ein weiteres aufschlussreiches Dokument. Es heißt "Warum Mitglieder der AfD nicht Mitglied im Gemeindekirchenrat sein können". In der Art einer Materialsammlung hat die Leitung der Kirche hier das zusammengetragen, was sie politisch unerwünscht findet, darunter auch den libertären Markus Krall, selbst wenn dieser kein AfD-Mitglied ist. In mathematisch-logischer Schlussfolgerung (na ja, ein Versuch jedenfalls) leitet die Zentrale in Erfurt in diesem Papier ab, was die Mitglieder der Kirche politisch vertreten dürfen und vertreten sollen. Schauen wir kurz in dieses Papier hinein, wobei erheiternde Gedanken nicht vom Ernst des Themas ablenken sollen:
Ich warne davor, die Trockenübungen dieses Papiers zu belächeln. Es ist leider ein sicheres Anzeichen dafür, dass wir bereits mitten im Sozialismus angekommen sind. Die Frage ist jetzt, ob wir auch wieder herauskönnen. So lasst uns denn unser Leben in der Knechtschaft einrichtenWeshalb war in früheren Kirchentexten so oft von der Freiheit die Rede? Entbehrte man sie so sehr, dass man sie unablässig beschwören musste? Wer hatte überhaupt die Idee aufgebracht, dass Kirche etwas mit Freiheit zu tun haben könnte, denn die geschichtliche Erfahrung legt das nicht unbedingt nahe. Vielleicht haben wir es hier mit einem Schleier zu tun, der den Blick auf die grausame Wirklichkeit nehmen sollte? Der Grund, weshalb die Kirche heute nicht mehr das Wort Freiheit in den Mund nimmt, ist leider so banal wie eindeutig: Von der Freiheit reden derzeit nur noch die Rechten. Sie sind es auch, die sie im Zweifel entbehren. Wenn aber die Rechten von der Freiheit reden, kann das nichts sein, von dem auch die Kirche redet. Das Tischtuch ist heute streng geteilt. Für viele Kirchenmitglieder war die Entscheidung irgendwann nicht mehr aufzuschieben: Sie sind aus der Landeskirche ausgetreten. Die Freunde, die diesen Schritt gegangen sind, sind bisher nicht wieder zurückgekehrt. Meist haben sie sich auch keiner Freikirche angeschlossen. Für mich kommt dieser Schritt auch jetzt nicht in Frage, weil die Kirche - und gerade die umfassende, historisch gewachsene und deshalb nicht sektiererische Landeskirche - für mich ein wesentlicher Teil unseres Gemeinwesens ist. Die Kirche ist auf institutioneller Ebene (wenn man denn menschliche Begriffe auf diese ausdehnen darf) so etwas wie das Gewissen der Macht. Die rohe Machtausübung des Staates wird eine traurige Angelegenheit, wenn es keine Handhabe gibt, ihr ins Gewissen zu reden und ein wenig zu steuern. Ich schlage vor, dass wir uns gegen die Beschneidung der Freiheit durch Staat und Kirchen mit der Forderung nach umfassender und durchgreifender Demokratisierung wehren. Wir wollen unsere Bischöfe wählen, den Landeskirchenrat, die Generalsynode und alle anderen Synoden - in freien, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen. Wir wollen die Personalpolitik der EKM transparent machen und verhindern, dass nicht-linke Pastoren benachteiligt werden. Wir wollen Bischöfe, Amtsinhaber, Sprecher und Mandatsträger abwählen können. Und, Achtung, großer Bruder Staat: Das gilt auch für Dich! Raymond Dequin ist Jahrgang 1956, Diplom-Biologe, war in der Forschung und 30 Jahre im Auswärtigen Dienst tätig und lebt jetzt in der Altmark. |