Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann lehrt Religionsgeschichte an der Universität Marburg.
Rund drei Millionen Menschen muslimischen Glaubens leben gegenwärtig in Deutschland. Da der Islam etwas Vergleichbares wie Konfessionen oder gar Kirchen nicht kennt, ist nur ein Teil der hier lebenden Muslime organisiert, und zwar in einer Vielzahl von Verbänden und Gruppierungen, die zu überschauen und einzuordnen den meisten Deutschen schwerfällt. Erst recht gilt das für eine Bewertung unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Zentrale Fragen dafür sind die nach dem Stellenwert der Scharî’a – dem islamischen Gesetz – und nach der Anerkennung der Menschenrechte. Red.
Die Entwicklung einer muslimischen Parallelgesellschaft wurde bei uns bislang kaum wahrgenommen
Die gründliche Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU im Bundestag
vom 8. November 2000 beweist, dass deutsche Politiker die Präsenz des
Islam zunehmend zur Kenntnis nehmen.1 Die gähnende Leere im
Plenarsaal bei der abendlichen Diskussion dieser Vorlage mag freilich
einen gegenteiligen Eindruck vermitteln und zeigt, dass das Verständnis
für die Situation der hier lebenden Muslime noch außerordentlich
unterentwickelt ist. Das ist deshalb bedauerlich, weil sich – von der
Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – in den letzten Jahren eine in fast
allen Lebensbereichen autarke muslimische Parallelgesellschaft entwickelt
hat, die zumindest in den städtischen Ballungsräumen funktioniert. Auch
die Anfrage an den Bundestag hat die Situation nicht umfassend in den
Blick genommen, hat sie doch einen der wichtigsten Faktoren dieser
gesellschaftlichen Autonomie gar nicht berücksichtigt, dass sich
hierzulande nämlich eine selbstständige islamische Wirtschaft etabliert
hat, die ihren Einflussbereich zusehends ausweitet.2
Vorab
festzustellen ist, dass Religion nur ein Aspekt der Integration von
Muslimen ist. Gewichtiger als manch andere Faktoren sind gleichwertige
Schulbildung, für die man endlich die sprachlichen Voraussetzungen
schaffen will, dieselben beruflichen Chancen – etwa 20 % der Türken
sind arbeitslos, darunter überproportional viele Jugendliche – und
gesellschaftliche Akzeptanz auf allen Ebenen. Frauen sind
noch stärker benachteiligt und bedürfen daher besonderer, vielfältiger
Hilfestellungen. Die Muslime – auch Musliminnen – sind hierzulande bereits
in allen Berufssparten tätig. Sie sind Lehrer, Universitätsprofessoren,
Geschäftsleute, Computerspezialisten, Ärzte, Regisseure, Journalisten,
Gastronomen, Taxifahrer oder Bundeswehroffiziere; doch allzu oft noch
müssen sie besser qualifiziert sein als ihre deutschdeutschen Kollegen, um
dieselben Positionen zu erreichen.
Rund drei Millionen Muslime leben gegenwärtig in Deutschland
Der Islam wird in Deutschland durch Vereine, Dach- und Spitzenverbände
repräsentiert. Allerdings kann keiner der im Folgenden aufgeführten
Spitzen- und Dachverbände für alle Muslime in Deutschland sprechen,
und überhaupt nur 10 bis 15 % der hiesigen Muslime dürften in diesen
Verbänden erfasst sein.3 Zum einen vertreten sie weder die 400
000 bis 600 000 türkischen Aleviten, die sich eigenständig
organisiert haben,4 noch die aus dem offiziellen Islam
ausgeschlossenen 60 000 pakistanischen Ahmadis,5 die
sich selbst sogar als „die besten Muslime” betrachten, noch die meisten
Sufi-Derwisch-Orden, die von traditionellen Muslimen als
„heterodox” bezeichnet werden. Vor allen Dingen nehmen sie nicht die
Interessen der immer noch schweigenden Mehrheit der hier lebenden Muslime
wahr, die ihre eigenen Vorstellungen endlich nachdrücklich einbringen
müssen, zumal nicht wenige von ihnen vor dem Scharî’a-Islam in ihren
Herkunftsländern geflohen sind. 6Im vorliegenden Beitrag werden
die 21 extremistischen und militanten kleinen bis kleinsten Gruppierungen
wie Hamâs, Gia, Kalifatsstaat, Hizbollâh, Hizb ut-Tahrîr
oder Khatm-e Nabuwwat nicht abgehandelt, weil sie die
Verfassungsschutzberichte des Bundes und einiger Bundesländer wie
Baden-Württemberg, in denen sie charakterisiert werden, für jeden Bürger
abrufbar sind. Zu der in allen islamischen Ländern verbotenen, aber auf
der Frankfurter Buchmesse 1999 und 2000 vertretenen Hizb ut-Tahrîr
findet man außerdem im Internet unter Khilafah reichlich
Informationen, genauso wie über andere Extremisten. Internet-Institutionen
wie der Muslim-Markt oder Amana Online mitsamt ihren „links“
verdienen eine eigene Darstellung. Die nächstgroße muslimische Gruppe
bilden – Stand: Ende Dezember 1999 – mit abnehmender Tendenz die Bosnier
mit rund 168 000 Personen. Dann kommen mit etwa 115 000 die Iraner,
gefolgt von den Marokkanern mit 81 000; 71 000 kommen aus Afghanistan, 51
000 Personen (überwiegend Muslime) aus dem Irak, 38 000 aus
Pakistan.
Um die 3 Mio. Muslime leben in Deutschland, davon gut 2 Mio.
(2 053 564) Türken. Es gibt außerdem schätzungsweise 100 000 bis 120 000
deutschdeutsche Muslime; die meist aufgrund ihrer Heirat mit einer
Muslimin oder mit einem Muslim zum Islam konvertiert sind. Groben
Schätzungen zufolge dürften hierzulande ferner etwa 650 000 eingebürgerte
Muslime nicht nur türkischer Abkunft leben, die nicht mehr in der
Ausländerstatistik berücksichtigt werden.7
Vier große Spitzenorganisationen gibt es derzeit
Derzeit gibt es vier große Spitzenorganisationen:8 die
türkei-staatliche DITIB (Diyanet I¸seri Türk Islam Birlig˘i,
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion); den von der
Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit ihren zahlreichen
Untergliederungen dominierten Islamrat der Bundesrepublik
Deutschland; ferner den Zentralrat der Muslime in Deutschland
(ZMD); schließlich den nunmehr unabhängigen Verband der Islamischen
Kulturzentren (VIKZ) mit seinen 304 Moscheegemeinden und 21.000
Mitgliedern, der im August 2000 den Zentralrat verlassen hat.9
Dazu kommen regionale Dachverbände wie die von Muslimbrüdern
gegründete Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) oder die
Schura in Hamburg, in der die IGMG großen Einfluss hat. Die meisten
dieser Verbände sind türkisch, nämlich DITIB, IGMG und VIKZ. Im übrigen
sind die Dachverbände gespalten in die semi-säkulare DITIB und in die
restlichen anti-säkularen Organisationen.
DITIB mit Sitz in Köln ist
der größte Dachverband mit 776 Mitgliedsvereinen. Er ist eine Dependance
der staatlichen Religionsbehörde in Ankara (Diyanet ˙I¸sleri
Ba¸skanlıg˘ı, Präsidium für Religionsangelegenheiten), deren Präsident
qua Amt auch Ehren- und Beiratsvorsitzender von DITIB ist. DITIB vertritt
die Interessen und die Politik des semi-säkularen türkischen Staates, die
auch der Vorsitzende in seiner gleichzeitigen Funktion als Botschaftsrat
absichert. Die Imame lernen neuerdings Deutsch, aber nicht um die
Integration zu fördern, sondern um auch die deutschsprachigen Türken
betreuen zu können. DITIB beharrt auf türkischsprachigem
Religionsunterricht, in dem mit Hilfe der offiziellen türkischen
Religionsschulbücher die Kinder zu guten türkischen Staatsbürgern erzogen
werden sollen. Als Ableger des türkischen Staates ist DITIB auch
politischer Spielball der jeweiligen dortigen Regierungskoalitionen und
deshalb kein stabiler Faktor. DITIB ist mit Sonderkonditionen für deren
Imame bei der Einreise nach Deutschland ausgestattet, weil man von dieser
Organisation zu Recht erwartet, dass von ihr unter den derzeitigen
Bedingungen keine anti-westlichen, anti-christlichen und gegen unsere
Verfassung gerichteten Impulse ausgehen.
Die anderen im Folgenden
aufgeführten Spitzenverbände und ihre Mitgliedsvereine sind nicht minder
stark von ihren Herkunftsländern abhängig als DITIB von der Türkei; aber
sie sind islamistischen Parteien, Regierungen oder sogar
Organisationen zuzuordnen, die in den islamischen Ländern verboten sind,
wie etwa die vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuften
Muslimbrüder. Sie vertreten in dem breiten Spektrum des Islam nur
eine einzige Ausrichtung, wenn auch in Varianten, nämlich den
politisch orientierten Islam.10 Die meisten der hiesigen
Muslime haben allerdings keinerlei Berührung mit diesen Organisationen und
kennen selbst als eingetragene Mitglieder oft deren eigentliche Intention
nicht.
Der Islamrat und viele kleinere Organisationen werden von Milli Görüs dominiert
Der Islamrat der Muslime in Deutschland11 mit Sitz in
Bonn als zweitgrößter Dachverband besteht – neben der wichtigen
Jama’at-un Nur (Nurculuk) und winzigen weiteren Vereinen – im
Wesentlichen aus der türkischen Islamischen Gemeinschaft Milli
Görüs (IGMG) mit der vorstandsidentischen EMUG (Europäische
Moscheebau und -unterstützungsgesellschaft) und deren zugeordneten
Organisationen und Vereinen, die oft weder im Namen noch in der Satzung
als der IGMG zugehörig zu erkennen sind, wie IHH (Internationale
Humanitäre Hilfsorganisation e.V.), Selpa Lebensmittelhandel,
Islamische Union Europa und deren juristische Nachfolgeorganisation MSB
(Muslimischer Sozialbund), GMSG (Gesellschaft Muslimischer
GeisteswissenschaftlerInnen), IPD (Institut für Internationale
Pädagogik und Didaktik), DIF (Deutschsprachige Islamische
Frauengemeinschaft), Muslim Studentenvereinigung in Deutschland
oder zahlreiche Islamische Föderationen wie die Islamische Föderation
Berlin.
Die IGMG gibt an, europaweit über 1091 Organisationen und
über 2.137 Zweigstellen mit 17.841 Verwaltungsbeamten (idareci) zu
verfügen. Der Verfassungsschutz gesteht ihr – arg knapp – hierzulande nur
rund 27.000 Mitglieder zu.12
In Deutschland gibt es für die über zwölf Millionen hier lebenden Ausländer fast 2800 fremdsprachige Publikationen und etwa 20 Rundfunkprogramme, die in anderen Sprachen senden. Verbundenheit mit der Heimat oder ein Anzeichen dafür, dass viele der bei uns lebenden Ausländer, von denen die weitaus meisten Türken und muslimischen Glaubens sind, abgeschottet von der deutschen Gesellschaft in Parallelgesellschaften leben?
Die IGMG ist personell und politisch-ideologisch aufs Engste mit der
türkischen im Juli 2001 gegründeten „Saadet Partisi“, „Partei der
Glückseligkeit“, verbunden, die als Nachfolgerin der wegen ihrer
anti-laizistischen Umtriebe am 22. Juni 2001 vom türkischen
Verfassungsgericht verbotenen „Fazilet Partisi“, „Tugendpartei“, deren
Politik fortsetzt.13 Mehmet Sabri Erbakan, Neffe des mit
Berufsverbot belegten ehemaligen Ministerpräsidenten und Generalsekretärs
der bereits früher verbotenen Vorgängerparteien Necmettin Erbakan,
wurde in diesem Jahr (2001) Vorsitzender der IGMG. Die „Tugendpartei“
wollte in der Türkei die Regierung übernehmen und die Scharî’a
einführen. Die IGMG wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als
„extremistisch“ eingestuft,14 auch wegen ihres Anti-Judaismus,
den ihr Sprachorgan Milli Gazete unverhohlen
artikuliert.15 Die Milli Gazete verbreitet eindeutig
anti-laizistische Artikel. Dazu empfiehlt sie das Buch Soykırım
Yalanı (Die Völkermord-Lüge), das Harun Yahya alias Adnan
Oktay, bekannt auch als Adnan Hoca, verfasst hat und in dem er
den Holocaust als Geschichtsverfälschung kritisiert.16 Die
Doppelbödigkeit und mangelnde Transparenz sind vielerorts angeprangert
worden. Eindrucksvoll wurden sie im ARD-Report am 21. Mai 2001
anhand von Aussagen und widersprechenden Dokumenten vor Augen
geführt.17 Die Wirtschaftsinteressen vertreten der IGMG
zuzuordnende Holdings.
Unbeschadet dieser Informationen ist der
Islamrat heute ein allseits begehrter Gesprächspartner: Er wird
nicht nur zu vielen Dialogveranstaltungen eingeladen; im Februar 2001 war
er einer der Mitfinanzierer eines Universitätsworkshops in Erfurt; der
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, der EKD, hielt in
der Geschäftsstelle des Islamrats einen Vortrag; Politiker hofieren dessen
wichtigstes Mitglied IGMG bei deren Jahresversammlungen, und die
Evangelische Kirche verharmlost die IGMG.18 Offenbar fehlt
manchen das Sensorium dafür, dass es weder dem Islamrat noch der IGMG wie
auch anderen Organisationen um eine inhaltliche Auseinandersetzung geht,
sondern primär um die rein formale Anerkennung.19
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland
Der arg geschrumpfte Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat nach dem Ausstieg von VIKZ seinen Sitz von Köln nach Eschwege verlegt. Diesem multi-ethnischen Spitzenverband gehört als einziger türkischer Verein ATIB (Avrupa Türk-Islam Birlig˘i, Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) an.20 Mitglieder des Zentralrats sind ansonsten das Islamische Zentrum von Aachen, das den syrischen Muslimbrüdern, und das von München, das den ägyptischen Muslimbrüdern zuzuordnen ist, außerdem das schiitische Islamische Zentrum Hamburg, die deutschsprachigen Muslime vom Haus des Islam, die Muslimische Studentenvereinigung, die Deutsche Muslim-Liga Bonn, die Deutsche Muslim-Liga Hamburg, Albaner, Bosniaken etc. Der Zentralrat nimmt in Pressemitteilungen und im Internet zu aktuellen Themen Stellung. Wiewohl zahlenmäßig recht klein, ist er insbesondere durch seinen engagierten Vorsitzenden Dr. Nadeem Elyas politisch wirksam. Der im Jahr 2001 ernannte Generalsekretär des Zentralrats, Dr. Ayyub Köhler, gehört zu den bedeutendsten Vertretern des hiesigen Islam.
Der „Verband der Islamischen Kulturzentren“ und was hinter ihm steht
Der in Köln beheimatete Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) hat sich offenbar nicht erneut an einen Spitzenverband gebunden, nachdem er ja schon einmal dem Islamrat den Rücken gekehrt hatte. Seine Moscheen sind klar als dem VIKZ zugehörig gekennzeichnet. Schriften werden kaum publiziert.21 Von ihren früheren heftigen anti-semitischen und anti-christlichen Äußerungen haben sie sich längst offiziell distanziert. VIKZ ist ein Verband der Süleymancıs, die ihre Ordenszugehörigkeit allerdings nur sehr ungern zugeben – schon um nicht als Häretiker zu gelten. Sie sind eine endogame Sufi-Gruppe. Ein Süleymancı darf nur hinter einem Süleymancı beten, und er darf nur das Fleisch eines von einem Süleymancı rituell geschlachteten Tieres verzehren. Frauen dürfen nicht – und das ist ganz Islam-widrig – zur segensreichen Pilgerfahrt nach Mekka fahren.
Straßenszene in Berlin-Kreuzberg
Von der
Öffentlichkeit kaum wahrgenommen haben sich - vor allem in städtischen
Ballungsgebieten - in allen Lebensbereichen autarke muslimische
Parallelgesellschaften entwickelt.
Insbesondere hat sich eine
eigenständige islamische Wirtschaft etabliert, die ihren Einflussbereich
zunehmend ausweitet. Vor diesem Hintergrund erhält die Frage der
Integration der islamischen Mitbürger in unsere Gesellschaft besondere
Bedeutung.
Foto: dpa-Fotoreport
Der VIKZ galt lange als besonders „dialog-offen”.22 Heute ist er verschlossen wie eine Auster, und es bestehen nur noch vereinzelte Außenwelt-Kontakte. Mitte 2000 wurde in Köln ihre Islamische Akademie Islah in der Kölner „Villa Hahnenburg”, die Begegnungsstätte zwischen Muslimen, Christen und Juden sein sollte, bereits nach zwei Jahren wieder geschlossen; die Mitgliedschaft in der Hamburger Schura wurde „suspendiert“ – beides wahrscheinlich veranlasst durch die Zent-rale in Istanbul. Die neue Führungsspitze Denizog˘lu mit Pürlü als Generalsekretär übt sich in Distanz. Mehrgeschossige Internate und Moscheen werden weiterhin im ganzen Bundesgebiet gebaut.
Internationale Verflechtungen und Geld aus dem Ausland
Der Islamrat, der Zentralrat und VIKZ sowie ihre
Mitgliedsvereinigungen sind teils untereinander, aber auch weltweit
international mit entsprechenden Interessengruppen vernetzt. Gelder aus
dem islamischen Ausland fließen reichlich, z.B. aus Libyen oder
Saudi-Arabien. Bei der IGMG und einigen anderen Vereinigungen stehen neben
politischen insbesondere wirtschaftliche Interessen im
Vordergrund.23
Die Organisationen bieten aber auch – und
zwar ausnahmslos – soziale Dienste in vielen Bereichen an. Sie
setzen sich mit Nachdruck für die so oft frustrierten Jugendlichen ein.
Sie holen sie von der Straße, stärken ihr Selbstwertgefühl und geben ihnen
Halt sowie Unterweisung, z.B. schulischen Nachhilfeunterricht und
Computerkurse im eigenen Internet-Café. Sie bieten ihnen Sportaktivitäten
an und helfen ihnen auch ganz konkret materiell. Zunehmend wird die
Betreuung von Gefängnisinsassen in den Blick genommen. Es gibt Hilfsfonds
für Muslime in Krisengebieten und dergleichen mehr.
Die Tatsache, dass
immer mehr junge, gebildete und geschulte Akademiker zum Teil sogar ihren
eigenen Organisationen gegenüber kritisch eingestellt und offen sind,
verführt immer mehr Menschen dazu, deren letztendliche Abhängigkeiten
nicht mehr richtig einzuschätzen. Bislang hat sich keine einzige der
nachgeordneten Gruppierungen von deren Zentralen in Deutschland frei
machen können, ebenso wenig wie diese von den letztlich maßgeblichen
Zentralen in ihren Herkunftsländern.
Die Hoffnung auf einen Europa-Islam ohne Scharî’a bleibt wohl Vision
Die Hoffnung, dass die Muslime in dem für sie ungewohnten Milieu freier Meinungsäußerung einen Europa-Islam ohne Scharî’a entwickeln könnten, wird wahrscheinlich eine Vision bleiben.24 Die hiesigen Organisationen – abgesehen von DITIB – sind nicht säkular. Das können sie auch gar nicht sein, weil sie ihr System als „Einheit von Religion und Staat“ (dîn wa daula) verstehen. In keinem islamischen Land gibt es eine demokratische Regierung, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen. Deshalb sind Überlegungen reine Spekulation, ob demokratische Ansätze gemäß dem koranischen Prinzip der schûrâ, der „Beratung”, in der Praxis in eine echte Demokratie mit einem Parteien-Pluralismus überführt werden können, auch wenn sie in der Theorie von modernen islamischen Denkern wie Abu Zaid, Farag Foda, Mohammed Arkoun, Muhammad Said Ashmawi, Abdullah Borek und zuletzt von Murad Wilfried Hofmann durchaus bejaht worden sind.25Der Islam bietet prinzipiell sehr wohl die Möglichkeit, in der Diaspora-Situation auf der Grundlage von Fatwas zu angemessenen Lösungen zu kommen, und könnte sein Selbstverständnis gegebenenfalls verfassungs- und gesetzeskonform gestalten.26 Dafür bedürfte es aber der Umsetzung durch eine der freien Meinungsentscheidung fähigen und befähigten, von allen anerkannten islamischen Juristen-Institution. Das setzt zumindest Einmütigkeit unter den Organisationen voraus. Jedoch hat jede Einzelne von ihnen ihren eigenen für Fatwas zuständigen Fiqh-Rat oder ist auch in dieser Hinsicht an entsprechende Institutionen im Ausland angebunden. Ein Konsens über einen schriftlich zu fixierenden Kodex als Voraussetzung für die Durchsetzung eines solchen Vorhabens ist deshalb eher nicht zu erwarten.
Eine Individualisierung der Religion wird als Untergang des Glaubens gesehen
Eine Individualisierung der Religion sehen diese Organisationen als Untergang des islamischen Glaubens an. Deshalb steuern sie gegen individuelle Freiheiten an, die sie immer dem „Gemeinwohl“ (maslaha) der Gemeinschaft der Gläubigen, der umma, unterordnen. Diese Feststellung gilt auch im Hinblick auf unsere individuellen Menschenrechte und das islamische Menschenrechtsverständnis. Vor einem vergleichbaren Niedergang des Islam wollen sie die hiesigen Muslime bewahren. Dagegen hilft ihrer Ansicht nach nur ein kompromissloses Festhalten am ursprünglichen Islam, also am Koran und an der Sunna einschließlich der Scharî’a.
Ein Nebeneinander von Grundgesetz und Scharî’a?
Unverzichtbar für den deutschen Staat ist und bleibt aber die Akzeptanz seiner Verfassung und seiner Gesetze durch jeden Einwohner, welche Religions- und Staatsangehörigkeit er auch immer ansonsten noch haben mag.27 Dieser Rechtsstaat kann nicht zweierlei Recht dulden und partiell die Scharî’a akzeptieren. Denn dies würde unweigerlich endgültig auf den „Staat im Staat“ hinauslaufen. Man muss aber leider davon ausgehen, dass unser Grundgesetz den meisten der hiesigen Muslime überhaupt nicht bekannt ist, weshalb dieser Staat allerdringendst Aufklärungsarbeit leisten muss. Deshalb muss eine – allerdings nicht genauer definierte – Umfrage außerordentlich nachdenklich machen, deren Ergebnis das Zentral-Institut Islam-Archiv in Soest in der „Moslemischen Revue publiziert hat und offenbar positiv einschätzt. Danach sollen knapp 50 % der befragten hiesigen Muslime keinen Widerspruch zwischen unserem Grundgesetz und dem Koran mehr sehen, bei steigender Tendenz. Wenn nun aber etwas mehr als die Hälfte der hiesigen Muslime den Koran und das Grundgesetz für miteinander unvereinbar hält, ist dies ein gravierender Befund. Denn dann kann man die Problematik nicht mehr auf die Islamisten reduzieren.28
Allerdings hat auch ein Muslim in der Diaspora nach überwiegender
Meinung der Theologen den Gesetzen des jeweiligen Landes zu gehorchen,
freilich unter der dehnbaren Bedingung, dass er seinen Glauben
praktizieren kann, und mit der Einschränkung, dass dies nur Gültigkeit
hat, „wenn der Islam bzw. die Scharî’a dies gestatten”. Die Scharî’a
regelt das Verhältnis der Menschen untereinander und zu Gott. Sie umfasst
nicht nur straf- und zivilrechtliche Regelungen, sondern auch die
ibâdât, die fünf Säulen (Glaubensbekenntnis, rituelles Gebet,
Fasten im Monat Ramadan, Sozialabgabe und Pilgerfahrt), Speisegebote,
Verhalten im Feindesland oder im Land des Vertrags etc. Sie ist aber kein
vorliegender Gesetzeskodex.
Dieselbe Einschränkung findet sich in den
diversen Islamischen Menschenrechtserklärungen. Das bedeutet z. B. im
Falle der Religionsfreiheit: Sie ist grundsätzlich gegeben, wenn man zum
Islam übertreten will; aber es ist gemäß der Scharî’a nicht gestattet, vom
Islam abzufallen, was – im strengsten Falle – mit der Todesstrafe zu
ahnden wäre.
Nur allzu leicht übersieht man die Aktivitäten auch
kleinerer Vereine und Institute, die tatsächlich auf eine
Zweigesetzlichkeit in Deutschland – Scharî’a neben deutschem Recht
und Scheriatgerichtshöfe neben deutschen Rechtsinstitutionen –
hinarbeiten und die entsprechenden Fachleute sogar hierzulande ausbilden.
Auch wenn die Muslime dies nicht so sehen, so ist es doch ein massiver
Angriff auf unser Rechtssystem und zugleich der Versuch, die entstandene
Parallelgesellschaft weiter zu festigen. Begründet wird dies gelegentlich
damit, dass in England eine Scharî’a-Institution als Mittler für das
Verständnis islamischer Rechtsvorstellungen positiv tätig
sei.29Auch wenn die großen islamischen Verbände in der Diaspora
die hiesigen Bedingungen „respektieren“ und dies sogar in ihren Satzungen
festgelegt haben, so muss man dennoch abklären, ob dies nur geschieht,
weil die gegebenen Mehrheitsverhältnisse momentan keine Alternativen
zulassen.
Integration im Sport
Der Sport ist der
Bereich, der für die Eingliederung vor allem junger Mitbürger aus anderen
Ländern in unsere Gesellschaft Vorbildwirkung entwickelt hat: nicht nur im
Fußball trainieren und spielen deutsche und ausländische Sportler mit und
ohne deutschen Pass miteinander. Das Bild zeigt Yildray Bastürk (l.),
Mittelfeldspieler des FC Leverkusen beim Spiel gegen den FC St. Pauli am
15.09.2001. Im Gedenken an die Opfer der Terroranschläge vom 11.09.2001 in
den USA tragen die Spieler Trauerflor.
Foto: dpa-Fotoreport
Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Vereinfacht dargestellt sind es diese nicht mit letzter
Rechtssicherheit beantworteten Probleme, warum die Anerkennung des Islam
als Körperschaft des öffentlichen Rechts bis heute in keinem Bundesland
erfolgt ist. Ebenso ist keine dauerhafte Regelung für islamischen
Religionsunterricht erreicht, obwohl dies ein garantiertes Grundrecht ist
und Konsens darüber zu herrschen scheint, dass die muslimischen Kinder in
ihrer religiösen Identität gefestigt werden müssen, ein Gedanke, den auch
– vielleicht nicht ganz uneigennützig – die Kirchen beider christlicher
Konfessionen massiv unterstützen.30
Vielerorts wurden
islamische Curricula entwickelt, z. B. von DIF und dem Zentralrat.
Die Ausbildung der Imame wird von etlichen Organisationen eigenständig
betrieben.31 In Deutschland bilden z. B. DIF oder seit Februar
2001 der umstrittene ehemalige Vorsitzende der Islamischen
Religionsgemeinschaft Hessen Amir Zaidan mit dem Projekt
„Deutschsprachige Ausbildung in Islamologie“ in Berlin, Frankfurt und
München muslimische Islamwissenschaftler aus. Die Schaffung eines
Lehrstuhls für Islamische Theologie an hiesigen Universitäten wird
in Hamburg, Frankfurt, Essen und andernorts diskutiert.
Wie aber
ist die Sicherheit gegeben und wie ist überprüfbar, dass diese
Religionslehrer nicht die Scharî’a als einzig wahre islamische
Lebensform anpreisen und dass sie unser Grundgesetz mit den
Menschenrechten nicht nur als eine bedauerlicherweise unter den hiesigen
Diaspora-Bedingungen zu ertragende Kompromisslösung vermitteln? Diese
Unklarheit betrifft grundsätzlich alle islamischen Organisationen mit
Ausnahme von DITIB.
„Knackpunkt“ ist die Frage der Menschenrechte
Alle islamischen Organisationen in Deutschland wird man vor allem an der Frage der Menschenrechte zu messen haben, insbesondere auch hinsichtlich der Stellung der Frau und der Religionsfreiheit, ob z. B. Muslime zu einer anderen Religion konvertieren dürfen, und an deren Umgang z. B. mit den missionierenden Ahmadis und den Aleviten oder Atheisten. Grundsätzliche rechtlich-religiöse Fragen werfen die „Mischehen“ auf. Das Tierschutz-widrige Schächten ohne Betäubung wird ausnahmslos von allen Vereinigungen gefordert, obwohl innerislamisch Kurzzeit-Betäubung gestattet ist, oder die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten32 und am koedukativen Schulsport.33 Alle Vereinigungen treten außerdem für eine grundgesetzwidrige rigide Geschlechtertrennung ein.
Der Kopftuch-Streit
Am Beispiel „Kopftuch für Lehrerinnen“ entbrannte ein noch immer währender Rechtsstreit. Der Fall der Fereshteh Ludin in Baden-Württemberg ist das bekannteste Beispiel; dagegen darf eine Lehrerin mit Kopftuch seit 2000 in Lüneburg in Niedersachen unterrichten. Namhafte Gelehrte wie der ägyptische Religionsminister Dr. Hamdi Zakzouk erkennen keinen Schleier- bzw. Kopftuchzwang in der Religion.34 Die islamischen Organisationen in Deutschland sehen aber das Kopftuch als religiöse Pflicht an, mit der einzigen Ausnahme der größten, rein türkisch-staatlichen Organisation DITIB, weil in der Türkei Parlamentarierinnen und Lehrerinnen bzw. Hochschullehrerinnen sowie Angestellten im öffentlichen Dienst das Tragen des Kopftuchs verboten ist. Wäre das Kopftuch-Tragen religiöse Pflicht, so würden sich die meisten Musliminnen in Deutschland versündigen. Um dennoch derartige Vorstellungen durchzudrücken, werden mit System Musterprozesse geführt, um mit Präzedenzfällen den Durchbruch zu erzielen.35 Dass man hier in Deutschland bereits weiter vorangekommen sei als in der Türkei, wird immer wieder herausgestellt. Deutschland ist eine Spielwiese der Islamisten geworden mit besseren Möglichkeiten als in allen islamischen Herkunftsländern.36
„Als Menschen akzeptiert werden”
Es geht zunächst generell um den Schutz der muslimischen Mehrheit
vor islamistischen Ansprüchen. Es geht aber auch um den Schutz des
deutschen Staates vor dem Anspruch von Minderheiten auf Rechte, die zu
Lasten der allgemeinen Mehrheit gehen könnten. Es könnte eine Situation
entstehen, in der die Religionsfreiheit gefährdet ist oder in der
zumindest der einschlägige Grundgesetzartikel klarer definiert werden
müsste, eventuell unter Festschreibung dessen, was „Religionsfreiheit“ im
deutschen Grundgesetz beinhaltet.
Bei allen Schwierigkeiten ist
es mit Einsicht und unter Rücksichtnahme auf unverrückbare Werte sehr wohl
möglich, miteinander gut auszukommen; die Geschichte hat es bewiesen. Wir
müssen nach so kurzer Zeit des Zusammenlebens noch viel Geduld miteinander
haben. Allerdings ist es angebracht, klare Positionen zu beziehen, um
nicht jener immer wieder apostrophierten Mehrheit zu schaden. Was wir
zunächst erreichen müssen, klingt so einfach und ist doch so schwer, aber
es ist erreichbar, und ich sage es mit den Worten des türkischstämmigen
deutschen Staatsbürgers Ahmet S¸enyurt:
„Wir wollen nichts anderes
als Normalität. Wir wollen keine Benachteiligung, keine Bevorzugung, keine
Sonderrechte. Wir wollen nur einfach als Menschen akzeptiert
werden!”
Fußnoten
1 Drucksache 14/4530 vom 8. 11. 2000 im Umfang von 93 Seiten. Zur Diskussion siehe http://www.islam.de/sections/servicepoint/downloads/files/protokoll_ islam_bundestag.log
2 Kenntnisreich ist die Broschüre von Claudia Dantschke/Ali Yildirim/Eberhard Seidel: Politik im Namen Allahs. Der Islamismus – eine Herausforderung für Europa, die im September 2000 von Ozan Ceyhun herausgegeben und über Die Grünen im Europäischen Parlament zu ordern ist.
3 Ob diese Angabe der Realität nahekommt, lässt sich angesichts etlicher fragwürdiger Angaben über Mitgliederzahlen nicht ausmachen.
4 Der größte alevitische Verband ist AABF (Avrupa Alevi Birlikleri Federasyonu, Föderation der Alevitengemeinden in Europa) mit Sitz in Köln.
5 Die Zahlen stammen von der Ahmadiyya Muslim Jamaat mit Sitz in Frankfurt.
6 Zu der Gesamtproblematik siehe Ursula Spuler-Stegemann: Muslime in Deutschland. Nebeneinander oder Miteinander? Freiburg–Basel–Wien 1998.
7 Diese Angabe basiert auf der Addition der in 12 Jahren (1988–1999) rund 460 000 aus islamischen Ländern eingebürgerten Menschen, wahrscheinlich überwiegend Muslime, darunter 140 605 Türken, zuzüglich geschätzte Einbürgerungszahlen aus der Zeit vor 1988. 8 Siehe im Detail Thomas Lemmen: Islamische Organisationen in Deutschland. Hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn Juli 2000.
9 VIKZ gibt außerdem die Zahl 80 000 für „Gemeindemitglieder“ an.
10 Dazu der Deutschland-zentrierte Beitrag von U. Spuler-Stegemann: Zwischen Fundamentalismus und Pluralismus: Zum Spannungsfeld Islam-Islamismus. In: R. Weeth (Hrsg.): Bekenntnis zu dem einen Gott? Christen und Muslime zwischen Mission und Dialog. Neukirchen-Vluyn 2000, S. 123–128.
11 Die Selbstdarstellung findet sich unter http://www. islamrat.de. Das Ergebnis der Vorstandswahl am 2. Juni 2001 bestätigt die engen Verbindungen zwischen Islamrat und IGMG.
12 Zum Zahlen-Chaos siehe Th. Lemmen, op. cit. S. 43, Anm. 96.
13 Der Parteivorsitzende Recai Kutan erklärte laut „Milli Gazete“ vom 5. 9. 2001: „Wir werden uns nicht ändern; wir werden verändern.
14 Nachzulesen unter http://www.verfassungsschutz. de/arbeitsfelder/ausland/page.html’6a.
15 So: http://www.baden-württemberg.de/verfassungsschutz/inhalt.php?ID=573. 16 Zu den Schriften des Holocaust-Leugners Harun Yahya siehe die Selbstdarstellung http://www. harunyahya.org/de/autor.html. 17 Dieser Beitrag stammte von Stefan Meining und Ahmet S¸enyurt.
18 Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Gestaltung der christlichen Begegnung mit Muslimen. Eine Handreichung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh. 2000, S. 19. Die Empfehlung, leerstehende Kirchen an Moschee-Vereine zu verkaufen (S. 116f.), bezieht automatisch auch die IGMG ein.
19 Dazu Ursula Spuler-Stegemann: Wider die Blauäugigkeit. In „taz“ vom 8.6.2000.
20 ATIB hat nach eigenen Angaben 20.000 Gemeindemitglieder. Siehe dazu: http://www.atib-web.de. Derartige Zählungen sind problematisch, weil sie wahrscheinlich nicht die eingetragenen Mitglieder angeben. Deshalb ist die unter sehr attraktiven neuen Webseite http://www.islam.de zu findende Mitglieder-Liste mit der Angabe von 11 000 ATIB-Mitgliedern vermutlich realistisch.
21 Die Selbstdarstellung ist im Internet unter http:// www.vikz.de zu finden; ferner: Verband der Islamischen Kulturzentren: Der kurzgefasste Ilmihal. Illustriertes Gebetslehrbuch. Köln 1998.
22 Siehe dazu: Zusammenleben mit den Muslimen [Anm. 17], S. 18 und sehr viele Dialogveranstaltungen.
23 Siehe z. B. die Artikel des hervorragenden Experten für islamische Wirtschaft Ahmet S¸enyurt; „Der Schatz der Gastarbeiter“ WDR 3 Hörfunk, in: Kritisches Tagebuch, am 28.1.2000, 19.00 Uhr, und mit einem Interview mit dem auf Holdings spezialisierten Rechtsanwalt A. Ülger in: „Etap“ 3/2000, oder A. S¸enyurt/Claudia Dantschke: „Die Pyramide bröckelt”, in: „pers¸embe“ vom 14. 7. 2000.
24 Siehe dazu Bassam Tibi: Der Islam in Deutschland. Muslime in Deutschland. Stuttgart–München 2000, S. 325–349.
25 Andreas Meier: Der politische Auftrag des Islam. Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen. Originalstimmen aus der islamischen Welt. Wuppertal 1994. Erdmute Heller/Hassouna Mosbahi: Islam, Demokratie, Moderne. Aktuelle Antworten islamischer Denker. München 1995. Gudrun Krämer: Gottes Staat als Republik. Reflexionen zeitgenössischer Muslime zu Islam, Menschenrechten und Demokratie. Baden-Baden 1999. So auch im „Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga“ vom März/April 1998, in dem Abdullah Borek die Muslime auffordert, sich an Wahlen zu beteiligen; ferner das beachtenswerte Buch von Murad Wilfried Hofmann: Der Islam im 3. Jahrtausend. Eine Religion im Aufbruch. Kreuzlingen 2000, S. 107–130.
26 Smail Balic: Der Islam-europakonform? Religionswissenschaftliche Studien 32. Würzburg-Altenberge 1994, weist Ansätze auf, die aber – soweit ich sehe – als „säkular“ abgeurteilt werden.
27 Dazu Heiner Bielefeldt: Muslime im säkularen Rechtsstaat. In: Der interkulturelle Dialog Heft 2. Hrsg. von der Ausländerbeauftragten des Landes Bremen. Bremen 1999.
28 „Moslemische Revue“ 2/1999, S. 113
29 Dazu Mathias Rohe: Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche Perspektiven. Freiburg–Basel– Wien 2001, S. 122 und Anm. 297.
30 Islamischer Religionsunterricht: Stellungnahme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. 1. 1999, und Religionsunterricht für muslimische Schülerinnen und Schüler. Eine Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Hannover. 16.2.1999.
31 Eine Ausnahme bilden die DITIB-Imame und Religionslehrer, weil sie an staatlichen türkischen Universitäten ausgebildet wurden.
32 Dazu Ahmet S¸enyurt: Bei km 82 endet die Freiheit. „taz“ vom 13.7.2000.
33 Zur hiesigen Rechtssituation siehe Adel Th. Khoury/ Peter Heine/Janberd Oebbecke: Handbuch Recht und Kultur des Islams in der deutschen Gesellschaft. Gütersloh 2000, die Kap. VI und VII sowie Mathias Rohe: op. cit [Anm. 28].
34 Siehe dazu das Interview mit Zakzouk im „Spiegel“ 23/2. 6. 2001, S. 180.
35 DIF: SchleierHaft. Zur Situation muslimischer Kinder und Jugendlicher in Schule und Ausbildung. Köln 1996, bietet gute Einblicke in die Methodik, entsprechende Gerichtsurteile zu provozieren.
36 Siehe Werner Schiffauer: Die Gottesmänner. Türkische Islamisten in Deutschland. Frankfurt a. M. 2000.
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heim zu Lügen haben schöne Beine