1791: Olympe de Gouges (1748–1793) fordert in ihrem Manifest „Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“ (deutsch: „Die Zulassung der Frauen zum Bürgerrecht“) die völlige rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der Frauen.
1792: Mary Wollstonecraft (1759–1797) plädiert in ihrem Buch „A Vindication of the Rights of Women“ (deutsch: „Eine Verteidigung der Rechte der Frauen“) für die soziale und rechtliche Gleichstellung der Frau.
1833: Die erste „Female Anti-Slavery-Society“ wird in Philadelphia gegründet.
1843: Louise Otto-Peters (1819–1895) schreibt in einem Aufsehen erregenden
Leserbrief, der in den „Sächsischen Vaterlandsblättern“ veröffentlicht wird: „Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht“.
1848: Beim ersten Frauenrechtskongress der USA in Seneca Falls (New York)
wird nach dem Vorbild der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung die „Declaration of Sentiments and Resolutions“ verabschiedet.
1849: Louise Otto-Peters gründet in Meißen die „Frauen-Zeitung“, die erste politische Frauenzeitschrift in Deutschland.
1865: Louise Otto Peters, Auguste Schmidt (1833–1902) und Marie Löper-Houselle (1837–1916) heben im Oktober beim ersten deutschen Frauenkongress in Leipzig den „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“ (ADF) aus der Taufe.
1865/1866: In Berlin wird der Lette-Verein – auch „Verein zur Förderung der
Erwerbstätigkeit der Frau“ genannt – gegründet. Unter anderem fordert er die Zulassung von Frauen auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Kunst, der Technik, des Handels und des Handwerks.
1867: ohn Stuart Mill (1806–1873) beantragt als erster Abgeordneter im
britischen Parlament das aktive und passive Wahlrecht für Frauen.
1867: Die „National Society for Women Suffrage“ wird gegründet.
1869: Susan Brownell Anthony (1820–1906) und Elizabeth Cady Stanton (1815–1902) gründen im Mai die „National Woman Suffrage Association“ (NWSA).
1869: Auguste Schmidt und Marie Calm (1831–1887) gründen den „Verein deutscher Lehrerinnen und Erzieherinnen“.
1873: Lina Morgenstern (1830–1909) gründet in Berlin den ersten Hausfrauenverein.
1885: Emma Ihrer (1857–1911), Gertrud Guillaume Schack (1845–1903) und andere
Frauen gründen in Berlin den „Verein zur Vertretung der Interessen der Arbeiterinnen“.
1885: Der „Fachverein der Berliner Mantelnäherinnen“ wird gegründet. Es ist die erste gewerkschaftliche Arbeiterinnen-Organisation.
1888: Der „International Council of Women“ (ICW, „Weltbund der Frauen“) wird gegründet.
1888: Minna Cauer (1842–1922) gründet in Berlin den Verein „Frauenwohl“.
1888: Hedwig Dohm (1831–1919) und andere Frauen gründen in Weimar den „Deutschen Frauenverein Reform“.
1890: Helene Lange (1848–1930) und Auguste Schmidt (1833–1902) gründen zu
Pfingsten in Friedrichroda den „Allgemeinen Deutschen
Lehrerinnen-Verein“ (ADLV).
1891: Die „Sozialdemokratische
Partei Deutschlands“ (SPD) bekennt sich in ihrem „Erfurter Programm“
zur Gleichberechtigung der Frau.
1892: Der 1888 gegründete
„Verein für erweiterte Frauenbildung" eröffnet in Österreich eine
Gymnasialklasse für Mädchen.
1893: In Karlsruhe wird das
erste deutsche Mädchengymnasium gegründet.
1893: Der
„Allgemeine Deutsche Frauenverein“ fordert in einer Petition mit
60000 Unterschriften die Freigabe des Studiums für
Frauen.
1894: 34 Frauenvereine schließen sich zum „Bund
Deutscher Frauenvereine“ (BDF) zusammen. Sie wollen Frauen die
gleichen Rechte verschaffen wie Männern.
1896: In Berlin
absolvieren die ersten Mädchen ihr Abitur.
1898: Der „Verband
fortschrittlicher Frauenvereine“ wird gegründet.
1899: Der
„Deutsch-Evangelische Frauenbund“ wird gegründet.
1900: Im
Februar erlaubt Baden als erstes deutsches Land Frauen das
Studium.
1900: Der „Bund Schweizerischer Frauenvereine“ (BSF)
wird gegründet.
1902: Lida Gustava Heymann (1868–1943), Anita
Augspurg (1857–1943) und Minna Cauer (1842–1922) gründen den
„Deutschen Verein für Frauenstimmrecht“.
1902: Marianne
Hainisch (1839–1936) gründet den „Bund österreichischer
Frauenvereine“, eine Vereinigung von 13 liberal-bürgerlicher
Frauenvereinen.
1902: In Australien wird das Wahlrecht für
Frauen eingeführt.
1903: Emmeline Pankhurst (1858–1928)
gründet am 10. Oktober in Großbritannien die „Women’s Social and
Political Union“ (WSPU), die sich zum radikalsten Flügel der
bürgerlichen Frauenbewegung entwickelt.
1903: Der
„Katholische Frauenbund“ wird gegründet.
1904: Der „Jüdische
Frauenbund Deutschlands“ wird gegründet.
1905: Helene Stöcker
(1869–1943), Lily Braun (1865–1916), Henriette Fürth (1861–1938),
Werner Sombarth (1863–1941) und Max Weber (1864–1920) gründen den
„Bund für Mutterschutz und Sexualreform“.
1906: In Finnland
wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1908: Frauen können
aufgrund eines neues Vereinsgesetzes in Parteien und Gewerkschaften
eintreten. Im selben Jahr wird Luise Zietz (1865–1922) als erste
Frau in den Vorstand einer Partei, nämlich der „Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands“ (SPD), gewählt.
1910: Der „Weltbund für
Frauenstimmrecht“ wird gegründet.
1913: In Norwegen wird das
Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1915: In Dänemark und Island
wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1915: Rosika
Schwimmer (1877–1948), Emmeline Pethick-Lawrence (1867–1954) und
Jane Addams (1860–1935) gründen im Januar die „Womens Peace
Party“.
1917 In Kanada, den Niederlanden und in der
Sowjetunion wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1918:
In Berlin wird die „Evangelische Frauenarbeit in Deutschland“ (EFD)
als Vereinigung evangelischer Frauenverbände gegründet.
1918:
Der Aufruf an das Deutsche Volk des „Rates der Volksbeauftragten“
vom 12. November 1918 gilt als die Geburtsurkunde des
Frauenwahlrechts in Deutschland. Darin heißt es: „Alle Wahlen zu
öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen,
direkten und allgemeinen Wahlrecht ... für alle mindestens 20 Jahre
alten männlichen und weiblichen Personen zu
vollziehen.“
1918: Außer in Deutschland wird in jenem Jahr
auch in England, Irland, Luxemburg und in den USA das Wahlrecht für
Frauen eingeführt.
1919: Bei der Wahl zur „Weimarer
Nationalversammlung“ am 19. Januar 1919 sind 17 Millionen Frauen und
15 Millionen Männer wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung bei den
Frauen beträgt 82,3 Prozent und bei den Männern 82,4 Prozent. 310
Frauen kandidieren, 41 ziehen als Parlamentarierinnen in die
Nationalversammlung ein, was 9,6 Prozent der insgesamt
423
Abgeordneten entspricht.
1919: Die SPD-Abgeordnete Marie
Juchacz (1879–1956) hält am 19. Februar 1919 in der „Weimarer
Nationalversammlung“ als erste Frau eine Rede im Parlament.
1919: In Österreich, Polen, Schweden und in der
Tschechoslowakei wird das Wahlrecht für Frauen
eingeführt.
1920: Frauen werden in Deutschland zur
Habilitation zugelassen.
1931: In Spanien wird das Wahlrecht
für Frauen eingeführt.
1933: Der „Bund Deutscher
Frauenvereine“ löst sich vor der drohenden Gleichschaltung durch das
nationalsozialistische System selbst auf.
1934: In der Türkei
wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1935: In Indien
wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1944: In Frankreich
wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1945: In Italien
wird das Wahlrecht für Frauen eingeführt.
1946: In Japan,
Jugoslawien und Rumänien wird das Wahlrecht für Frauen
eingeführt.
1946: Die „Arbeitsgemeinschaft der katholischen
deutschen Frauen“ wird gegründet.
1946: Dorothy Thompson
(1894–1961) gründet die „World Organization of Mothers of all
Nations“ (deutsch: „Weltorganisation der Mütter aller
Nationen“).
1947: In Bulgarien und China wird das Wahlrecht
für Frauen eingeführt.
1948: In Belgien wird das Wahlrecht
für Frauen eingeführt.
1949: In Ungarn wird das Wahlrecht für
Frauen eingeführt.
1949: Der „Deutsche Frauenring“, eine
überparteiliche und überkonfessionelle Vereinigung der Frauen, wird
gegründet.
1951: 14 nach dem Zweiten Weltkrieg neu- und
wieder gegründete Frauenvereine schließen sich im Dezember zum
„Informationsdienst für Frauenfragen e. V.“ zusammen.
1952:
In Griechenland wird das Wahlrecht für Frauen
eingeführt.
1955: Das Bundesinnenministerium des Innern gibt
an die obersten Bundesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland
einen Erlass heraus, der es ledigen Frauen überlässt, die Anrede
„Fräulein“ aus dem Sprachgebrauch zu tilgen und sich „Frau“ nennen
zu lassen.
1961: 343 französische Frauen bekennen im Frühjahr
bei der Aktion „J’ai avortee“, sie hätten abgetrieben.
1966:
Betty Friedan und andere Frauen gründen die „National Organization
of Women“ (NOW).
1967: In den USA entsteht die Frauenbewegung
„Women’s Liberation Movement“, kurz „Women’s Lib“
genannt.
1969: Der „Informationsdienst für Frauenfragen e.
V.“ wird in „Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen“
umbenannt.
1970: Germaine Greer veröffentlicht ihr Buch „Der
weibliche Eunuch“, das als Meilenstein der feministischen Literatur
gilt.
1971: Am 7. Februar stimmen die Schweizer Männer der
Einführung des nationalen Frauenstimmrechts mit großer Mehrheit zu.
Acht Kantone scheren aus: Uri, Schwyz, Obwalden, Glarus, St. Gallen,
Thurgau und beide Teile von Appenzell.
1971: Nach dem Vorbild
französischer Frauen initiiert Alice Schwarzer den am 6. Juni im
Hamburger Magazin „Stern“ veröffentlichten Artikel „Ich habe
abgetrieben“, in dem sich 374 Frauen der Abtreibung
bezichtigen.
1977: Alice Schwarzer gründet die „Zeitschrift
von Frauen für Frauen" mit dem Titel „Emma“.
1990: Im
schweizerischen Halbkanton Appenzell-Innerhoden wird das Wahlrecht
für Frauen eingeführt.
1995: Die „Feministische Partei Die
Frauen“ entsteht.
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