Kirsten Heisig - Auszug aus "Das Ende der Geduld"


Ein Großteil der zurzeit etwa 550 Intensivtäter, die bei der Berliner Staatsanwaltschaft registriert sind, wohnen und „wirken” in Neukölln. Es sind gegenwärtig 214. Als Intensivtäter werden in Berlin Personen bezeichnet, die innerhalb eines Jahres mindestens zehn erhebliche Delikte begangen haben. Diejenigen, die knapp unterhalb dieser Grenze liegen, werden zwar als Mehrfachtäter angesehen, finden jedoch in der Intensivtäterstatistik keine Berücksichtigung. Schwerkriminelle, die häufig 30 und mehr erhebliche Taten aufweisen, haben zu etwa 90 Prozent einen Migrationshintergrund, 45 Prozent geben an, arabischer Herkunft zu sein, 34 Prozent haben türkische Wurzeln. Diese Tatsachen sind insofern von Bedeutung, als etwa 10000 dieser Araber in Neukölln leben, aber mehr als viermal so viele türkischstämmige Menschen. Die Araber stellen also gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil die Mehrheit der Intensivtäter. Deutsche Vielfachtäter gibt es in Neukölln kaum.

Die jugendlichen Intensivtäter entstammen meist vor vielen Jahren aus dem Libanon oder der Türkei zugewanderten Familien mit sechs Kindern und mehr. Viele Einwanderer haben inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit, die meisten leben von Kindergeld und staatlichen Transferleistungen. Die Mütter haben nie Deutsch gelernt. Sie überlassen speziell die Jungen schon früh sich selbst, wobei dies nicht auf mangelnde Fürsorge, sondern eher auf kulturelle Traditionen zurückzuführen ist. Söhne sind kleine Männer, und während die Töchter oft erfolgreich versuchen, eine Qualifikation für den ersten Arbeitsmarkt zu erlangen, und dabei hoffen müssen, nicht verheiratet zu werden, treiben sich die Brüder im Kiez herum. Es kommt zu ersten Straftaten, die überwiegend aus der Gruppe heraus begangen werden.

So abstrakt hört sich das harmlos an. Aus der Opferperspe tive sieht es jedoch anders aus, wenn man verprügelt wird, weil man einen Araber angeblich zu lange angeschaut hat. Oder wenn eine alte Dame zu später Abendstunde um etwas Ruhe bittet und dann von drei Arabern ins Gesicht geschlagen wird. Oder wenn der Polizeibeamte, der eine Anzeige aufnehmen muss, weil die Jugendlichen einen Zeitungsständer angezündet haben, zu hören bekommt: „Ich scheiß auf Deutschland. Du bist Dreck unter meinen Schuhen. Du bist tot.” Oder wenn ein Lehrer einen schulfremden Jugendlichen des Hofes verweist, und dieser dem Lehrer mit den Fäusten in das Gesicht schlägt und mit den Füßen in den Unterleib tritt.

Das sind nur einige Einstiegstaten der Intensivtäter, die zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht strafmündig sind. Was geschieht daraufhin?

Manchmal wird seitens des Jugendamts eine Familienhilfe eingerichtet. Wegen der Größe der Familien werden mitunter bis zu drei Sozialarbeiter benötigt. Deren Bemühungen werde von den Familien häufig abgelehnt, oft unterbleibt jede Mitwirkung. Im weiteren Verlauf geschieht dann staatlicherseits oftmals nicht mehr viel, wenn man davon absieht, dass sich Schulwechsel bei den Kindern aneinanderreihen.

Ich habe immer wieder den Eindruck, die Schulen werfe die Jugendlichen einander zu wie heiße Kartoffeln. Sie beklagen, sie seien nicht in der Lage, mit Kindern aus diesen Familien umzugehen. Das Jugendamt sei hier gefragt. Seitens des Jugendamts höre ich, die Schulen müssten reagieren. Ich habe den Eindruck, bei allen Beteiligten schwingt Angst mit, die durch die mangelnde Zusammenarbeit noch verstärkt wird.

Die Kinder machen währenddessen weiter, was sie wollen. Manchmal habe ich Angeklagte vor mir, die nur mit großer Mühe ihren Vornamen kritzeln können. Irgendwann scheinen die beteiligten Behörden dann erschöpft darauf zu spekulieren, dass die Jungen 14 Jahre alt werden: „Na, der ist ja bald strafmündig und dann endlich ein Fall für die Justiz.” Täter, die 14 sind, können vor das Jugendgericht gebracht werden. Inzwischen haben sie es auf einige Diebstähle, Körperverletzungen und Raubüberfälle gebracht. Häufig kommt es zur Anordnung von Anti-Gewalt-Maßnahmen und mehrwöchigen Dauerarresten, weil viele Kollegen bei den jüngeren „Nachrückern” aus schon vorbelasteten Familien nicht als erste Maßnahme eine Jugendstrafe verhängen möchten. Bis diese Weisung umgesetzt oder der Arrest vollstreckt ist, vergehen erneut einige Monate.

In einem dieser Intensivtäterverfahren beging ein 15-jähriger Verurteilter noch am Tage seiner Verurteilung wegen Diebstahls eine erneute Straftat. In einem Schwimmbad sollte er einem Security-Mitarbeiter seine Eintrittskarte vorzeigen, nachdem er einige Mädchen belästigt hatte. Dazu hatte er aber keine Lust und wurde deshalb des Bades verwiesen. Als der Security-Mann das Bad verließ, verwickelten die Jugendlichen ihn in ein Gespräch. Kurz bevor er sich entfernen wollte, schlug der gerade frisch Verurteilte dem Mann mit der Faust ins Gesicht, so dass dessen Brille zerbrach und er diverse Augen- und Gesichtsverletzungen davontrug und für kurze Zeit besinnungslos war. Nachdem ein Kumpel das Geschehen mit seinem Handy gefilmt hatte, rannten die Beteiligten lauthals lachend davon.

Während der Untersuchungshaft stellte sich heraus, dass der Angeklagte bereits vor dem Vorfall im Schwimmbad eine weitere erhebliche Straftat begangen hatte. Er überfiel maskiert und unter Mitführung mehrerer Waffen, unter anderem einer Schreckschusspistole, die für das Opfer nicht von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden war, gemeinsam mit zwei ebenfalls gerade strafmündigen Bekannten eine Drogeriefiliale. Dem Angestellten wurde die Waffe gegen die Schläfe gedrückt. Das angstverzerrte Gesicht des Mannes ist auf dem Video der Überwachungskamera deutlich zu sehen und erschüttert auch hartgesottene Richterinnen.

Wegen sämtlicher Taten erhält der Angeklagte mit Rücksicht auf sein sehr jugendliches Alter und angesichts der Tatsache, dass er bereits viele Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, eine aus meiner Sicht maßvolle Jugendstrafe von unter vier Jahren. Für einen Erwachsenen sieht das Strafgesetzbuch allein für einen schweren Raub unter Verwendung von Waffen eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor.

Woher rührt dieses Phänomen bei einigen sehr kinderreichen Zuwandererfamilien aus dem türkischen, aber noch stärker aus dem arabischen Raum? Üblicherweise werden soziale Ursachen angeführt. Auch ist die Rede von Flüchtlingstraumata. „Meine” Angeklagten sind allerdings überwiegend in Deutschland geboren und haben deshalb keine Traumatisierung erlebt.

Das in diesem Zusammenhang nahezu reflexartig vorgebrachte weitere Argument von „vierzig Jahren verfehlter Integrationspolitik” verfängt allmählich nicht mehr. Natürlich gab es hier Versäumnisse. Eine vernünftige Strategie hätte neben Integrationskursen auch den verpflichtenden Erwerb der deutschen Sprache regeln sollen. Integration ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit. Wer hierfür plädierte, wurde jedoch schnell der „Zwangsgermanisierung” bezichtigt. Wer mahnte, dass es nicht förderlich sei, die Ballung von Zuwanderergruppen in bestimmten Bezirken zuzulassen, stand ebenfalls gleich in der „rechten Ecke”. So zauderten die Regierungen, egal welcher Couleur, von einer Legislaturperiode in die nächste.

Es gibt zudem in Deutschland zugewanderte Menschen, die nie vorhatten, sich einzufügen, sondern schon immer in einer parallelen, in einigen Fällen rein kriminell ausgerichteten Struktur gelebt haben und aus meiner Sicht weitgehend beabsichtigen, damit fortzufahren.

Bereits im Jahr 2003 fertigte ein Mitarbeiter des LKA eine bemerkenswerte Studie über diese Einwanderergruppe an. Die Untersuchung heißt: „Importierte Kriminalität und deren Etablierung”. Der Verfasser zeigt auf, dass es sich bei den sogenannten staatenlosen Palästinensern meist nicht um Libanesen handelt, sondern um „libanesische Kurden” aus den Grenzgebieten der Türkei und Syriens. Diese hatten sich mit ihren Großfamilien in mehreren Fluchtwellen in den dreißiger und sechziger Jahren in den Libanon begeben.

Der Libanon hat diese Menschen ganz überwiegend nicht eingebürgert. Im Prinzip lebten sie bereits dort illegal. Die Familien erhielten zum Teil „Laissez passer”-Papiere. Damit konnten sie ausreisen, was auch erwünscht war. Jedoch verloren die Dokumente ein Jahr nach Verlassen des Landes ihre Gültigkeit. Das verhinderte eine Rückkehr. Als Staatsangehörigkeit wurde in den Dokumenten oft „ungeklärt”, „staatenlos” oder „libanesisch” eingetragen. Hieraus erklären sich die entsprechenden Angaben zur Herkunft bis zum heutigen Tage. Die ungeklärte Staatsangehörigkeit hat einen entscheidenden Vorteil: Selbst wenn in Deutschland der Asylantrag abgelehnt wird – und das war überwiegend der Fall –, konnten auch Schwerkriminelle nicht abgeschoben werden, denn dazu muss klar sein, in welches Land die Abschiebung zu erfolgen hat.

Viele der angeblich arabischen Großfamilien sind unter Verwendung der „Laissez passer”-Papiere nach Deutschland gekommen. Etliche besaßen auch keine Personaldokumente. Inzwischen verfügen heute jedoch viele Familien meinen Erkenntnissen zufolge zumindest über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Die besagten Familien haben sich auf bestimmte Regionen in Deutschland verteilt. Man findet sie vor allem im Ruhrgebiet, in Bremen/Bremerhaven und in Berlin. Sie sind miteinander verwandt und leben ausschließlich nach ihren Gesetzen. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen gibt es in Deutschland zehn bis zwölf dieser Clans, die einige tausend Menschen umfassen. Sie agieren sowohl im Innen- wie im Außenverhältnis kriminell.

Das System: Eine Familie, Vater, Mutter, 10 bis 15 Kinder, in Einzelfällen bis zu 19 Kinder, wandert aus dem Libanon zu. Einige Kinder werden noch in der „Heimat” geboren, andere in Deutschland. Bevor die Mütter das letzte eigene Kind gebären, haben sie bereits Enkelkinder. Deshalb vergrößert sich ein Clan in atemberaubender Geschwindigkeit. Als Staatsangehörigkeit der Familien taucht in amtlichen Papieren aus den besagten Gründen „staatenlos”, „ungeklärt”, „libanesisch” oder zunehmend auch „deutsch” auf. Man bezieht staatliche Transferleistungen und Kindergeld.

Eine Großfamilie bringt es ohne Probleme auf Hunderte polizeilicher Ermittlungsverfahren. Wenn die Drogen- oder sonstigen illegalen Geschäfte von einem rivalisierenden Clan oder gar von Banden mit einem anderen ethnischen Hintergrund gestört werden, wird das Problem gelöst, indem man einander tötet oder dies zumindest versucht.

Insgesamt ergibt die strafrechtliche Gesamtbetrachtung einiger Clans, dass die weiblichen Familienangehörigen vorwiegend stehlen und die männlichen Straftaten aus allen Bereichen des Strafgesetzbuchs begehen: Von Drogen- und Eigentumsdelikten über Beleidigung, Bedrohung, Raub, Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Sexualstraftaten und Zuhälterei bis zum Mord ist alles vertreten. Die Kinder wachsen weitgehend unkontrolliert in diesen kriminellen Strukturen auf.

Der Staat kommt an diese Familien nicht heran. Die Jugendämter sind hoffnungslos überfordert, wenn sie wieder einmal auf eine Vereinbarungsfähigkeit der Eltern hoffen. Die amtlichen Bemühungen lassen sich dabei nie lückenlos nachvollziehen, da die Akten der Amter nicht „mit dem Clan mitwandern”, wenn dieser auch nur innerhalb einer Stadt umzieht. Dabei geht aus amtlichen Einschätzungen hervor, die Eltern seien in ihrem Selbst- und Alltagsverständnis weit von den deutschen Realitäten entfernt. Eine Unterstützung oder Erziehung hin zur Integration oder Förderung der Kinder liege außerhalb ihrer Möglichkeiten. Ausgeprägt sei bei den männlichen Familienmitgliedern eine massive Gewaltbereitschaft, die auch innerfamiliär, das heißt von den Männern gegenüber den Frau-en, ausgelebt werde. Es existieren nach meinem Wissen jedoch diesbezüglich kaum Ermittlungsverfahren. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Wahrung der „Familienehre” nach außen folgt einem Kodex: Wer die eigenen Leute an die Deutschen verrät, riskiert sein Leben.

Also bieten die hilflosen Amter fortlaufend weitere Erziehungshilfen unterschiedlichster freier Träger der Jugendhilfe an. Der Erfolg ist meist gleich null. Die Kinder aus den Clans haben gelernt, dass es für sie keine Grenzen gibt, und terrorisieren zunehmend ihr außerfamiliäres Umfeld. Inzwischen reicht es aus, wenn die Kinder in der Schule verlauten lassen, dass sie zur Familie XY gehören. Dann geben alle Schüler „freiwillig” ihre Pausenbrote und Trinkflaschen, Stifte, Hefte und Euros ab.

Die Jugendämter haben auch versucht, Projekte einzurichten, die Mitarbeiter mit demselben ethnischen Hintergrund beschäftigen. Diese werden seitens der Großfamilie nur so lange „akzeptiert”, wie sie den Eindruck hat, einen Interessenvertreter gefunden zu haben. Die „Brückenbauer” zwischen den Welten sind spätestens dann höchster Gefahr ausgesetzt, wenn sie mit den deutschen Behörden kooperieren.

Ich habe die Bemühungen der beteiligten Institutionen um diese Familien mit steigender Fassungslosigkeit zur Kenntnis genommen. Der überwiegende Teil dieser Clans wird nie in Westeuropa ankommen. Es werden weiterhin nicht bezifferbare Millionenbeträge in die Alimentierung dieser Gruppierungen fließen, ohne Fortschritte zu erzielen. Inzwischen haben sie es allerdings teilweise so weit gebracht, dass die ersten Familienmitglieder es nicht mehr nötig haben, selbst Straftaten zu begehen. Das „erwirtschaftete” Vermögen wird in Immobiliengeschäfte und eigene Läden investiert. Aber auch im Rotlichtmilieu finden sich halblegale Betätigungsfelder.

Ich selbst habe mich im Interesse der Kinder ausführlich mit einzelnen Familien beschäftigt und aus Anlass von Strafverfahr die Probleme beim Familiengericht vorgetragen, wo sie schon mindestens 20 Jahren hingehört hätten. Niemand hat jedoch seither diesen Weg beschritten, und es liegt auch auf der Hand, weshalb: sozialromantische Verblendung gepaart mit blanker Angst. Ich bin inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass die Furcht vor den kriminellen Großfamilien alle anderen Aspekte bei weitem überwiegt, denn hinter vorgehaltener Hand heißt es: „Man kann kein Kind zwangsweise aus einem arabischen Clan nehmen. Die Familien erschießen jeden, der das versuchen sollte. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Sie lähmt das System und den Einzelnen. Deshalb müssen wir sie überwinden und handeln.

Die Möglichkeit, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gege über kriminellen arabischen Großfamilien durchzusetzen, stößt gegenwärtig auf die schon benannten Hindernisse. Die Idee einer Rückkehr der Familien in ihre „Heimat” stellt aus meiner Sicht momentan „ein totes Gleis” dar, da deren Kinder zur Teil schon in der zweiten bis dritte Generation in Deutschland leben und dementsprechend ihre Heimat auch hier haben. Dennoch sehe ich es als unerlässlich an, auf sämtliche Ebenen zu prüfen, welche Maßnahmen wir den Clans entgegensetzen können. Sämtliche vorhandenen Daten sind offenzulegen, damit endlich ein vollständige Bild entsteht. Dem zu erwartenden Gegenargument, datenschutzrechtliche Bedenken könnten dieser Vorgehensweise im Wege stehen, halte ich entgegen, dass Datenschutz nicht den Täterschutz dienen darf. Wenn der deutsche Staat diese Familien weiterhin im Land belässt und sie jahrzehntelang ohne jede Gegenleistung unterstützt, obwohl sie die Gesellschaf hemmungslos schädigen, blamiert er sich aufs Außerste und lädt zur Nachahmung ein. Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass es einzelne Mitglieder der Familien schaffen könnten, sich in eine andere Richtung zu entwickeln, oder dass sie dies zumindest gern wollen. Deshalb würde ich diesen Menschen Hilfe anbieten, wenn sie sich entsprechend äußern: eine Art Ausstiegsprogramm aus dem Kriminalitätsstrudel.

Nach meiner Einschätzung wird momentan zugesehen wie die arabische Drogenmafia, die den Erkenntnissen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zufolge speziell den Handel mit harten Drogen (wie zum Beispiel Heroin) fest in der Hand hat, aus palästinensischen Flüchtlingslagern Kinder und Jugendliche nach Deutschland schleust.

Die Lebensgeschichte, die den Eingeschleusten von den Verbrechern, die diese Menschen unter falschen Versprechungen ins Land bringen, eingetrichtert wird, damit sie zunächst einmal Aufnahme in Deutschland finden, lautet häufig folgendermaßen: Die Eltern seien verstorben. Das Kind wachse bei Verwandten auf. Die wollten ihm ein besseres Leben ermöglichen und würden das letzte Hab und Gut aufwenden, um die Reise nach Deutschland zu finanzieren. Hier angekommen, möchte man dann gern zur Schule gehen, Deutsch lernen und einen anständigen Beruf ergreifen. Ich bin überzeugt davon, dass manche junge Menschen sich tatsächlich in diesem Irrglauben auf den Weg machen, nur denke ich nicht, dass die Geschichten ansonsten stimmen. Dafür sind sie zu schablonenhaft.

In Beirut werden sie in ein Flugzeug nach Deutschland gesetzt und wenden sich dann bei der Einreise an die Beamten, die die Pässe kontrollieren, um kundzutun, sie seien unbegleitete Jugendliche, die um Asyl bitten. Die libanesischen Jugendlichen müssen nach meinem Kenntnisstand ihre Dokumente nach Besteigen des Flugzeugs beim Schleuser abgeben. Der fliegt nämlich nach Angaben von Jugendlichen, die auf diese Weise nach Deutschland gekommen sind, mit und sammelt im Flugzeug die Pässe ein.

Die „unbegleitet reisenden asylsuchenden Jugendlichen”, die häufig deutlich älter sind, als sie angeben, werden dann einem entsprechenden Heim zugewiesen, in dem sie sich dem ausländerrechtlichen Status der Duldung entsprechend eigentlich ständig aufhalten müssen. Machen sie aber nicht. Stattdessen tauchen sie rasch bei Landsleuten in Berlin unter. Diese machen sie dann vermutlich auch mit den Regeln des jeweiligen Marktes vertraut: wer wo was und für wie viel verkaufen darf, wo man die Ware erhält, wer den Erlös bekommt.

Ich habe kürzlich in Heimen der Jugendhilfe in anderen Bundesländern angerufen, weil mir auffiel, dass ich mehrmals Jugendliche wegen Heroinhandels verurteilt hatte, die sich eigentlich in diesen Einrichtungen weitab von Berlin aufhalten sollten. Die Mitarbeiter erklärten mir, dass man die Jugendlichen, die sich entfernen, als vermisst meldet — und das war es dann. Ihre Einrichtung selbst sei im Übrigen offen. Jeder könne kommen und gehen, wann er wolle.
Welche pädagogisch sinnvolle Maßnahme soll verhängt werden? Sich in die Einrichtung zurückzubegeben und an einem Deutschkurs teilzunehmen? Oft verhängen die Jugendrichter Arreste, auf die dann die bis zur Hauptverhandlung erlittene — so heißt das im Juristendeutsch — Untersuchungshaft angerechnet wird. Man hofft, der Jugendliche werde durch das Erlebnis der Haft von weiteren Taten abgehalten. Ist das realistisch? Man bedenke die gesamte Vorgeschichte. In Fällen, in denen der Jugendliche mehrmals oder in größeren Mengen mit Heroin gehandelt hat, werden zunehmend Jugendstrafen verhängt. Die Vollstreckung wird bei einem Ersttäter im Regelfall zur Bewährung ausgesetzt.

Beim nächsten Deal, der auffliegt, folgt dann eine entsprechend lange Inhaftierung. Das ist nicht gerade das, was der Junge aus dem Libanon sich erhofft hat, und auch nicht das, was der Jugendrichter sich von seinem pädagogischen Auftrag verspricht. Der neueste Trend der Banden ist übrigens, Jugendliche unter 14 heranzuschaffen. Das hat den besonderen Charme der nicht drohenden Bestrafung. In den Medien taucht dann die Frage auf, ob wir denn nicht die Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre heruntersetzen sollten. Dazu kann ich nur sagen: Bitte nicht! Denn dann werden demnächst 10-Jährige geholt.

Ich vertrete seit vielen Jahren immer wieder die Meinung, dass wir um die Einrichtung geschlossener Unterbringungsmöglichkeiten nicht herumkommen. Alles andere ist pseudoliberale Heuchelei, die vor lauter Ideologie den Blick auf die Lebenswirklichkeit verstellt. Wenn Kinder und Jugendliche in dieses Land geschleust werden, um hier Straftaten zu begehen, kann man dies nur wirksam bekämpfen, indem man die Möglichkeit verstellt, die Menschen so einzusetzen, wie es geplant ist: Der Bewegungsradius muss deshalb begrenzt werden. Sicher ist das ein harter Einschnitt und nur vertretbar, wenn die Einzelfallprüfung entsprechende Anhaltspunkte für die dargestellten Ab-sichten ergibt. Kommen — wie momentan — Kinder aus Afrika oder Iran, die über das Mittelmeer vor dem Hunger geflüchtet sind oder dem Terrorregime Ahmadinedschads entkommen wollen, sind diese Entscheidungen selbstverständlich anders zu treffen.

Aber pauschal alle gleich zu behandeln und damit der Drogenmafia das Geldverdienen zu erleichtern erscheint mir nicht ratsam. Es ist engmaschig zu kontrollieren, was mit den Kindern und Jugendlichen geschieht, wenn man schon nicht in der Lage ist, ihre Einreise zu verhindern, indem man sich damit beschäftigt, wer sie ins Land holt. Wenn aus einer libanesischen Maschine aus Beirut unbegleitete Jugendliche steigen, die keinen Pass mehr bei sich führen, muss es möglich sein, deren Identität umgehend zu klären, denn in Beirut werden die jungen Menschen vermutlich mit einem Pass die dortigen Kontrollen passieren. Es ist auch zu überlegen, ob die Möglichkeit, sich während des Flugs des Passes zu entledigen, ausgeschaltet wird, indem die Flugbegleiter die Reiseunterlagen der Jugendlichen an sich nehmen und den deutschen Behörden aushändigen. Oder aber man setzt deutsche Beamte in die Flugzeuge, die bereits während des Flugs die Dokumente überprüfen:

Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten: Entweder man nimmt all diese Kinder und Jugendlichen ohne Ansehen ihrer Herkunft und ihres mutmaßlichen Einreisegrundes auf. Dann ist der Staat aber auch verpflichtet, sie den arabischen Banden zu entziehen, denn ansonsten blüht die entsprechende Kriminalität und die eingeschleusten Menschen bleiben auf der Strecke. Oder man kontrolliert die Einreise konsequenter. Was gegenwärtig geschieht, ist, wie in so vielen Bereichen, blankes Wegsehen und Herumlavieren.


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