De civitate Dei ist eine gewaltige theologische Gesamtschau der beiden civitates (=Reiche): Augustin sieht die ganze Weltgeschichte unter dem riesig gespannten Begriffspaar "civitas Dei" hier und "civitas terrena" dort; grundsätzlich schließen sich diese beiden aus, entweder das eine oder das andere! Der Gedanke ist nicht neu: schon im Jahre 390 hat er zwei Völker erwähnt (duo populi in: de vera religione 27,50).
So stehen sich christliche Kirche und römisches Reich (Buch 1-10, dies ist zugleich der I. Teil des Werkes) als Mächte des Glaubens und des Unglaubens, als Christen und Heiden … gegenüber. (So auch schon der damalige Joseph Ratzinger Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche, Mchn. 1954, S. 279f.) Er wollte vornehmlich Christen entlasten, die Fragen stellten wie: "Wie überhaupt sollen wir geschichtliche Ereignisse bewerten? Die Heiden greifen uns an; was haben wir eigentlich zu entgegnen?" Augustin gab ihnen den Maßstab: er wagt es, Geschichte und Kultur, Religion und Moral, Denken, Staat und Politik der römischen Welt zu beurteilen. (Hagendahl: "Augustine and the Latin Classics"; in: Studia Graeca et Latina Gothoburgensia XXII, 1967, S. 705)
Im II. Teil, also den Büchern 11 bis 22, ist es etwas anders: Rom ist das caput terrenae civitatis an sich, doich beide civitates unterliegen als Ordnungsmächte der Souveränität Gottes. Augustin fragt jetzt: "Wie ist das Verhätnis beider zueinander?" Beides sind sie Ordnungsgebilde. Vom rein irdisch-innerwltlichen Standpunkt aus kann man Welt und Geschichte gar nicht begreifen. Es braucht dazu ein Glaubensverständnis (oder gläubiges Seinsverständnis), es bedarf eine heilsgeschichtliche Sicht des Sinnes dieser Weltzeit. Augustin nennt dies procursus und excursus, also Fortgang und Entfaltung. Insonderheit Buch 19 und 22 stellen die Frage nach Zielausrichtung, Zweck und dem Ende beider Bürgerschaften.