*
**In christlichen Rechtsordnungen wurde und wird eine solche Eheschließung mit scheelen Blicken angesehen, beinahe als Inzest, die einer gerichtlichen Genehmigung bedarf. Nach mosaïschem Recht ist sie dagegen nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten, als quasi-religiöse Pflicht. Bei kinderreichen Familien war das meist unproblematisch, da sich fast immer ein noch unverheirateter oder schon selber verwitweter Bruder fand. Was aber, wenn nicht? Dann mußte sich derjenige Bruder, der sich das finanziell am ehesten leisten konnte, die Witwe als Zweitfrau ans Bein binden, denn Bigamie bzw. Polygamie war erlaubt. Erst seit Ende des 18. Jahrhunderts wurde sie den Juden in fast allen Staaten Europas verboten - eine von mehreren Kehrseiten der so oft gedankenlos gelobten "Juden-Emancipation", die nicht nur gleiche Rechte, sondern auch gleiche Pflichten und Verbote für die jüdischen Untertanen der allerchristlichsten Herrscher mit sich brachte.
(Zu den anderen zählten u.a. die Aufhebung der individuellen Befreiung von Steuern und Abgaben - die bis dahin von den jüdischen Gemeinden pauschal mit der Obrigkeit ausgehandelt worden waren -, die Aufhebung der Befreiung vom Militärdienst, die Aufhebung des Rechts, sich in eigenen Ghettos abzuschließen - was wörtlich zu nehmen war: Die Judenviertel ["Štetl"] - die von Christenhunden und anderen "Gojim" [jüdische Bezeichnung für nicht-jüdische "Untermenschen"] nicht betreten werden durften - hatten eigene Stadttore, die nachts abgeschlossen wurden.)
Heute besteht - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und nur einigen auf Familienrecht spezialisierten Juristen bekannt - in fast allen europäischen Staaten westlich des einstigen "Eisernen Vorhangs" die paradoxe Rechtslage, daß nicht nur Christen, sondern auch Juden Polygamie verboten ist, während sie Muslimen erlaubt ist; so dürfen muslimische Immigranten - legal, illegal, sch...egal - bis zu vier Ehefrauen nebst deren näheren und ferneren Verwandten im Rahmen der "Familienzusammenführung" nachholen; alles auf Kosten der Steuern zahlenden Eingeborenen.
Zum Trost - wenn das denn einer ist: Ähnliche "Rechts"[un]ordnungen gibt es auch außerhalb Europas: So dürfen z.B. in der VRC Han-Chinesen nur einmal heiraten und nur ein Kind haben, während Muslime in Ost-Turkestan, pardon Sinkiang, bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten und beliebig viele Kinder haben dürfen. Letzteres dürfen sie auch in Bhārat, während Hindūs nur mit einer Frau gleichzeitig verheiratet sein dürfen und selbst, wenn sie verwitwet sind, nach ihren religiösen Grundsätzen keine andere Witwe heiraten sollen. (Zur Kolonialzeit war Polygamie zwar auf dem Papier allgemein verboten; aber bei Muslimen drückten die Briten beide Augen zu, während sie bei Nicht-Muslimen streng auf die Einhaltung dieses Verbots achteten - ebenso auf die des Verbots der "Kinderehe", obwohl das de facto bloß eine - allerdings rechtsverbindliche, nicht ohne weiteres auflösbare - Verlobung war. Die niederländischen Kolonialherren in Insuldinde ["Indonesien"] hielten es ebenso.)
***
****Falchis Bedeutung liegt nicht so sehr in seiner Ausgrabungstätigkeit als vielmehr darin, daß er überhaupt auf die Idee kam, an bestimmten Orten nach etwas zu suchen, was andere längst abgeschrieben hatten, nämlich den Überresten der etruskischen Kultur an der toskanischen Küste.
Heute gibt es in bzw. bei Populonia (einem Kuhdorf von nichtmal 100 Einwohnern) ein riesiges Freilicht-Museum ("Archäologischer Park") mit Akropolis, Nekropolis und stillgelegten Eisenerzminen, von dem das Städtchen Piombino - zu dem P. verwaltungsrechtlich gehört - dem Vernehmen nach recht gut leben kann, denn sein Besuch zählt zum Pflichtprogramm aller Pauschalreisenden in die Toskana und aller Schulausflüge in der Provinz Livorno.
weiter zu Arthur Evans
zurück zu Archäologen und Überrestesucher
heim zu Von der Wiege bis zur Bahre
|