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Die goldne Bulle von 1356

(Goldene Bulle = Kaiser- oder Königsurkunde mit goldenem Siegel)

Verfasser der goldenen Bulle von Nürnberg vom 10.1.1356 ist Kaiser Karl der IV.

Inhalt der goldenen Bulle

1) Der König soll "zum Kaiser befördert werden"

Þ König übt ohne Einfluß der Kurie in Rom kaiserliche Macht aus

2) Genaue Festlegung der Zahl von Kurfürsten

3) Bestimmungen über den Wahlvorgang

  1. Wahlort wird Frankfurt; Krönungsort bleibt
  2. Stimmrecht haben:

Erzbischof von Trier (Erstwahlrecht)

Erzbischof von Köln

Der König von Böhmen

Pfalzgraf bei Rhein

Herzog von Sachsen – Wittenberg

Markgraf von Brandenburg

Erzbischof von Mainz (Wahlleiter)

4.) Maioritätsprinzip

5.) Erste Regierungshandlung ist die Bestätigung der Privilegien der Kurfürsten

  1. Rangordnung unter den Kurfürsten
  2. Unteilbarkeit und Erstgeburtsrecht der Kurlanden
  3. Privilegium de non evoncando ( Untertanen dürfen nur zum kurfürstlichen Gericht geladen werden)

Privilegium de non appelando ( Untertanen dürfen kein anderes Gericht anrufen)

d) Regalien fallen an Kurfürsten

e.)Verbot von Städtebünde und Einigungen

 

 

 

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