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Die Verfassung der römischen Republik

Über die Staatseinrichtungen Roms in der frühen Zeit finden sich nur wenige Quellen. Die erste Darstellung findet sich bei Polybios im 2. Jahrhundert v. Chr. Seine Aufzeichnungen sind nicht vollständig, so daß man sich auch auf Ciceros Werke, "de re publica" und "de legibus", stützen muß, der als einziger Römer eine Gesamtbehandlung über den römischen Staat verfaßte. Die römische Geschichtsschreibung setzt erst am Ende des 3. Jahrhunderts v.Chr. ein, was erklärt, warum man über die römische Frühzeit nur wenige Informationen besitzt.

Nach der Vertreibung des letzten Königs wird Politik eine Sache der Öffentlichkeit (res publica). Die Institutionen sind jedoch nicht festgelegt, sondern sie entstehen im Laufe der Zeit bis zum Jahre 287 v. Chr., als sie ihre "klassische" Form erhält. In dieser Zusammenstellung beruht die Verfassung auf 3 Grundpfeilern: die Volksversammlungen, der Magistrat und der Senat.

Die Volksversammlungen:

Der Entwicklungsprozeß der Verfassung spiegelt sich in der Verfassung wieder. Im Laufe der Zeit bildeten sich 4 verschiedene Versammlungen, die teilweise noch aus der Königszeit stammen

Die extreme Bevorteilung der Nobilität zeigt die römische Republik als Timokratie, denn politische Partizipation ist nur mit finanziellen Grundlagen möglich. Insgesamt ist auch die römische Verfassung nicht mit einer modernen Demokratie zu vergleichen, denn sämtliche Volksverfassungen besaßen kein Initiativrecht, was ihnen nicht die Möglichkeiten für eigene Gesetzesvorschläge gab, sondern eine Abhängigkeit von den Magistratenentwürfen gab.

Der Magistrat:

Die Beamtenschaft Roms bestätigt den timokratischen Charakter der Verfassung. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter, und damit unbesoldet. Dies gibt nur der Schicht der finanziell konsolidierten Nobilität die Möglichkeit politisch sich zu betätigen. Zudem kann eine Kandidatur nicht ohne Zustimmung des Magistrats ablaufen, der sich in seinen Entscheidungen an den Senat orientierte. Um eine Akkumulation der Macht zu verhindern wurden 4 Prinzipien entworfen, welche die Ämterbesetzung einschränkten.

Ausnahmen von diesen Prinzipien ist das Amt des Diktators, der im Staatsnotstand für ein halbes Jahr von den Konsuln eingesetzt werden kann, und unbegrenzte Maßnahmen besitzt.

Ebenfalls ist eine Ausnahme ist des Zensorenamt, das sich um die Vermögensklasseneinteilung der Bürger kümmerte, und zudem die Sittenaufsicht in Rom führten. So konnten sie auch Senatoren wegen unwürdigem Verhalten aus der Senatsliste streichen. Die Bedeutsamkeit des Amtes führte fast nur zur Wahl von Konsuln.

Der Senat:

Der Zugang zu dieser Institution war in der Königszeit nur den Patriziern vorbehalten. Später stand der Senat den Mitgliedern der Nobilität offen. Obwohl er nur beratende Funktion hat, wird er das einflußreichste Organ der Republik. Gründe für den großen Einfluß des Senats:

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