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Recht: Neue Gesetze , Transportrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht |
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Palettentausch
Auffassung LKW Recht zu
Problematik Palettentausch
Euro-Paletten und Gibos ( ECR
Richtlinien, Bildzeichen ) werden vor allem deshalb eingesetzt,
damit bei der Be- und Entladung nicht gewartet werden muss, bis das
Gut abgepackt ist. Es entspricht daher dem Parteiwillen, dass der
jeweilige Empf�nger Eigentum an den angelieferten Paletten erhalten
und daf�r andere Paletten gleicher Anzahl und G�te zur�ckgeben
soll. Damit wird der Palettenstand ausgeglichen.
Europaletten sind rechtlich
als beweglich ( � 293 BGB ) vertretbare Sachen zu behandeln.
Hauptpflicht des Palettenempf�ngers ist die R�ckgabepflicht.
Soweit keine Idealtausch ( Palettentausch bei Verladung ) erfolgt,
ist die Zurverf�gungstellung von Paletten ein Darlehnsvertrag zu
behandeln, d.h. dass sich der Palettenempf�nger, hier der Frachtf�hrer
gegen�ber dem Auftraggeber verpflichtet innerhalb einer bestimmten
Frist verpflichtet Leerpaletten zur Verf�gung zu stellen. Daf�r
tritt ihm der Auftraggeber den Herausgabenanspruch gegen den Empf�nger
der Paletten ab.
Normalerweise wird frachtfreie
R�ckf�hrung der Paletten innerhalb 14 Tagen ab Auftrag an
vereinbarter Abgabestelle vereinbart ( Palettentausch mit R�cklieferung
). F�r den Fall der Nichtr�ckf�hrung wird meistens je Palette
eine Konventionalstrafe von 10 � vereinbart. Dies kann nur
individuell zu erfolgen. Anderenfalls hat eine R�ckgabe
Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zu erfolgen.
Soweit die Paletten mangels
Vereinbarung nicht zur�ckgef�hrt werden noch der Verbleib der
Paletten dokumentiert wird, kann dies eine Schadensersatzpflicht
ausl�sen.
Da der Auftraggeber nach ADSp.
soweit vereinbart, nicht aufrechnen kann, hat er diesen Anspruch
separat geltend zu machen, wobei dem eine Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung betreffend die R�ckf�hrung der Paletten
vorauszugehen hat.
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bsch�ftigt
sich in der Hauptsache mit:Ordnungswidrigkeiten aus StVO, StvZO i.vm. StVG,Unfall
, Transportsch�den, Haftplfichtschaden, Regulierung,Ordnugswidrigkeiten: gegen
Fahrzeugf�hrer und Fahrzeughalter aus dem Stra�enverkehr auf Europastra�en,
Autobahn, Bundesstra�e, Landstra�e, Feldweg, Radweg, Waldweg, Fahrbahnen,
Seitenstreifen , Gehweg, Ampel, Lichtzeichenanlage,Mit Fahrzeug wie :
Lastkraftwagen, ( Lkw ), Omnibusse, Personenkraftwagen ( PKW ), Mietwagen,
Kraftrad, Fahrr�der mit Hilfsmotor, Milit�rfahrzeuge, Motorrad, Mofa,
Lsichtkraftrad, Krankenfahrst�hle, Arbeitsmaschinen, Stapler, Kranwagen,
Sattelzugmaschine, Handfahrzeuge, einachsige Zugmaschine Traktor, Fuhrwerke,
Stra�enwalzen, Sitzkarren, PackwagenHandfahrzeuge, Anh�nger, Sattelauflieger,
Lafetten, Chassis, Fahrgestelle, Omnibusse, Reiesebus, Linienbus, Schulbus,
Lastkraftwagen mit Anh�nger, Wohnmobile mit Anh�nger, K�hlfahrzeuge,
Leichenwagen, Zugmaschinen mit Anh�nger oder sonstige Verkehrsmittel,Stichw�rter
im Zusammenahng mit Owi sind:1 II StVO, �berladung, Zul�ssiges Gesamtgewicht,
Achslast, �berladung mit Holz, Ladungssicherung, Gef�hrdung anderer
VerkehrsteilnehmerFahrzeugm�ngel,Geschindigkeits�berschreitung und
Geschwindigkeitsmessung ( Traffipax, Traffiphot, Mutlti nova, ESO Lichtschranke,
Video ), Geschindigkeit, Richtgeschwindigkeit, H�chstgeschwindigkeit,Abstand
zum Vorausfahrenden, Abstandmessungen, Abstand beim einscherren, Abstand beim �berholen,�berholen,
�berholen von Schienenfahrzeugen, Schall und Leuchtzeichen, Geschindigeitserh�hung
des �berholten, �berholen innerhalb geschlossener Ortschaften , �berholen au�erhalb
geschlossener Ortschaften, Rechts�berholen, Hindernis, Absperrung, Absperrtafel,
Richtungstafeln, Leitpfosten, Strecken mit �berholverbot, Mindestabstand,
Abstand bei mangelnder Sichtweite durch Nebel, Schnee, Regen, Seitenabstand,
Wiedereinordnen, Fahrrichtungsanzeiger, Erh�hung der Vorfahrt sverletzungen,
Verkehrszeichen, Warntafeln, Besondere Verkehrslagen, Kreuzungen, Einm�ndungen,
Stra�enstellen, Anschlu�stelle, Verz�gerunsgstreifen, scharfe Kurve,
Fahrbahnbegrenzung, Richtunsgpfeile,Rotes Dauerlicht, Feuerwehrzufahrt,
Taxistand, Ein und Aussteigen lassen Fahrstreifenbenutzung, Rechtsfahrgebot,
Fahrbahnrand, Schenenfahrzeuge, Falsches Abbiegen bei Wenden und R�ckw�rtsfahren
und Einfahrt und Ausfahrt, Halten und Parken, Pflichten beim Ein und
Aussteigen.Liegenbleiben von einspurigen und mehrspurige und Fahrzeugen,
Abschleppen, Warnzeichen, Warnblinklicht, Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht,
Fahrlicht, Begrenzungsleuchten, Standlicht, Beleuchtungseinrichtungen
verschmutzt oder verdreckt. Kennzeichenbeleuchtung, Nebelschlu�leichte,
Fernscheinwerfer, R�ckstrahler, R�ckfahrscheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger,
Suchscheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, Verkehrssicherheit, Scheinwerfer u.a.
Fahrzeugbeleuchtung , auch bei Nebel und Schnee - Nebelscheinwerfer, defekte R�cklichter,
Parkleuchte bei Stra�enbeleuchtung,Falsches Verhalten auf Autobahnen und
Kraftfahrtstra�en, Gegenverkehr, �berholen an Kuppen, Kurven Bahn�berg�nge,
Andreaskreuz, Haltestellen,Stau, Verkehrszeichen, Schneegl�tte, Glatteis,
Verkehrsst�rungen,Radweg , Verkehrsst�rung, liegengeblieben Fahrzeuge,
Fahrzeuge im Kurgebiet, Klinikgebiet, Sondergebiet, Wohngebiet, Fahrg�ste,Parken,
Parkuhr, Parkzeit, Parkscheinautomat, Parkzonen, Parkl�cke Parkzeitregelung,
Parkscheibe, Zusatzschild, Park und Halteverbote, Ein - und Aussteigen, Be- und
Entladen .Fahrzeugh�he, Fahrzeugbreite, Fahrzeugl�nge,Kennzeichen,
kennzeichenf�lschung, Kennzeichenmi�brauch,Autorennen, Rennen mit
Kraftfahrzeugen, Veranstaltung mit Kraftfahrzeugen, Sport und Spiel auf der
Fahrbahn Umweltschutz im Stra�enverkehr, Verkehrsl�rm, Lkwabgase,
Personenabgase, Auspuff, Auspufftopf, Auspuffkr�mmer, Fahrzeugverwertung
Verkehrsbeeintr�chtigungen,Unfallfolgen, Unfallprotokoll, Unfall,
Unfallregulierung, Kasko, Haftpflichtschaden, Sorgfaltspflichten,
Schuldanerkenntnis, Verwarnung, Vermessung, Markierung,Verkehrszeichen;
Gefahrzeichen wie Kurve; Kreuzung, Steigung, Unebene Fahrbahn, Schleudergefahr,
Splitt Schotter, Verengte Fahrbahn, Seitenwind, Baustelle, Ufer, Stau,
Gegenverkehr, Lichtzeichenanlage, Wildwechsel; Fu�g�nger�berweg, Flugbetrieb,
Fu�g�nger, Bahn�bergang, Viehtrieb, Schranken, Vorfahrt gew�hren, Stopschild
Verbotsschilder: tats�chiche Achslast, Breite, Einbahnstra�e, Zul�ssige
H�chstgeschwindigkeit; Wendeverbot, �berholverbot, Halteverbot, Verbote f�r
Verkehrsarten,Sackgasse, Wasserschutzgebiet, Verkehrshelfer, Pannenhilfe, Erste
Hilfe, Sicherheitsgurte Sonderrechte im Stra�enverkehr wie Bundeswehr,
Feuerwehr, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Blaulicht,
Gelblicht ,Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Fahrverbote mit Bu�geld,
Fahrverbot, Sperre, F�hrerscheinentzug, Fahrzeugschein, Anh�ngerschein,
Fahrzeugbrief, Fahrtenbuch,Fahrzeugladung, Ladungssicherung, Tara,
Betriebsgefahr, Betriebserlaubnis , Betriebssicherheit Transportschaden, G�tersch�den,
Bu�geldbescheid, Bu�geldbeh�rde, Stra�enverkehrsbeh�rden,
Kraftfahrtbundesamt,Fahrzeugm�ngel : Sicherstellung, Beschlagnahme
Verkehrsunterischt, F�hrerschein, Fahrpr�fung, Verkehrszentralregister,
Bundeszentralregister, Fahrerlaubnis, F�hrerscheinklassen, MPU, Idiotentest, F�hrerscheineinzug,
F�hrerscheinentzug, Entziehung der Fahrerlaubnis,Zulassungspflichtigkeit, Pr�fzeichen
f�r Fahrzeugteile, LKW Kontrollen, Geschwindigkeitsbegrenzer,
Richtgeschindigkeit, Frachtbrief ( CMR ),Rotes Kennzeichen, Pr�fungsfahrten,
Probefahrten, �berf�hrungsfahrten, Hauptuntersuchung, Pr�fplakette, Hubraum,
Unterlegkeile, Reserverad, Blinkleuchte, Hupe, Reifenmangel, Einsatzhorn,
Zwischenuntersuchenung, Bremsen, Bremsensonderuntersuchuung, Bremstest,
Abfahrtskontrolle Versicherungsnachweis, Deckungskarte Havarie, Genehmigungen,
BAG, Fahrverbot, G�terkraftverkehr, Fahrzeugschaden, Schadensregulierung,
Schadenverh�tung, Schwertransport, Transportversicherung, Fahrpersonalgesetz,
Fahrtenschreiber, Schaublatt, Lenkzeit, Tachoscheiben, Urkundenf�lschung, ADSp,
Paletten, Lademittel, Ladegurte,
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