Lizenzbestimmungen fr die Nutzung und Weitergabe der Software "Autostartmanager"


1. Die Software Autostartmanager darf von Privatnutzern uneingeschrnkt genutzt werden. 
   Kommerzielle Anwender drfen die Software 30 Tage testen, nach diesen 30 Tagen 
   sollte die Registrierung erfolgen.

2. Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede Gewhrleistung 
   fr Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfgung gestellt. 

3. Die Version darf unregistriert weitergegeben und verffentlicht werden, sofern alle 
   mitgelieferten Dateien unverndert in einem Archiv, auf einem Datentrger oder 
   Datentrgerverzeichnis enthalten sind. 

4. Von kommerziellen Software - Hndlern drfen lediglich geringe Gebhren fr das 
   Kopieren des Programms erhoben werden. Die Erhebung darber hinausgehender 
   Gebhren, etwa fr die Freischaltung, wird hiermit ausdrcklich untersagt.

5. Die Decompilierung, Disassemblierung oder nderung der Software oder der Dokumentation
   ist untersagt. 

6. Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und 
   eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, 
   unabhngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind.

7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland


Zustzliche Lizenzbestimmungen fr die registrierte Version:

8. Die registrierte Version darf nicht weitergegeben und nur auf einem Personal Computer 
   betrieben werden.

9. Sie drfen diese Software weder vermieten noch verleihen, aber Sie drfen das 
   Nutzungsrecht auf Dauer an einen anderen bertragen, vorausgesetzt, das Sie die 
   Software zusammen mit allen Kopien des Freischaltcodes und dem gesamten 
   Begleitmaterial bertragen und der Empfnger sich mit diesen Lizenzbestimmungen 
   einverstanden erklrt.



Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die 
Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen 
gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der 
unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Autors am nchsten kommen.
